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Reifenluftdruck Kontrollsystems nachrüsten

Audi Q3 8U
Themenstarteram 10. August 2014 um 11:18

Hallo zusammen,

Ich habe eine Audi q3 Bj. 2013

Ich würde mir gern das Reifenkontrollsystem nachrüsten, bzw. Nachcodieren lassen.

Ist es möglich es über das ABS/ESP einzuprogrammieren ? Zusätzliche Hardware erforderlich ?

Hat das schon mal wer machen lassen ? Schon wer Erfahrung damit gemacht.

Lt. Auskunft von einem Audi Meister,ist es nicht möglich, habe ab schon was drüber im Internet gelesen, das es doch funktionieren soll.

 

Mit freundlichen Grüßen Matthias

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2014 um 11:23

Hallo

Hier kannst du schon mal alles nachlesen.

http://www.motor-talk.de/.../...druckanzeige-nachruesten-t4268246.html

Vielleicht bringt dir was.

Könnte man auch zusammen führen.

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54 Antworten
am 15. August 2014 um 11:51

BESSER GEFRAGT, WELCHER TAG DER "Typengenehmigung" IST ES?

Mein neuer Q3 hat ja bereits die RDK serienmäßig.

Mußte diese bei Bestellung noch dazu buchen.

Dauchte aber bei der Rechnung nicht mehr auf.

EZ 08.08.2014

Unter Punkt 6 des KFZ-Schein steht das Datum 28.04.2014

Zitat:

Original geschrieben von AUDI 21

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

http://www.stemei.de/pages/coding/audi-a3-8p/rdk-freischalten.php

Wir interessieren uns hier für den Audi Q3, nicht für den A3.

Ehrlich? Sag bloß!

..schonmal auf die Idee gekommen, dass die RDK Freischaltung beim Q3 in den selben Steuergeräten sein könnte?

...hätte ja mal einer nachschauen können.

Zitat:

Original geschrieben von blumenzuechter

War gestern bei meiner Audi-Fachwerkstatt (Audi Zentrum) und habe die RDK freischalten lassen über den OBD Stecker. Hier wird eine on-line Verbindung mit Audi erstellt und von dort die Freischaltung authorisiert und dokumentiert. Wenn man das ganze über VCDS macht, dann geht das auch, aber bei der nächsten Inspektion mit Diagnose über OBD wird das wieder gelöscht, da nicht von Audi authorisiert.

Also geht gleich zu Eurer Audi Werkstatt. Übrigens: Kosten wurden mir tatsächlich nur EUR 80,-- berechnet, das gleiche, was das RDK als Extra damals bei der Neuwagen-Bestellung gekostet hätte. Heute ist es ja serienmässig vorhanden.

Über VCDS geht das genau so gut und es wird auch nichts zurückgesetzt, wenn kein Steuergerät geupdated wird. Dafür schaltet man das mit VCDS für 5€ frei, das ist doch ein erheblicher Unterschied.

Achtung: Nur offiziell freigegebene Codierungen (AHK, RDK, ...) werden online hinterlegt. Aber alle anderen Codierungen nicht, egal ob es Audi macht (was sie in den meisten Fällen nicht können) oder ein VCDS-User

Wer einen Q3 hat und zwecks Testversuchen zur Freischaltung der RDK bei mir vorbeikommen möchte, der braucht mir nur eine Nachricht zu schicken.

Die Codierungen des Q3 sind sehr ähnlich mit der des A1, da beide quasi Produktionsbrüder sind. Ähnlich wie bei A4/Q5 und A6 4F/Q7.

Hallo zusammen,

vielleicht verstehe ich die Sache noch nicht ganz, aber die EU-Verordnung 661/2009 ist doch 2009 inkraftgetreten.

Mein Q3 hat eine Typgenehmigung von 12/2012, d.h. ohne die Nachrüstung der RDK würde er nicht durch den ersten TÜV kommen. Dann hat Audi mir im Mai 2013 ein Auto übergeben, welches nach 3 Jahren nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf. Und ich soll jetzt dafür 80 Euro bezahlen ????

Meiner Meinung nach müßte die Freischaltung über Kulanz laufen!

Zitat:

Original geschrieben von Toka_TT

.. Und ich soll jetzt dafür 80 Euro bezahlen ????

Meiner Meinung nach müßte die Freischaltung über Kulanz laufen!

Ich denke Kulanz kann man da nicht erwarten, ist ja kein Mangel. Die 80,- EUR sind nämlich der gleiche Betrag wie bei früherer Bestellung der RDK ab Werk als Sonderausstattung, lt. alter Q3 Preisliste.

Wer sich diese Option damals gespart hat, zahlt es jetzt eben nach (sogar ohne Preiserhöhung). ;)

Zitat:

Original geschrieben von Toka_TT

Hallo zusammen,

vielleicht verstehe ich die Sache noch nicht ganz, aber die EU-Verordnung 661/2009 ist doch 2009 inkraftgetreten.

