Reifengröße abweichend
Kurze Frage. Habe ursprünglich BMW M felgen montiert 313 M mit 255 30 19 Reifen. Nun sind die aber runter gerade dann wenn ich den Wagen los werden will. Komme günstig an 255 35 19 kann ich die auch montieren ?gruss
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Es verkürzt die Zeit einer Polizeikontrolle ungemein wenn man nachweisen kann was man fahren darf. Da ist eine Kopie des COC nicht wirklich hinderlich ... zumal dafür im Handschuhfach kaum Platz geopfert werden muss.
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Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Genau, und der Polizist weiß natürlich auch was eine 313'er Felge ist und ob die für den 3'er zugelassen ist... 😁 😁 😁Tatsache ist doch, mal ehrlich, wenn ich mir bei BMW einen Satz neue Felgen kaufe, dann bekomm ich auch ne ABE dafür. Dann muss ich auch nix eintragen lassen und hab trotzdem einen Nachweis. Ebenso wenn die Felgen ab Werk verbaut sind. Auch dann bekomm ich die passenden Papiere dazu.
Genau, das kann der Polizist gar nicht wissen. Und er weiß es immer noch nicht, wenn er eine Abe mit der Bezeichnung, der Nummer und den Daten vor sich liegen hätte. Du siehst das Problem? Desweiteren gibt es für Originalfelgen auch überhaupt keine Abe. Es macht in der Praxis letztlich auch keinen Unterschied, ob die Felgen ab Werk drauf waren oder nicht - eingetragen sind sie doch nur in der coc Bescheinigung.
Einen Nachweis hast du also regelmäßig auch bei ab Werk montierten Felgen nicht, wenn du als Sonderaustattung größere Felgen orderst. Sagen wir mal ich rolle mit meinem frisch gekauften Auto aus dem Autohaus in eine Kontrolle. Nun ist es sicher nicht im Sinne des Erfinders, dass ich hier direkt der Depp sein soll, weil ich keine Nachweise für die Felgen habe.
In der Praxis sieht das so aus: man schaut sich die Felgen an. Ist noch viel Platz vorhanden, interessieren mich die Felgen nicht weiter. Reifengrößen stehen die zulässigen irgendwo am Auto oder im Handbuch und fertig. Erst wenn es aussieht, als könnte was schleifen, schaue ich genauer hin. Erlöschen der ABE ist mittlerweile nicht mehr so schnell gegeben. Es ist sowieso viel wichtiger, sich auf die Verkehrssicherheit als auf irgendwelche bürokratischen Spitzfindigkeiten zu konzentrieren.
Sorry, was Du schreibst ist schlicht und einfach falsch. Was die Handhabung in der Praxis angeht, hast Du sicher vom Prinzip her recht, aber das ändert am Ende nichts an einer eventuell fehlenden Zulässigkeit, was spätestens im Schadensfall ganz böse Folgen nach sich ziehen kann.
Ohne das jetzt zur Dauerdiskussion machen zu wollen, aber dann könnte jeder auf jedes Auto jede x-beliebige Felge montieren - weil - könnte ja schon werksmäßig montiert worden sein. Dass Felgen XYZ für den Allrad gar nicht zu gelassen oder nur für den Allrad zugelasen ist, kann aber zum Beispiel kein Polizist im Zuge einer Kontrolle wissen. Da geb ich Dir vollkommen recht... 😁
Und natürlich gibt es für jede Originalfelge auch eine ABE bzw. Bescheinigung des Herstellers dazu. Ist doch ganz klar. Man fragt sich dahingehend schon, wo das Ammenmärchen herstammt, man könne und dürfe jede x-beliebige Herstellerfelge ohne Nachweis fahren, nur weil sie gerade zufällig auf's Auto passt. Das ist Käse, sorry... 😁
Natürlich hast Du auch recht wenn Du schreibst, dass eine Felgenkombination, die ich beim Neufahrzeug zusätzlich ordere auch zulässig sein wird (wäre ja schlimm wenn nicht). Aber dann gibt es eben genau darüber auch einen Nachweis - auch beim Neufahrzeug. Mein Oller hat auf seinem neuen Benz auch 18 Zoll geordert anstelle die serienmäßigen 17 Zöller - und siehe da, in der Zulassung steht die 17'er Serienbereifung und die 18 Zöller Bereifung auf Herstellerfelge XYZ.
