Reifen stehen zu weit raus....?

hallo,

ich hab mir 9J felgen gekauft mit ET30 in 16 Zoll..... es sind keine Spurplatten verbaut, jedoch stehen die reifen über dem Kotfglügel hinaus, die Lauffläche ist grade abgedeckt! Ist ein CIvic Baujahr 95. Gutachten habe ich, bekomm ich die so eingetragen? Wenn nicht was kostet es, die Kotflügen zu ziehen?

lg

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Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Bei entsprechender Geschwindigkeit kann das *Sieb* auch mal ein Tier in Mundgerechte stücke teilen 😁

Stimmiges Design, vorn der Pommesschneider, hinten der Tresen zum Servieren - eine rollende Imbissbude.

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Zitat:

Original geschrieben von audi394


okay danke, die meisten hier sind wohl schon aus dem Alter raus, sowas muss man dann einfach ignorieren.... sollen die ruhig ihre 28 Zoll Chrom Felgen weiter fahren.... solang es ihnen Spaß macht 😉

Was hat die Größe der Felgen damit zu tun, dass die Reifen schlicht nicht draufpassen?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Bei entsprechender Geschwindigkeit kann das *Sieb* auch mal ein Tier in Mundgerechte stücke teilen 😁
Stimmiges Design, vorn der Pommesschneider, hinten der Tresen zum Servieren - eine rollende Imbissbude.

*vumStuhlrutschvorLachen*

Zitat:

Original geschrieben von audi394


okay danke, die meisten hier sind wohl schon aus dem Alter raus, sowas muss man dann einfach ignorieren.... sollen die ruhig ihre 28 Zoll Chrom Felgen weiter fahren.... solang es ihnen Spaß macht 😉

Es ist gar nicht so lange her, da habe ich auf meinem Opel auch 8x19 gefahren und habe beim TÜV geschwitzt. Lenkwinkelbegrenzer mussten montiert werden eigentlich auch noch eine hintere Kotflgelabdeckung. Aber nach zwei Kaffee hat er letzteres durchgewunken.

drei Monate später zwang mich ein entgegenkommender Vollhonk Richtung Bordsteinkante, was zwei der Felgen ruiniert hat. Ergo nochmal 50% drauflegen. Der Honk war natürlich weg und nicht ermittelbar

Seit dem interessiert es mich nicht mehr, wie "schick" die Felgen sind. Ich sitze ja eh drin und sehe sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Zitat:

Original geschrieben von audi394


okay danke, die meisten hier sind wohl schon aus dem Alter raus, sowas muss man dann einfach ignorieren.... sollen die ruhig ihre 28 Zoll Chrom Felgen weiter fahren.... solang es ihnen Spaß macht 😉
Was hat die Größe der Felgen damit zu tun, dass die Reifen schlicht nicht draufpassen?

wenn im gutachten steht das er die reifendimension fahren darf so wurde dies auch geprüft und darf dann so gefahren werden...was die optisch ,,schönere ,,oder vorteilhaftere variante ist??das steht ja mal ganz woanders....

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Zitat:

Original geschrieben von RB77



Zitat:

Original geschrieben von martins42


Was hat die Größe der Felgen damit zu tun, dass die Reifen schlicht nicht draufpassen?

wenn im gutachten steht das er die reifendimension fahren darf so wurde dies auch geprüft und darf dann so gefahren werden...was die optisch ,,schönere ,,oder vorteilhaftere variante ist??das steht ja mal ganz woanders....

Und Du sagst jetzt, das DIESE vom TE abgebildete Reifen/Felgen-Kombination im Gutachten steht?

