Reifen
Ich habe einen BMW E39 Mit 205/50R17 94V aber diese stehen nicht in den KFZ Brief kann ich die Trozdem Fahren
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mhdl1977
Ich habe einen BMW E39 Mit 205/50R17 94V aber diese stehen nicht in den KFZ Brief kann ich die Trozdem Fahren
Welche Reifengrößen> passend für Deinen Fahrzeugtyp
stehen denn im Gutachten bzw. in der ABE
der montierten Alufelgen 😕
Soweit ich weiss kannst du auch Reifenkombinationen fahren die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, da die Beweislast mittlerweile umgekehrt wurde. Die Polizei muss dir nachweisen, das eine Reifenkombi nicht erlaubt ist, früher musstest du nachweisen, das sie erlaubt ist, was du üblicherweise mit einer Eintragung gemacht hast.
Wenn du heute ein altes Auto mit altem Brief und einer superlangen Reifenkombiliste ummeldest, tragen die dir im Strassenverkehrsamt nur die erste Kombi ein. Du darfst aber trotzdem alle anderen "erlaubten" Reifenkombis fahren. Welche Reifenkombis du fahren kannst steht auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Zitat:
Original geschrieben von dseverse
Soweit ich weiss kannst du auch Reifenkombinationen fahren die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, da die Beweislast mittlerweile umgekehrt wurde. Die Polizei muss dir nachweisen, das eine Reifenkombi nicht erlaubt ist, früher musstest du nachweisen, das sie erlaubt ist, was du üblicherweise mit einer Eintragung gemacht hast.Wenn du heute ein altes Auto mit altem Brief und einer superlangen Reifenkombiliste ummeldest, tragen die dir im Strassenverkehrsamt nur die erste Kombi ein. Du darfst aber trotzdem alle anderen "erlaubten" Reifenkombis fahren. Welche Reifenkombis du fahren kannst steht auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Soweit ich weiß, wird die kleinst mögliche größe eingetragen
Zitat:
Original geschrieben von dseverse
Soweit ich weiss kannst du auch Reifenkombinationen fahren die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, da die Beweislast mittlerweile umgekehrt wurde. Die Polizei muss dir nachweisen, das eine Reifenkombi nicht erlaubt ist, früher musstest du nachweisen, das sie erlaubt ist, was du üblicherweise mit einer Eintragung gemacht hast.Wenn du heute ein altes Auto mit altem Brief und einer superlangen Reifenkombiliste ummeldest, tragen die dir im Strassenverkehrsamt nur die erste Kombi ein. Du darfst aber trotzdem alle anderen "erlaubten" Reifenkombis fahren. Welche Reifenkombis du fahren kannst steht auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Zitat:
" da die Beweislast mittlerweile umgekehrt wurde.
Die Polizei muss dir nachweisen,....."
Wo hast Du denn diese Ausage her 😕
Wo kann ich das nachlesen 😕
Ähnliche Themen
Die ungewöhnliche Reifen-Kombination wird man in der e39 Bereifungsmöglichkeiten nicht finden.
Was die 205-er angeht, wurde diese Größe 205/65R15V werkseitig verbaut.
Wenn es keine ABE, Teilgutachten der Felgen oder sonst was in Verbindung mit der abenteuerlichen Reifengröße gibt, dann heißt es Reifen abziehen.
Nächte Frage wäre ob die genutzten Felgen (falls es keine BMW-Felgen sind) überhaupt im FS oder FB eingetragen worden sind.
Zitat:
Original geschrieben von Adi2901
Die ungewöhnliche Reifen-Kombination wird man in der e39 Bereifungsmöglichkeiten nicht finden.
Was die 205-er angeht, wurde diese Größe 205/65R15V werkseitig verbaut.
Wenn es keine ABE, Teilgutachten der Felgen oder sonst was in Verbindung mit der abenteuerlichen Reifengröße gibt, dann heißt es Reifen abziehen.
Nächte Frage wäre ob die genutzten Felgen (falls es keine BMW-Felgen sind) überhaupt im FS oder FB eingetragen worden sind.
Der TE schreibt, daß die 17"-Reifen
n i c h t in seinen Papieren eingetragen sind 🙁
Zwangsläufig sind demnach die 17" Felgen
auch n i c h t eingetragen 😠
Fragen nach dem entsprechenden
Felgengutachten sind vom TE nicht beantwortet.
Wahrscheinlich hat er das Thema gelöst 😕
da er am 29.Sept. letztmals zu Besuch war 🙄
Hey Leute,
macht's doch nicht so kompliziert....
Er hat einen E39 ......
was denn für einen ??? Je nach Typ geht von...bis.... mit dem "Ich habe einen E39" ist mal garnichts gesagt. Genauso wie der Titel zum Thema "Reifen" Der nächste kommt mit "Filter" und keiner weiß was los ist.
Eventuell ein Touring ?
....und der Rest steht in der Bedienungsanleitung, das ist schon mal freigegeben und vor Ort den kontrollierenden Behörden vorzulegen.
Der Rest ist für mich Banane, mich faszinieren immer wieder diese konkreten Angaben wenn einer was wissen will. Und dann meldet sich der Themenstarter nicht mal mehr und dabei sind wir schon bei Seite 2 bei dem Thread
Gruß
deKoch
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Zwangsläufig sind demnach die 17" Felgen
auch n i c h t eingetragen 😠
Es muss zwangsläufig gar nicht so sein.😉
Wir hatten hier schon einige Reifengrößen Problemfälle bei welchen man nur den Kopf schütteln könnte.