Rechtswidrige Verschrottung?
Hallo,
ich hoffe, das passt hierher:
ich habe vor einem Jahr meinen Wagen abgemeldet, da ich ihn gerade nicht benötigte.
Ich stellte ihn mit entwerteten Nummernschildern sowie meiner Telefonnummer versehen auf einem Parkplatz ab, der zu einem seit Jahren verlassenen Bürogebäude gehört. Er wird von sämtlichen Anwohnern genutzt. Es befanden sich auch keine Verbotsschilder o.ä. daran.
Ich bin in regelmässigen Abständen vorbeigefahren und habe nachgesehen.
Nun erhielt ich ein Schreiben, man hätte merhmals vergeblich versucht mich zu erreichen, nun wäre der Wagen verschrottet worden. ?????!!!!!!
Mich hat kein sonstiges Schreiben erreicht!
Von einer Firma wohlgemerkt, die da wohl jetzt wieder neu bauen wollen. Die Stadt hatte damit nichts zu tun.
Es handelte sich zwar um ein altes Auto, jedoch kein Schrottauto, es war fahrbereit und alles in Ordnung damit!
Meiner Ansicht nach ist das Vernichtung fremden Eigentums, die hätten ihn zwar anbschleppen und unterstellen aber doch nicht einfach verschrotten dürfen, oder?!
Weiß jemand darüber Bescheid?!
Vielen Dank, Minouria
58 Antworten
Zitat:
auf einem Parkplatz ab, der zu einem seit Jahren verlassenen Bürogebäude gehört.
Irgendwem wird das Stück Land gehören. Und nur weil alle da verbotener Weise parken, darfst du das noch lange nicht. So einfach ist das.
Das Auto war abgemeldet. Und so wie du das schilderst ist Regelmäßig alle 4 Monate oder so. Andernfalls wäre dir ja aufgefallen, dass das Auto abgeschleppt wurde.
Ergo: Selbst schuld. Pech gehabt.
Finde es auch recht frech anderer Leute Eigentum nach belieben zu benutzen.
Wenn fremder Grund länger nicht genutzt wird,
dann scheint das Dir das Recht zu geben den Grund entsprechend Deinen Vorstellungen zu nutzen.
Wenn Dein Auto seit längerem nicht genutzt wird scheint es nach Deiner Meinung anderen kein Recht zu geben Dein Auto entsprechend anderen Vorstellungen zu nutzen.
Wo bitte liegt nach Deiner Meinung der Unterschied?
Das das Auto dort nicht hätte parken dürfen ist ja klar.
Daß der Grundstücksbesitzer das Auto abschleppen darf, und die Kosten dafür in Rechnung stellt, finde ich auch legitim.
Das Auto zu verschrotten, ist aber IMHO nicht ok. Da könnte dem Autobesitzer ein Schadensersatz zustehen.
Falls das Auto wirklich noch deutlich über Schrottwert lag, würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen.
Ich denke Eure ganze Diskussion geht darum wie Schrott definiert wird:
Ich hab dir hier mal den §3 (Satz 1-7) des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) kopiert. Insbesondere der Satz 4 sollte hier interessant sein, zumindest wenn aus dem Fahrzeug-Wrack wirklich Öle o.ä. austreten.
Sollte das der Fall gewesen sein, dann dürfte neben einem Verstoss gegen dieses Gesetz auch ein Verstoß gegen das Bodenschutzgesetz vorliegen, das wäre natürlich exra zu prüfenb.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
(2) Die Entledigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung im Sinne des Anhangs II B oder einer Beseitigung im Sinne des Anhangs II A zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.
(3) Der Wille zur Entledigung im Sinne des Absatzes 1 ist hinsichtlich solcher beweglicher Sachen anzunehmen,
die bei der Energieumwandlung, Herstellung, Behandlung oder Nutzung von Stoffen oder Erzeugnissen oder bei Dienstleistungen anfallen, ohne daß der Zweck der jeweiligen Handlung hierauf gerichtet ist, oder
deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne daß ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt.
Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen.
(4) Der Besitzer muß sich beweglicher Sachen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn diese entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden, aufgrund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt zu gefährden und deren Gefährdungspotential nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ausgeschlossen werden kann.
(5) Erzeuger von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.
(6) Besitzer von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat.
(7) Abfallentsorgung umfaßt die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Golf nicht ohne weiteres fahrbereit war. Damit ist es durchaus legitim, dass der Gründstückseigentümer, der übrigens zur Abfallbeseitung verpflichtet ist, das auto als Schrott definiert hat.
Unabhängig davon könnte der Grundstückseigentümer u.U.sogar noch privatrechtliche Maßnahmen einleiten (z.B. Schadensersatz).
Also. Für abgemeldete Autos - Stellplatz mieten!!!
