Reifenbindung/Reifen nicht mehr erhältlich Kawasaki ER5
Hallo liebe Community!
Ich bin seit kurzem stolze Besitzerin von meinem ersten Motorrad, einer ER5 Bj 1997. Nun soll sie natürlich in naher Zukunft angemeldet werden, nachdem sie wieder fit gemacht wurde.
Einziges „Problem“: Die Reifenbindung. Dimensionen sind im Schein eingetragen, aber auch zusätzlich zwei Hersteller (Bridgestone und Dunlop) inkl. Modell. Das Ding ist aber, dass es beide Modelle nicht mehr gibt und leider auch kein direktes Nachfolgermodell und ich somit den BT46 offiziell nicht einfach so fahren dürfte.
Nun zu meiner Frage: Da ja seit diesem Jahr Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr zulässig sind, aber Bridgestone mein Modell in den Herstellerfreigaben aufführt - wie ist jetzt das korrekte Vorgehen? Muss eine Einzelabnahme erfolgen oder reicht tatsächlich die reine Herstellerfreigabe bei passenden Dimensionen aus? Falls eine Einzelabnahme notwendig ist, hat zufällig jemand bereits eine machen lassen für das gleiche Bike und würde mir das Dokument freundlicherweise zur Verfügung stellen? Das Bike hat natürlich keine EU-Zulassung, sondern nur eine ABE..
Über Tipps freue mich mich sehr und danke im Voraus für eure Antworten 🤗
4 Antworten
Das Thema wurde schon zigmal durchgekaut. Die Lösung für mich (Mopped Bj.1995) heißt kurz und knapp: Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren austragen lassen. Prüfstelle suchen, die sich auskennen und das auch machen.
Mir ist bewusst, dass das hier wieder zu einer kontroversen Debatte über mehrere Seiten ausarten kann, aber ich bleibe bei der Überzeugung, nicht zuletzt, weil ich schon mit dem Prüfer gesprochen habe, der das dann auch bei der nächsten Abnahme machen wird.
Ich wünsche einen schönen Sonntag.
mfg
Hallo,
Im Großen und Ganzen hast Du es schon richtig beschrieben. Nur es gibt keine Reifenfreigaben mehr sondern Empfehlungen. Das bedeutet, dass dieses Modell auf Deinem Motorrad getestet wurde und alles ok ist. Nichts desto trotz musst Du dieses Modell eintragen lassen, eine Empfehlung des Herstellers ist eine sichere Grundlage, diesen auch eingetragen zu bekommen.
Eine bessere Variante wäre es, Deine Reifenfabrikatsbindungen austragen zu lassen. Sonst bist Du nur noch an die Größe gebunden. Ich würde auf jeden Fall mal zu einem TÜV oder ähnlichen Institution fahren und anfragen. Es ist auch kein Fehler, bei der ersten Absage nicht noch woanders nach zu fragen...
Gruß
Ein Dokument von einem anderen wird dir nicht helfen. Habe extra beim TÜV nachgefragt als ich meine Herstellerbindung austragen lassen habe.
Es wird gemessen und Fotos gemacht zur Dokumentation.
Die Erfahrung von anderen könnte aber helfen. Wenn der Abstand zwischen Felge und Schwinge 1 mm zu wenig ist, wird der aktuelle Reifen eingetragen. Welche Maße genau eingehalten werden müssen kann ich nicht sagen. Das hatte mir aber der Prüfer so erklärt.
Zitat:
@Celine97 schrieb am 7. September 2025 um 11:54:16 Uhr:
Über Tipps freue mich mich sehr und danke im Voraus für eure Antworten 🤗
Mach es dir einfach:
- Schreib Kawasaki an und frag mal ob die eine Bescheinigung für dich haben das der eingetragene Reifen heute nicht mehr nötig ist
- Besorg dir die Bescheinigung des Reifenherstellers das der Reifen für dein Bike freigegeben ist
- Besorg dir einen fähigen Prüfer, zeig beides vor und lass die Bindung austragen.
Ein fähiger Prüfer hat kein Problem dir das auszutragen wenn du beides vorlegst und vor allem die Originalgröße fährst und alle anderen Parameter wie Traglast und Speedindex auch passen.