Sorry, ich selbst hab zwar noch keinen neuen BMW mit größeren Felgen geordert, auch keine Originalfelgen bei BMW gekauft, aber durchaus bei Mercedes für die C-Klasse, bei Opel und bei Ford (für den Wagen meiner Ex) und es war immer eine ABE oder aber zumindest eine Herstellerbescheinigung dabei. Warum sollte das bei BMW anders sein?
Denn mal ganz nebenbei... Was ist mit Achslasten? Größeren Bremsen? Einpresstiefe für verschiedene Fahrzeugtypen? So wird ein 335i wahrscheinlich andere Bremsen verbaut haben als mein kleiner 320i, die Bremsen eines 540i andere sein als die vom 520i und der Touring oder Allrad ganz sicher eine andere vorgegebene ET haben als die Limousine. Sorry, aber das funktioniert dann schon rein von der Logik her nicht. Der Händler verkauft mir jede x-beliebige Felge, ob sie auf mein Auto passen würde oder nicht.
Dass es in der Praxis nicht immer ganz so überkorrekt zugeht, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich weiß ein Polizist auch nicht auf Anhieb, ob Felge XYZ zur vorgezeigten ABE passt, aber Glück haben und dürfen sind nun mal zwei gänzliche Paar unterschiedliche Schuhe.
Es geht mir hier auch nicht um rechtliche Spitzfindigkeiten, aber durchaus darum, dass man den Leuten nicht fälschlicherweise vermitteln sollte, dass sie jede x-beliebige Felge montieren dürfen, nur weil's eine originale Herstellerfelge ist und die Reifenkombination zufällig in den COC-Papieren steht, denn das stimmt definitiv nicht...
* * * * *
Interessant für den TE allerdings, was wäre wenn die Reifengröße in den COC-Papieren stehen aber nicht für die Felge in Verbindung mit Fahrzeug XYZ zugelassen ist? Oder was wenn die Reifengröße nicht in den COC-Papieren steht, dafür aber laut ABE zur Felge für Fahrzeug XYZ zugelassen ist?
Fragen über Fragen... 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Sorry, was Du schreibst ist schlicht und einfach falsch. Was die Handhabung in der Praxis angeht, hast Du sicher vom Prinzip her recht, aber das ändert am Ende nichts an einer eventuell fehlenden Zulässigkeit, was spätestens im Schadensfall ganz böse Folgen nach sich ziehen kann.
Das ist ein sich hartnäckig haltendes Märchen. Dafür müssten die Felgen mitursächlich für den Unfall gewesen sein. Wenn die aber einwandfrei passen, kann die Versicherung die Regulierung nicht verweigern. Was bleibt wäre maximal ein zulassungsrechtlicher Verstoß. Ich möchte natürlich dennoch niemanden ermutigen, so etwas zu machen. Ist aber wieder ein ganz anderes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ohne das jetzt zur Dauerdiskussion machen zu wollen, aber dann könnte jeder auf jedes Auto jede x-beliebige Felge montieren - weil - könnte ja schon werksmäßig montiert worden sein. Dass Felgen XYZ für den Allrad gar nicht zu gelassen oder nur für den Allrad zugelasen ist, kann aber zum Beispiel kein Polizist im Zuge einer Kontrolle wissen. Da geb ich Dir vollkommen recht... 😁
Das habe ich nie behauptet und wäre auch völliger Unsinn. ABER: Wenn die Felgen in Verbindung mit den Reifen in den COC Papieren stehen, sind sie ohne wenn und aber zulässig. Punkt aus.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Und natürlich gibt es für jede Originalfelge auch eine ABE bzw. Bescheinigung des Herstellers dazu. Ist doch ganz klar. Man fragt sich dahingehend schon, wo das Ammenmärchen herstammt, man könne und dürfe jede x-beliebige Herstellerfelge ohne Nachweis fahren, nur weil sie gerade zufällig auf's Auto passt. Das ist Käse, sorry... 😁
Wie sieht denn diese Bescheinigung aus? Außer der COC Bescheinigung gibt es nichts. Bei den Winterfelgen, die ich bei BMW gekauft habe, war dann natürlich auch nichts dabei. Wofür auch? Die Felgen entsprechen exakt den in den COC Papieren erlaubten. Was du bei BMW für eine Eintragung auf einem anderen Modell bekommst, ist eine Traglastbescheinigung. Weitere Unterlagen gibts nicht.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Sorry, ich selbst hab zwar noch keinen neuen BMW mit größeren Felgen geordert, auch keine Originalfelgen bei BMW gekauft, aber durchaus bei Mercedes für die C-Klasse, bei Opel und bei Ford (für den Wagen meiner Ex) und es war immer eine ABE oder aber zumindest eine Herstellerbescheinigung dabei. Warum sollte das bei BMW anders sein?
