Reifengarantie - AUDI will nichts davon wissen
Hallo zusammen, hatte nach einer Woche bei meinem neuen e-tron (Übernahme Mitte Februar diesen Jahres) einen platten Reifen. Jetzt will der Händler von mir 255 EUR für den neuen Reifen. Mein Hinweis, dass es doch eine Neureifen-Garantie (https://www.audi.de/.../...n-Reifengarantie_%20Vertragsbedingungen.pdf) gibt, wurde abschlägig beschieden mit dem Hinweis, dass diese Garantie nicht für meinen Wagen gelte und erst seit kurzem für Neubestellungen verfügbar sei. Davon ist auf der Webseite aber keine Rede... Ich will mir das nicht bieten lassen und weigere mich die Rechnung zu bezahlen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Tips?
31 Antworten
Zitat:
@xasgardx schrieb am 8. März 2022 um 21:01:36 Uhr:
Audi Neuwagen-Reifengarantie
Y4R 0,00 EURIst nach meinem Verständnis eine Option, die mit dem Fahrzeug mit bestellt werden muss, auch wenn sie aktuell nix kostet.
Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob man das aktiv mit ordern muss, oder ob es automatisch bei berechtigten Fahrzeugen dabei ist und bei anderen (siehe Ausschlüsse) eben nicht
Zur Unterscheidung dann diese Nummer
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 21:18:23 Uhr:
Sorry - aber das ist lächerlich! Woher soll das der Kunde wissen?
teilst Du uns mit, auf welchen Beitrag sich Deine Antwort bezieht?
Zitat:
@Tigazz62 schrieb am 8. März 2022 um 20:35:27 Uhr:
@MRTTR sehr gut! das ist mir davor auch eingefallen und ein wichtiger hinweis!
als händler dies zu beweisen ist genauso schwer wie wenn man selbst nach der frist was beweisen müsste.. und deswegen würde ichs auf alle fälle probieren und nicht locker lassen..
Wenn der Mechaniker zu Protokoll gibt, dass der Reifen einen Nagel (o. ä.) drin hatte, ist der Gewährleistungs-Drops allerdings auch gleich schon wieder gelutscht...
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Sorry @kappa9 - Du warst schneller. Ich meinte den Beitrag von @xashardx bzgl. YKR9.
@shneapfla soweit ich weiss geht es aber nicht um eingefahrene Nägel oder ähnliches.. ansonsten klar..
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 21:18:23 Uhr:
Sorry - aber das ist lächerlich! Woher soll das der Kunde wissen?
Hab’s nicht lächerlich gemeint und im Zweifel müsste halt der Verkäufer dazu beraten, wenn es extra mit bestellt werden muss, das ist sein Job.
Kürzlich beim rumkonfigurieren ist mir die Option eben aufgefallen und dann hab ich mir das so zusammengereimt. Lasse mich gern eines besseren belehren. 🙂
Im Zweifel würde ich wohl direkt bei Audi (oder wer auch immer Garantiegeber ist) die Bedingungen erfragen.
Interessant wäre für mich tatsächlich mal, was die Ursache für den Luftverlust war. Das muss man ja wissen…
Wenn der Reifen ohne Beschädigung einfach Luft verliert, ist das doch eindeutig ein Mangel. Vielleicht war es auch nur das Ventil und es wurde trotzdem gleich der Reifen mit getauscht? Kann ich mir alles vorstellen - und zahlen soll das dann der Kunde…
Ich würde mal definitiv verlangen, mir den Schaden am alten Reifen zu zeigen.
Zitat:
@baumi2909 schrieb am 9. März 2022 um 06:53:47 Uhr:
Interessant wäre für mich tatsächlich mal, was die Ursache für den Luftverlust war. Das muss man ja wissen…
Wenn der Reifen ohne Beschädigung einfach Luft verliert, ist das doch eindeutig ein Mangel. Vielleicht war es auch nur das Ventil und es wurde trotzdem gleich der Reifen mit getauscht? Kann ich mir alles vorstellen - und zahlen soll das dann der Kunde…Ich würde mal definitiv verlangen, mir den Schaden am alten Reifen zu zeigen.
