Reifeneinlagerung - Felgen nach gewisser Zeit entsorgt

Hallo liebe Community,

aus aktuellem Anlass möchte ich mich an euch richten. Folgende Situation: Ich besitze einen Jeep Wrangler TJ den ich momentan veräußern möchte. Der Wagen fährt derzeit auf Ganzjahresreifen mit einem zweiten Felgensatz. Dem originalen Felgensatz habe ich bei Euromaster, wo auch der Felgensatz mit den Ganzjahresreifen gekauft wurde, eingelagert. Nun zwei Jahre später wollte ich den original Felgensatz abholen, da ich diesen mit dem Fahrzeug verkaufen wollte. Und was bekomme ich zu hören?

"Tut uns leid, aber Ihre Reifen wurden entsorgt und befinden sich nicht mehr bei uns im Lager, da längere Zeit nicht mehr abgeholt wurden." Ich habe aber für die Einlagerung bezahlt....

Das kann doch nicht sein, dass Euromaster dann einfach mein Eigentum entsorgt! Ich bin einfach nur tierisch sauer momentan! 😠

Weiß jemand von euch, wie das aussieht rechtlich?

Vielen Dank!

Michi

Beste Antwort im Thema

Na dann wir ja alles gut, wenn Du endlich eine Antwort erhielst, welche Du dir erhofft hast.

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Im Vertrag stehende Passagen die nicht gesetzeskonform sind, sind nichtig.

Tja, das Kleingedruckte und die Ignoranz mancher Zeitgenossen, die meinen, es nicht lesen zu müssen. Hinterher ist das Geschrei groß und es wird sofort die Keule mit dem Anwalt geschwungen. 🙄

Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 7. September 2018 um 11:07:47 Uhr:


Tja, das Kleingedruckte und die Ignoranz mancher Zeitgenossen, die meinen, es nicht lesen zu müssen. Hinterher ist das Geschrei groß und es wird sofort die Keule mit dem Anwalt geschwungen. 🙄

Wenn im Kleingedruckten rechtswidrige Passagen stehen, dann darf man sehr wohl zu seinem Recht kommen und dies geht leider oft nur mit dem Anwalt.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 7. September 2018 um 11:24:27 Uhr:



Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 7. September 2018 um 11:07:47 Uhr:


Tja, das Kleingedruckte und die Ignoranz mancher Zeitgenossen, die meinen, es nicht lesen zu müssen. Hinterher ist das Geschrei groß und es wird sofort die Keule mit dem Anwalt geschwungen. 🙄

Wenn im Kleingedruckten rechtswidrige Passagen stehen, dann darf man sehr wohl zu seinem Recht kommen und dies geht leider oft nur mit dem Anwalt.

Man macht sich vor Vertragsabschluss schlau oder tritt wegen rechtswidrigen Inhalten vom Vertrag zurück.
Voraussetzung ist allerdings - ich wiederhole mich - das ausgiebige Lesen des Kleingedruckten!

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