Ganz einfach: weil es nicht notwendig ist.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Denn mal ganz nebenbei... Was ist mit Achslasten? Größeren Bremsen? Einpresstiefe für verschiedene Fahrzeugtypen? So wird ein 335i wahrscheinlich andere Bremsen verbaut haben als mein kleiner 320i, die Bremsen eines 540i andere sein als die vom 520i und der Touring oder Allrad ganz sicher eine andere vorgegebene ET haben als die Limousine. Sorry, aber das funktioniert dann schon rein von der Logik her nicht. Der Händler verkauft mir jede x-beliebige Felge, ob sie auf mein Auto passen würde oder nicht.
Siehe oben - natürlich darfst du nicht jede Felge vom E90 auf deinem Auto fahren. Daher stehen ja auch nicht alle in der COC Bescheinigung drin. Und anhand der Fahrgestellnummer kann der BMW Händler auch im System sehen, welche Felgen für dein Auto zulässig sind.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Es geht mir hier auch nicht um rechtliche Spitzfindigkeiten, aber durchaus darum, dass man den Leuten nicht fälschlicherweise vermitteln sollte, dass sie jede x-beliebige Felge montieren dürfen, nur weil's eine originale Herstellerfelge ist und die Reifenkombination zufällig in den COC-Papieren steht, denn das stimmt definitiv nicht...
Siehe oben, das habe ich doch so nie behauptet... Was soll denn so eine Unterstellung jetzt? Das ist uns beiden doch völlig klar, dass nicht jede BMW Felge auf jedes BMW Modell passt.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Interessant für den TE allerdings, was wäre wenn die Reifengröße in den COC-Papieren stehen aber nicht für die Felge in Verbindung mit Fahrzeug XYZ zugelassen ist? Oder was wenn die Reifengröße nicht in den COC-Papieren steht, dafür aber laut ABE zur Felge für Fahrzeug XYZ zugelassen ist?Fragen über Fragen... 😁 😁 😁
Ganz einfach: Die COC Papiere werden für genau EIN Auto ausgestellt. Diese Eintragungen gelten dann auch nur für dieses Auto. Sprich: Ein 335er hat dort andere Eintragungen als ein 320i, weil der 335er kleinere Felgen z.B. gar nicht fahren darf. Und die Kombinationen aus Reifen und Felgengrößen sind dort ebenfalls exakt vorgegeben. Dass die Reifengröße für die Felge vorgesehen ist, aber nicht in den COC Papieren steht, wird bei BMW Felgen nicht vorkommen. Von daher irrelevant.
Hi TE,im Fahrzeugschein bei mir stehen nur die Standartgrössen drin,aber schaumal in deiner EG Übereinstimmungsbescheinigung mal rein,da stehen alle grössen drin die du fahren darfst 🙂
Oder gibst deine Fahrgestellnummer hier ein 🙂
http://www.bmwarchiv.de/vin/bmw-vin-decoder.html
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Denke in einigen Sachen diskutieren wir gerade irgendwie aneinander vorbei und meinen teilweise sogar das selbe. In Sachen Reifengröße geb ich Dir auch vollkommen recht - nicht aber in Bezug auf die Felgen. Zumindest nicht in vollem Umfang.
