rein aus neugierde
wie waere die rechtliche situation wenn das gekaufte fahrzeug maengel hat? also vor der ummeldung, aber nach kaufvertrag bemaengelt wird.
12.00 h fahrzeugkauf mit vertrag und uhrzeit
12.15 h fahrzeug wird angehalten - wegen reifen o.ae. -
ist dann der verkaeufer noch mitverantwortlich?
peso
Beste Antwort im Thema
Niemals werde ich meinen alten Karren verkaufen. Wenn ich hier so lese, ist der Verkäufer sowieso und immer, für jedes, jemals entstehende Geräusch zuständig und hat damit wissentlich beschissen etc.
Bei meinem Auto entstehen unter meiner Herrschaft regelmäßig neue Geräusche, die so nicht Standard sind und auf irgendeinen Defekt hindeuten, den ich dann wieder behebe. Ist halt ne alte Karre. Würde sicher auch passieren, wenn ich den Wagen verkaufte.
Aber dann bin ich ja das Schwein, dass den Käufer beschissen hat, wissentlich, arglistig und gemeingefährlich.
So ist hier zumindest der allgemeine Tenor.
18 Antworten
Das Fahrzeug gehört dir.
Du bist in den Moment versandwörtlich dafür dass es verkehrssicher ist.
Das einzige relevante für den Verkäufer ist wenn du einen Unfall baust und dass noch über seine Versicherung läuft.
Oder er die Mängel verschwiegen hat. Selbst da, sieht dass Gesetz kein Schutz für dich, da du dafür verantwortlich bist das zuführende Fahrzeug verkehrssicher ist.
Du kannst nur bei arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten oder bei nicht ausgeschlossener gewährleistung Nachbesserung verlangen.
Alles andere ist dein eigenes Verschulden.
Vor jeden Fahrtantritt ist der Führer (nicht nur Halter/Besitzer) dazu verpflichtet sich zu versichern dass alles am kfz konform und sicher ist.
Und zwar Fahrer und Halter und niemand anders. Insbesondere also auch nicht der ehemalige Eigentümer. Auch nicht, wenn er noch im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist.
Zitat:
Oder er die Mängel verschwiegen hat. Selbst da, sieht dass Gesetz kein Schutz für dich, da du dafür verantwortlich bist das zuführende Fahrzeug verkehrssicher ist.
Anders sieht es aber beim Kaufvertrag aus - wurde der Mangel, obwohl bekannt, arglistig verschwiegen, so hat der Käufer das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Bei abgefahrenen Reifen dürfte das aber wohl kaum der Fall sein, denn dass man sich als Kaufinteressierter die Reifen des angebotenen Autos genau ansehen sollte, dass das mithin ein Mangel ist, den man als sorgfältiger Käufer gar nicht übersehen KANN, das würde einem im Zweifelsfall jedes Gericht ins Stammbuch schreiben.
PS. In Zukunft bitte etwas aussagekräftigere Thread-Titel.
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Also bei einigen Sachen ist der Verkäufer schon noch verantwortlich, nur kommt es auf den Einzelfall an.
Wurde das Fahrzeug von Privat, oder einem Händler gekauft?
Wurde es als Bastlerfahrzeug für einen geringen Preis gekauft?
Wird ein Defekt, oder eine bauliche Veränderung bemängelt?
War das Problem dem Verkäufer bekannt, und wurde darauf hingewisen?
usw...
Zitat:
@Didi95 schrieb am 1. September 2018 um 00:50:46 Uhr:
...
Das einzige relevante für den Verkäufer ist wenn du einen Unfall baust und dass noch über seine Versicherung läuft.
...
...wenn ein sauberer Kaufvertrag mit allem Drum & Dran gemacht wurde und dieser zu Nachweiszwecken auch noch schriftlich festgehalten wurde, dann hat der Verkäufer auch versicherungstechnisch nichts zu befürchten.
Ab dem Zeitpunkt (Datum + Uhrzeit), wo das Fahrzeug an den Käufer übergeben wurde ist die Versicherung an den Käufer übergegangen und beispielsweise der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird im Falle eines Schadens nicht beeinträchtigt.
