Reimport nicht für den deutschen Markt zugelassen?

Hallo zusammen,
wir sind gerade sehr verwirrt/verärgert aufgrund unseres TÜV Besuchs heute.
Vor 3 Jahren haben wir in Deutschland einen polnischen Reimport Golf 7 gekauft, neu. Zulassung etc. kein Problem.
Jetzt war zum ersten Mal Tüv fällig und der Prüfer sagt der Wagen hat keine Leuchtweitenregulierung und kann somit die HU nicht bestehen/gar nicht zulässig in Deutschland.
Das möchte ich auch gar nicht in Frage stellen, aber warum kann so ein Wagen verkauft/zugelassen werden?
VW sagt die können da nichts machen.
Klar wird der erste Schritt zum damaligen Händler sein, ich würde nur gerne von euch wissen wie hier der Rechtsstand ist?
Laut VW könnte das Auto schlimmstenfalls in Deutschland nicht mehr bewegt werden.

56 Antworten

Das Thema hat sich wie gesagt erledigt. Es gab eine große Aufregung um nichts, furchtbar.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 27. April 2021 um 21:47:47 Uhr:



Der Prüfer hat leider den HU-Adapter nicht eingesetzt (machen leider viele Prüfer, da zu lästig), obwohl Pflicht!
Dort steht genau beschrieben, wie die LWR funktioniert und welche Schritte zur Überprüfung einzuleiten sind (genaue Handlungsanweisung für den Prüfer und sogar mit Bildern)...da kann er sich nicht rausreden...
Ergo:
Der Prüfer hat keine Ahnung gehabt und setzt seine Arbeitsmittel nicht ordnungsgemäß ein!
Bitte einen Beschwerdebrief an den zuständigen TÜV (Technische Leitung) schicken und den Untersuchungsbericht als Kopie mitschicken.
Das wirkt manchmal Wunder.

Das erste ist eine dumm-dreiste Behauptung, das zweite ist inhaltlich falsch.

Zumindest in meiner Organisation ist die Verwendung des HU Adapters sehr hoch aufgehängt und wird überwacht und ausgewertet (ich hatte beim letzten Mal etwas über 98% Anwendungsquote).

Des weiteren werden mit dem HU-Adapter die vorgegebenen sicherheitsrelevanten elektronischen Baugruppen ausgelesen, dazu gehört bei Xenonlicht auch die AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung, hier ging es aber um die manuelle LWR und die muß der Prüfer sowieso selbst suchen und ausprobieren.

Und dazu der Rat, deshalb dem Prüfer "eins reinzuwürgen"...., das läßt tief blicken.

Trotzdem war er inkompetent. Der Golf 7 ist nun mal kein handgefertigtes Einzelstück. 😉

Falls mir das passiert wäre, würde ich auf jedenfall nochmal bei genau ihm vorstellig werden.

andererseits aber traurig genug, dass der fahrer in 3 jahren die lwr nicht ein mal benutzt hat und sich wohl auch in 3 jahren sein handbuch nicht ein einziges mal zu gemüte geführt hat,
das sind dann nämlich genau die leute, die einem nachts mit voll geballertem kofferraum entgegen kommen, und auf lichthupe, weil sie einen blenden auch noch frech werden

und mir kann keiner erzählen, das er in 3 jahren sein auto nicht wenigstens 1-2 mal so beladen hat, das er sie nutzen müsste,
geht schon los, wenn der fahrer alleine ist und 5 getränkekisten im kofferraum sind oder wenn man zu viert im auto fährt

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. April 2021 um 07:43:03 Uhr:


Trotzdem war er inkompetent. Der Golf 7 ist nun mal kein handgefertigtes Einzelstück. 😉

Das Facelift des Golf 7 kam 2017 auf den Markt, die Fzge. kamen also i.d.R. in 2020 erstmals zur Hauptuntersuchung.

Aber ja, man sollte sich kundig machen, ehe man so ein Auto mit erheblichen Mängeln weg schickt, das sagte ich oben schon.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. April 2021 um 07:49:28 Uhr:


andererseits aber traurig genug, dass der fahrer in 3 jahren die lwr nicht ein mal benutzt hat und sich wohl auch in 3 jahren sein handbuch nicht ein einziges mal zu gemüte geführt hat,
das sind dann nämlich genau die leute, die einem nachts mit voll geballertem kofferraum entgegen kommen, und auf lichthupe, weil sie einen blenden auch noch frech werden

und mir kann keiner erzählen, das er in 3 jahren sein auto nicht wenigstens 1-2 mal so beladen hat, das er sie nutzen müsste,
geht schon los, wenn der fahrer alleine ist und 5 getränkekisten im kofferraum sind oder wenn man zu viert im auto fährt