Hab das COC-Papier meines Cabbys gerade vor mir - unzählige zugelassene Reifen- und Felgengrößen von 16 bis 19 Zoll, aber kein einziger bestimmter Felgentyp. Ist ja auch klar, wäre auch zu viel des Guten bei den ganzen verfügbaren Felgendesigns... 😁
Und um ganz sicher zu gehen (und um mich hier nicht zum Ei zu machen... 😁), gerade bei BMW Lell in Weiden angerufen mit folgender Auskunft.:
Zitat:
"Für die von Werk verbauten Felgen brauchts in der Regel weder ABE noch Bescheinigung, die KBA-Nummer der Felgen reicht. Für nachgeorderte Zubehörfelgen (Original BMW) gibt es entweder eine ABE des Herstellers oder einen Ausdruck mit den Felgendaten, damit diese vom Tüv eingetragen werden können. Machen wenige, sollte man aber besser, vor allen Dingen wenn man die originalen BMW Felgen nicht direkt bei BMW ordert.
Der Punkt ist schlicht und einfach, dass im COC-Papier keine Felgendesigns aufgeführt sind. Lediglich Größe und Einpresstiefe der zugelassenen Felgen, was aber nicht heißt, dass Achslast, Mittenzentrierung und dergleichen von verschiedenen Fahrzeugen einer Baureihe gleich sind."
* * * * *
Zum Thema Versicherung gibt es nicht viel zu diskutieren. Hab ja auch nicht behauptet, dass diese eine Regulierung grundsätzlich verweigert. Prinzipiell kommt es darauf an, wie ursächlich die falschen Felgen für den Schaden waren. Bei einem Unfall durch gebrochenen Felgen zum Beispiel (zu hohe Achslast) oder falscher Einpresstiefe (aufgescheuerte Reifen) kann es durchaus teuer werden. Erster Fall ist zwar auf Grund der Sicherheitspuffer eher unwahrscheinlich, den zweiten Fall gibt es jedoch schon durchaus öfter. Hat der Schaden so gar nichts mit den falschen Felgen zu tun, kann auch keine Regulierung verweigert werden, auch nicht anteilsweise. Ich denke, da sind wir uns einig... 😁 😁 😁
* * * * *
In diesem Sinne belass ich es jetzt mal dabei... 😛
Ganz so heiß wird es doch gar nicht gegessen, wie´s gekocht wurde. Ich war mit dem 1er schon mit auf den ersten Blick sichtbaren Fremdfelgen unterwegs. Die Bullen haben sich dafür nie interessiert, ob ich nun ne ABE oder sonstwas habe oder nicht. Die abgefahrenen Außenkanten der Vorderreifen waren da schon interessanter, aber auch kein Grund für ne Strafe. Komm dem Bullen nicht dumm, dann bemüht er sich meist auch nett zu sein. Und wenn du ihn ganz naiv mit großen Kulleraugen anschaust und sagst, aber ich habe das Auto bei BMW so gekauft und die Radgröße steht tatsächlich auf dem Aufkleber in der Tür, dann haben die i.d.R auch kein Bock lange Tamtam zu machen, um dann wie abzusehen, einzusehen, dass alles in Ordnung ist. Gibt natürlich solche und solche.
So isses... hab ich aber irgendwo zuvor auch schon beiläufig erwähnt.
Kommt halt ein bissl auf die Klientel an, die angehalten wird. Bei uns haben's die JuDoTu's mit ihren aufgetunten und röhrenden Golf's, Audi A4's oder E46 aber schon schwer. Die werden dann auch schon mal gern auf Herz und Nieren technisch überprüft. Zu sehen am Stapel Papier, den der Beamte am wälzen ist - und an den Schweißperlen des Geprüften... 🙂
Meine MAM's in 18 Zoll am 5'er waren auch noch nicht eingetragen. Hat keine Sau interessiert - trotz zwei oder drei Kontrollen in der Zeit. Macht wahrscheinlich der Kindersitz im Auto und meine seriöse Erscheinung... *Hüstl* 😛
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Denke in einigen Sachen diskutieren wir gerade irgendwie aneinander vorbei und meinen teilweise sogar das selbe. In Sachen Reifengröße geb ich Dir auch vollkommen recht - nicht aber in Bezug auf die Felgen. Zumindest nicht in vollem Umfang.Hab das COC-Papier meines Cabbys gerade vor mir - unzählige zugelassene Reifen- und Felgengrößen von 16 bis 19 Zoll, aber kein einziger bestimmter Felgentyp. Ist ja auch klar, wäre auch zu viel des Guten bei den ganzen verfügbaren Felgendesigns... 😁
Und um ganz sicher zu gehen (und um mich hier nicht zum Ei zu machen... 😁), gerade bei BMW Lell in Weiden angerufen mit folgender Auskunft.:
Zitat:
"Für die von Werk verbauten Felgen brauchts in der Regel weder ABE noch Bescheinigung, die KBA-Nummer der Felgen reicht. Für nachgeorderte Zubehörfelgen (Original BMW) gibt es entweder eine ABE des Herstellers oder einen Ausdruck mit den Felgendaten, damit diese vom Tüv eingetragen werden können. Machen wenige, sollte man aber besser, vor allen Dingen wenn man die originalen BMW Felgen nicht direkt bei BMW ordert.
