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Rechtswidrige Verschrottung?

Themenstarteram 9. März 2007 um 9:47

Hallo,

ich hoffe, das passt hierher:

ich habe vor einem Jahr meinen Wagen abgemeldet, da ich ihn gerade nicht benötigte.

Ich stellte ihn mit entwerteten Nummernschildern sowie meiner Telefonnummer versehen auf einem Parkplatz ab, der zu einem seit Jahren verlassenen Bürogebäude gehört. Er wird von sämtlichen Anwohnern genutzt. Es befanden sich auch keine Verbotsschilder o.ä. daran.

Ich bin in regelmässigen Abständen vorbeigefahren und habe nachgesehen.

Nun erhielt ich ein Schreiben, man hätte merhmals vergeblich versucht mich zu erreichen, nun wäre der Wagen verschrottet worden. ?????!!!!!!

Mich hat kein sonstiges Schreiben erreicht!

Von einer Firma wohlgemerkt, die da wohl jetzt wieder neu bauen wollen. Die Stadt hatte damit nichts zu tun.

Es handelte sich zwar um ein altes Auto, jedoch kein Schrottauto, es war fahrbereit und alles in Ordnung damit!

 

Meiner Ansicht nach ist das Vernichtung fremden Eigentums, die hätten ihn zwar anbschleppen und unterstellen aber doch nicht einfach verschrotten dürfen, oder?!

Weiß jemand darüber Bescheid?!

Vielen Dank, Minouria

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58 Antworten

Moin,

Dazu reicht es völlig aus, wenn der Grundstückseigentümer ein Schild aufstellt :D

MFG Kester

am 24. März 2007 um 15:32

ich hab da so ne ähnliche Frage

 

darf ein Abschleppunternehmen mein Auto, was ganz normal angemeldet und versichert ist, verschrotten wenn es wegen einer kaputten Heckscheibe abgeschleppt wurde und ich's nicht sofort bezahlen konnte...

die sagen mit nämlich, 2 wochen, wenn ichs dann net abgeholt habe, werden die es verschrotten und ich darf noch nicht mal Radio, Endstufe, Bass rausholen...

können die das wirklich machen? o_O

Nein, es sei denn es liegt eine zulässige vertragliche Vereinbarung vor.

Oder aber die Leute haben Dein Auto abgeschleppt, weil es als Schrott am Straßenrand stand und einen Aufkleber der Kommnue hatte.

An Deiner Stelle würde ich mein Auto sowieso sehr schnell abholen.

Jeder Tag kostet satte Standgebühren.

 

Warum wird ein Auto wegen einer kaputten Heckscheibe abgeschleppt?

Lag das Auto auf dem Dach und der Heckscheibe? :D

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Warum wird ein Auto wegen einer kaputten Heckscheibe abgeschleppt?

ich nehme an, dass das ordungsamt/polizei die abschleppung angeordnet hat, damit sich kein unbefugte zutritt zum fz verschafft, sodass z.b. nicht kinder durch die wascheinlich mit folie abgeklebten heckscheibe (bzw. deren rahmen) in das auto einstegen und die handbremse usw. lösen :)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Jeder Tag kostet satte Standgebühren.

ohja....

zwischen 25 und 100€ ist soziemlich alles drinn.....

am 24. März 2007 um 16:00

ja es wurde nur wegen kaputter scheibe über nacht abgeschleppt, von der polizei veranlasst, also kein Zettel dran gewesen am auto das stand da gerade ma 6 stunden oder so... es ist ja auch kein schrott auto gewesen und auch mit einer zulassung und so....

abholen würde ich's vlt auch wenn die gebühr dafür net den wert vom auto beinahe übersteigen würde, ich habe ganz einfach im moment kein geld dafür...

mir ging es halt darum ob die das wirklich machen können, also nach 2 wochen das auto einfach einstampfen und dass ich net ma die anlage rausholen darf....

Zitat:

Original geschrieben von fiesta_fiesta

ja es wurde nur wegen kaputter scheibe über nacht abgeschleppt, von der polizei veranlasst, also kein Zettel dran gewesen am auto das stand da gerade ma 6 stunden oder so... es ist ja auch kein schrott auto gewesen und auch mit einer zulassung und so....

also wie von mir bereits beschrieben, um das auto vor unberechtigtem zugriff zu schützen und somit sach/personenschaden abzuwenden...übrigends völlig zu recht!

was meinste, wer dafür aufkommt, wenn irgendwelche kiddys durch die heckscheibe einsteigen, den gang rausmachen und die handbremse lösen.....und das fz dann in den neuen 70.000€ benz vom nachbarn 30m weiter die straße runter rollt....?

zwei tipp's gebe ich dir:

-"deine versicherung ist aufgrund grober fahrlässigkeit deinerseits aus der zahlpflicht raus"

-"die kinder haben sich längst aussm staub gemacht"

und nun rate mal, wer da noch übrigbleibt, um die schäden zu begleichen? nciht auszudenken, wenn das fz zwischendurch noch jemanden überrollt, für den darfst du dann übrigends auch noch bis an sein lebensende den pflegedienst/rehabilitationen und den behindertengerechten umbau seines wohneigentumes zahlen....

also sei vorsichtig mit deinem "nur", denn aus dem "nur" ne kaputte heckscheibe, kann schnell ein mehrstelliger millionen-€-betrag werden...