Bestimmt.

was stört dich jetzt konkret daran...🙂
ja ich gehe davon einfach mal aus das diese kombination im gutachten steht...dazu müßte sich te äußern🙂

ich weiß -heutzutage ungewöhnlich aber seinerzeit normal...

ich habe das Gutachten ja bereits hochgeladen, es stehen 215/40/R16 Reifen drin, diese sind auch montiert! Wo ist nun das Problem?

ps: hier das Gutachten, einfach auf Civic klicken und bei EJ2 schauen wer mir nicht glaubt

http://www.brock.de/Gutachten/Brock/B6/16%20Zoll/Honda/

Zitat:

IV: Fahrzeugbezogene Hinweise und Auflagen

  1. An VA und HA sind zusätzliche Radabdeckungen erforderlich. Bei Verwendung von Kunsoffteilen (Verbreiterung) ist ein Materialgutachten vorzulegen.
  2. An VA und HA sind NAcharbeiten an den Radhäusern notwenig (Bördeln, Schleifen)
  3. Schürze an VA spreizen, Radhauskante an HA umbördeln bzw. abschleifen
  4. Radhaus an VA nacharbeiten (Bördeln, Schleifen) bzw. -falls erforderlich- aufweiten.
  5. Um Freigängigkeit der 5-Loch-Räder innen zum Bremsträger hin zu gewährlisten (min. 2mm), sind an der VA unter Umständen geprüfte Distanzsscheiben in der Stärke 5, 10 oder 15 mm erforderlich.
  6. An der HA sind die Kunstoffverbreiterungen aufzuweiten und/oder abzuschleifen, um die Freigängigkeit der Reifen zu Gewährleisten.

So allein an den ersten 5 Auflagen des Gutachten scheitert eine Zulassung ohne weitere Arbeiten am Fahrzeug. Insgesamt hast du 15 Auflagen die du erfüllen musst, ich hab mir nur die ersten 5 Auflagen durchgelesen. Du hast zwei Möglichkeiten

  1. Du fährst zu einer Prüfstelle (TÜV, Dekra) und lässt einen Prüfer draufsehen oder
  2. Du Liest das Gutachten, erfüllst alle erforderlichen Auflagen und fährst dann zu einer Prüfstelle

das ich den Kotflügen ziehen muss ist mir klar, es ging aber grad darum ob die Felgen/Reifen Kombi überhaupt zulässig ist, und das ist sie !

Zitat:

Original geschrieben von audi394


das ich den Kotflügen ziehen muss ist mir klar, es ging aber grad darum ob die Felgen/Reifen Kombi überhaupt zulässig ist, und das ist sie !

Und es sieht (sry) tzd. scheiße aus. Laut Auflagen darfst du auch 245 draufziehen aber nur auf der HA, VA bleibt 215.

ich weiß, aber ob 245er besser aussehen ist ne andere Frage... zumal find mal solche Reifen, die gibt es nämlich nicht!

könntest du evtl vorne ne 7,5 x16 fahren??? da würdest du dir bißchen arbeit sparen,,,,hintenbekommst das sicher irgendiw abgedeckt...
ich kenns noch aus der vw scene da waren 7,5 und 9x16 damals in 🙂🙂🙂 fährst dann vorne nen 195 iger reifen🙂 und die bcw felgen gibts doch sicher noch.. vorher bei bcw nachfragen ob es ein gutachten für so ne mischbereifung für dein kfz gibt....nur so ein alternativer gedankengang von mir

mmh wäre auch ne möglichkeit, werd ich mir mal überlegen.... das Problem ist nur das ich jetzt bald ne Lösung finden muss weil meine aktuellen Reifen absolut Blank sind, sie waren keine 4 Monate drauf, hab sie damals NEU gekauft. Jetzt weiß ich nicht was schlimmer ist, nicht eingetragene Felgen fahren mit neuem Profil, oder einegetragene Felgen, dafür kein Profil mehr?

Beides bescheiden, mit den Felgen ist die Betriebserlaubnis deines FZG. erloschen und dein Versicherungsschutz ist auch nicht vorhanden.

Bei abgefahrerenen Reifen musste mal in Bußgeldkatalog schauen 🙂

okay dann fahr ich lieber mit abgefahrenen Reifen.... ist nämlich nur ein B-Verstoß und kostet weniger 😉

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