Ventil ist gar nicht mal so selten.
Ich hatte schon undichte Ventileinsätze und auch undichte Reifendrucksensoren an der Überwurfmutter zur Felge. (mit Lecksuchspray / Wasser mit Geschirrspülmittel gefunden)
Vor gefühlt 100 Jahren mal an einer alten Stahlfelge Rost am Felgenhorn - hier beim TE wohl eher nicht die Ursache ;-)
Dann hatte ich auch vor sehr langer Zeit mal eine Felge mit einem feinen Haarriss im Felgenbett. Da war ich froh, dass es durch langsamen Luftverlust aufgefallen war.
Die Frage ist aber am Ende: Wieviel Aufwand will man für 250 Tacken treiben? Wenn ich mich etliche Stunden damit beschäftigen muss...
Ein Händler der auf Kundenbindung aus ist hätte das in jedem Fall auf Kulanz erledigt.
Zitat:
@kappa9 schrieb am 8. März 2022 um 20:45:15 Uhr:
Zitat:
@xasgardx schrieb am 8. März 2022 um 20:39:54 Uhr:
Grundsätzlich muss die Reifengarantie bei Anschaffung des Audis explizit mit bestellt werden, auf diese kannst Du Dich daher nicht berufen.Aber vielleicht geht ja wirklich was über die Gewährleistung, speziell wenn tatsächlich kein Schaden am Reifen erkennbar ist.
Zitat Audi: Beim Erwerb (Kauf, Finanzierung oder Leasing) eines neuen Audi erhalten Sie auf alle ab Werk am Fahrzeug montierten Audi Original Sommerreifen sowie auf zusätzliche mit dem neuen Audi erworbenen Audi Original Winterreifen als Bestandteil von Winterkompletträdern (4 Stück) die Audi Neuwagen-Reifengarantie inklusive.
(1 Einschränkungen bei Abnehmergruppen s. Endnote1 auf der Folgeseite in diesem Vertrag.)___Zitatende
wie passt das zusammen, kannst Du das bitte erklären?
Verzragsbefingungen gelten für jene die eine Reifenneuwagengarantie vertraglich mit abgeschlossen haben. Dazu gibtces einen Vode on der Bestellung plus im Kaufvertrag bzw Leasingvertrag. Hast du die Reifengarantie in deinem Vertrag drinstehen?
Auf die Vertragsbedingungen kannst du dich nicht berufen wenn du den zugehörigen Vertrag nicht mit abgeschlossen hast.
Sonst könnt ich mich ja auf die Vertragsbedingungen der HUK berufen wenn ich nen Hagelschaden hab. Da steht ja drin die zahlen bei Hagel. Naja, Sollt ich aber nen Vertrag haben bei denen.
Manchmal ist die Reifengarantie beim Neuwagen dabei, manchmal muss mans extra wählen und zahlen.
Also wie gesagt. Stehts im Vertrag gelten die Vertragsbedingungen. Stehts nicht im Vertrag gelten dir nicht.
Was steht in deinem Vertrag?
Zitat:
@thinksimple schrieb am 9. März 2022 um 20:49:39 Uhr:
Zitat:
@kappa9 schrieb am 8. März 2022 um 20:45:15 Uhr:
Zitat Audi: Beim Erwerb (Kauf, Finanzierung oder Leasing) eines neuen Audi erhalten Sie auf alle ab Werk am Fahrzeug montierten Audi Original Sommerreifen sowie auf zusätzliche mit dem neuen Audi erworbenen Audi Original Winterreifen als Bestandteil von Winterkompletträdern (4 Stück) die Audi Neuwagen-Reifengarantie inklusive.
(1 Einschränkungen bei Abnehmergruppen s. Endnote1 auf der Folgeseite in diesem Vertrag.)___Zitatende
wie passt das zusammen, kannst Du das bitte erklären?
