Rechtswidrige Verschrottung?
Hallo,
ich hoffe, das passt hierher:
ich habe vor einem Jahr meinen Wagen abgemeldet, da ich ihn gerade nicht benötigte.
Ich stellte ihn mit entwerteten Nummernschildern sowie meiner Telefonnummer versehen auf einem Parkplatz ab, der zu einem seit Jahren verlassenen Bürogebäude gehört. Er wird von sämtlichen Anwohnern genutzt. Es befanden sich auch keine Verbotsschilder o.ä. daran.
Ich bin in regelmässigen Abständen vorbeigefahren und habe nachgesehen.
Nun erhielt ich ein Schreiben, man hätte merhmals vergeblich versucht mich zu erreichen, nun wäre der Wagen verschrottet worden. ?????!!!!!!
Mich hat kein sonstiges Schreiben erreicht!
Von einer Firma wohlgemerkt, die da wohl jetzt wieder neu bauen wollen. Die Stadt hatte damit nichts zu tun.
Es handelte sich zwar um ein altes Auto, jedoch kein Schrottauto, es war fahrbereit und alles in Ordnung damit!
Meiner Ansicht nach ist das Vernichtung fremden Eigentums, die hätten ihn zwar anbschleppen und unterstellen aber doch nicht einfach verschrotten dürfen, oder?!
Weiß jemand darüber Bescheid?!
Vielen Dank, Minouria
58 Antworten
Beethoven,
der Vorgang mit den am Straßenrand / auf Grundstücken abgestellten Autos ist wie gesagt in vielen Kommunen Alltag.
Die Kisten werden von letzten Halter oft am Straßenrand etc. abgestellt und würden dort illegal bis zum St.-Nimmerleins-Tag vor sich hin- und vergammeln.
Da kommt ein Zettel auf das Auto mit der Aufforderung dieses innerhalb von x Tagen (zwei oder drei Wochen meine ich) zu entfernen.
Nach der Zeit kommt der Tieflader und das Auto ist weg.
Der Vorgang ist also weder neu noch ohne ungeprüften juristischen Hintergrund.
Klar dürfte auch sein, dass es Zeitgenossen gibt, denen das nicht passt bzw. dann versuchen noch Geld aus einem solchen Fahrzeug zu machen.
Das Abstellen eines stillgelegten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum (und dazu gehört auch ein privater, frei zugänglicher Parkplatz) stellt bereits eine keinesfalls preiswerte OWI dar.
Tropft aus einem solchen Auto noch Öl oder Benzin, dann haben wir es bereits mit einer Umweltstraftat zu tun. Es ist bei den heutigen Gesetzen also wahrlich kein Spass, solche Altautos von Unbekannten auf dem Hof gestellt zu bekommen.
@Beethoven
Deine Beispiele beziehen sich alle auf zugelassene Autos, also am Thema vorbei.
Ein Abgemeldetes Auto in der Öffentlichkeit wird in D nun einmal wie Müll behandelt.Und das lernt man auch in der Fahrschule.
Also darf ich nicht weinen wenn ich ein nagelneues, abgemeldetes Auto irgendwohin stelle, und es wird wie Müll behandelt.
Ich sehe in dieser - übrigens sehr interessanten - Diskussion ein großes Problem in unserer Gesellschaft dargestellt.
Einer stellt rücksichtslos sein Auto ab ohne mit dem Grundstückseigentümer vorher darüber geredet zu haben - das ist eine Sauerei, unfreundlich unhöflich und u. U. auch noch für den Grundstücksbesitzer schädlich. Na gut.
Der andere geht her und benutzt seine starke Rechtsposition vielleicht genauso rücksichtslos - möglicherweise ohne große Nachforschungen um seine Beschwernis los zu werden. Auch gut.
Würden beide!!!!!!!! Beteiligten etwas rücksichtsvoller miteinander umgehen, dann wäre kein Ärger, kein Schaden entstanden.
So einfach könnte das gehen.
Ich würde nie ein KFZ ohne Zustimmung des Eigentümers abgemeldet auf privatem Grund abstellen.
Ich würde aber auch nicht ohne weiteres die Verschrottung veranlassen wenn ich Eigentümer des Grundstücks wäre.
Vielleicht hat ein Zettel diese 3-4 Wochen am Auto geklebt und der gute TE ist nicht vorbei gekommen und hats daher nicht gesehen? Ohne mehr details kann man dazu nichts sagen... Eigentlich könnten wir hier closen da sicher nichts mehr vom TE kommt.
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Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Vielleicht hat ein Zettel diese 3-4 Wochen am Auto geklebt und der gute TE ist nicht vorbei gekommen und hats daher nicht gesehen?
Es ist klar, dass wir hier nur eine einseitige Darstellung gehört haben.
Nicht vergessen:
Man muss erst mal an den Vorbesitzer herankommen.
Was ohne behördliche Hilfe nicht geht!
Zitat:
Es ist klar, dass wir hier nur eine einseitige Darstellung gehört haben.
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Firma so dumm ist und sich so rechtswidrig verhält, wie hier geschildert.
Hier fehlt bestimmt ein wesentlicher Aspekt, den wir aber wohl nie erfahren werden.
Dellenzähler hat recht, deswegen beende ich für meinen Teil hier das Engagement zu diesem Thema.
Eine schöne Woche an alle Menschen mit zugelassenen und nicht zugelassenen Fahrzeugen
Moin,
Doch ... die Verschrottung seitens des Grundstückeigentümers ist unter gewissen Umständen völlig in Ordnung. Ob diese Kriterien erfüllt sind/waren ... das weiß Ich allerdings nicht, das könnte man mit einem Anwalt prüfen.
