Reifenkontrolle in Italien
Hallo,
wie rigoros findet die Reifenkontrolle in Italien statt? War jemand vor kurzem in Italien und hat Erfahrung?
Mir geht es nicht darum, ob die neue Regelung sinnvoll ist. Dazu habe ich schon andere Beiträge gelesen. Ich fahre nächste Woche nach Mailand und wieder zurück und möchte wissen, ob sie jetzt durch die neue Regelung viele Autos schon an der Grenze rausfischen und die Reifen kontrollieren oder ob man da eher gelassen sein kann?
Ich habe nämlich zwei Allwetter-Reifen, bei denen der Geschwindigkeitsindex niedriger ist als im Fahrzeugschein angegeben und soweit ich weiß wäre das schon ein Grund, das man bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen muss.
Gruß
170 Antworten
Der zitierte Abschnitt ist eindeutig und wer mehr Zusammenhänge sehen möchte, kann ja den ganzen Artikel lesen.
Wer macht den schon ein Gesetz/eine Verordnung in dem Winterreifen im Sommer den eingetragen Speed Index (SI) haben müssen, aber Sommerreifen nicht.
Klar geht die Begründung über die Winterreifen, da es auch noch recht unüblich ist, dass Sommerreifen um ein paar Euro zu sparen nach Höchstgeschwindigkeit und nicht nach dem in den Papieren angegeben Index gewählt werden.
Wo das genau steht (nach Höchstgeschwindigkeit) konnte ich auch noch nicht finden. Der ADAC redet nur davon, dass man Sommerreifen mit geringeren SI als in den Papieren nehmen kann, wenn die Höchstgeschwindigkeit deutlich unter der des SIs ist (was deutlich ist, wird nicht definiert). Das daraus manche ableiten, dass man sich genau daran orientieren kann, ist eine andere Sache.
In Italien kann also auch ein so gewählter Sommerreifen teuer werden. Aber: Probieren geht über Studieren. Manche lernen nur über „Schmerzen“.
Zitat:
@kievit schrieb am 10. Juni 2025 um 00:21:24 Uhr:
Wer macht den schon ein Gesetz/eine Verordnung in dem Winterreifen im Sommer den eingetragen Speed Index (SI) haben müssen, aber Sommerreifen nicht.
Italien.
Was zu bezweifeln ist. Aber das werden wir hier wohl nicht klären können. Meine Meinung steht nach meinen Informationen.
Ich kann kein Italienisch und somit nicht in die originalen Verordnungen/Gesetze prüfen. Die Aussage des ADAC ist mE klar. Ich selbst bin mit meinem Sommerreifen auf der sicheren Seite also werde ich auch keine weitere Energie in die Sache stecken.
Bevor wir hier von Diskussion zum Streit übergehen, bis ich also raus, da mE alle Meinungen gesagt sind.
Dann bleib halt bei deiner Meinung. Die ital. Seiten sind da recht eindeutig und wenn man die Sprache nicht spricht, kann man den Google Übersetzer benutzen.
La risposta del Servizio Polizia Stradale del Ministero dell’Interno:
“L’uso degli pneumatici invernali non ha, di norma, restrizioni di carattere temporale. Essi possono essere dunque utilizzati durante tutti i mesi dell’anno solare. Il loro utilizzo nel periodo estivo non ha alcun riflesso sulla sicurezza del veicolo ma ne comporta unicamente una più rapida usura a causa del livello più elevato della temperatura al suolo.
Ciò detto, vi è da precisare che alcuni pneumatici invernali riportano tra le loro caratteristiche degli indici di velocità inferiori rispetto a quelli indicati sulla carta di circolazione del veicolo. Tale difformità – che comporterebbe di norma la violazione di cui all’art. 78, commi 3 e 4, del Codice della Strada (sanzione amministrativa da 419,00 a 1682,00 euro e ritiro della carta di circolazione) – è tollerata per i veicoli che montino pneumatici invernali nel periodo compreso tra il 15 ottobre ed il 15 maggio che abbiano indici di velocità inferiori rispetto a quelli riportati sulla carta di circolazione.