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Absatz (4) ist eindeutig einschlägig.
Besitzer des Autos ist gem. Absatz (6) der Grundstückseigentümer auf dessen Gelände das Fahrzeug steht.
Er ist somit sogar verpflichtet das Auto zu entsorgen!
Aus dem gesetz geht ja hervor das der golf nicht anders zu behandeln war als ein evtl noch funktionfähiger dort abgeladener Fernseher, Mikrowelle etc. Die hätte der Grundstückseigentümer genauso auf deine Kosten (wenn von dir dort abgeladen oder in deinem Auftrag) entsorgen dürfen, oder hätte er diesen "Müll" auch umparken sollen?
Jetzt hast du ja deine Auskunft bekommen und ich glaube fast das wir dich hier ie wieder sehen werden. Du warst eiegntlich nur hier um deine Meinung bestätigt zu bekommen, jetzt ist sie ja leider widerlegt...
Ich würd die Rechnung jetzt bezahlen und hoffen das nicht noch mehr nachkommt wg. evtl. Verschmutzungen!
Zitat:
Original geschrieben von minouria
@ Dellenzähler: Natürlich hat man mir das Ganze in Rechnung gestellt Du Witzbold! Ich glaube ich habe auch erwähnt, eine Rechnung bekommen zu haben...nur so am Rande.
Welche Firma macht denn sowas umsonst?!
Und nein, da standen keine 20 weiteren "Schrottkisten" herum.
Auch mein Auto war keine "Schrottkiste", ein 97' er Golf Turbodiesel in absolut gutem Zustand (auch optisch) ist kein Schrott.
Wie ich schon sagte, das hier führt zu nichts, wenn nicht gelesen wird, was ich zu Anfang geschrieben habe.
Es handelte sich nicht um einen illegalen Schrottplatz, sondern um einen normal frequentierten Parkplatz.
Und ja, ich war eindeutig zu identifizieren (wie die Rechnung bewies, die ja dann seltsamerweise ankam).
Aber natürlich kann es sein, dass vorher drei Anschreiben in der Post verlorengingen - *in einer anderen Welt vielleicht*.Vergessen wir es, ich erkundige mich an anderer Stelle, danke für die ERNSTZUNEHMENDEN Antworten bisher.
Minouria
Das du hier persönlich wirst, passt zu deiner gesamten Einstellung.
Du besitzt offensichtlich auch keinerlei Unrechtsbewusstsein, sonst würdest du hier nicht so etwas schreiben wie bisher.
Fakt ist, dass du an dieser Situation selber schuld bist. Wäre schon mal ein großer Fortschritt, wenn du wenigstens das erkennen würdest.
Aber abschließend noch was „Ernstzunehmendes“
Seit dem 01.04.1998 gibt es die Altautoverordnung. Ein Kraftfahrzeug kann demzufolge nur von einem zertifiziertem Verwertungsbetrieb entsorgt werden.
Hierfür gibt es einen Verwertungsnachweis, den der letzte Eigentümer aufbewahren muss. Erst mit diesem kann Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt endgültig stillgelegt werden, derzeit ist es ja wohl noch vorübergehend stillgelegt.
Ohne den KFZ- Brief und die zum damaligen Zeitpunkt ausgefertigte Stilllegungsbescheinigung (die gibt es seit diesem Jahr nicht mehr) wird kein Verwertungsbetrieb eine Verschrottung respektive Entsorgung vornehmen.
Wenn du noch im Besitz des KFZ- Briefes und der Abmeldebescheinigung bist, kann demzufolge keine ordentliche Entsorgung erfolgt sein. Da kannst du einhacken…..
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Besitzer des Autos ist gem. Absatz (6) der Grundstückseigentümer auf dessen Gelände das Fahrzeug steht.
Er ist somit sogar verpflichtet das Auto zu entsorgen!
Wie kommst du auf die Idee der Besitzer des Grundstücks hat auch die Sachherschaft über das Auto? Er hat keinen Schlüssel also kann er auch nicht die Sachherrschaft annehmen oder Besitz ergreifen.
Seis drum, Eigentümer ist immernoch der Threadersteller.
Ich hatte mal von einem ähnlichen Fall gehört: Ein Besitzer eines Stellplatzes hatte plötzlich ein unangemeldetes Auto drauf stehen, ohne Tel. oder Kennzeichen. Allerdings lag im Auto ein Zettel welcher nicht lesbar war. Der Stellplatzbesitzer ging zur Polizei welche sich nicht zuständig sah, da Privateigentum auf Privateigentum steht. Die einzige Möglichkeit das Auto loszuwerden war es, sofern ich es richtig in Erinnerung habe, das Auto auf eigene Kosten abschleppen zu lassen und unterstellen. Die Herausgabe des Wagens würde dann nur stattfinden, wenn der Kfz-Eigentümer die Rechnung des Stellplatzeigentümers bezahlt hatte.
