Reifeneinlagerung - Felgen nach gewisser Zeit entsorgt
Hallo liebe Community,
aus aktuellem Anlass möchte ich mich an euch richten. Folgende Situation: Ich besitze einen Jeep Wrangler TJ den ich momentan veräußern möchte. Der Wagen fährt derzeit auf Ganzjahresreifen mit einem zweiten Felgensatz. Dem originalen Felgensatz habe ich bei Euromaster, wo auch der Felgensatz mit den Ganzjahresreifen gekauft wurde, eingelagert. Nun zwei Jahre später wollte ich den original Felgensatz abholen, da ich diesen mit dem Fahrzeug verkaufen wollte. Und was bekomme ich zu hören?
"Tut uns leid, aber Ihre Reifen wurden entsorgt und befinden sich nicht mehr bei uns im Lager, da längere Zeit nicht mehr abgeholt wurden." Ich habe aber für die Einlagerung bezahlt....
Das kann doch nicht sein, dass Euromaster dann einfach mein Eigentum entsorgt! Ich bin einfach nur tierisch sauer momentan! 😠
Weiß jemand von euch, wie das aussieht rechtlich?
Vielen Dank!
Michi
Beste Antwort im Thema
Na dann wir ja alles gut, wenn Du endlich eine Antwort erhielst, welche Du dir erhofft hast.
33 Antworten
a) Was steht denn im " Einlagerungsvertrag" ?
b) bezahlt hast Du - im voraus - doch nur 1 Saison = 1/2 Jahr ?
wir haben unsere Räder bei einer anderen Werkstattkette eingelagert, da steht das ausdrücklich auf dem Einlagerungsschein
Genau, frage mich was hier die Frage soll, einfach Vertrag lesen und da steht alles drinnen. Und bezahlt wurde mit Sicherheit eh nur 1 Saison, also schon dreist wenn man dann erwartet daß die Felgen 1 1/2 Jahre umsonst gelagert werden wenn einem dann einfällt daß man noch irgendwo Reifen einmal eingelagert hat.
Hättest Du den Vertrag gelesen und Dich drum gekümmert, also zu jedem Saison Beginn neu bezahlt, wären die Reifen auch noch da. Von daher ein ganz normaler Vorgang wo überall so abläuft.
Zitat:
@GTITyp schrieb am 27. August 2015 um 13:49:04 Uhr:
Genau, frage mich was hier die Frage soll, einfach Vertrag lesen und da steht alles drinnen. Und bezahlt wurde mit Sicherheit eh nur 1 Saison, also schon dreist wenn man dann erwartet daß die Felgen 1 1/2 Jahre umsonst gelagert werden wenn einem dann einfällt daß man noch irgendwo Reifen einmal eingelagert hat.Hättest Du den Vertrag gelesen und Dich drum gekümmert, also zu jedem Saison Beginn neu bezahlt, wären die Reifen auch noch da. Von daher ein ganz normaler Vorgang wo überall so abläuft.
Sicherlich würde Vertrag lesen helfen.
Aber kann Euromaster die Reifen (lt. Vertrag) "einfach so" verkaufen nach Vertragsablauf - ohne den Kunden vorher zu informieren? Zumindest eine Erinnerung á la "ihre Reifen liegen hier noch, in 2 Wochen verkaufen wir die" sollte möglich sein.
Vllt. hat der TE diese Info ja für uns, ob Euromaster ihn (irgendwann in den 1,5 Jahren zuvor) mal informiert hat.
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Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. August 2015 um 14:15:13 Uhr:
Vllt. hat der TE diese Info ja für uns, ob Euromaster ihn (irgendwann in den 1,5 Jahren zuvor) mal informiert hat.
das wird er uns bestimmt sagen 😉
die hat er mit Sicherheit auch irgendwann bekommen, aber dann wäre ja klar, dass er's selber verpennt hat die Felgen abzuholen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 27. August 2015 um 14:33:05 Uhr:
das wird er uns bestimmt sagen 😉Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. August 2015 um 14:15:13 Uhr:
Vllt. hat der TE diese Info ja für uns, ob Euromaster ihn (irgendwann in den 1,5 Jahren zuvor) mal informiert hat.
die hat er mit Sicherheit auch irgendwann bekommen, aber dann wäre ja klar, dass er's selber verpennt hat die Felgen abzuholen.