Zitat:

Original geschrieben von fiesta_fiesta

mir ging es halt darum ob die das wirklich machen können,

die können dir eine frist setzen, bis wann du das auto abzuholen hast, übersteigen die kosten der einlagerung erheblich den fahrzeugwert, und die haben keine aussicht auf zahlung deinerseits, können die imho das fz auch anderweitig verwerten und die sachen als "pfand" verwenden...

Grundsätzlich gehört das Auto ja noch dir und du dir ist Zugang zu dem Fahrzeug zu gewähren, außer es ist von der Polizei beschlagnhamt worden. Übrigens solltest du das KFZ schnellst möglich holen, sonst bezahlst du die Gebühr + Standgebühren für 2 Wochen + Verschrottung. Sparen tust du so schonmal gar nix!

Bist du im ADAC? Da ist die erste Rechtsberatung kostenlos, ruf einfach mal dort den Anwalt an und frag nach.

Das wirft eine andere Frage auf? Darf die Behörde überhaupt noch Verschrottungskosten geltend machen, wo man die Karre mittlerweile dem nächsten Vertragshändler auf den Hof stellen darf?

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Darf die Behörde überhaupt noch Verschrottungskosten geltend machen, wo man die Karre mittlerweile dem nächsten Vertragshändler auf den Hof stellen darf?

Sicherlich. Der Verwaltungsakt verursacht ja schließlich auch Kosten, die im Einzelfall deutlich höher liegen können als der Erlös aus der Verschrottung.

Den Gewinn den die Behörde macht muss sie dir aber auf Verlangen aushändigen innerhalb der folgenden 24 Monate wenn ich mich recht erinnere!

Nehmen wir an ich wurde Opfer von Einbrechern, Scheibe eingeschlagen, irgendwas geklaut ausm Auto. Ich seh das also, und was mach ich? Ich kleb die Scheibe mit Folie zu. Mache Fotos, Rufe Polizei usw... Und wenn die dann kommen sagen die mir ich darf mein Auto nicht so stehen lassen. Nur leider habe ich keine Garage und es ist natürlich Samstag oder Sonntag, und meine Werkstatt des Vertrauens hat zu. Dann kann ich mein Auto auch nicht zwecks einer neuen Scheibe wegbringen.

Also was macht man dann? Und man kann genauso gut eine Scheibe einschlagen und die Handbremse lösen, wie man auch eine Folie kaputtreissen kann und die Handbremse lösen kann.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Nur leider habe ich keine Garage und es ist natürlich Samstag oder Sonntag, und meine Werkstatt des Vertrauens hat zu. Dann kann ich mein Auto auch nicht zwecks einer neuen Scheibe wegbringen.

hier greift die pp-regel (pp = persönliches pech), weder die beamten noch sonstwer kann was dafür, das du keinen stellplatz für dein fz hast....

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Also was macht man dann?

z.b. das auto in den hof fahren, und das hoftor schließen, alternativ, musste dir halt nen hof/garage suchen.....

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Und man kann genauso gut eine Scheibe einschlagen....

lediglich liegt dann keine verletzung der verkehrssicherungspflicht deinersetis vor, somit keine fahrlässigkeit und damit zahlt auch die versicherung.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

zwei tipp's gebe ich dir:

-"deine versicherung ist aufgrund grober fahrlässigkeit deinerseits aus der zahlpflicht raus"

-"die kinder haben sich längst aussm staub gemacht"

Das ist doch Unfug.

Erstens müsste eine grobe Fahrlässigkeit im Einzelfall bewiesen werden.

Wenn FiestaFiesta z.B. keine Kenntniss von der kaputten Scheibe hatte, so konnte er wohl kaum fahrlässig handeln.

Zweitens muss die Versicherung für den Schaden aufkommen.

Ein Regress ist auf 5000€ begrenzt und ob den die Versicherung überhaupt fordern kann, ist nicht klar.

Selbst wenn Fiesta über die kaputte Heckscheibe Bescheid wusste, so liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor.

Denn zur groben Fahrlässigkeit muss man als normal denkender Mensch mit einer solchen Folge seines Verhaltens rechnen.

Dazu würde im Beispiel zählen, dass der Versicherer nicht für Wasserschäden im Auto zahlen braucht.

Lass es doch sein so einen Blödsinn zu erzählen!

Das ganze ist Unfug.

Die Sachdarstellung kommt mir doch sehr spanisch vor.

So einfach darf nicht abgeschleppt werden.

 

Wenn an einem Auto nachts die Heckscheibe eingeschlagen wird und die Polizei Gefahr in Verzug sieht, so hat sie zunächst den Halter zu informieren und diesem die Möglichkeit zu geben das Fahrzeug entsprechend abzusichern.

 

Ins Bild passt auch, dass sich der Eigner keine Sorgen um das Auto macht, sondern lediglich die Unterhaltungselektronik retten möchte.

Scheint ein Schrottfehrzeug zu sein, das sonst keinen großen Wert mehr hat. Bei einem solchen Fahrzeug können durchaus Steuer und Versicherung bezahlt sein. ;)

 

Was Magirus zur Versicherung zu sagen hat ist mir schleierhaft.

Vermutlich hat er den Sachverhalt nicht richtig gelesen und vollkommen falsch verstanden.

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