Verzragsbefingungen gelten für jene die eine Reifenneuwagengarantie vertraglich mit abgeschlossen haben. Dazu gibtces einen Vode on der Bestellung plus im Kaufvertrag bzw Leasingvertrag. Hast du die Reifengarantie in deinem Vertrag drinstehen?
Auf die Vertragsbedingungen kannst du dich nicht berufen wenn du den zugehörigen Vertrag nicht mit abgeschlossen hast.
Sonst könnt ich mich ja auf die Vertragsbedingungen der HUK berufen wenn ich nen Hagelschaden hab. Da steht ja drin die zahlen bei Hagel. Naja, Sollt ich aber nen Vertrag haben bei denen.Manchmal ist die Reifengarantie beim Neuwagen dabei, manchmal muss mans extra wählen und zahlen.
Also wie gesagt. Stehts im Vertrag gelten die Vertragsbedingungen. Stehts nicht im Vertrag gelten dir nicht.
Was steht in deinem Vertrag?
Für mein Fahrzeug giit das nicht, da es als Werksfahrzeug unter den Ausschluss fällt.
Aber ganz so einfach muss es auch nicht unbedingt sein.
Wenn der Hersteller in seiner Webseite und den Konditionen zusagt, dass jedes neue Fahrzeug (welches gemäß Bedingungen und Einschränkungen entsprechend berechtigt ist) diese Zusatzleistung bekommt, dann bedarf es keiner extra Bestellung. Es ist zumindest vertraglich möglich, dass automatisch bei bezugsberechtigten Fahrzeugen diese Eigenschaft zugesichert und mit dem betreffenden Ausstattungscode versehen wird (also sinngemäß, dass Audi automatisch als eine Art Serienausstattung dieses Kreuzchen setzt).
Andere als Serienausstattung deklarierte Sachen musst Du ja auch nicht extra bestellen, obwohl es dazu eine Ausstattungsvariante / Ausstattungscode gibt.
Zitat:
@kappa9 schrieb am 9. März 2022 um 21:12:41 Uhr:
Zitat:
@thinksimple schrieb am 9. März 2022 um 20:49:39 Uhr:
Verzragsbefingungen gelten für jene die eine Reifenneuwagengarantie vertraglich mit abgeschlossen haben. Dazu gibtces einen Vode on der Bestellung plus im Kaufvertrag bzw Leasingvertrag. Hast du die Reifengarantie in deinem Vertrag drinstehen?
Auf die Vertragsbedingungen kannst du dich nicht berufen wenn du den zugehörigen Vertrag nicht mit abgeschlossen hast.
Sonst könnt ich mich ja auf die Vertragsbedingungen der HUK berufen wenn ich nen Hagelschaden hab. Da steht ja drin die zahlen bei Hagel. Naja, Sollt ich aber nen Vertrag haben bei denen.Manchmal ist die Reifengarantie beim Neuwagen dabei, manchmal muss mans extra wählen und zahlen.
Also wie gesagt. Stehts im Vertrag gelten die Vertragsbedingungen. Stehts nicht im Vertrag gelten dir nicht.
Was steht in deinem Vertrag?Für mein Fahrzeug giit das nicht, da es als Werksfahrzeug unter den Ausschluss fällt.
Aber ganz so einfach muss es auch nicht unbedingt sein.
Wenn der Hersteller in seiner Webseite und den Konditionen zusagt, dass jedes neue Fahrzeug (welches gemäß Bedingungen und Einschränkungen entsprechend berechtigt ist) diese Zusatzleistung bekommt, dann bedarf es keiner extra Bestellung. Es ist zumindest vertraglich möglich, dass automatisch bei bezugsberechtigten Fahrzeugen diese Eigenschaft zugesichert und mit dem betreffenden Ausstattungscode versehen wird (also sinngemäß, dass Audi automatisch als eine Art Serienausstattung dieses Kreuzchen setzt).
Andere als Serienausstattung deklarierte Sachen musst Du ja auch nicht extra bestellen, obwohl es dazu eine Ausstattungsvariante / Ausstattungscode gibt.
Wenn es jetzt auf der Webdeite steht, heißt ja nicht das es vor ein paar Wochen da stand. Deswegen gilt was im Vertrag steht.
