Reifenproblem HR

BMW 5er F11

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage an euch. Ich habe mir vor kurzen einen F11 2011 R6 gekauft. Vor dem Kauf habe ich das Fahrzeug beim TÜV sowie bei BMW selber durchchecken lassen.

Nun kommt folgendes: Gestern habe ich auf Winterreifen wechseln lassen. Dabei kam raus das der Runflat hinten Rechts auf der Innenseite an zwei Stellen schon nahezu aufgeschlitzt war.
Es kamen nur zwei Dinge in Betracht für die Ursachenforschung. A. Luftdruck (der war soweit in Ordnung, selbst jetzt noch - die Schlitze sind nicht durchgehend.)
und B. Achse/Spur/Sturz falsch eingestellt.

Also wurde die Achse vermessen und ich darüber aufgeklärt das weder die Spur noch der Sturz im Toleranzbereich war.

Natürlich kam dann auch direkt die Ansage das ich bei einem Wechsel der Reifen im worst Case bei rund 900+ Euronen Lande. (Wahrscheinlich reicht es aber noch wenn nur die Hintere Achse bzw die hinteren Reifen getauscht werden)

Ich war natürlich ziemlich geschockt weil ich mich gefragt habe wie man sowas beim Check (BMW) nicht gesehen hat bzw. festgestellt hat.
Das ich beim TÜV nur ein Gutachten bekomme ist mir klar, aber sollte die BMW Werkstatt nicht in irgendeiner Art und Weise haftbar sein? Am Telefon bekam ich nur ein unfreundliches Nein und es wurde aufgelegt.

Da ich persönlich nicht der Typ bin der gleich zum Anwalt rennt, wollte ich hier mal fragen ob jemand ähnliches mal erlebt hat und wie das ganze ausgegangen ist?

Kann mir doch keiner erzählen das innerhalb von jetzt 5 Tagen sich beide Achsen in der Spur und Sturz so dermaßen verstellt haben das ich damit einen Reifen direkt kille...

Hat jemand vielleicht Tipps wie ich das nun angehen soll?
Die Ersatzreifen sind heute bestellt worden, repariert wird es also so oder so - nur irgendwie komm ich mir dumm vor wenn ich das nun kommentarlos bezahle ohne BMW selbst wenigstens zum Teil mit in die Pflicht nehme..

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Hi!

Das Thema ist scharf!
Als Betroffener (siehe den Thread "Reifenschock" und die gezeigten Bilder) mache ich mir zunehmend Gedanken über die möglichen Ursachen.
Natürlich kann im vorliegenden Fall ein zu niedriger Reifendruck eine Rolle gespielt haben. Die korrekten Werte können ja vom Verkäufer eingestellt worden sein, ist aber doch nur Spekulation.
Vielmehr glaube ich, dass der negative Sturz an der Hinterachse eine entscheidende Rolle bei den Defekten mit aufgerissenen Schultern an der Innenseite von Runflats spielt.
Es ist keine Frage, dass die Last an den HA - Reifen bei korrekt eingestellten Luftdruckwerten und Geradeauslauf an der Innenseite, dort wo sie in der Folge aufreißen, liegt.
BMW - Fahrer fahren in der Regel mit annähernd dieser Lastverteilung.........ergo werden sich die Hintereifen stets an der Innenseite stärker abnutzen.
Das war, seit ich denken kann (und das ist schon ziemlich lange), immer so. Früher vielleicht noch mehr als heute.
Ich kann mich an die 70 er Jahre erinnern, wie die BMWs daherkamen - extremer negativer Sturz - das war damals eben nur geil! Wenn man dann noch etwas weniger Luft in seinen Michelins hatte, war die ultimative Optik erreicht. Klar waren da die Hinterreifen an der innenseite stark in Mitleidenschaft gezogen und man sah manchmal auch schon das Gewebe aufblitzen.

ABER NIEMALS GAB ES AUFGERISSENE STELLEN AN DEN REIFEN

Zurück zur Gegenwart. Also fahren wir mit unseren Runflats und negativem Sturz und spulen so jede Menge Km auf Autobahnen ab. Den Rest auf den Bundesstrassen auch eher zurückhaltend (nix schnelle Kurven und Drift, wobei Die Last in Richtung Aussenseite verlegt würde).
Das könnte den frühen Tod der Runflats durch aufgerissene Schultern an der Innenseite der Runflats bedeuten.
Warum? Weil die Runflats verstärkte Flanken haben und auch ohne Luft ziemlich aufrecht dastehen.
Dabei wird der Gummi an den Schultern zwischen der verstärkten Flanke und dem Strassenbelag regelrecht eingeklemmt und ordentlich gewalkt. Die Flächenpressung ist ja, bedingt durch den negativen Sturz, an der Innenseite ziemlich hoch da der Reifen zunehmend an der inneren Schulter läuft.
Der Reifen nützt sich auf einer Breite von kaum mehr als 1 - 2 cm an der inneren Schulter ab und reißt schließlich auf. Bei Kontrollen wird das, wie die Praxis zeigt, schon mal übersehen!