Ciò significa che SOLTANTO il veicolo che monti pneumatici invernali che abbiano indici di velocità inferiori rispetto a quelli riportati nella carta di circolazione e che circoli dopo il 15 maggio è sanzionabile ai sensi dell’art. 78, commi 3 e 4, del Codice della Strada (sanzione amministrativa da 419,00 a 1682,00 euro e ritiro della carta di circolazione).”
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Antwort der Verkehrspolizei des Innenministeriums:
„Die Verwendung von Winterreifen unterliegt in der Regel keinen zeitlichen Beschränkungen. Sie können daher das ganze Jahr über verwendet werden. Ihre Verwendung im Sommer beeinträchtigt die Sicherheit des Fahrzeugs nicht, führt jedoch aufgrund der höheren Bodentemperatur zu schnellerem Verschleiß.
Allerdings ist zu beachten, dass einige Winterreifen unter anderem niedrigere Geschwindigkeitsindizes aufweisen als im Fahrzeugschein angegeben. Diese Abweichung – die normalerweise einen Verstoß nach Art. 78 Absätze 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung (Bußgeld von 419,00 bis 1682,00 Euro und Entzug des Fahrzeugscheins) nach sich ziehen würde – wird für Fahrzeuge toleriert, die zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Mai Winterreifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindizes als im Fahrzeugschein angegeben montieren.
Das bedeutet, dass NUR Fahrzeuge, die Winterreifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindizes als im Fahrzeugschein angegeben montieren und nach dem 15. Mai gefahren werden, gemäß folgender Verordnung bestraft werden: Art. 78 Absätze 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung (Verwaltungsstrafe von 419,00 bis 1682,00 Euro und Entzug der Zulassungsbescheinigung).“
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Ganz unten die Quellen, u.a. das Rundschreiben des Ministeriums
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Und Du bist sicher, dass...
...es keine zweite Verordnung gibt, die auch für Sommerreifen anwendbar ist?
...die Polizei bei einer Kontrolle nicht trotzdem so agiert, als wären Sommerreifen eingeschlossen (was völlig logisch wäre)?
Wenn der italienische Gesetzgeber ein Problem mit vermeintlich zu geringen Geschwindigkeitsindizes hat, hat er das sicher auch bei Sommerreifen.
Zitat:
@kievit schrieb am 10. Juni 2025 um 00:21:24 Uhr:
Klar geht die Begründung über die Winterreifen, da es auch noch recht unüblich ist, dass Sommerreifen um ein paar Euro zu sparen nach Höchstgeschwindigkeit und nicht nach dem in den Papieren angegeben Index gewählt werden.
Es muss nicht nur um ein paar Euro gehen. Evtl. ist der Reifen mit dem niedrigeren Speedindex leichter oder vermutlich verschleißfester oder der "vorgeschriebene" Y Reifen ist beim gewünschten Hersteller/Profil in der Größe gar nicht verfügbar, sondern es endet bei z.B. bei W.
Wenn in einer Verordnung NUR Winterreifen erwähnt werden (wegen 3PMSF auch auf GJR anwendbar), dann gilt es eben nicht für Sommerreifen. Und wenn in einer amtl. Begründung sogar erklärt wird, dass das wegen der ungünstigen Eigenschaften von WR bei den hohen Außentemperaturen im Sommer gilt, dann kann man erst recht annehmen, dass es für SR nicht gilt. Die Skeptiker können jetzt selbst googlen.
Sommerreifen sind bzgl. der "Regelung, daß auch ein tieferer SI gefahren werden darf", irrelevant, da bei Sommerreifen grundsätzlich eben kein tieferer SI gefahren werden darf. Punkt! Sommerreifen MÜSSEN den SI einhalten, sonst verfällt die Zulassung. Dies ist nicht in DIESER gesetzlichen Regelung festgehalten, sondern in einer anderen (die hier nicht zitiert zu werden braucht). Insofern müssen in dieser gesetzlichen Regelung Sommerreifen auch gar nicht erwähnt werden.