Wenn in 2 Monaten auf der Webseite steht das jeder neuer q4 e-tron 5.000 Sonderprämie bekommt gilt das nicht für die jetzigen.
Ich kenn das mit der Reifengarantie. Hab genug Autos zu kaufen... Wenns als Aktion so dabei ist wird die Kodierung automatisch gesetzt. Wenn keibr Aktion muss sie msnuell gesetzt werden.
Und Webseiten wechseln häufig. Was heute drinsteht kann in 2 Wochen anders sein. Deswegen gibts das Kennzeichen. Is wie mit Garantieverlängerung. Gibts auch des öfteren mal umsonst dazu.
Zitat:
@thinksimple schrieb am 9. März 2022 um 21:20:28 Uhr:
Zitat:
@kappa9 schrieb am 9. März 2022 um 21:12:41 Uhr:
Für mein Fahrzeug giit das nicht, da es als Werksfahrzeug unter den Ausschluss fällt.
Aber ganz so einfach muss es auch nicht unbedingt sein.
Wenn der Hersteller in seiner Webseite und den Konditionen zusagt, dass jedes neue Fahrzeug (welches gemäß Bedingungen und Einschränkungen entsprechend berechtigt ist) diese Zusatzleistung bekommt, dann bedarf es keiner extra Bestellung. Es ist zumindest vertraglich möglich, dass automatisch bei bezugsberechtigten Fahrzeugen diese Eigenschaft zugesichert und mit dem betreffenden Ausstattungscode versehen wird (also sinngemäß, dass Audi automatisch als eine Art Serienausstattung dieses Kreuzchen setzt).
Andere als Serienausstattung deklarierte Sachen musst Du ja auch nicht extra bestellen, obwohl es dazu eine Ausstattungsvariante / Ausstattungscode gibt.
Wenn es jetzt auf der Webdeite steht, heißt ja nicht das es vor ein paar Wochen da stand. Deswegen gilt was im Vertrag steht.
Wenn in 2 Monaten auf der Webseite steht das jeder neuer q4 e-tron 5.000 Sonderprämie bekommt gilt das nicht für die jetzigen.
Ich kenn das mit der Reifengarantie. Hab genug Autos zu kaufen...
Und Webseiten wechseln häufig. Was heute drinsteht kann in 2 Wochen anders sein. Deswegen gibts das Kennzeichen. Is wie mit Garantieverlängerung. Gibts auch des öfteren mal umsonst dazu.
Deswegen gibt es ja den Ausstattungscode. Der sollte bei der FIN-Abfrage ja mit erscheinen, oder? *tink simple
BTW: Hast Du denn das Dokument auch mal vollständig gelesen? Dann hätte sich Dein Einwand: Zitat: "Wenn es jetzt auf der Webdeite steht, heißt ja nicht das es vor ein paar Wochen da stand. Deswegen gilt was im Vertrag steht." *Zitatende - erledigt.
Das lässt sich ganz einfach ableiten bis zu welchem Alter das höchstens gilt. Ältere Fahrzeuge kommen somit automatisch nicht in Frage - egal ab wann das auf der Webseite stand
Zitat:
Wenn der Mechaniker zu Protokoll gibt, dass der Reifen einen Nagel (o. ä.) drin hatte, ist der Gewährleistungs-Drops allerdings auch gleich schon wieder gelutscht...
Ganz so einfach ist die Sache nicht. Eine Aussage des Mechanikers ist dabei nicht unbedingt ausreichend. Daher dokumentieren immer mehr Werkstätten solche Vorgänge mit Bildern.
Frage wäre auch, wie der Auftrag lautete. „Reifen verliert Luft, bitte mal prüfen“ berechtigt nicht zum kostenpflichtigen Tausch des Reifens ohne Rücksprache.
Wenn die Reifengarantie eine Leistung von Audi ist, würde ich mich direkt an Audi wenden. Am Besten per Brief oder eMail. Falls Audi die Reifengarantie bestätigt, kann man sich mit der Antwort an den Händler wenden.