Reifendimension vom f10 welche darf ich benutzen?
Hallo,
Hätte eine Frage bezüglich polizeikontrolle und reifendimension/felgengrösse.
Und zwar wie schaut das aus wegen der reifendimension , im zulassungsschein steht nur 1 dimension (225/55 r17)
und an der Tür etikette stehen mehrere reifendimensionen von 17 - 20 zoll.
Wenn zb bei der etikette an der türe 245/35 R19 steht darf ich die auch benutzen? Ist das sozusagen vortypisiert? Oder muss die dimension trozdem eingetragen werden?
Da ich mir bmw 19 Zoll felgen besorgen möchte bin ich mir unsicher wegen typisieren usw.
Würde mich über ne antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
16 Antworten
Zitat:
@mp2222 schrieb am 13. Februar 2017 um 09:31:44 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 13. Februar 2017 um 09:22:45 Uhr:
Die Reifengrößen, die auf dem Türaufkleber genannt sind, sind exakt diejenigen, die auch im COC aufgeführt sind und somit von BMW freigegeben.Es sind genau die Größen, die ab Werk als SA erhältlich sind bzw. waren.
Grüße
Der Chaosmanager
Nur nochmal zur Ergänzung, damit es keine Missverständnisse gibt:...das steht aber nur welche Dimensionen gefahren werden können! Aber ob man eine gewisse Reifen/Felgenkombination fahren darf, steht auf einem anderen Blatt. Der TE fragte nach einem Beweiß bei z.B. Polizeikontrolle....und da zählt dieser Türaufkleber nicht!
Meine Antwort war als Information gedacht. Natürlich kann dies jederzeit mittels COC belegt werden, das eigentlich zu den Fahrzeugpapieren gehört. Dies wurde bereits mehrfach erwähnt, deshalb hatte ich auf eine nochmalige Erwähnung verzichtet.
Bei Zubehörfelgen gilt das entsprechend für die ABE bzw. es müsste ggf. eine TÜV-Abnahme erfolgen.
Grüße
Der Chaosmanager