Reifenfreigabe!!!
Hallo! Suche sehr sehr dringend eine reifenfreigabe für einen 175/50-13" (auf felge 8x13"!), hersteller bridgestone oder yokohama! habe momentan noch dunlop sp sport 2000 drauf, aber die gibts nirgends mehr, und in der letzten saison, wo ich die gekauft habe, gabs nur von dunlop die freigabe, da die dunlop eh scheiße, und wie radiergummi sind, will ich die yoko´s! helft mir!!!
desweiteren suche ich noch einen Kompetenten TÜV mann (raum chemnitz/bis 50km, preis relativ) der mir mein powertech 80/60 mit den besagten 13" und 30er momo einträgt, felgen sind eingetragen, bzw bräuchte ich ja zwei einzelabnahmen, und dann fix zur zulassungsstelle... achso, kann man das mit den 50cm scheinwerfer unterkante umgehen? laut messen, und zurückrechnen der fahrwerkstiefe hab ich die nich mal original...
mfg, der flieger!
43 Antworten
naja..
mir nützt das momentan nich unbedingt viel, weil ich wie gesagt keine lust hab so weit zu fahren, wegen dem tüv!
irgendwann muss ich das aber eventuell, weil tüv seit april abgelaufen, und abgemeldet, derzeit im aufbau, und bevor ich wieder anmelde brauch ich logischerweise tüv... is ne alte scheiße! am liebsten würde ich alles hinschmeißen, und mir nen passat 35i kaufen, bessere grundlage...
1. wie HSK-Polo schon sagt der dunlop sp 2000 in in 175 und 195 genau gleich steht nur was anderes drauf.
2. es DARF 175/50 auf ner 8J nich mehr eingetragen werden. weil der reifen unter der last von der felge springen kann. deswegen wurden alle freigaben zurückgezogen oder sind nich mehr gültig.
3. die kombo kreigst eh nich eingetragen da du unter den 50cm bist. und auch wenn dus eingetragen kriegt legen dir die bullen den wagen still wenn sie messen und du bist drunter. wenn du 13 zoll fahren willst wird 60mm vorn schon schwern und ist nicht mehr legal.
mfg
cassius
Ich fass es nicht. ... ich glaub ich steh auf´m schlauch... 😕
wenn der 195/45 R13 genau baugleich mit dem 175/50 R13 ist, warum hat der denn die Bezeichnung 195/45 R13 ??????
nicht weil die Lauffläche zufällig 2 cm breiter ist als die beim 175/50 R13... nur die Höhe ist Verhältnisbedingt geblieben. und das noch nicht mal genau.
und wenn der doch achso Baugleich ist, dann zieht den doch rauf und fahrt Ihn. dann könnt ihr dem Tüv und der Schnittlauch-Partei ja die gleiche Story erzählen. von wegen: "da steht nur so was anderes Drauf hat keine bedeutung."
guck dir doch mal nen 8j an mit 175 und 195 da is kein unterschied. dunlop hat damals nur die bezeichnung geändert.
Zitat:
von wegen: "da steht nur so was anderes Drauf hat keine bedeutung."
das versteh ich net. 195er kriegst ohne probleme eingetragen wenn die scheinwerferunterkante stimmt.
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na gut, denn haben die ("wohl auf der Weihnachtsfeier"😉 beschlossen wir bauen jetzt ne Serie 175/50 R13 und schreiben 195/45 R13 drauf. ist eh alles die Gleiche Pi***.
denn möchte ich jetzt eine Serie 195/30 R13 Habe auf der 175/50 R13 steht, weils so schön flach aussieht, und ich dann nichts eintragen muss. 😕
und zum Thema Scheinwerferunterkannte. wenn bei euch mal ein B**** ankommt und mit nem Zollstock eure Scheinwerfer vermisst. an Ort und Stelle auslachen, Dienstnummer und Namen geben lassen, und bei seinem Vorgesetzten eine Nachschulung für diesen Menschen beantragen.
es steht geschrieben untere Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerferunterkannte. und die kann man nur mit einem Lichtvermessungsgerät bestimmen.
und wo ist die "lichtaustrittskante"?? richtig an der scheinwerferunterkante. was meinste wieso die prüfer meist auch noch 48cm zulassen.
aufpassen mit dem was ihr sagt. Scheinwerferunterkante ist die Scheinwerferunterkante .
untere Lichtaustrittskante ist die Reflektorunterkante ! und die ist höher. und von da muss das Licht aber noch durch die Streuscheibe. also nur mit Lichteinstellgerät messbar.
wenn bei mir einer mit nem Zollstock ankommt platz ich vor lachen.
oh stimmt ich vergaß das die scheinwerferunterkante und reflecktorunterkante so ca na ich schätz ma 30 cm auseinanderliegen 😁 mal im ernst. hallo?? das sind mm max vll 1cm. das macht wohl nich so den unterschied.