Es wäre jedoch auch absolut gesetzes- (und europarechts)konform, wenn ein Land keine tieferen SI bei Winterreifen zulassen würde. Italien hat nun festgelegt, daß diese Ausnahme von der korrekten SI-Pflicht bei Winterreifen ausschließlich im Winter gilt und nicht (mehr) zwischen 15. Mai und 15. Oktober. In dieser Zeit müssen sämltiche Reifen den SI einhalten – Punkt (unabhängig davon, ob es WR, GJR oder SR sind – wobei: SR müssen dies sowieso immer)! Wo ist das Problem?
Klar kann über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung gestritten werden. Wenn man nun für eine Italienfahrt Standard-Stahlfelgen mit den billigsten Chinakrachern aufzieht, so mag das nicht zu beanstanden sein – auch wenn die anderen besser wären ... ist nun aber mal so. Mir wäre das Risiko zu groß, das Fahrzeug stillgelegt zu bekommen und eine Buße abdrücken zu müssen, die mehr als die günstigste korrekte Variante ausmachen würde.
Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 10. Juni 2025 um 16:24:18 Uhr:
Sommerreifen sind bzgl. der "Regelung, daß auch ein tieferer SI gefahren werden darf", irrelevant, da bei Sommerreifen grundsätzlich eben kein tieferer SI gefahren werden darf.
Da bahnt sich ein Missverständnis an. Was ist in deinem zitierten Satz "tiefer"? Tiefer als was? Du meinst vermutlich niedriger als die bbH des Fahrzeugs. Bei der Regelung, um die es hier geht, darf der SI des Reifens (WR oder GJR) aber nicht niedriger als der Eintrag in den Fz.-Papieren sein, egal wie hoch die bbH ist.
Dass der SI eines Sommerreifens nicht niedriger als die bbH des Fahrzeugs sein darf, ist ja auch in Deutschland so. Der SI eines SR darf aber niedriger sein als der Eintrag in den Papieren - und das ist nach allem, was ich gelesen habe, für SR auch in Italien so.
Generell gilt: aufgezogene Reifen müssen den SI einhalten, den die Fahrzeugpapiere hergeben. Punkt! ... Wobei: halt – eben noch nicht "Punkt", sondern – Ausnahme: bei Winterreifen (und ausschließlich bei WR – wobei auch bei GJR) wurde die Ausnahme gemacht, daß dies dann nicht gelten muß, wenn im Sichtfeld des Armaturenbretts eine entsprechender Hinweis angebracht wird. Diese Ausnahme gilt nur für WR (und GJR) – und sie hat nie für SR gegolten. Bisher galt diese Ausnahmeregelung jahreszeitunabhängig. Italien hat diese Ausnahmeregelung nun auf die Zeit zwischen 15. Okt. und 15. Mai eingeschränkt; zwischen 15. Mai und 15. Oktober gilt diese Ausnahme (von der Pflicht, den SI gem. Fahrzeugpapieren einzuhalten) nicht – also gilt die Pflicht, ihn einzuhalten (unabhängig davon, was für Reifen aufgezogen sind). NB: ob des SI "tiefer" oder "niedriger" bezeichnet wird, macht keinen Unterschied. Und nein, da ist kein Mißverständnis.
Du liegst leider falsch. Punkt. SI und LI müssen bei Sommerreifen den tatsächlichen Daten, also bbH und Achslasten, entsprechen. Die Einträge in den Papieren sind uninteressant. Das ist hier übrigens allgemein bekannt und nun kommt wieder einer, der geschlafen hat.
🙋♂️ Punkt…gefällt mir, Punkt.
Ich sag das und darüber wird nicht diskutiert! Punkt! Äh... Ausrufezeichen!
Zitat:
@Kuhpra schrieb am 10. Juni 2025 um 19:12:13 Uhr:
Ich sag das und darüber wird nicht diskutiert! Punkt! Äh... Ausrufezeichen!
Sagt wer🤔oder was passiert, wenn wer was sagt🥱.Glaube nicht dass du befugt bist wem den Mund(Finger von der Tastatur) verbieten.
Ist zwar TO aber sollte mal gesagt sein(dürfen).
Ich hätte mir denken können, dass Du es ohne Smiley nicht kapierst.