Ich habe für mich eine Abschwächung des Problems überlegt und hätte gerne auch eure Meinung dazu.
Nein, nicht unbedingt auf Runflats verzichten, sondern den negativen Sturz an der HA in Richtung "Null" verschieben. Wie weit? Keine Ahnung, aber zumindest einmal an die Toleranzgrenze. Jemand einen Vorschlag?
Natürlich ist auf korrekten Luftdruck zuachten. Dazu habe ich jetzt auch ein aftermarket RDKS verbaut, wo ich jederzeit den Luftruck aller 4 Reifen im Blickfeld habe.

Mir ist aber noch nicht klar welchen Einfluss ein höherer Luftdruck in den Reifen in Bezug auf diese Problematik mit Runflats hat. Ich stelle jetzt (+/- 0 Grad C) eine Druckerhöhung von etwa 0,3 Bar nach 20 km Autobahnfahrt mit 130 km/h fest.
Im Sommer wird es sicher noch deutlich mehr. Was macht da der Runflat? Läuft er da noch mehr auf der inneren Schulter, weil er sich nicht mehr an auf die Fahrbahn anlegt? Oder verlagert sich die Last in Richtung Laufflächen - Mitte, da sich der Reifen durch die Fliehkraft in der Mitte der Lauffläche aufbläht......?

Ps: zum Kadi laufe ich deshalb aber nicht, weil es keinen Sinn macht und nur Zeit und Nerven kostet.

Liebe Grüße
Gyula

23 weitere Antworten
23 Antworten

... "vor kurzem gekauft"

Da würde ich zuerst wegen Gewährleistung zum Verkäufer gehen. Falsche Spur und Sturz sind sicher ein Mangel, den er dann beseitgen muss, vermutlich auch Folgeschäden.

Lies mal in diversen anderen Threads zu diesem Phänomen.

An Spur und Sturz liegt es eher nicht, sondern am Fahren mit zu geringen Luftdruck - was man bei den RFT nicht unbedingt merken muss.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 21. Dezember 2018 um 16:15:50 Uhr:


... "vor kurzem gekauft"

Da würde ich zuerst wegen Gewährleistung zum Verkäufer gehen. Falsche Spur und Sturz sind sicher ein Mangel, den er dann beseitgen muss, vermutlich auch Folgeschäden.

Das glaube ich mal eher weniger.
Wenn ich bei einer Probefahrt den Hocker gegen eine Kante setze und dabei die Geometrie verhunze ist natuerlich der Verkaeufer der Schuldige 🙄.

@kzy_yo
Sowohl der Tuev als auch BMW haetten das sehen koennen wenn das Teil auf einer Buehne war.Haben sie aber nicht und solche Begutachtungen sind rechtlich nicht bindend.
Auf gut deutsch .... das ist jetzt dein Problem.

Hallo ihr lieben,

selbst jetzt ist der Luftdruck noch in Ordnung. Nur sind die „Schlitze“ so lang das eine weitere Benutzung natürlich harakiri ist.
Bei beiden (BMW sowie TÜV) war der Wagen auf der Bühne, beim TÜV selbst war ich auch anwesend - da wäre mir das selbst auch aufgefallen. Umso mehr wundere ich mich das nach 5 Tagen sowas passiert.

Der Gedanke kam mir natürlich auch schon das ich wahrscheinlich in der Beweislast sein werde - kurz: wie soll man sowas beweisen.

Ich danke für die schnellen Antworten und werde dann wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Mit viel Wiederstand aber... was will man machen.

Danke für die Hilfe!

Ähnliche Themen

Lies mal den Thread hier:

https://www.motor-talk.de/forum/reifenschock-t6485859.html

Müsste dasselbe Problem sein. Dann kannst du dir auch gleich überlegen, ob du wieder Runflat Reifen kaufen möchtest oder nicht. Auf den Kosten bleibst du in jedem Fall ziemlich sicher sitzen.

Die Beweislast liegt aber beim Verkäufer, ob Du nachträglich gegen den Bordstein gebrettert bist. Ist ja auch nicht so sehr wahrscheinlich, dass Räder dabei unbeschädigt bleiben.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 21. Dezember 2018 um 17:46:48 Uhr:


Die Beweislast liegt aber beim Verkäufer, ob Du nachträglich gegen den Bordstein gebrettert bist. Ist ja auch nicht so sehr wahrscheinlich, dass Räder dabei unbeschädigt bleiben.