Der Punkt ist schlicht und einfach, dass im COC-Papier keine Felgendesigns aufgeführt sind. Lediglich Größe und Einpresstiefe der zugelassenen Felgen, was aber nicht heißt, dass Achslast, Mittenzentrierung und dergleichen von verschiedenen Fahrzeugen einer Baureihe gleich sind."
Diese Ausführungen des Händlers sind einfach nicht ganz schlüssig. Wieso reicht bei ab Werk verbauten Felgen die KBA Nummer (die im übrigen in verbautem Zustand der Felgen überhaupt nicht zu sehen ist), bei Zubehörfelgen von BMW aber nicht? Kein Mensch kann den Unterschied auf der Straße sehen, von daher würden alle Fahrzeuge - egal ob mit Felgen ab Werk oder Zubehörfelgen - gleich behandelt werden. Zumal so Dinge wie Mittenzentrierung und Achslasten doch bei Felgen, die von BMW speziell für den 3er E9X bestimmt sind, sowieso passen.
Und das mit den Felgendesigns hatten wir doch auch schon. Was würde es bringen, wenn in der COC Bescheinigung z.B. Styling 225 stehen würde? Genau: Überhaupt nichts, weil niemand etwas damit anfangen kann.
Auch habe ich noch nie was davon gehört, dass BMW Zubehörfelgen anbietet, die nicht den Daten in der COC Bescheinigung entsprechen. Wäre auch viel zu groß der Aufwand. Wurde mir auch mal von BMW so bestätigt, als ich mal wissen wollte, warum für den 135i keine breiteren Reifen als 245er für hinten Angeboten würden von BMW Performance. Die halten sich exakt an die schon freigegebenen Felgen/Reifenkombinationen. Damit müssen diese Felgen dann nicht eingetragen werden - kannst du z.B. bei den BMW Händlern auf den Seiten salesafter oder leebmann überall nachlesen.
Das Thema "Kontrolle von Felgen" ist einfach unglaublich schwierig geworden und vor Ort fast nicht mehr zu bewerkstelligen. Ich habe es aber noch nie erlebt, dass bei originalen Felgen was gesagt wurde. Ist ja auch kein Wunder. Bei BMW ist da bei jedem Modell noch so viel Luft vorhanden, dass niemand auch nur im Traum auf die Idee kommen würde, dass da etwas schleifen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von BlackFloyd
Kurze Frage. Habe ursprünglich BMW M felgen montiert 313 M mit 255 30 19 Reifen. Nun sind die aber runter gerade dann wenn ich den Wagen los werden will. Komme günstig an 255 35 19 kann ich die auch montieren ?gruss
Kurze Antwort:
Ab Werk waren´s
VA 8x19 ET37 225/35
HA 9x19 ET39 255/30
Ich nehme an, Du meinst die Reifen für die Hinterachse
😕
255/35 sind im Abrollumfang über 3% größer
und nicht zugelassen, da die elektronischen Regelwerke ( ABS usw.) gestört werden 😠
Hab ja auch nicht gesagt, dass es einfach zu handhaben ist, ändert aber nichts an den Zulassungsbestimmungen, über die sich auch BMW nicht hinwegsetzen kann. Aber lassen wir die Diskussion besser, hilft dem TE an sich ja auch nicht weiter.
Mit den Felgen gab es ja scheinbar kein Problem - eher mit den scheinbar nicht zulässigen Reifen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Mit den Felgen gab es ja scheinbar kein Problem - eher mit den scheinbar nicht zulässigen Reifen... 😁
Dass die nicht gehen, war ja schon nach der ersten Antwort klar 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Und um ganz sicher zu gehen (und um mich hier nicht zum Ei zu machen... 😁), gerade bei BMW Lell in Weiden angerufen mit folgender Auskunft.:
Zitat: "Für die von Werk verbauten Felgen brauchts in der Regel weder ABE noch Bescheinigung, die KBA-Nummer der Felgen reicht.
