Regressforderung aufgrund Obliegenheitsverletzung
Hallo Zusammen,
Ich bräuchte mal bitte bei nachstehendem Fall Hilfe.
Folgendes ist im Jahr 2017 passiert:
- Fahrzeugbesitzer (= Versicherungsnehmer) gibt seinen Wagen an Person B (Fahrer)
- Fahrer verursacht Unfall (Blechschaden) und entfernt sich unerlaubt, wird dabei aber beobachtet und an Polizei gemeldet
- Versicherungspolice war NICHT für Fremdfahrer zugelassen
Versicherung reguliert den Schaden am Fremdfahrzeug, stuft den Fahrzeugbesitzer hoch und lässt ihn rückwirkend nachzahlen.
Ende Dezember 2018 (also fast anderthalb Jahre nach dem Unfall) meldet sich nun die Versicherung beim Fahrer mit folgendem Wortlaut "...weil Sie gegen die AGBs in Ihrem mit uns abgeschlossenen Vertrag verstoßen haben, fordern wir Sie auf, die Regressforderung in Höhe von x Euro innerhalb von 3 Wochen zu zahlen."
1.) der Fahrer steht doch in gar keinem Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Wie kann sich dann die Versicherung darauf berufen?
2.) Laut Google-Ergebnissen muss die Versicherung Regressansprüche spätestens 4 Wochen nach dem Schadensereignis geltend machen. Jetzt sind fast 1,5 Jahre vorbei.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob, und wenn ja, was genau zu tun ist?
Vielen Dank!
Martin
Beste Antwort im Thema
Unfallflucht zur Verdeckung des Unfalls ist einer Alkohol- oder Drogenfahrt gleichzusetzen, daher genauso strafbewehrt und i.d.R. genauso bewertet beim Thema Regress.
61 Antworten
Na ja, die einen zahlen brav die Prämie die zu Ihren Fahrbedingungen passen und welche sparen so lange Geld bis es kracht und brauchen dann die Prämienanpassung nur für das laufende Jahr nachzahlen.
Da könnten die Versicherungsgesellschaften schon für die anderen Versicherten etwas mehr Geld in die Kasse zurückholen, §26 (1) VVG ist ja wohl Grundlage genug.
Rein subjektiv: wenn ich dann noch bedenke, dass sich zufällig meist die ungerecht behandelt fühlen, welche eben solche Ausnutzer sind, verstärkt sich diese Ansicht noch.
Zitat:
@beachi schrieb am 15. Januar 2019 um 16:30:14 Uhr:
geld, frauen und autos verleiht man auch nicht. aber einen fahren lassen, das kann man schon mal.. 😁
Außer man hat ne Bank, nen Puff oder nen Autoverleih...