...

Schaust du im Net!

Laut EU-Verordnung 661/2009 sind Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014 Pflicht bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1.

Zusätzlich müssen alle Fahrzeuge ab Homologationsdatum 01.11.2012, die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind, bei der Umrüstung auf Sonderräder ebenfalls mit einem geeigneten RDKS ausgestattet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint

 

Schaust du im Net!

Laut EU-Verordnung 661/2009 sind Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014 Pflicht bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1.

Zusätzlich müssen alle Fahrzeuge ab Homologationsdatum 01.11.2012 die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind bei der Umrüstung auf Sonderräder ebenfalls mit einem geeigneten RDKS ausgestattet werden.

Ok, dann muß bei meiner Kuh ja nichts nachgerüstet werden. Ich hab nur die Audi-Räder :-)

Hätte das schon als Mangel gesehen, wenn der Verkäufer nicht erwähnte hätte "Ach übrigens, ihr Neuwagen darf nur 3 Jahre fahren..." .

Selbst wenn es der Listenpreis der RDK ist, geht rein um's Prinzip.

Zitat:

Original geschrieben von Toka_TT

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint

 

Schaust du im Net!

Laut EU-Verordnung 661/2009 sind Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014 Pflicht bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1.

Zusätzlich müssen alle Fahrzeuge ab Homologationsdatum 01.11.2012 die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind bei der Umrüstung auf Sonderräder ebenfalls mit einem geeigneten RDKS ausgestattet werden.

Ok, dann muß bei meiner Kuh ja nichts nachgerüstet werden.

...

Ist das gleiche Spielchen wie mit dem TFL. Ab Stichtag mußten die Lichter bei Erstzulassung verbaut sein. Nachrüstung, falls möglich, nur auf Wunsch.

Hm, ich fahre zwar Audi Räder ist aber trotzdem ein bisschen "naja.." meine TG ist 04/13.

am 25. August 2014 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Toka_TT

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint

 

Schaust du im Net!

Laut EU-Verordnung 661/2009 sind Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014 Pflicht bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1.

Zusätzlich müssen alle Fahrzeuge ab Homologationsdatum 01.11.2012 die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind bei der Umrüstung auf Sonderräder ebenfalls mit einem geeigneten RDKS ausgestattet werden.

Ok, dann muß bei meiner Kuh ja nichts nachgerüstet werden. Ich hab nur die Audi-Räder :-)

Hätte das schon als Mangel gesehen, wenn der Verkäufer nicht erwähnte hätte "Ach übrigens, ihr Neuwagen darf nur 3 Jahre fahren..." .

Selbst wenn es der Listenpreis der RDK ist, geht rein um's Prinzip.

Kann ich absolut verstehen und sehe ich genauso. Gehe aber mal davon aus, das selbst Audi damals es nicht wusste, was sich die schlauen da so alles einfallen. Deshalb sagen sie, gibt 80€, so teuer währe es auch in der Anschaffung gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von marc4177

...

Kann ich absolut verstehen und sehe ich genauso. Gehe aber mal davon aus, das selbst Audi damals es nicht wusste, was sich die schlauen da so alles einfallen. Deshalb sagen sie, gibt 80€, so teuer währe es auch in der Anschaffung gewesen.

Audi hat es mit Bestimmtheit gewußt*!

Alle seit 1. November 2012 neu typengenehmigten Fahrzeuge dieser Klassen mußten bereits ab Werk mit einem RDKS ausgestattet sein. Da unsere Q aber sicherlich vor dem 01.11.12 homologiert wurde, wird die Verordnung erst mit Stichtag 01.11.2014 wirksam und die Q dann grundsätzlich mit dem System ausgeliefert (*konnte für unsere Q bereits kostenpflichtig geordert werden), mit Entfall der Wahlmöglichkeit.

Die ECE-Regelung Nr 64 ist vom 19.08.2010. Von daher wussten alle Hersteller rechtzeitig Bescheid.

am 25. August 2014 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von auto007

Die ECE-Regelung Nr 64 ist vom 19.08.2010. Von daher wussten alle Hersteller rechtzeitig Bescheid.

Ich wollte gerade sagen ja, aber es sind alle Hersteller. Ob Renault, VW oder Hyundai. Da werden die anderen wohl nicht besser sein.

Zitat:

Original geschrieben von marc4177

Ich wollte gerade sagen ja, aber es sind alle Hersteller. Ob Renault, VW oder Hyundai. Da werden die anderen wohl nicht besser sein.

Ich denke doch das andere besser sind/waren. Bei meinen 2009 gekauften Honda war genau dieses System schon Standardausrüstung, wogegen ich das bei meinen Q3 3/2014 noch mit 80 EUR löhnen musste. Also es gibt schon Unterschiede:-)

MfG

 

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