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Regressforderung Unfallkasse?

Themenstarteram 22. April 2023 um 17:08

Moin.

Ich bin recht unerfahren in Sachen Versicherungen also bitte verzeiht mir meine Fehler.

 

Ich hatte letztes Jahr in Mai einen Unfall mit einer Radfahrerin. Um die Geschichte kurz zu halten, ich habe Recht erhalten da das Opfer selbst gesagt hat, dass sie Schuld hat. Die gegnerische Versicherung hat auch schon fast sofort reagiert und den Schaden Reguliert (Gothaer).

 

Im Dezember kam die Mail an, von meiner Versicherung, dass meine Versicherung mich statt auf SF Klasse 3 zu Stufen, ich auf 0 bin. Mit der Begründung:

 

Bezugnehmend auf Ihre Mailanfrage vom 01.02.2023 teilen wir Ihnen mit, dass die Haftungsprüfung bei uns noch nicht abgeschlossen ist. Entsprechende Nachweise wurden von uns von der Unfallkasse angefordert, liegen uns aber noch nicht vor.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Schadenteam der InShared

 

Ich hab sogar sämtliche Nachweise eingereicht, dass das Thema schon vom Tisch ist. Selbst von der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren eingestellt.

 

Das geht jetzt wie bereits erwähnt seit Dezember so und es kommen immer die gleichen Mails als Antwort. Telefonisch ist die zuständige Abteilung nicht.

 

Wenn jemand einen Rat hat, bitte gerne her damit.

 

Danke!

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51 Antworten

a) Was ist eine Unfallkasse (UK)? Ich nehme mal an eine Art Berufsgenossenschaft.

Handelt es sich für die Dame um einen Wegeunfall?

b) Wenn dem so ist, dann wurde der Unfall an diese UK obliegenheitsgemäß gemeldet.

Dies UK prüft sehr wahrscheinlich langwierig und meldete sich wahrscheinlich "vorsorglich" bei Deiner Kfz-Haftpflicht um ggf. doch noch was fordern zu können...

Vorschriftsgemäß prüft wiederum Deine Versicherung ob es gerechtfertigte Schadenersatzansprüche gibt.

Und hier scheint es offenbar auch langwierig zu werden - MEHR sagt das o.a. Schreiben nicht aus.

Ein eingestelltes Strafverfahren hat auch nichts mit den hier wahrscheinlich geforderten Schadenersatzansprüchen zu tun! Das sind zwei Paar Stiefel

c) Solange bei Deiner KFZ-Versicherung die Schadenakte nicht mit null-Aufwand für Dich geschlossen wurde, solange gilt die sog. Rückstufung schwebend.

Wird diese Akte mit null-Aufwand geschlossen, dann wird diese Rückstufung rückwirkend rückgängig gemacht.

Je nach AKB kannst Du einen evlt. Schadenaufwand (wenn sinnvoll) an die Versicherung zurück bezahlen (Rückkkauf). Dann wird die Rückstufung auch wieder zurückgenommen und ein dann zuviel gezahlte Beitrag zurück erstattet. ABER das musst Du leider erst abwarten.

TIPP: Frage trotzdem von Zeit zu Zeit nach und prüfe Deine AKB ob ein sog. Rückkauf möglich wäre

Zitat:

@lanape schrieb am 22. April 2023 um 19:08:53 Uhr:

... dass die Haftungsprüfung bei uns noch nicht abgeschlossen ist.

...

Ich hab sogar sämtliche Nachweise eingereicht, dass das Thema schon vom Tisch ist. Selbst von der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren eingestellt.

Verfahren (Schuldfrage) und Haftung sind zwei unterschiedliche Themen.

Der Autofahrer ist in Sachen Haftung hier eigentlich immer der Arsch (Stichwort: Betriebsgefahr).

Mal abwarten was raus kommt.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. April 2023 um 17:58

Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Wegeunfall beider Parteien (ich Rückweg von der Arbeit, sie Heimweg von der Schule). Dann muss ich wohl abwarten müssen.

 

@metalhead79 ja da hast du grundsätzlich recht. Allerdings war mein Fahrzeug komplett auf 0kmh abgebremst und sie kam auf die Fahrbahn und anschließend in mein pkw. Aber gut das ist jetzt wieder fast off-topic.

