Hallo liebe Community!
Ich bin seit kurzem stolze Besitzerin von meinem ersten Motorrad, einer ER5 Bj 1997. Nun soll sie natürlich in naher Zukunft angemeldet werden, nachdem sie wieder fit gemacht wurde.
Einziges „Problem“: Die Reifenbindung. Dimensionen sind im Schein eingetragen, aber auch zusätzlich zwei Hersteller (Bridgestone und Dunlop) inkl. Modell. Das Ding ist aber, dass es beide Modelle nicht mehr gibt und leider auch kein direktes Nachfolgermodell und ich somit den BT46 offiziell nicht einfach so fahren dürfte.
Nun zu meiner Frage: Da ja seit diesem Jahr Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr zulässig sind, aber Bridgestone mein Modell in den Herstellerfreigaben aufführt - wie ist jetzt das korrekte Vorgehen? Muss eine Einzelabnahme erfolgen oder reicht tatsächlich die reine Herstellerfreigabe bei passenden Dimensionen aus? Falls eine Einzelabnahme notwendig ist, hat zufällig jemand bereits eine machen lassen für das gleiche Bike und würde mir das Dokument freundlicherweise zur Verfügung stellen? Das Bike hat natürlich keine EU-Zulassung, sondern nur eine ABE..
Über Tipps freue mich mich sehr und danke im Voraus für eure Antworten 🤗