Der Tipp vom Dellenzähler klingt auch nicht schlecht, würde ich mal verfolgen.
Letztendes solltest du aber einsehen, dass du nicht gerade Unschuldig an der Sache ist. Gleich das Auto zu verschrotten und kassieren zu wollen, ist aber keine angepasste Strafe.
ist ja absolut unglaublich. Wie kann man seinen Wagen bloß abmelden und auf einen Parkplatz abstellen, der einem nichtmal gehört.
Und dann wundert man sich noch warum das Auto verschrottet wird insbesondere, da der eigentümer annehmen musste das es ein schrott Auto (Kein Stadtsiegel mehr drauf ist (vermutlich isses sowieso nachem Osten gegangen).
Ausserdem hast du sogar eine Straftat begangen.
Du hättest sogar wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden können. (auch wenn es kein Haus ist :-) )
nochwas
es war zwar ein parkplatz aber kein abgeschlossener und somit öffentlicher raum das heisst dort dürfen max 3 wochen unangemeldete autos stehen sonst werden sie abgeschleppt
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Ausserdem hast du sogar eine Straftat begangen.
Du hättest sogar wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden können. (auch wenn es kein Haus ist :-) )
Straftat? Um Hausfriedensbruch zu begehen, muss das Gelände abgesperrt gewesen sein. Und das war es nicht.
interessant wäre auch der Nutzungsumfang der genannten anderen Anwohner.
Wenn das Angestellte anderer Firmen der Umgebung sind, die dort ihr Fahrzeug nur während der Arbeitszeit parken und dann steht da noch ein etwas älteres Wägelchen ohne Zulassung, evtl. etwas Herbstlaub drauf, wurde seit 1 Jahr nicht mehr bewegt...
Aber das ist alles Theorie, ein Anwalt wäre da hilfreich.
Na ja, wenn ich mich hier so durchlese, dann gibt es ja viele rechtskundige Leute im Forum. Eines haben aber alle gemeinsam: Keiner kennt den Sachverhalt auch aus der sicht des Gegners.
Mich würde interessieren, wie die ganze angelegenheit letztendlich ausgeht. Mein persönliches Gefühl sagt mir, dass da vielleicht dieser Golf der berühmte Tropfen war, der ein Fass zum Überlaufen gebracht hat.
Ich glaube wir werden nix mehr von dem TE hören. Fahrbereit sagt ja nur aus das des Auto noch fahren kann, nicht das es Zulassungsfähig ist!!!
Ich bin kein Jurist, aber ich habe nach der Lektüre der bisherigen Beiträge das Gefühl, dass manche sich hier wie im wilden Westen aufführen. Stellst Du Dein Pferd auf meine Weide, knall ich es ab.
Sachverhalt:
TE parkt sein Auto auf einem fremden Privatgrundstück. Der Eigentümer des Grundstücks zerstört nun das Auto.
Und das soll rechtens sein??
Ihr könnt ja gerne hundertmal schreiben, dass der TE die Verschrottung "verdient" habe, "selbst Schuld" sei und zudem einen Fehler begangen habe. Dieser Fehler gibt dem Eigentümer des Grundstücks aber noch lange nicht das Recht, das Fahrzeug zu zerstören.
Mal ein Gegenbeispiel: Jemand klaut Euch ein zwei Jahre altes Auto, stellt es irgendwo ohne Nummern auf einem Privatgelände ab, und der Besitzer vernichtet mal eben das Fahrzeug.
Natürlich darf sich der Grundstücksbesitzer dagegen wehren, dass fremde Leute ihre Autos auf seinem Grundstück parken. Er darf sie z.B. abschleppen lassen. Er darf außerdem den Besitzer auf Begleichung der Abschlepp- und Unterstellkosten verklagen. Er wird u.U. sogar Recht bekommen. Er darf ihn außerdem anzeigen und die Exekutive einschalten, die dann das Fahrzeug entfernt und den Halter feststellt. Er darf aber nicht nach Gutdünken fremder Leute Eigentum zerstören, denn das Auto bleibt Eigentum des Threaderstellers. Ganz gleich, wo er es parkt.
Mal ein weiteres Gegenbeispiel: Ihr parkt Euer Auto vor einer fremden Einfahrt und blockiert damit den Anwohner. Der Anwohner darf das Auto abschleppen lassen und Euch die Kosten in Rechnung stellen. Er darf aber nicht das Auto anzünden oder verschrotten lassen.
Juristische Details kann ich leider auch nicht bieten, da ich kein Jurist bin. Ich lasse mich auch gerne eines besseren Belehren. Beiträge mit dem Tenor "selbst schuld, hast Du so verdient!" halte ich allerdings nicht für angemessen.