Reifen stehen zu weit raus....?

hallo,

ich hab mir 9J felgen gekauft mit ET30 in 16 Zoll..... es sind keine Spurplatten verbaut, jedoch stehen die reifen über dem Kotfglügel hinaus, die Lauffläche ist grade abgedeckt! Ist ein CIvic Baujahr 95. Gutachten habe ich, bekomm ich die so eingetragen? Wenn nicht was kostet es, die Kotflügen zu ziehen?

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Bei entsprechender Geschwindigkeit kann das *Sieb* auch mal ein Tier in Mundgerechte stücke teilen 😁

Stimmiges Design, vorn der Pommesschneider, hinten der Tresen zum Servieren - eine rollende Imbissbude.

75 weitere Antworten
75 Antworten

Zitat:

und kostet weniger

Aber pro Reifen.

sicherlich nicht, das gilt generell für abgefahrene Reifen !

Zitat:

Original geschrieben von audi394


okay dann fahr ich lieber mit abgefahrenen Reifen.... ist nämlich nur ein B-Verstoß und kostet weniger 😉

Stimmt, kostet im Extremfall nur das Leben... *rolleyes*

Stimmt schon hätte vielleicht noch erwähnen sollen das beides Unvernünftig ist. Interessant wäre was die Versicherung macht wenn es mit den Abgefahrenen Reifen zu einem Unfall kommt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Stimmt schon hätte vielleicht noch erwähnen sollen das beides Unvernünftig ist. Interessant wäre was die Versicherung macht wenn es mit den Abgefahrenen Reifen zu einem Unfall kommt.

Nicht zahlen vermutlich. Oder genauer gesagt zahlen, dann aber das Geld vom Halter bzw. Versicherungsnehmer zurückfordern.

komisch, bei meinem letzten Unfall gabs da keine Probleme, obwohl die Reifen abgefahren waren....

Zitat:

Original geschrieben von audi394


komisch, bei meinem letzten Unfall gabs da keine Probleme, obwohl die Reifen abgefahren waren....

Es muss erstens überhaupt erstmal jemand drauf gucken und zweitens ist "abgefahren" nicht zwingend "abgefahren".

Außerdem muss es nicht generell so sein, nur weil es bei Deinem (wie auch immer gearteten) Unfall nicht so war.

Entscheidend für die Versicherung dürfte auch die Frage sein ob der Unfall durch korrekte Bereifung hätte vermieden werden können.
Oder krass ausgedrückt: Wenn Du mit abgefahrenen Reifen irgendwo rumstehst und ein LKW Dich auf den Vordermann schiebt, ist der Unfall höchstwahrscheinlich auch durch korrekte Reifen nicht vermeidbar gewesen.

Das ist alles wie gesagt Theorie, es entscheidet immer der aktuelle Einelfall.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Was hat die Größe der Felgen damit zu tun, dass die Reifen schlicht nicht draufpassen?

Es gibt von den Reifenherstellern für jeden Reifen freigegeben Felgenbreiten, du glaubst nicht was für Reifenbreiten man auf Breite Felgen ziehen darf, da ist das vom TE noch harmlos.

Ob das jemand gefällt ist was anders.

Zitat:

… da ist das vom TE noch harmlos.

Allerdings braucht er für die 195-er Reifen eine Freigabe des Herstellers.

(Sollte er wissen, wenn er das Gutachten gelesen hat).

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

… da ist das vom TE noch harmlos.

Allerdings braucht er für die 195-er Reifen eine Freigabe des Herstellers.

(Sollte er wissen, wenn er das Gutachten gelesen hat).

Welche 195-er 😕

Er hat laut seiner Aussage die Reifen drauf die im Gutachten aufgeführt sind 215- blablabla.....

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

… da ist das vom TE noch harmlos.

Allerdings braucht er für die 195-er Reifen eine Freigabe des Herstellers.

(Sollte er wissen, wenn er das Gutachten gelesen hat).

Die Felgenmaulweiten vom TE sind

9"

kein Reifenhersteller erteilt für 195er die Freigabe zur Montage auf 9" .

Gemäß ETRTO-Norm ist die Montage ... auf Felgenmaulweiten bis zu... zugelassen:

195 er auf 7,5"
215 er auf 8,5"

Einige Reifenhersteller erteilen heutzutage eine Freigabe für maximal + 0,5" ,

so wie es in dem Gutachten des TE für die 215/40R16 auf 9" dokumentiert ist.

Stimmt.
Es sollte »Allerdings braucht er für die 215-er Reifen eine Freigabe des Herstellers« heißen.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Stimmt.
Es sollte »Allerdings braucht er für die 215-er Reifen eine Freigabe des Herstellers« heißen.

Und warum? Wenn ich mich recht erinnere hab ich zwar was von einer Reifenfreigabe gelesen allerdings war das für die Mischbereifung VA/HA - 215/245....

Zitat:

Original geschrieben von audi394


Jetzt weiß ich nicht was schlimmer ist, nicht eingetragene Felgen fahren mit neuem Profil, oder einegetragene Felgen, dafür kein Profil mehr?

Warum so kompliziert?

Ich würde einfach beides kombinieren:

Legale nicht abgefahrene Reifen.

Bewährt sich bei mir seit Jahrzehnten.

hab momentan die Felgen drauf und war heute beim TÜV, bekomme sie eingetragen ohne weitere Anpassungen, also so wie sie jetzt drauf sind 😉 Nächste Woche Donnerstag ist es dann soweit...

Deine Antwort
Ähnliche Themen