Reifenkontrolle in Italien

Hallo,

wie rigoros findet die Reifenkontrolle in Italien statt? War jemand vor kurzem in Italien und hat Erfahrung?

Mir geht es nicht darum, ob die neue Regelung sinnvoll ist. Dazu habe ich schon andere Beiträge gelesen. Ich fahre nächste Woche nach Mailand und wieder zurück und möchte wissen, ob sie jetzt durch die neue Regelung viele Autos schon an der Grenze rausfischen und die Reifen kontrollieren oder ob man da eher gelassen sein kann?

Ich habe nämlich zwei Allwetter-Reifen, bei denen der Geschwindigkeitsindex niedriger ist als im Fahrzeugschein angegeben und soweit ich weiß wäre das schon ein Grund, das man bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen muss.

Gruß

170 Antworten
Zitat:
@Kuhpra schrieb am 10. Juni 2025 um 20:10:46 Uhr:
Ich hätte mir denken können, dass Du es ohne Smiley nicht kapierst.

Es können eben nicht alle mit einem sooo hohen IQ wie deiner aufwarten.

Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 10. Juni 2025 um 16:55:13 Uhr:
Generell gilt: aufgezogene Reifen müssen den SI einhalten, den die Fahrzeugpapiere hergeben. Punkt!

Nein, das gilt eben nicht generell. Es gilt nur in Italien und nur während der Sommermonate und nur für Winterreifen und Ganzjahresreifen.

Doch!:

Italienische Verkehrskontrollen prüfen gezielt den Geschwindigkeitsindex der Reifen

In Italien gilt folgende Regelung: Vom 16. Mai bis 15. Oktober müssen alle montierten Reifen – egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen – mindestens den Geschwindigkeitsindex aufweisen, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Ist ein niedrigerer Index vorhanden, drohen Bußgelder zwischen 430 und 1.731 Euro sowie möglicherweise die Sicherstellung des Fahrzeugs.

Meiner Meinung nach gibt es da keine gescheite Begründung für, daher erachte ich das als Abzocke.

Wenn das Auto nur 220 fährt, warum müssen dann Reifen aufgezogen werden, die 300km/h aushalten?

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Zitat:
@Rockville schrieb am 10. Juni 2025 um 22:53:54 Uhr:
Nein, das gilt eben nicht generell. Es gilt nur in Italien und nur während der Sommermonate und nur für Winterreifen und Ganzjahresreifen.

Doch – prinzipiell gilt das – und zwar generell ... außer dann und dort, wo Ausnahmen gelten – und in Italien gelten im Sommer eben keine Ausnahmen ... Das ist der Aufhänger. Daß im Winter der SI tiefer sein darf als gem. Fahrzeugpapieren, ist eine explizite Ausnahme von der allgemeinen generellen Pflicht zur Einhaltung des SI (und nicht andersrum). Daß WR & GJR einen tieferen SI haben dürfen, ist eine explizite Verletzung der generellen Pflicht zur Einhaltung des SI (die zwar vom Gesetzgeber vorgesehen ist; daraus darf aber nicht abgeleitet werden, daß das sowas wie ein "Normalzustand sei).

Zitat:
@golfer0510 schrieb am 11. Juni 2025 um 00:06:07 Uhr:
Doch!:
Italienische Verkehrskontrollen prüfen gezielt den Geschwindigkeitsindex der Reifen ...

Dein Zitat stammt offenbar von irgendeiner Website. Wir waren schon einen Schritt weiter und haben die italienischen Verordnungen und ministeriellen Erlasse als Grundlage genommen.

Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 11. Juni 2025 um 01:32:10 Uhr:
Doch – prinzipiell gilt das – und zwar generell ... außer dann und dort, wo Ausnahmen gelten –

Nichts für ungut, aber das ist jetzt wirklich eine völlig sinnlose Aussage. Prinzipiell, generell und grundsätzlich gilt es, aber ausnahmsweise kann es Ausnahmen geben? Gibt es irgendeine Begründung aus amtlichen italienischen Vorschriften für deine Sichtweise? Ich kenne nur die schon erwähnten Vorschriften, die es genau anders regeln, nämlich nur für WR und GJR. Mit Presseartikeln und Websites kann man das nicht beantworten.

