Reifengröße im Brief eingetragen
Hallo Polo Community,
in meinem neuen Fahrzeugbrief sind folgenden Reifen eingetragen:
185/60 R 15 84 T
Ausgeliefert bekomme ich meinen Polo mit den Boavista Felgen und
der Reifengröße 215/ 40 R 17
Frage: Warum steht nicht diese Größe im Brief. Weiß dass Jemand?
Danke im voraus!
Martin
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@ESLIH:
Auf der letzten Seite des mittig gefalteten DIN A4 Blattes sollte es den Punkt "Anmerkungen" geben (in meiner EWG-Erklärung ist das Punkt 50). Dort dürfte u. a. die weitere, zulässige Rad/Reifen-Kombination zu finden sein.
Ahhhh, jetzt habe ich es, bei mir Punkt 52 in der EG-Übereinstimmungserklärung.
Siehe Bild!
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von ESLIH
Wieso Ziffer 35 ist doch in der EG-Übereinstimmung mit 175/70 R 14 angezeigt oder meinst du den Brief, den führe ich doch nie mit. Oder was verstehe ich jetzt verkehrt?
Und andere Anhänge habe ich zumindest nicht!
sorry, ich hab das Wort aus der Erinnerung verwechselt - ich rede von "Anmerkungen" (s. Rigero) weiter hinten in dem Papier (war inzwischen auch am Auto und hab nachgeguckt- musste eh noch schnell was einkaufen ).
Zitat:
Original geschrieben von 261er
Bekommt man diese Bescheinigung IMMER? Mein Vater hat einen neuen Golf abgeholt. Dieses Papier hat er nicht.
Doch bekommt jeder, hast du schon mal in die Bordbücher geschaut, dort liegt es bei
@ESLIH:
Ich hab' Deine eingescannte EWG-Erklärung horizontal gespiegelt und die Schrift auf ihrer Rückseite verstärkt ... Deine Erklärung enthält den Punkt 52 "Anmerkungen", unter dem die zul. Reifengrößen aufgeführt sind (u. a. die von Dir gefahrenen 215/40R17).
Edit: Pardon, hatte die vorherigen Posts, die infolge diesen hier erübrigt hätten, leider nicht gelesen.
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Zitat:
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Edit: Pardon, hatte die vorherigen Posts, die infolge diesen hier erübrigt hätten, leider nicht gelesen.
Na, das ist doch kein Prolblem, aber was die Leute sich alles einfallen lassen, toll! 😁
Zitat:
Original geschrieben von ESLIH
Doch bekommt jeder, hast du schon mal in die Bordbücher geschaut, dort liegt es beiZitat:
Original geschrieben von 261er
Bekommt man diese Bescheinigung IMMER? Mein Vater hat einen neuen Golf abgeholt. Dieses Papier hat er nicht.
Hallo,
nein, bei mir war es nicht dabei und laut meinem Autohaus wird das normalerweise auch nicht mitgegeben.
Es ist auch nicht Pflicht, das Papier mitzuführen. Man muss nur den Fahrzeugschein dabei haben. Und für das, was da drinsteht oder nicht, kann man schließlich nichts dafür.
Gruß,
diezge
2008 nahm ich in der Autostadt Wolfsburg einen VW Golf im Empfang. Zuvor wurde mir von Volkswagen das EWG-Papier übersandt, auf Basis dessen meine KFZ-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigungen I und II ausfertigte. Die Erstausstellung der Zulassungsbescheinigung II (ehemals "Fahrzeugbrief"😉 beruht also auf den Angaben der EWG-Bescheinigung.
Die EWG-Übereinstimmungserklärung (engl. COC) gehört in die Hände des Fahrzeughalters, nicht des Autohauses.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Die EWG-Übereinstimmungserklärung (engl. COC) gehört in die Hände des Fahrzeughalters, nicht des Autohauses.
Das sehe ich auch so. Wenn man seinen Wagen verkauft, gibt man die Bescheinigung einfach weiter. Man kann ja vom Käufer nicht verlangen, sich ein neues Papier ausstellen zu lassen oder den Händler aufzusuchen, der vielleicht inzwischen gar nicht mehr existiert.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von ESLIH
Doch bekommt jeder, hast du schon mal in die Bordbücher geschaut, dort liegt es bei
nein, bei mir war es nicht dabei und laut meinem Autohaus wird das normalerweise auch nicht mitgegeben.
Es ist auch nicht Pflicht, das Papier mitzuführen. Man muss nur den Fahrzeugschein dabei haben. Und für das, was da drinsteht oder nicht, kann man schließlich nichts dafür.
Gruß,
diezge
Das man das mitführen muss, habe ich doch auch nciht geschrieben, aber bei allen VW die ich in letzter Zeit hatte, war es dabei. Warum also sollte es bei dir nciht dabei sein?
Hallo,
warscheinlich deswegen, weil bei mir der Händler den Wagen zugelassen hat und somit auch die Papiere von Wolfsburg geschickt bekam. Ich habe sie dann erst auf Nachfrage bekommen, allerdings auch nur eine Kopie davon.
Gäbe es dieses Forum nicht, wüsste ich gar nicht, dass dieses Papier überhaupt existiert.
Aber wie schon gesagt, der Staat macht die Regeln, nach denen der Fahrzeugschein ausgefüllt werden muss und die Polizisten müssen dann damit klar kommen. Ob das für die einfach oder fast unmöglich ist, ist mir persönlich egal, denn es ist denen ihr Bier.
Gruß,
diezge
Ich habe mein Auto selber angemeldet und dann die Papiere zurück zum Händler geschickt.
Der ist ~500km weit weg 😉.
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
Ich habe mein Auto selber angemeldet und dann die Papiere zurück zum Händler geschickt.
Warum schickst du die denn dem Händler, was soll der denn damit? Verstehe ich nicht! Was verstehe ich nun falsch? Ich brauche doch niemandem meine Papiere irgendwo hinsenden!
Zitat:
Original geschrieben von ESLIH
Warum schickst du die denn dem Händler, was soll der denn damit? Verstehe ich nicht! Was verstehe ich nun falsch? Ich brauche doch niemandem meine Papiere irgendwo hinsenden!Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
Ich habe mein Auto selber angemeldet und dann die Papiere zurück zum Händler geschickt.
z.B. bei Finanzierung 😉
Da bekommt dein Händler deinen "Brief" und schickt ihn weiter zur Bank. Und viele Händler haben anfangs irrtümlich die Übereinstimmungsbescheinigung auch mit zur Bank geschickt, obwohl diese beim "Schein" bleiben sollte.
Deshalb kennen viele Leute diese Bescheinigung gar nicht, obwohl sie sie haben sollten!
Zitat:
Warum schickst du die denn dem Händler, was soll der denn damit? Verstehe ich nicht! Was verstehe ich nun falsch? Ich brauche doch niemandem meine Papiere irgendwo hinsenden!
Weil der diese benötigt um die den Abholschein zuzusenden.