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Reifen eintragen lassen. Wichtig??

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 3. September 2010 um 4:43

Hallo zusammen,

habe meine Reifen bzw. Felgen beim TÜV/ASU abnehmen lassen und der Gutachter meinte das ich mit diesem schreiben zur Zulassungstelle muß und mir die Reifen eintragen lassen muß da ich sonst mit einer nicht zugelassenen Betriebserlaubnis das Auto bewege. Wollte Euch mal fragen ob dies wirklich so ist?? Ich habe ja die Bescheinigung vom TÜV dabei das alles ok ist reicht das nicht im Ernstfall (Unfall) aus?? Ist doch für mich nur eine Geldmacherei da das umschreiben bestimmt auch wieder mindestens 20Eur kostet oder??

Danke für Eure Antworten!!

Gruß

MarkOh

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16 Antworten

Ich habe vor 3 Monaten meinem Nachbarn eine AHK angebaut und Ihn dann damit zum TÜV geschickt zwecks Eintragung.

Der TÜV schaute ihn mit großen Augen an und sagte da man diese nach den neuem Gesetz nicht mehr abnehmen lassen muss und auch nicht eintragen lassen muss.

Für mich war das völlig neu:eek:

Ich meine das sowas abgenommen werden muß,aber na ja.

In deinem fall würde ich doch einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen.

Da würde ich auf Nummer sicher gehen.

Ich habe damals meine Audifelgen auch eintragen lassen müssen !!.

Das war aber 2001.

MFG

am 3. September 2010 um 8:54

Also dieser Meinung war ich auch immer, dass Änderungen am Fahrzeug eingetragen werden müssen.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass dieses "Eintragen" beim TÜV passiert. Die geben Dir die Erlaubnis mit den Veränderungen am Fahrzeug weiter am Strassenverkehr teilzunehmen. Bei uns am TÜV (Nord) heißt es bei solchen Dingen immer: Bei nächster Gelegenheit den TÜV-Bericht beim Strassenverkehrsamt vorzulegen, damit es in die Papiere "Umgetragen" wird. Und die nächste Gelegenheit ist in meinen Augen ein Umzug, eine An- und/oder Ab- bzw. Ummeldung oder sowas.

Ich bin mit meinen Motorrädern immer umgehend zum Strassenverkehrsamt zwecks "Umtragung" gefahren, damit ich die tausend Blätter vom TÜV nicht immer mitschleppen musste. Ob ich das allerdings gemusst hätte, weiß ich nicht !

Was mich in diesem Zusammenhang allerdings mal brennend interessieren würde wäre:

Wenn es bei z.B. einer solchen "nächsten Gelegenheit" wie z.B. Umzug oder so eine neue Zulassungsbescheinigung anstelle des alten Brief und Schein gibt, werden ganz viele "Eintragungen" nicht mit übernommen. So wie bei meinem alten Fahrzeug, wo im Brief und Schein jeweils zwei Reifendimensionen und ganz viele Kennziffern für Felgen und Reifen gestanden haben, hat man in die neue Zulassungsbescheinigung nur die kleinste Größe der Reifen übernommen und alle Kennziffern von Felgen und Reifen einfach weggelassen.

Auf meine Frage, ob das nicht alles da wieder stehen sollte, sagte man mir, dass es nicht nötig sei....man wüsste ja, dass die verbauten Felgen und Reifen gefahren werden dürfen. Halt ich mal schlichtweg für unmöglich, dass jeder Polizeibeamte bei jedem Fahrzeug die freigegebenen Reifengrößen im Kopf hat. Naja...die sagten dann auch, dass man den alten Brief ja mitführen könne. Aber wie bescheuert ist das denn ? Ich behalte ja auch nicht meinen alten Personalausweis, nur damit ich beweisen kann, dass meine angegebene Größe auf dem neuen auch die Richtige ist...;)

Auch bei meinem jetzigen A6 ist das so. In der Zulassungsbescheinigung stehen lediglich 205er auf 16 Zoll drin und drauf sind 235er auf 17 Zoll. So ist der Wagen damals auch vom Band gelaufen, aber es steht nirgendwo verzeichnet, dass er die auch fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von double_dee

Also dieser Meinung war ich auch immer, dass Änderungen am Fahrzeug eingetragen werden müssen.

Nicht alle und nicht immer - und schon gar nicht sofort.

Zitat:

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass dieses "Eintragen" beim TÜV passiert.

Definitiv: nein!

Korrekt wäre folgendes:

- Alles, was "Serienstand" ist, darf ohne Abnahme und Eintragung gefahren werden, also AHK, Reifen, Felgen...

Problematisch sind hier oft Felgen, die scheinbar dem Serienstand entsprechen. Das wären bspw. A8-Felgen auf einem A6.

