Regressforderung aufgrund Obliegenheitsverletzung
Hallo Zusammen,
Ich bräuchte mal bitte bei nachstehendem Fall Hilfe.
Folgendes ist im Jahr 2017 passiert:
- Fahrzeugbesitzer (= Versicherungsnehmer) gibt seinen Wagen an Person B (Fahrer)
- Fahrer verursacht Unfall (Blechschaden) und entfernt sich unerlaubt, wird dabei aber beobachtet und an Polizei gemeldet
- Versicherungspolice war NICHT für Fremdfahrer zugelassen
Versicherung reguliert den Schaden am Fremdfahrzeug, stuft den Fahrzeugbesitzer hoch und lässt ihn rückwirkend nachzahlen.
Ende Dezember 2018 (also fast anderthalb Jahre nach dem Unfall) meldet sich nun die Versicherung beim Fahrer mit folgendem Wortlaut "...weil Sie gegen die AGBs in Ihrem mit uns abgeschlossenen Vertrag verstoßen haben, fordern wir Sie auf, die Regressforderung in Höhe von x Euro innerhalb von 3 Wochen zu zahlen."
1.) der Fahrer steht doch in gar keinem Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Wie kann sich dann die Versicherung darauf berufen?
2.) Laut Google-Ergebnissen muss die Versicherung Regressansprüche spätestens 4 Wochen nach dem Schadensereignis geltend machen. Jetzt sind fast 1,5 Jahre vorbei.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob, und wenn ja, was genau zu tun ist?
Vielen Dank!
Martin
Beste Antwort im Thema
Unfallflucht zur Verdeckung des Unfalls ist einer Alkohol- oder Drogenfahrt gleichzusetzen, daher genauso strafbewehrt und i.d.R. genauso bewertet beim Thema Regress.
61 Antworten
Interessant in dem Zusammenhang aber die Frage:
war der Schaden unter 5000 €?, denn wenn jetzt der Fahrer für den ganzen Schaden aufkommen muss, müsste der Versicherungsnehmer ja eigentlich wieder schadensfrei gestellt werden, oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 15. Januar 2019 um 17:20:07 Uhr:
Interessant in dem Zusammenhang aber die Frage:
war der Schaden unter 5000 €?, denn wenn jetzt der Fahrer für den ganzen Schaden aufkommen muss, müsste der Versicherungsnehmer ja eigentlich wieder schadensfrei gestellt werden, oder sehe ich das falsch?
Sorry, versehentlich Grün gedrückt.
Nur bei freiwilligen Rückzahlungen erfolgt eine Freistellung des Vertrages.
Wird Unfall verursacht, haften Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer für die Schäden des Unfallgegners gesamtschuldnerisch. Versicherung hat vorliegend gezahlt.
Da bei Unfallfucht die Versicherung bis zu einer gewissen Höhe ( 5000e?) regressieren kann, fordert sie von den beiden anderen Gesamtschuldnern Geld.
O.
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Januar 2019 um 17:42:10 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 15. Januar 2019 um 17:20:07 Uhr:
Interessant in dem Zusammenhang aber die Frage:
war der Schaden unter 5000 €?, denn wenn jetzt der Fahrer für den ganzen Schaden aufkommen muss, müsste der Versicherungsnehmer ja eigentlich wieder schadensfrei gestellt werden, oder sehe ich das falsch?Sorry, versehentlich Grün gedrückt.
Nur bei freiwilligen Rückzahlungen erfolgt eine Freistellung des Vertrages.
Zum Ausgleich habe ich dir auch einmal Grün gedrückt, 😁
Danke für die Information!
🙂
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Zitat:
@MartinSHL schrieb am 14. Januar 2019 um 20:14:32 Uhr:
Hallo Zusammen,..............................
- Versicherungspolice war NICHT für Fremdfahrer zugelassen
..............................Vielen Dank!
Martin
Zieht dieser Sachverhalt gar keine Repressalie für den VN nach sich?
Das ist ja kulant. Ich hätte Angst dass u.U. Forderungen in Millionenhöhe auf mich zu kämen wenn entsprechendes Unglück passierte.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:50:24 Uhr:
Das ist ja kulant. Ich hätte Angst dass u.U. Forderungen in Millionenhöhe auf mich zu kämen wenn entsprechendes Unglück passierte.
Keine Sorge, die Versicherungen sind im Grunde ja auch "nur Menschen" ...😉 😁
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 16. Januar 2019 um 12:23:58 Uhr:
Ihr meint doch bestimmt die AGB's 😁
Also im Volksmund "das Kleingedruckte"
AKB = Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen
Das sind quasi die AGB´s der Versicherungen.