Es fahren da draussen ohne Ende Fahrzeuge mit falscher Spur durch die Gegend, die verkauft werden sollen.Wenn du das beim Gebrauchtwagenkauf mit blossem Auge siehst, geniesst du meinen Respekt.
Wenn ich ein Auto kaufe und zwei Wochen spaeter zum Haendler gehe weil die Spur schief ist, sagt der mir, dass das vorher nicht war und ich wahrscheinlich zu schnell ueber einen hohen Bordstein gefahren bin.Sowas zu reklamieren wird dir wahrscheinlich nur bei einem grossen Haendler mit Interesse an Kundenbindung gelingen.Ich bin mir aber sicher, dass das aber normalerweise nichts wird.Das ist ja auch schliesslich etwas anderes als z.B. ein quietschender Turbo.

Glaube in deinem Fall würde ich ganz lieb und nett beim Verkäufer anklingeln, ihm das Problem schildern und auf der Bühne zeigen!

Beim TÜV hast du sicherlich einen Gebrauchtwagencheck machen lassen oder was wurde dort geprüft?

Wieviele Kilometer bist du seit Kauf denn schon gefahren?

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es ein Problem sein kann, bei breiten Reifen auf einer Annahmebühne im Autohaus hier das gesamte Profil einwandfrei zu erkennen.
Deshalb kann es tatsächlich schnell geschehen, dass hier jemand auf einer solchen Bühne die abgefahrene innere Lauffläche schlecht oder garnicht erkennt.

Vermute so ist deine Misere auch zustande gekommen.

Das Problem wurde hier ebenfalls schon einmal diskutiert. Den Link hast du in laufe des Gespräches hier ja schon bekommen.

Zitat:

@Lorch83 schrieb am 21. Dezember 2018 um 18:18:43 Uhr:


Glaube in deinem Fall würde ich ganz lieb und nett beim Verkäufer anklingeln, ihm das Problem schildern und auf der Bühne zeigen!

Beim TÜV hast du sicherlich einen Gebrauchtwagencheck machen lassen oder was wurde dort geprüft?

Wieviele Kilometer bist du seit Kauf denn schon gefahren?

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es ein Problem sein kann, bei breiten Reifen auf einer Annahmebühne im Autohaus hier das gesamte Profil einwandfrei zu erkennen.
Deshalb kann es tatsächlich schnell geschehen, dass hier jemand auf einer solchen Bühne die abgefahrene innere Lauffläche schlecht oder garnicht erkennt.

Vermute so ist deine Misere auch zustande gekommen.

Das Problem wurde hier ebenfalls schon einmal diskutiert. Den Link hast du in laufe des Gespräches hier ja schon bekommen.

Aber die Rechtslage ist nun mal ganz klar. Der Verkäufer hat innerhalb von 6 Monaten die Beweislast. Ob ihm das nun gefällt oder nicht, und ob das logisch oder gerecht ist, spielt dabei keine Rolle. Es ist einfach gesetzlich so geregelt.

Sorry, falsches Zitat. Es sollte an noobontour gerichtet sein.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 21. Dezember 2018 um 18:28:15 Uhr:


Sorry, falsches Zitat. Es sollte an noobontour gerichtet sein.

Schon klar 😉.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 21. Dezember 2018 um 18:27:01 Uhr:


Aber die Rechtslage ist nun mal ganz klar. Der Verkäufer hat innerhalb von 6 Monaten die Beweislast. Ob ihm das nun gefällt oder nicht, und ob das logisch oder gerecht ist, spielt dabei keine Rolle. Es ist einfach gesetzlich so geregelt.

Auch die Rechtslage ist klar.Das bestreite ich auch garnicht. Ob allerdings eine verstellte Spur, die beim Kauf nocht nichtmal verstellt gewesen sein muss, ein Grund zur Beanstandung ist, wage ich extreeeeeeeeeem zu bezweifeln 😉. Die Spur kann sich schon beim Verlassen des Hofes vom Haendler verstellen und deswegen denke ich, dass eine Reklamation eben dieser nichts wird.Nicht alles, was nach ein paar Tagen als vermeintlicher Defekt vom Kaeufer angesehen wird, ist ein Fall fuer die Gewaehrleistung.Wie bereits gesagt ... wenn der Hendler lieb und nett ist mag`s klappen aber ich denke eher nicht.

Es kann schon möglich sein, das die verstellte Spur und Sturz erst nach dem Kauf entstanden sind. Wenn der Verkäufer das aber nicht glaubhaft darlegen kann, dann wird nunmal davon ausgegangen, das der Schaden schon bei der Übergabe da war.

Ich sehe da überhaupt keinen Ansatz zur Diskussion.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 21. Dezember 2018 um 19:45:08 Uhr:


Ich sehe da überhaupt keinen Ansatz zur Diskussion.

Schon klar das du das so siehst. Nur leider interessiert das den Verkaeufer nicht im geringsten wie du und ich es sehen. Er entscheidet, so der TE ueberhaupt bei ihm reklamieren will, wie es weitergehen koennte.

Das soll ihn aber interessieren, weil jedes Gericht ihm die Verantwortung zuweisen wird, dann kommen aber noch die Anwaltskosten dazu. Betrifft natürlich nur den Fall des gewerblichen Verkaufs.

Deine Antwort
Ähnliche Themen