Auch wenn der TE es hier laufend wiederholt ... Fakt ist, im Sinne des deutschen und des europäischen Rechts ist ein PKW, welcher NICHT für den Strassenverkehr zugelassen ist ... ein SCHROTTFAHRZEUG. Egal ob das Fahrzeug 3 Wochen alt ist, oder 50 Jahre, egal ob es frisch lackiert wurde, oder wegen Rostbefalles gerade auseinanderfällt.
Daraus erwächst nämlich seitens des Halters des Fahrzeuges die Pflicht das Fahrzeug auf AUSGEWIESENEN und GEEIGNETEN Flächen zu lagern und nicht in der Pampa.
Sorry ... der Fall ist zwar nicht eindeutig, aber es gibt Indizien das der Vorgang völlig legitim abgelaufen ist. Mit 100%iger Sicherheit kann man das zwar nach der Schilderung nicht sagen ... aber ich bin mir da doch recht sicher ... da erstens der Bauherr und zweitens das Abschlepp-/Entsorgungsunternehmen da sicherlich den Fall haben Prüfen lassen bzw. ihre Erfahrungen damit haben werden.
MFG Kester
Das ganze erscheint überhaupt sehr fragwürdig.
Die Rechnung will der TE ja bekommen haben. Das heißt Name und Adresse waren bekannt. Warum soll die Firma Aufforderungsschreiben nicht an dieselbe Anschrift abgesendet haben?
Der gesunde Menschenverstand sagt etwas anderes.
Die Firma wird sich über die juristischen Folgen einer falschen Vorgehenswiese wohl schon im Vorfeld hinreichend Informiert haben.
Es ist doch wohl nahe liegend, dass diese Aufforderungsschreiben in der Ablage P gelandet sind, frei nach dem Moto " was kümmert mich das Recht der anderen"
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das ganze erscheint überhaupt sehr fragwürdig.
Die Rechnung will der TE ja bekommen haben. Das heißt Name und Adresse waren bekannt. Warum soll die Firma Aufforderungsschreiben nicht an dieselbe Anschrift abgesendet haben?
So ist das, wenn man nur eine Seite kennt.
Da kommen dann die ganzen "hätte, wenn und aber" ins Spiel.
Bei akutem Handlungsbedarf ( auslaufende Flüßigkeiten ) braucht der Grundstückbesitzer wohl nicht mehr eine "Abholung" anmahnen.
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Fakt ist, im Sinne des deutschen und des europäischen Rechts ist ein PKW, welcher NICHT für den Strassenverkehr zugelassen ist ... ein SCHROTTFAHRZEUG. Egal ob das Fahrzeug 3 Wochen alt ist, oder 50 Jahre, egal ob es frisch lackiert wurde, oder wegen Rostbefalles gerade auseinanderfällt.
Das wurde schon mindestens einmal von einem Gericht verneint. In dem Fall ging es um einen alten LKW, der in einer Scheune stand und an dem zwecks Restaurierung einige Teile abgebaut waren. Der Besitzer ging gegen das Bußgeld wegen illegaler Lagerung von Abfall vor.
Demnach wäre ein abgemeldetes Fahrzeug, welches noch komplett vorhanden ist und von dem keine Gefahr für die Umwelt ausgeht, nicht per se Abfall.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Daraus erwächst nämlich seitens des Halters des Fahrzeuges die Pflicht das Fahrzeug auf AUSGEWIESENEN und GEEIGNETEN Flächen zu lagern und nicht in der Pampa.
Und genau hieran hat es gefehlt.
Wenn man sein Auto auf öffentlichem oder fremden Raum abstellt, wo man es nicht immer sieht, sollte man trotzdem häufiger danach sehen - ob angemeldet oder nicht.
Was ist, wenn ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird und der Wagen nach - glaube ich - vier Tagen abgeschleppt wird? Das kann jedem angemeldeten Wagen am Straßenrand passieren.
Und ich wette Stein und Bein, dass auch hier der Grundstücksbesitzer sein Begehren vor Ort im Vorfeld klar gemacht hat. Schließlich waren auch noch andere Parker zu "verjagen".
Ihr fühlt es, aber Ihr wißt es nicht. Die Kiste hätte da nicht ohne weiteres abgestellt werden dürfen. Was ist den der Unterschied zwischen einem PKW und einem Kühlschrank?
Moin,
Düsentrieb ... Spezialfall ... hier ist der Fall anders ... hier ist es nicht offenkundig, das an dem Auto Restaurationsarbeiten durchgeführt wurden bzw. das überhaupt ein Interesse am Erhalt des Fahrzeuges bestand.
Es stand halt einfach nur rum. Somit würde die Altauitoverordnung und das Abfallkreislaufgesetz völlig ohne Einschränkungen greifen. Der Hintergrund vor welchem ein Urteil entsteht ist durchaus wichtig 😁 Ich glaube kaum, das irgendwer das Auto da vom Hof geholt hätte, wenn jeden dritten Tag wer da gewesen wäre und am Auto gearbeitet hätte 🙂
MFG Kester
Und vermutlich auch nicht, wenn er NICHT dran gearbeitet hätte. Wie gesagt, irgendwie muss der Grundstückseigentümer den Parkern ja vorher klargemacht haben, dass sie dort in Zukunft nix mehr zu suchen haben.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Und vermutlich auch nicht, wenn er NICHT dran gearbeitet hätte. Wie gesagt, irgendwie muss der Grundstückseigentümer den Parkern ja vorher klargemacht haben, dass sie dort in Zukunft nix mehr zu suchen haben.
so sehe ich das auch. Aus heiterem Himmel ist hier nichts passiert.