Daher unbedingt nicht nur einen zu Nachweiszwecken schriftlichen Kaufvertrag machen, sondern auch ein entsprechendes Übergabeprotokoll ausfüllen (Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung nach § 13 Abs. 4 FZV) und die Übergabe / den Übergang des Fahrzeugs unverzüglich der Versicherung und der Zulassungsstelle anzeigen... am besten direkt -bevor der Käufer mit dem Neuerwerb vom Hof rauscht- gleich mal aufs FAX legen oder als Scan per Mail an entsprechende Stellen schicken.
Also wenn du ein Auto kaufst und mitnimmst und da sind abgefahrene Reifen drauf dann bist du mal gehörig selbst schuld würde ich sagen.
...gehört zur Abfahrtskontrolle PKW 😉
Niemals werde ich meinen alten Karren verkaufen. Wenn ich hier so lese, ist der Verkäufer sowieso und immer, für jedes, jemals entstehende Geräusch zuständig und hat damit wissentlich beschissen etc.
Bei meinem Auto entstehen unter meiner Herrschaft regelmäßig neue Geräusche, die so nicht Standard sind und auf irgendeinen Defekt hindeuten, den ich dann wieder behebe. Ist halt ne alte Karre. Würde sicher auch passieren, wenn ich den Wagen verkaufte.
Aber dann bin ich ja das Schwein, dass den Käufer beschissen hat, wissentlich, arglistig und gemeingefährlich.
So ist hier zumindest der allgemeine Tenor.
Keine Angst. Als Privatperson muss man wirklich einen Mangel arglistig verschweigen, damit man Ärger bekommt. Arglistig, wohlgemerkt. Wenn man von dem Mangel nichts wusste - dann hat der Käufer Pech gehabt. Und im Zweifelsfall muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer was wusste, nicht umgekehrt. Einfach ehrlich sein und ordnungsgemäß alles schriftlich festhalten, dann kann nix passieren.
(Wobei ich meine alte Kiste allerdings auch nicht so schnell verkaufen werde, trotz der Zumüllung durch Gebrauchtwagenhändler-Visitenkärtchen. Das ist aber ein anderes Thema.)
ja nee klar...weil ja alle die ihr Fzg problemlos verkauft haben, sich hier über vorhandene und nicht-vorhandene Probleme mokieren. Ich werde deshalb auch nie wieder auch nur irgendetwas verkaufen....
Wie @gast356 schreribt, unbedingt Übergabeprotokoll mit Datum und Uhrzeit unterschreiben lassen. Dann ist es auch nicht nötig, diesen Wisch sofort zur Versicherung zu faxen. Schließlich ist die Uhrzeit festgehalten.
Interessant ist, dass mein Käufer an selben Tag jemandem draufgeknallt ist und meine Haftpflichtversicherung mir das kaltlächelnd auf meine Schadenfreiheit anrechnen wollte. Das hat sie natürlich nicht durchbekommen. Aber ich mußte Klartext reden, damit mein Konto sauber bleibt.,
...ich würde das Übergabeprotokoll / die Veräußerungsanzeige trotzdem sofort an die Versicherung faxen oder per Mail weiterschicken.
Versicherungen sind findig darin nicht zahlen zu müssen bzw. darin sich das Geld irgendwie zurückzuholen.
Nun stelle man sich vor es kommt mit dem Fahrzeug zu einem Schadensfall und die Versicherung kommt auf das schmale Brett zu unterstellen der ganze Kaufvertrag sei fingiert und die Veräußerungsanzeige sei nachträglich ausgefüllt worden um den Schadenfreiheitsrabatt "zu retten".
Und jetzt weiß mal nach, dass du mit dem "Käufer" nicht unter einer Decke steckst und der Kaufvertrag / Veräußerungsanzeige bereits vor dem Unfall unterschrieben wurde.
Haste das Ding unverzüglich gefaxt oder per Mail verschickt -am besten gleich noch per CC an einen unabhängigen Zeugen- dann wird es schon einfacher und für die Versicherung schwerer auf "komische Gedanken zu kommen."