Und du bist hier nun der Sheriff-Gunny oder wie?
Unglaublich wie so ein Thema schon wieder abrutscht. Da wir den Wagen nur als Zweitwagen nutzen kam diese Situation tatsächlich noch nie vor. Und aufgeblendet hat auch noch niemand.
Ich bin bis dato aber auch davon ausgegangen dass die LWR automatisch geht bei so einem neuen Auto. ( Weil es eben kein Drehregler gab ).Bin da eines besseren belehrt worden was ja auch in Ordnung ist. Heute geht es nochmal zum TÜV ohne für die Nachprüfung zu zahlen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. April 2021 um 07:49:28 Uhr:


andererseits aber traurig genug, dass der fahrer in 3 jahren die lwr nicht ein mal benutzt hat und sich wohl auch in 3 jahren sein handbuch nicht ein einziges mal zu gemüte geführt hat,
das sind dann nämlich genau die leute, die einem nachts mit voll geballertem kofferraum entgegen kommen, und auf lichthupe, weil sie einen blenden auch noch frech werden

und mir kann keiner erzählen, das er in 3 jahren sein auto nicht wenigstens 1-2 mal so beladen hat, das er sie nutzen müsste,
geht schon los, wenn der fahrer alleine ist und 5 getränkekisten im kofferraum sind oder wenn man zu viert im auto fährt

Die LWR wird wohl relativ häufig beim Tüv bemängelt, ganz einfach deswegen weil die eben in der Praxis kaum jemand benutzt und die dann eben nach x Jahren festgegammelt ist mangels Benutzung.

Das VW die Funktion jetzt noch im Bordcomputer "versteckt " macht es nicht gerade besser.

Was der Prüfer da abgeliefert hat ist schon ein bisschen ein Armutszeugnis. Er sollte wissen wo die Funktion zu finden ist, zumindest sollte er wissen wo er es nachlesen kann.

Das es eine EU Zulassung gibt sollte er Wissen, EU Fahrzeuge ohne LWR gibt es bestimmt seit 20-25Jahren nicht mehr.

Wenn das typische Rändelrad neben dem Schalter für die Scheinwerfer nicht da ist würde ich davon ausgehen, dass die Einstellung automatisch abläuft. Auf die Idee, dass sich das in irgendwelchen Menus versteckt, käme ich nicht.

Sage ich als Anwender. Ein TÜV-Prüfer sollte es natürlich besser wissen. Zumindest, dass ein Fahrzeug mit euroüäischer Zulassung auch die europäischen (und damit auch deutschen) Vorgaben erfüllt...

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. April 2021 um 07:49:28 Uhr:


andererseits aber traurig genug, dass der fahrer in 3 jahren die lwr nicht ein mal benutzt hat und sich wohl auch in 3 jahren sein handbuch nicht ein einziges mal zu gemüte geführt hat,
das sind dann nämlich genau die leute, die einem nachts mit voll geballertem kofferraum entgegen kommen, und auf lichthupe, weil sie einen blenden auch noch frech werden

und mir kann keiner erzählen, das er in 3 jahren sein auto nicht wenigstens 1-2 mal so beladen hat, das er sie nutzen müsste,
geht schon los, wenn der fahrer alleine ist und 5 getränkekisten im kofferraum sind oder wenn man zu viert im auto fährt

Also ich glaube ich habe vielleicht ein zwei mal in meinem Autofahrerleben (ca 20 Jahre) ein Auto (PKW) so beladen, dass das nötig gewesen wäre. Wichtig: Ladevolumen ungleich Ladegewicht. Jedenfalls musste ich die LWR sonst noch nie benutzen, da ich auch keine Hänger ziehe.

Ein Hoch auf Xenon mit automatischer LWR.
Warum macht man die automatische LWR nicht gleich zur Pflicht?
Es geht dabei ja auch um Verkehrssicherheit.

weil es geld kostet und es keiner bezahlen will?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. April 2021 um 09:30:02 Uhr:


Wenn das typische Rändelrad neben dem Schalter für die Scheinwerfer nicht da ist würde ich davon ausgehen, dass die Einstellung automatisch abläuft. Auf die Idee, dass sich das in irgendwelchen Menus versteckt, käme ich nicht.

Sage ich als Anwender. Ein TÜV-Prüfer sollte es natürlich besser wissen. Zumindest, dass ein Fahrzeug mit euroüäischer Zulassung auch die europäischen (und damit auch deutschen) Vorgaben erfüllt...

wenn das automatsich läuft, gibt es doch meist auch einen Selbsttest, der beim Starten abläuft - das könnte man auch checken, ohne zu wissen, ob das verbaut ist - Auto aus, Licht an, dann Zündung an und schauen, ob sich im SW etwas tut....

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. April 2021 um 16:59:10 Uhr:


weil es geld kostet und es keiner bezahlen will?

das hat bei der eCall-Pflicht doch auch nicht interessiert.....

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