Nein gerade dass ist ja der Punkt. Eine solche "Mahnung" habe ich nicht erhalten. Laut Aussage des Verkäufers bei Euromaster müsste von der Zentrale aus dreimal eine Benachrichtigung rausgegangen sein. Diese gab es jedoch nicht. Und da im Vertrag steht, dass diese Entsorgung kostenpflichtig sein soll müssten auch Rechnungen zu diesem Vorgang vorliegen welche ich jedoch auch bis heute nicht erhalten habe. Ich finde es etwas dreist die Reifen OHNE ausdrückliche Warnung zu entsorgen!
Sorry aber mal im Ernst, was erwartest du nach 2 Jahren?
Im Einlagerungsvertrag steht Milliarden Prozent eine maximale Einlagerungsdauer. In der Regel 1 Saison (1/2 Jahr). Ist diese Überschritten, dann werden die Reifen entsorgt. Warum soll man da noch noch eine "Warnung" rausschicken?
Vor allem nach 2!!! Jahren.
gruß
Zitat:
@TwoKinds schrieb am 27. August 2015 um 20:04:44 Uhr:
Sorry aber mal im Ernst, was erwartest du nach 2 Jahren?
Im Einlagerungsvertrag steht Milliarden Prozent eine maximale Einlagerungsdauer. In der Regel 1 Saison (1/2 Jahr). Ist diese Überschritten, dann werden die Reifen entsorgt. Warum soll man da noch noch eine "Warnung" rausschicken?
Vor allem nach 2!!! Jahren.gruß
Ich erwarte, dass ich zumindest vor dieser angeblich "kostenpflichtigen" Entsorgung schriftlich darauf hingewiesen werde. Ich führe selbst ein Unternehmen und muss bei Rechnungen, die nicht bezahlt werden nach dem angesetzten Zahlungsziel auch mahnen. Wie gesagt der Werkstattleiter bei Euromaster meinte doch ebenfalls zu mir, dass die Zentrale dreimal eine Erinnerung rausschickt, dass die Räder entsorgt werden wenn sie zum Zeitpunkt x nicht abgeholt werden. Es kann nicht sein, dass dies ohne eine vorherige Ankündigung geschieht.
Wenn Du selbst ein Unternehmen führst, kennst Du auch einen Juristen, der Dir den Sachverhalt aufdröselt...
Ist natürlich schlecht wenn keine Info erfolgt ist, aber 2 Jahre sind natürlich schon ne Zeit, in der man sich oft genug hätte fragen können, was denn jetzt mit den eigenen Reifen ist... 🙂
Zitat:
@Phaeton Individual schrieb am 27. August 2015 um 18:38:27 Uhr:
Nein gerade dass ist ja der Punkt. Eine solche "Mahnung" habe ich nicht erhalten. Laut Aussage des Verkäufers bei Euromaster müsste von der Zentrale aus dreimal eine Benachrichtigung rausgegangen sein. Diese gab es jedoch nicht.Zitat:
@audijazzer schrieb am 27. August 2015 um 14:33:05 Uhr:
das wird er uns bestimmt sagen 😉
die hat er mit Sicherheit auch irgendwann bekommen, aber dann wäre ja klar, dass er's selber verpennt hat die Felgen abzuholen.
"gab es nicht.."
sagst du! Glaub ich nicht. Warum sollen die das behaupten, wenn's nicht stimmt??
Gibt doch tausend Möglichkeiten, was damit passiert sein kann.
Ich wäre jedenfalls vorsichtig mit Anschuldigungen, die du nicht beweisen kannst
Da der Einlagerer ein gewerbliches Unternehmen ist gelten für den Lagervertrag die Vorschriften der §§ 467 - 475h des HGB, diese können nicht so ohne weiteres durch AGB eingeschränkt werden. Fremdes Eigentum einfach entsorgen geht nicht, wenn doch zieht das Schadensersatz nach sich.
Der TE sollte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Es gibt Anwälte die man für wenig Geld via Internet befragen kann.
Wenn der TE sich mit einer Entsorgung, nach dem Ablauf der Einlagerungsfrist, durch seine Unterschrift einverstanden erklärt hat, bezweifel ich das.
Zitat:
@Pizer schrieb am 27. August 2015 um 21:25:52 Uhr:
Da der Einlagerer ein gewerbliches Unternehmen ist gelten für den Lagervertrag die Vorschriften der §§ 467 - 475h des HGB, diese können nicht so ohne weiteres durch AGB eingeschränkt werden. Fremdes Eigentum einfach entsorgen geht nicht, wenn doch zieht das Schadensersatz nach sich.
Der TE sollte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Es gibt Anwälte die man für wenig Geld via Internet befragen kann.
Vielen Dank! Genau auf so eine Antwort habe ich gehofft, da ich genau der gleichen Meinung bin! Das hilft mir schon mal weiter. 🙂