mfg
cassius
also nee...
erstens dachte ich auch scheinwerferunterkante, aber wenn dem nicht so ist, kann das welten bedeuten!!!
ne streuscheibe streut, wie der name schon sagt, und wenn die nach oben streut, wird der abstand zur straße wohl höher, oder?!?
danke für den tipp!!!
man kann doch eigentlich richtung wand fahren, und das messen, man müsste nur den abstand wissen! oder kann man den beim tüv selber bestimmen? einfach so weit zurück fahren, bis 50cm erreicht sind ;-)
richtig...
und von wegen 1cm ist nicht die Welt, also 1cm kann der unterschied sein zwischen eingetragen und nicht eingetragen. da würde mir das auf milimeter ankommen ! z.B. Bodenfreiheit von festen Karosserieteilen min. 7cm zur Straße. ( dieser Punkt war vor der Scheinwerferscheiße massgebend für tieferlegungen. was auch viel logischer erscheint.
weil nehme doch mal einen VW BUS T4, schraube die Felgen ab und stell ihn auf die Erde, also die untere Lichtaustrittskante ist über 50cm. demnach könnte ( wenn er Felgen hätte ) so dicht übern asphalt gleiten.
aber die die Gesetze machen sehen ja selbst keinen stich durch was sie beschließen.
aber das Thema ist eins für sich
hmm?!?
ist das mit den 7cm noch in kraft???
ich glaub ich hab 2, oder so... gibts irgendwo nen schriebs, was alles zu erfüllen is, in sachen tüv?
soweit ich weiß ist das zusätzlich noch in kraft.
abstand der Felge zu Bremsteilen: 3mm
zu Fahrwerksteilen: 5mm
beim kreisfahren darf nichts anschlagen (lenkung)
und wenn du von oben auf deine Felge guckst ( wenn du seitlich vom Auto stehst) darf das Profil (Lauffläche!!!) von oben, 30 grad nach vorne und 50 grad nach hinten nicht rausgucken.
das betrachtet aber leider jeder Tüv-Fred anders. obwohl es so in der Straßenverkehrszulassungsordnung steht.
also ich habe Smoor 7 + 8x13 mit rundum 175/50 R13 hinten 5mm Spurplatten
und bei mir ist auch nichts von Reifen eingetragen weil es diese Reifenbindung seid 2000 nicht mehr gibt! guck mal im Anhang: Stoßstangen, Auspuff, Spiegel, Bösen-Blick alles selbergebaut und eingetragen. man muß nur vernünftig auftreten.
aber trotzdem legen sie dir die karre still wenn die bullen dich anhalten und du die 50cm nich mher hast. und von mir aus 49 cm bis zur scheinwerferunterkante.
und das mit den 7cm ist kein gesetz sondern eine richtlinie. also im ermessen der prüfers.
mfg
cassius
wieder Falsch !
solange die Eintragung von Reifen,Felgen,Fahrwerk vor erscheinen die Scheinwerferrichtlinie erfolgt ist passiert gar nichts !
denn müssten ja alle die das vorher eingetragen bekommen haben Ihr Fahrzeug rückrüsten, nur weil plötzlich eine neue Richtlinie besteht. Wer trägt denn bitteschön hierfür die Kosten. ???
wenn eine neue Richtlinie besteht gilt deren Inhalt ab deren erscheinungsdatum fortwährend. d.H. das der Tüv sich von da an, danach richten muss.
mein Fahrzeug entsprach zum zeitpunkt der abnahme den damaligen gesetzen, und wurde aufgrund dieser für ordnungsgemäß befunden. somit ist alles im grünen mit weniger als 50 (49) cm.
und stillegen könnte ein B****
dein Auto nur wegen grober Sicherheitsmängel, bzw wenn etwas wichtiges gar nicht eingetragen ist. wenn alles was verbaut ist, eingetragen ist. soll da mal keiner Dumm kommen, dann würde er seine Kompetenz über die des amtlich anerkannten (!!!) Tüv-Sachverständigen bzw Prüf-Ingenieur stellen. und das sollte sich keiner anmaßen.
ich glaub langsam das sich hier einige ganz schön abrollen lassen...
aso dann hast du also einen 2F aus dem jahr 87??? ab dem 1.1.88 muss jedes serienmässig ausgelieferte auto (ausser einige aussnahmen) die 50cm haben. und nach den neuen richtlinien muss dein auto den richtlinien der STVO entsprechen. und das tut es nicht wenn du die 50cm nicht hast. also wenn die bullen dich anhalten und messen und du bist drunter können sie dein auto stilllegen.
aber ich hab keine lust mehr darüber zu diskutieren. glaub was du willst.
mfg
cassius