rein aus neugierde

wie waere die rechtliche situation wenn das gekaufte fahrzeug maengel hat? also vor der ummeldung, aber nach kaufvertrag bemaengelt wird.

12.00 h fahrzeugkauf mit vertrag und uhrzeit
12.15 h fahrzeug wird angehalten - wegen reifen o.ae. -

ist dann der verkaeufer noch mitverantwortlich?

peso

Beste Antwort im Thema

Niemals werde ich meinen alten Karren verkaufen. Wenn ich hier so lese, ist der Verkäufer sowieso und immer, für jedes, jemals entstehende Geräusch zuständig und hat damit wissentlich beschissen etc.

Bei meinem Auto entstehen unter meiner Herrschaft regelmäßig neue Geräusche, die so nicht Standard sind und auf irgendeinen Defekt hindeuten, den ich dann wieder behebe. Ist halt ne alte Karre. Würde sicher auch passieren, wenn ich den Wagen verkaufte.

Aber dann bin ich ja das Schwein, dass den Käufer beschissen hat, wissentlich, arglistig und gemeingefährlich.

So ist hier zumindest der allgemeine Tenor.

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Das ist eine raffinierte Möglichkeit, an die ich nicht gedacht habe. Ich sende übrigens auch per Postkarte ***und*** Fax, obwohl Fax allein gültig ist. Aber zwei Wege sind sicherer.

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. September 2018 um 00:44:20 Uhr:


...ich würde das Übergabeprotokoll / die Veräußerungsanzeige trotzdem sofort an die Versicherung faxen oder per Mail weiterschicken.

Versicherungen sind findig darin nicht zahlen zu müssen bzw. darin sich das Geld irgendwie zurückzuholen.

Nun stelle man sich vor es kommt mit dem Fahrzeug zu einem Schadensfall und die Versicherung kommt auf das schmale Brett zu unterstellen der ganze Kaufvertrag sei fingiert und die Veräußerungsanzeige sei nachträglich ausgefüllt worden um den Schadenfreiheitsrabatt "zu retten".

Und jetzt weiß mal nach, dass du mit dem "Käufer" nicht unter einer Decke steckst und der Kaufvertrag / Veräußerungsanzeige bereits vor dem Unfall unterschrieben wurde.
Haste das Ding unverzüglich gefaxt oder per Mail verschickt -am besten gleich noch per CC an einen unabhängigen Zeugen- dann wird es schon einfacher und für die Versicherung schwerer auf "komische Gedanken zu kommen."

Wie will den die Versicherung beweisen das es so ist

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 2. September 2018 um 10:19:15 Uhr:



Wie will den die Versicherung beweisen das es so ist

Das wäre vor Gericht ein Zivil-, kein Strafprozess. Da ist die Frage der Beweislast nicht ganz so eindeutig. Wenn der Richter es tatsächlich für plausibel hält, dass da gemauschelt werden soll, um die Erhöhung des SF-Rabattes zu umgehen, dann muss die Versicherung vielleicht gar nicht beweisen, dass es so ist, wie du sagst - sondern du musst beweisen, dass es nicht so ist.

...eben genau deshalb.
Wennste in dem Fall eine Faxbestätigung oder ne Mail gesendet am 02.09.2018 14:03Uhr mit einer Veräußerungsanzeige mit einer Übergabezeit 02.09.2018 13:25Uhr aufn Tisch legen kannst, wenn der Unfall lt. Polizeiprotokoll am 02.09.2018 um 15:15Uhr geschehen ist sollten alle Unklarheiten beseitigt sein und du hast vermutlich ein Problem weniger.

PS: Bei Hellsehern & Glaskugelbesitzern siehts natürlich wieder anders aus...😁

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