 

Danke euch für die Ratschläge!

Wende dich an den Versicherungsombudsmann mit der SF-Klassenfrage. Die Unterlagen über die Regulierung und die Einstellung seitens der StA wären dort bestimmt auch hilfreich. Das ist kostenfrei und hilft in der Regel recht schnell weiter.

https://www.versicherungsombudsmann.de/kontakt/

kurze Rückmeldung nach Abschluß wäre auch nicht schlecht ;-)

Themenstarteram 22. April 2023 um 18:14

Klar, sobald ich was weiß sag ich Bescheid. Wenn es nicht bis 2025 dauert :,)

Unfallkasse ist eine öffentliche Berufsgenossenschaft.

Bei einer Beteiligung eines KFZ ist das Problem die Gefährdungshaftung, dass man da auch ohne Verschulden haftet. Daher kann sein dass deine KFZ Haftpflicht den Schaden auch reguliert oder was zahlt/zahlen muss auch wenn du keinen Fehler gemacht hast.

Der Hinweis auf Versicherungsombudsmann oder nochmal mit der Versicherung reden ist trotzdem nicht verkehrt. Aber wegen dem Thema Gefährdungshaftung, erwarte dir nicht allzu viel.

Auch wenn Dein Fahrzeug stand, geht vom ihm eine sogenannte allgemeine Betriebsgefahr aus wenn der Motor an ist! Wäre der Motor aus bist Du raus mit der Haftung.

Themenstarteram 22. April 2023 um 19:22

Zitat:

@X555 schrieb am 22. April 2023 um 21:11:52 Uhr:

Auch wenn Dein Fahrzeug stand, geht vom ihm eine sogenannte allgemeine Betriebsgefahr aus wenn der Motor an ist! Wäre der Motor aus bist Du raus mit der Haftung.

Würde bedeuten man müsste, kurz vor einem eventuellen Unfall parken und den Motor ausschalten damit man wenigsten raus aus der Haftung ist. Heißt, Man fährt wortwörtlich in ein stehendes Fahrzeug aber das Fahrzeug haftet trotzdem obwohl es sich genauso wenig bewegt hat wie wenn er garkeine Räder hätte?

 

Ich frage nur weil ich echt sehr unerfahren bin in solchen Sachen. Ich Finde das ist extrem gemein gegenüber den Autofahrer…

So ist es! Der Gesetzgeber will es so.

Klassisches Beispiel, telefonieren am Steuer im Stand. Wenn Motor an dann gibts den Punkt wenn Motor aus nicht! Begründung, wenn Motor an hätte man ja jederzeit losfahren können.

Themenstarteram 22. April 2023 um 19:29

Und was ist wenn mein Fahrzeug abgesoffen ist durch die Gefahrenbremse? Ist ein Schalter. Hafte ich dann trotzdem?

Zitat:

@X555 schrieb am 22. April 2023 um 21:11:52 Uhr:

Auch wenn Dein Fahrzeug stand, geht vom ihm eine sogenannte allgemeine Betriebsgefahr aus wenn der Motor an ist! Wäre der Motor aus bist Du raus mit der Haftung.

Aber auch nicht mitten auf der Kreuzung. Selbst im öffentlichen Bereich geparkt nicht.

Wäre nicht das erste mal daß eine Versicherung für einen Fußgänger zahlt der, mit dem Handy vor der Nase und Kopfhöhrer in den Ohren, gegen einen LKW gelaufen ist.

Gruß Metalhead

Gute Frage! Ist dann wohl mal wieder eine Ermessensfrage des jeweiligen Richters.

Zitat:

@lanape schrieb am 22. April 2023 um 21:29:19 Uhr:

Und was ist wenn mein Fahrzeug abgesoffen ist durch die Gefahrenbremse? Ist ein Schalter. Hafte ich dann trotzdem?

Vergiss den Quatsch mit "Motor aus heißt keine Haftung" ganz schnell wieder.

Damit könntest ja auf der Autobahn auf der linken Spur parken (dürfte jedem klar sein, daß du da sehr wohl in der Haftung bist wenn einer reinknallt).

Falsch geparkte Fahrzeuge (Fahrer gar nicht anwesend) wurden schon in die Haftung genommen.

Gruß Metalhead

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