Die meisten TÜV-Prüfer und fast alle Ordnungshüter kümmert soetwas bei einer Kontrolle nicht. Eckig werden wenn meist die Versicherungen, wenn sie sich um ihre Zahlungsverpflichtung drücken wollen. Genau genommen fährt man nach so einer Änderung nämlich ohne Versicherungsschutz herum, weil in der Freigabe der Felgen (gibt es wenn vom Freundlichen) hier der A6 drin stehen muss, was er aber leider fast nie tut.

Den rechtlichen Rattenschwanz überlasse ich mal Eurer Fantasie.

- Seriennahe Teile mit E-Prüfzeichen dürfen ohne Eintragung gefahren werden.

- Teile mit ABE dürfen entsprechend der ABE gefahren werden.

Dummerweise kann in der ABE stehen, dass man das halbe Auto umbauen und dann auch noch zum TÜV fahren muss.

- Teile mit Teilegutachten müssen immer abgenommen werden.

- Der TÜV oder ähnliche machen die Abnahme - das Amt die Eintragung.

Und da liegt es am Prüfer bzw. an den Richtlinien, die er hat, ob er in den Abnahmebericht reinschreibt, dass man die Änderung "bei der nächten Befassung" oder "umgehend" eintragen lassen muss.

Mal ein Beispiel, bei dem "umgehend" drin stehen würde und auch wirklich gemacht werden sollte:

Ich baue meinen Motor so um, dass er 100 PS mehr hat. Dummerweise rutscht er auch noch von D3 in Euro2.

Der Prüfer sagt: "Alles in Ordnung! Ab zum Amt!"

Mache ich es dann nicht, und ich werde erwischt, bekomme ich schlimmstenfalls

- eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung (Schadstoffklasse geändert) mit Nachforderung und Strafzahlung

- Nachforderung von der Versicherung - oder gleich die Kündigung

- den Lappen abgenommen wegen "genehmigungspflichtiger Veränderung" und "Fahren ohne Versicherungsschutz".

Mahlzeit!

Themenstarteram 4. September 2010 um 4:04

Hallo zusammen,

 

erst mal danke für die Antworten. Ich laube ich habe original Audi Felgen die aber glaube ich vom A8 stammen (18Zoll). Würdet Ihr diese gleich eintragen oder nicht?? Die "OK" Bescheinigung vom TÜV führe ich sowieso mit. Damit sollte man man meinen das alles OK sei oder?? Das ist für mich doch nicht Fahren ohne Betriebserlaubnis da der TÜV dies abgenommen hat oder??

 

Gruß

 

MarkOh 

Hallo MarkOH,

Zitat:

Original geschrieben von MarkOh

Würdet Ihr diese gleich eintragen oder nicht?? Die "OK" Bescheinigung vom TÜV führe ich sowieso mit. Damit sollte man man meinen das alles OK sei oder?? Das ist für mich doch nicht Fahren ohne Betriebserlaubnis da der TÜV dies abgenommen hat oder??

Wenn in der Bescheinigung drin steht, dass die Felgen "bei der nächsten Befassung" einzutragen sind, ist alles in Ordnung. Aber die Bescheinigung musst Du dann auch immer im Auto haben.

Steht in der Bescheinigung "umgehend", hast Du - glaube ich - 14 Tage Zeit, die eintragen zu lassen.

Grüße

Alan

Hänge mich mal schnell an. Habe nun endlich meine Wintereifen gefunden und sie sind heute angekommen. Siehe Bild. Jetzt habe ich zwar ne abe Für die Felge aber ich will noch meine Spurplatten die auf den Sommerreifen eingetragen sind benutzen .Muss ich nun trozdem wieder alles neu eintragen lassen?

20130919-133919

Wenn die Spurplatten eine ABE haben und du Serienfelgen mit Serienbereifung fährst, dann musst du sie nicht eintragen lassen. Sonst schon. In deinem Fall (keine Serienfelgen) also eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Wenn die Spurplatten eine ABE haben und du Serienfelgen mit Serienbereifung fährst, dann musst du sie nicht eintragen lassen. Sonst schon. In deinem Fall (keine Serienfelgen) also eintragen lassen.

Habe ich mir schon gedacht. Dann muss ich halt wieder zum Tüf fahren:) Danke dir.

Zitat:

Original geschrieben von Akleinol

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Wenn die Spurplatten eine ABE haben und du Serienfelgen mit Serienbereifung fährst, dann musst du sie nicht eintragen lassen. Sonst schon. In deinem Fall (keine Serienfelgen) also eintragen lassen.

Habe ich mir schon gedacht. Dann muss ich halt wieder zum Tüf fahren:) Danke dir.