Sehr wohl gilt "Reifen haben den für das Fahrzeug vorgesehenen SI einzuhalten" – und zwar vor allfälligen Ausnahmen – das steht in jeder Fahrzeugzulassungsverordnung sämtlicher (Rechts-)Staaten (das ist übergeordnetes Recht, das vor irgend einer Ausnahmeregelung gilt). Und erst danach kommen Ausnahmen – wie eben, daß bei WR & GJR der SI unter bestimmten Auflagen tiefer sein darf als gem. Herstellerangaben resp. Fahrzeugpapieren. Und Italien hat nun diese Ausnahmebestimmung derart angepaßt, daß diese Ausnahme nur (noch) zwischen 15. Okt. und 15. Mai gilt, nicht aber im Sommer. Dies ist in Italien im wesentlichen im Codice della strada in den Artikeln 72 (Einhaltung der Herstellervorschriften) und 78 (Modifikationen & Abweichungen von ersterem und allfällige Sanktionierung (Bußen etc.)) festgelegt. Natürlich ist die Ausnahme ausschließlich für WR & GJR definiert – da die Ausnahme (tieferen SI fahren zu dürfen) für SR prinzipiell gar nicht gilt. Die genannte "Vorschrift" ist aber eben eine Ausnahme(vorschrift) (einer übergeordneten Vorschrift) – die in Italien eben nicht mehr das ganze Jahr durch gilt.

Meine Güte, Du schreibst aber viel. Falls Du Deutschland als Rechtsstaat gelten lässt: Hier ist der Index in den Papieren irrelevant. Ob Sommerreifen, ob Winterreifen, selbst am Dienstag bei Vollmond. Informiere Dich besser!

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 11. Juni 2025 um 09:41:29 Uhr:
Sehr wohl gilt "Reifen haben den für das Fahrzeug vorgesehenen SI einzuhalten" – und zwar vor allfälligen Ausnahmen – das steht in jeder Fahrzeugzulassungsverordnung sämtlicher (Rechts-)Staaten ...

Es stimmt leider immer noch nicht, was du da schreibst. Du hast den Kern des Problems noch nicht verstanden, nämlich dass der "für das Fahrzeug vorgesehene SI" in Italien etwas anderes bedeutet als im Rest der EU. Im Sommer und bei GJR und WR bedeutet das in Italien, dass der SI des Reifens mind. dem Eintrag in den Fz.-Papieren entsprechen muss. Im Rest der EU bedeutet es, dass der SI des Reifens mindestens der bbH des Fahrzeugs entsprechen muss.

Das ist inzwischen besser als jeder Ölthread hier... 🛢️

Nein, nicht in Italien herrscht eine nonkonforme Situation, sondern in Deutschland. Der "in den Fahrzeugpapieren eigetragene SI" ist nur in DE etwas anderes als die bauartbedingte Herstellerangabe. In der Schweiz steht bzgl. SI (und Reifendimension) gar nichts in den (direkten) Zulassungspapieren (Fahrzeugausweis), jedoch im Typenschein (der für die Bauart gilt). Zudem steht im Handbuch die maximale Achslast sowie die bauartbedingte Herstellerangabe bzgl. Höchstgeschwindigkeit. LI & SI ist bei den Reifendimensionen meist auch angegeben. Daß LI & SI der bei der Fahrzeugabnahme (TÜV) montierten Reifen in die Fahrzeugzulassungspapiere eingetragen werden o.ä., ist die Ausnahme – in Deutschland; in Italien gilt (wie in der CH) die bbH als "Fahrzeugpapiere".

Die Regelungen in der Schweiz interessieren hier gerade niemanden.

Das macht nichts, inzwischen geht es ja auch gar nicht mehr um das Thema aus Eingangsposts und Überschrift.

Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 11. Juni 2025 um 10:06:14 Uhr:
in Italien gilt (wie in der CH) die bbH als "Fahrzeugpapiere".

Ein kurzes Googlen ergab, dass das wieder nicht stimmt. Gleich bei den ersten Suchergebnissen tauchte eine recht neue carta di circolazione auf, darin V-Reifen eingetragen trotz Vmax des Fahrzeugs von 177 km/h.

Es wäre ja auch komisch, wenn die Italiener so eine Regelung nur für in D zugelassene Fahrzeuge erschaffen würden.

Oh Man.. beeindruckend wie sich so ein Thema entwickeln kann…ich versuch’s nochmal in vier Punkten

(1) Vom 16. Mai bis 15. Oktober (also im Sommer) darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen, und nur darum geht es in der Regelung und diesem Thread, nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) unter 15.1 und 15.2 festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Steht also… „H“ in den Papieren dann muss mindestens „H“ oder ein höherer Index auf den Reifen stehen, sonst hat man „Malheur“ ;-)

(2) Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür in Italien keine Bedeutung. Maßgebend bei einer Kontrolle ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex unter 15.1 / 15.2 in der ZB1.

(3) Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren unter 15.1/15.2 vorgesehen ist.,

(4) Das Verbot gilt für alle Kraftfahrzeuge und deren Anhänger. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Motorräder.
Das Verbot gilt nicht nur für Italien, sondern auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Somit sind auch alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge betroffen.

[Quelle: Auszug ADAC]

Welche Regelung in Italien für Sommerreifen, für Zweiräder oder bei fehlenden oder unvollständigen Angaben in den deutschen Fahrzeugpapieren (ZB1) dann von den Behörden angewandt werden, könnte wohl einen eigenen Thread füllen.

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