Reifenfreigabe

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Habe heute einen Ford Mondeo zugelassen BJ 1996.
Nunmehr gibt es ja neue Papiere.
Der alte Brief ist ungültig und der Fahrzeugschein wurde einbehalten,
Jetzt stehen nicht mehr alle Reifnegrößen drin und die Sommerreifen sind ja 205,die auch drin standen und auch dabei sind.
was muss ich denn nun tun?
Habe ich was falsch gemacht?

Bitte Hilfe

Jesaya

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !


Glaubst du etwa was du da schreibst !?

Ich hoffe sehr, daß

nicht!

==> Ironie an <==

Aber wer weiß denn heute noch wirklich, welche Pflichten ein Fahrzeugführer hat ^^
...oder gibt es hier wirklich Viele, die vor´m Losfahren im Ernst um ihre Fahrzeuge laufen, um die Beleuchtungsanlage zu prüfen?
...oder bei Fahrtantritt die Bremsen? 😁

Da fällt´s doch auch nicht wirklich ins Gewicht, wenn man auch nicht weiß, daß man auch für etwaige Veränderungen selbst verantwortlich ist...oder!? 😉

==> Ironie aus <==

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...na dann schreib doch auch im mondeo-forum...😉

entschuldigung..........und nu????? gibt es trotzdem Hilfe???

Zitat:

Original geschrieben von 1.0815


...na dann schreib doch auch im mondeo-forum...😉

Kann doch mal passieren oder ...

Dankeschön:-)

Zitat:

Original geschrieben von Toni94



Zitat:

Original geschrieben von 1.0815


...na dann schreib doch auch im mondeo-forum...😉
Kann doch mal passieren oder ...

ja, kann mal passieren...und dann weise ich darauf hin!

ist öfter so, dass reifengrössen wegfallen beim erneuern des fahrzeugscheins.
dann kannst du dir z.b. beim fFH eine unbedenklichkeitsbescheinigung holen und alles ist gut...

Solltest du die Bedienungsanleitung des Mondeos besitzen, dieser immer im Auto liegt und die 205er dort z. B. beim Reifenluftdruck angegeben sind, würde ich persönlich nichts mehr machen. 😉

reicht eine Kopie des alten Briefes auch????
warum sagen die das nicht auf der Zulassungsstelle?eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Ford Händler

habs verschoben, Titel habe ich angepasst

Zitat:

Original geschrieben von Jesaya


Habe heute einen Ford Mondeo zugelassen BJ 1996.
Nunmehr gibt es ja neue Papiere.
Der alte Brief ist ungültig und der Fahrzeugschein wurde einbehalten,
Jetzt stehen nicht mehr alle Reifnegrößen drin und die Sommerreifen sind ja 205,die auch drin standen und auch dabei sind.
was muss ich denn nun tun?
Habe ich was falsch gemacht?

Bitte Hilfe

Jesaya

ausdrucken und ins handschufach legen

Ich habe einen MK1 und MK2 fahre bei beiden 215/45/R17 (Sommer)und bei mir ist Garnichts eingetragen ich finde das ist auch nicht so wichtig,ich wurde noch nie kontrolliert,ich glaube die Polizei interessiert es Garnicht ob wier es eingetragen haben oder nicht die fragen höchstens nur in einer Werkstatt wen mann Reifenmontage macht (weil sie sich nicht schuldig machen wollen wen du ein Unfall baust)

1. eine reifen Größe ist immer eingetragen !

2. oh doch die Polizei schaut schon genau hin, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle , aber das kannst du ja nicht wissen !!!

3. der TÜV kontrolliert alle 2 Jahre ob deine Reifenkombination auch zugelassen ist .....ist dir das noch nie aufgefallen ???

4. wieso soll sich eine Werkstatt strafbar machen , du bist doch Kunde , du kannst aufziehen was du willst !!!!

die Werkstatt muss überprüfen ob die reifen eingetragen sind weil die sich strafbar machen wen ich mit den reifen ein Unfall baue wird man auf die reifen einen blick werfen und man würde die Werkstatt verantwortlich machen weil sie die falschen reifen drauf gezogen haben.Man würde behaupten das es an denn reifen lag und deshalb hat sich der Unfall ereignet (Das haben sie zu mir bei Reifencom gesagt)
Das mit dem TÜV😁en TÜV musste ich bisher nur im winter machen und da habe ich 205er drauf aber trotzdem ist bei mir 185er eingetragen.

nochmal zum Verständnis !

eintragen bedeutet Einzelabnahme ! freigegebene radreifen Kombinationen müssen nicht eingetragen werden ( KEINE EINZELABNAHME )

der reifenfuzzi überprüft anhand der Scheins oder auf diversen Seiten ( wenn überhaupt ) welche Radreifen Kombination er aufziehen kann ohne das eine Einzelabnahme notwendig ist . Aber auch Dimensionen die nicht freigegeben sind kann man sich aufziehen lassen , ist ja letztendlich dann egal , weil es dann eh eine Abnahme erforderlich ist

Zitat:

Original geschrieben von ojgen412


die Werkstatt muss überprüfen ob die reifen eingetragen sind weil die sich strafbar machen wen ich mit den reifen ein Unfall baue wird man auf die reifen einen blick werfen und man würde die Werkstatt verantwortlich machen weil sie die falschen reifen drauf gezogen haben.

Glaubst du etwa was du da schreibst !?

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