Nicht zwangsläufig, wenn die Winterreifen Serienbreite haben oder die Maße in den Papieren stehen eigentlich nicht.

Außerdem stehen doch in den Auflagen der Platten welche ET und Reifenbrete/hohe zugelassen sind.

Wären die Winterereifen eh noch nicht in den Papieren eingetragen hättest du eh zum TÜV gemusst

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Zitat:

Original geschrieben von Akleinol

 

Habe ich mir schon gedacht. Dann muss ich halt wieder zum Tüf fahren:) Danke dir.

Nicht zwangsläufig, wenn die Winterreifen Serienbreite haben oder die Maße in den Papieren stehen eigentlich nicht.

Außerdem stehen doch in den Auflagen der Platten welche ET und Reifenbrete/hohe zugelassen sind.

Wären die Winterereifen eh noch nicht in den Papieren eingetragen hättest du eh zum TÜV gemusst

Das sind 225 und die stehen nicht im Fahrzeugschein drin. Die Felgen haben mit dieser Bereifung eine ABE. Eigendlich wieder nur Geldmacherei da die Felgen und die Platten für mein Auto freigegeben sind. Im Radkasten ist platz genug aber wehm sag ich das. Nimmt die Polizei das mal genau habe ich ein Problem. Habe das Letzte mal 80 eu bezahlt fürs eintragen. Etwas wucher oder wird es billiger weil ich eine abe für die Felge habe und bei den Sommerreifen nur ein Gutachten?

Zitat:

Original geschrieben von Akleinol

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

 

Nicht zwangsläufig, wenn die Winterreifen Serienbreite haben oder die Maße in den Papieren stehen eigentlich nicht.

Außerdem stehen doch in den Auflagen der Platten welche ET und Reifenbrete/hohe zugelassen sind.

Wären die Winterereifen eh noch nicht in den Papieren eingetragen hättest du eh zum TÜV gemusst

Das sind 225 und die stehen nicht im Fahrzeugschein drin. Die Felgen haben mit dieser Bereifung eine ABE. Eigendlich wieder nur Geldmacherei da die Felgen und die Platten für mein Auto freigegeben sind. Im Radkasten ist platz genug aber wehm sag ich das. Nimmt die Polizei das mal genau habe ich ein Problem. Habe das Letzte mal 80 eu bezahlt fürs eintragen. Etwas wucher oder wird es billiger weil ich eine abe für die Felge habe und bei den Sommerreifen nur ein Gutachten?

Wenn Felgen mit den Reifen eine ABE haben und die Platten für die ET zugelassen sind braucht es eigentlich keine Eintragung

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Zitat:

Original geschrieben von Akleinol

 

Das sind 225 und die stehen nicht im Fahrzeugschein drin. Die Felgen haben mit dieser Bereifung eine ABE. Eigendlich wieder nur Geldmacherei da die Felgen und die Platten für mein Auto freigegeben sind. Im Radkasten ist platz genug aber wehm sag ich das. Nimmt die Polizei das mal genau habe ich ein Problem. Habe das Letzte mal 80 eu bezahlt fürs eintragen. Etwas wucher oder wird es billiger weil ich eine abe für die Felge habe und bei den Sommerreifen nur ein Gutachten?

Wenn Felgen mit den Reifen eine ABE haben und die Platten für die ET zugelassen sind braucht es eigentlich keine Eintragung

Das stimmt so nicht generell und hängt auch immer von der ABE der Platten ab. Oft steht in der ABE der Platten, dass sie sich nur auf Serienfelgen bezieht, dann darfst du noch nicht mal Zubehörfelgen gleicher Breite fahren.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere EUR 11,00

Zitat:

Original geschrieben von MarkOh

Ist doch für mich nur eine Geldmacherei da das umschreiben bestimmt auch wieder mindestens 20Eur kostet oder??

.. das ist leider ein notwendiger Verwaltungsakt - fahren mit ungültigen Fahrzeugschein entspricht dem fahren OHNE Fahrzeugschein: 10 Euro - 0 Punkte :D :D

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

 

Wenn Felgen mit den Reifen eine ABE haben und die Platten für die ET zugelassen sind braucht es eigentlich keine Eintragung

Das stimmt so nicht generell und hängt auch immer von der ABE der Platten ab. Oft steht in der ABE der Platten, dass sie sich nur auf Serienfelgen bezieht, dann darfst du noch nicht mal Zubehörfelgen gleicher Breite fahren.

Bei meinen Platten stand nur die max/min ET und Reifenbreite. Von Serienfelgen stand nichts drin.

Also gucken was in der ABE steht, und zur Not eben eintragen lassen.

Hinfahre und nach fragen bringt hier wohl nichts, im Falle eines Falles hat der Prüfer eh nichts gesagt :D

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