Reifengarantie - AUDI will nichts davon wissen

Audi e-tron GE

Hallo zusammen, hatte nach einer Woche bei meinem neuen e-tron (Übernahme Mitte Februar diesen Jahres) einen platten Reifen. Jetzt will der Händler von mir 255 EUR für den neuen Reifen. Mein Hinweis, dass es doch eine Neureifen-Garantie (https://www.audi.de/.../...n-Reifengarantie_%20Vertragsbedingungen.pdf) gibt, wurde abschlägig beschieden mit dem Hinweis, dass diese Garantie nicht für meinen Wagen gelte und erst seit kurzem für Neubestellungen verfügbar sei. Davon ist auf der Webseite aber keine Rede... Ich will mir das nicht bieten lassen und weigere mich die Rechnung zu bezahlen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Tips?

31 Antworten

Zitat:

@MRTTR schrieb am 9. März 2022 um 22:27:17 Uhr:



Zitat:

Wenn der Mechaniker zu Protokoll gibt, dass der Reifen einen Nagel (o. ä.) drin hatte, ist der Gewährleistungs-Drops allerdings auch gleich schon wieder gelutscht...

Ganz so einfach ist die Sache nicht. Eine Aussage des Mechanikers ist dabei nicht unbedingt ausreichend. Daher dokumentieren immer mehr Werkstätten solche Vorgänge mit Bildern.

Frage wäre auch, wie der Auftrag lautete. „Reifen verliert Luft, bitte mal prüfen“ berechtigt nicht zum kostenpflichtigen Tausch des Reifens ohne Rücksprache.

Wenn die Reifengarantie eine Leistung von Audi ist, würde ich mich direkt an Audi wenden. Am Besten per Brief oder eMail. Falls Audi die Reifengarantie bestätigt, kann man sich mit der Antwort an den Händler wenden.

Mit Gewährleistung hat die Reifengarantie nichts zu tun.
Produktionsfehler sind anders nachzuweisen und unter Gewährleistung zu handhaben.
Die Reifengarantie deckt andere Risiken ab.
Diese Reifengarantie scheint so wie ich das Dokument verstanden haben, analog zu den Leistungen der Reifenhersteller und freien Händler und deren Versicherungen zu sein.
Sogar Einstiche durch Stichverletzungen, Bordsteinschäden und Vandalismus ist unter bestimmten Voraussetzungen (ggf. Strafanzeige mit Nachweis) mit versichert.

Zuzahlung nach Verschleiß und Alter ("Neu-für-Alt-Regelung"😉

Einfach im Dokument mal nach unten auf die vorletzte Seite schauen.

Richtig. Das sind zwei unterschiedliche Punkte und dürfen nicht vermischt werden.

1. Gesetzlich Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung ist unbestritten und kann nicht ausgeschlossen werden. Bis ein Jahr nach der Übergabe des Fahrzeuges muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Nach einem Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Käufer ist im ersten Jahr in der stärkeren Position. Danach ist es ziemlich mau.

2. Reifengarantie
Hier gibt es ja die grundlegende Frage, ob die Reifengarantie von Audi überhaupt für das Fahrzeug gilt. Die genauen Garantiebedingungen sind dabei erstmal nebensächlich. Daher einfach dumm stellen und eine Mail an Audi senden mit dem Inhalt: „Hey. Ich habe auf der Audi Internetseite gesehen, dass es für Neureifen eine Reifengarantie gibt. Gilt dieses Reifengarantie auch für mein Fahrzeug mit der FIN und Übergabe am xxx.xxxxx?“. Auf die Anfrage sollte Audi eine verwertbare Antwort geben.

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