Ab Werk verbaute Felgen = Original-Räder haben keine eigene ABE
und demzufolge auch keine KBA-Nr.,
da sie Bestandteil der Fahrzeug-ABE/ EG-Typgenehmigung sind.
Zitat:
Für nachgeorderte Zubehörfelgen (Original BMW) gibt es entweder eine ABE des Herstellers oder einen Ausdruck mit den Felgendaten, damit diese vom Tüv eingetragen werden können. Machen wenige, sollte man aber besser, vor allen Dingen wenn man die originalen BMW Felgen nicht direkt bei BMW ordert.
In D zulässige Sonder-Räder -ob BMW-Original-Zubehör oder andere
haben entweder ein(e)
> Teilegutachten = "TÜV"-Änderungsabnahme erforderlich
oder
> ABE mit dazugehörigem Gutachten für die geprüften Fahrzeugtypen
mit entsprechenden Auflagen; z.B."TÜV"-Abnahme ja/nein.
Das KBA erteilt die ABE (Nr.)
diese muß seit Jahren auf der Außenseite des Rad´s KBA 4xxxx angebracht sein.
Für die Verwendung von Original-Rädern des Fahrzeugtyp´s X auf Typ Y
ist eine Traglastbescheinigung des Rad´s vom Fahrzeughersteller
und eine TÜV/DEKRA-Einzelabnahme erforderlich.
Die Eintragung ( Berichtigung der Fahrzeugpapiere) regelt
die ABE bzw. die Änderungsabnahme- Bestätigung.
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Ab Werk verbaute Felgen = Original-Räder haben keine eigene ABE
und demzufolge auch keine KBA-Nr.,
da sie Bestandteil der Fahrzeug-ABE/ EG-Typgenehmigung sind.
Ähh..., passt von der Logik aber irgendwie nicht zusammen... 😁
Immerhin kann ich Räder des Designs XYZ original beim Neufahrzeug ordern oder aber auch im Nachhinein als Zubehör bei BMW kaufen. Müssen also auch eine KBA-Nummer, Herstellernummer, ein Gutachten oder was auch immer haben. Zum zweiten Teil gibt es wohl nichts zu sagen, sehe ich genauso...
Aber wurscht, das Thema ist wohl durch... 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ähh..., passt von der Logik aber irgendwie nicht zusammen... 😁Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Ab Werk verbaute Felgen = Original-Räder haben keine eigene ABE
und demzufolge auch keine KBA-Nr.,
da sie Bestandteil der Fahrzeug-ABE/ EG-Typgenehmigung sind.Immerhin kann ich Räder des Designs XYZ original beim Neufahrzeug ordern oder aber auch im Nachhinein als Zubehör bei BMW kaufen. Müssen also auch eine KBA-Nummer, Herstellernummer, ein Gutachten oder was auch immer haben. Zum zweiten Teil gibt es wohl nichts zu sagen, sehe ich genauso...
Aber wurscht, das Thema ist wohl durch... 😁
Genaugenommen kaufst Du sie im Nachhinein als
Ersatzteil
mit der innen angebrachten
Teile-Nr.; also weiterhin ohne KBA-Nr. 😉
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Genaugenommen kaufst Du sie im Nachhinein als Ersatzteil
mit der innen angebrachten Teile-Nr.; also weiterhin ohne KBA-Nr. 😉
Na Du, das kann ich mir jetzt aber so gar nicht vorstellen. Die Hersteller werden kaum zwei verschiedene Versionen des gleichen Rades herstellen - einmal für die Erstausrüstung und einmal für den Abverkauf. Wäre ja auch blöd, wenn dann mal ne Felge als Ersatz geordert werden muss. Aber es sei wie es sei... 😁 🙂 😛
Nebenbei aber hier mal was ich meinte bei Mercedes... O-Ton... "Für alle weiteren möglichen Rad- und Reifenkombinationen hält Ihr Mercedes-Benz Partner die notwendigen Gutachten bereit." 😁