Reimport Garantie

Hyundai i30 1 (FDH)

Nach einem nicht verschuldeten Unfall in Italien, verweigerten deutsche Werkstätten die Annahme der Reparatur nach Rückkehr in Deutschland. Nach langem Suchen habe ich nun eine Werkstatt gefunden die auch die Garantieleistungen übernimmt.

Dürfen Hyundai Werkstätten die Reparatur bei Reimporten verweigern??? Nach meinem Wissen gibt es ein EU Gesetz, das die Reparatur nicht verweigert werden darf...

Ich musste mein Fahrzeug selbst für die Garantie bei Hyundai Deutschland freischalten.

Was kann man tun, wenn eine Werkstatt in Deutschland die Reparatur verweigert, trotz Garantiefreischaltung???

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nls1


In einer Woche läuft die Bearbeitungsfrist des Unfalls bei AVUS ab... ich werde berichten... beste Grüße

ich schliesse das Thema hiermit ab, AVUS Hamburg hat 4 Monate nach Unfall in Italien mitgeteilt, den Schaden nun doch zu übernehmen, das ist 1 Monat nach Bearbeitungsfrist, wo mir mitgeteilt wurde, dass der Unfallbericht nicht untershrieben war und deshalb ungültig und deshalb der Schaden nicht wird. Danach habe ich dass an die Vollkasko übergeben, die das übernommen haben. Nun habe ich das an die Vollkasko Versicherung gemeldet, die versuchen den SChaden über die AVUS abzuwickeln

Erkenntnis: bei Unfall in Italien immer die Polizei holen, allein kann man gar nichts ausrichten, und Unfallrechtsschutzversicherung unbedingt haben

danke an alle die kommentiert haben

Zitat:

Original geschrieben von Her1bert


Ebenso, und hoffentlich zahlt der Schadensverursacher,
dann kommt die Garantiemalaise erst gar nicht zum
Tragen. Einem Freund wurde in Südtirol das anbge-
stellte Motorrad umgefahren, da hat es zwar eine
Weile gedauert bis zur Regulierung, aber irgendwann
war das Geld da.
Und was die Siebenjahresgarantie bei Hyundai bzw.
die nur zweijährige bei Re-Importen betrifft: nach zwei
Jahren sollten die Kinderkrankheiten eigentlich alle
behoben sein. Die 5 weiteren Jahre bezahlt man dann
indirekt selbst über den Zwang zur jährlichen Inspektion.
VG Herbert

Mit der 2 Jahres-Garantie stimmt das nicht ganz. Erstmal: 7 Jahre gibts nur bei Kia.
In Deutschland gilt: Reimporte haben, wenn es im Serviceheft steht, 5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Mein I30 ist jetzt fast 2 1/2 Jahre alt und ich habe jetzt eine neue Türabdichtung auf Garantie bekommen, weil diese durchgescheuert war. Ich kann mir vorstellen, dass sich mancher Händler streubt, da er das Fahrzeug lieber selber verkauft hat. Mein österreichischer I30 wird seit dem 1. Garantiefall vom regionalen Händler betreut. Er hat die Zulassung kostenlos an Hyundai Deutschland gemeldet und bisher alle 3 Garantiefälle und alle 3 Inspektionen ohne Murren ausgeführt. Inspektionen halt gegen Bezahlung. Dafür war das Fahrzeug auch 4000 Euro billiger als ein deutscher Hyundai I30. Laut Auskunft von Hyundai Deutschland und Hyundai Österreich ist er als Vertragshändler dazu verpflichtet, auch Reimporte zu reparieren.

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