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Reimport nicht für den deutschen Markt zugelassen?

Themenstarteram 27. April 2021 um 12:14

Hallo zusammen,

wir sind gerade sehr verwirrt/verärgert aufgrund unseres TÜV Besuchs heute.

Vor 3 Jahren haben wir in Deutschland einen polnischen Reimport Golf 7 gekauft, neu. Zulassung etc. kein Problem.

Jetzt war zum ersten Mal Tüv fällig und der Prüfer sagt der Wagen hat keine Leuchtweitenregulierung und kann somit die HU nicht bestehen/gar nicht zulässig in Deutschland.

Das möchte ich auch gar nicht in Frage stellen, aber warum kann so ein Wagen verkauft/zugelassen werden?

VW sagt die können da nichts machen.

Klar wird der erste Schritt zum damaligen Händler sein, ich würde nur gerne von euch wissen wie hier der Rechtsstand ist?

Laut VW könnte das Auto schlimmstenfalls in Deutschland nicht mehr bewegt werden.

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56 Antworten

Und bei der Einführung das Sicherheitsgurte sowie Katalysator und ABS in Serie Pflicht sind auch nicht.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 28. April 2021 um 16:56:44 Uhr:

Ein Hoch auf Xenon mit automatischer LWR.

Warum macht man die automatische LWR nicht gleich zur Pflicht?

Es geht dabei ja auch um Verkehrssicherheit.

Ist die doch, unter bestimmten Voraussetzungen.

Moin Moin !

Ich gestehe : ich habe so ein Fzg noch nie geprüft ! Ich habe nur freie Werkstätten , "Neufzge" sind die Ausnahme, 25 Jahre alte Fzge nicht. Und wäre mit Sicherheit auch darauf herein gefallen ! Das liegt ganz einfach daran , dass der hier gepriesene HU-Adapter vermutlich ebensowenig zum Einsatz kommt wie auch keine Hilfestellung im Laptop-Menü zu erwarten ist, weil Re-Importe in den seltensten Fällen vollständig verschlüsselt sind.

MfG Volker

Das mag jetzt auch am durchschnittlichen Alter deiner "Kundschaft" liegen, aber:

Importfahrzeuge mit EG-BE werden (hier) inzwischen üblicherweise komplett geschlüsselt.

Moin Moin !

Tja, hier nicht! Obwohl teilweise sogar die Nr. der BE in "K" vollständig aufgeführt ist , sind selbst komplett genullte Fzge nicht selten, nur 3-stellig verschlüsselte die Regel.

dazu kommen noch die Fzge, die zwar eine EG-Typgen. und CoC haben, aber trotzdem nur 3-stellig verschlüsselt sind . Das ist z.B. bei vielen (sehr neuen) Womos auf Fiat - Basis der Fall. hatte ich gerade wieder letztens, natürlich hatte die Zul.stelle nur 1 mögliche Reifengrösse eingetragen und die (zumindestens in dieser aufgelasteten Version) serienmässige Zusatzluftfederung auch nicht. Nach einem ausführlichen Telefonat gabs dann kostenlos neue Papiere.

MfG Volker

Eine EG Typgenehmigung bedeutet nicht zwangsläufig eine vollständige Schlüsselung bei 2.2

Zumal gerade bei Wohnmobilen auch die Zweistufen-Genehmigung sehr häufig ist...

.und die vollständigen technischen Daten der letzten Ausbaustufe selten ans KBA übermittelt und deshalb meist aus dem/den COC abgeschrieben abgeschrieben werden.

Moin Moin !

Zitat:

Eine EG Typgenehmigung bedeutet nicht zwangsläufig eine vollständige Schlüsselung bei 2.2

Mein Reden. Und damit bleibt der HU-Adapter aussen vor. Irgendwelche Fzg-Informationen und Hilfestellungen gibt es auch nicht.

Manchmal gibt es dann noch die Möglichkeit, die Baureihe unter mehreren Vorschlägen auszuwählen. Komischerweise hatte ich noch nie einen passenden Vorschlag, sondern immer nur völlig abwegige.

MfG Volker

am 12. Mai 2021 um 20:46

Zitat:

@Timo495 schrieb am 27. April 2021 um 14:14:05 Uhr:

Hallo zusammen,

wir sind gerade sehr verwirrt/verärgert aufgrund unseres TÜV Besuchs heute.

Vor 3 Jahren haben wir in Deutschland einen polnischen Reimport Golf 7 gekauft, neu. Zulassung etc. kein Problem.

Jetzt war zum ersten Mal Tüv fällig und der Prüfer sagt der Wagen hat keine Leuchtweitenregulierung und kann somit die HU nicht bestehen/gar nicht zulässig in Deutschland.

Das möchte ich auch gar nicht in Frage stellen, aber warum kann so ein Wagen verkauft/zugelassen werden?

VW sagt die können da nichts machen.

Klar wird der erste Schritt zum damaligen Händler sein, ich würde nur gerne von euch wissen wie hier der Rechtsstand ist?

Laut VW könnte das Auto schlimmstenfalls in Deutschland nicht mehr bewegt werden.

Lies mal meinen Bericht in diesem Thema, so sehr kompliziert ist das garnicht. Und der "TUEV" in Germany is auch nicht so auf dem Weg. R.B.

am 12. Mai 2021 um 20:49

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 28. April 2021 um 23:55:55 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 28. April 2021 um 16:56:44 Uhr:

Ein Hoch auf Xenon mit automatischer LWR.

Warum macht man die automatische LWR nicht gleich zur Pflicht?

Es geht dabei ja auch um Verkehrssicherheit.

Ist die doch, unter bestimmten Voraussetzungen.

Tja, ist eben nicht Pflicht, wenn die LWR dort nicht verbaut ist, hart bleiben:

Moin Moin !

Zitat:

Tja, ist eben nicht Pflicht, wenn die LWR dort nicht verbaut ist, hart bleiben:

Zitat:

Lies mal meinen Bericht in diesem Thema, so sehr kompliziert ist das garnicht. Und der "TUEV" in Germany is auch nicht so auf dem Weg. R.B.

Lerne lieber selber lesen

MfG Volker

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