Rechtslage

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,
keine typische Frage für dieses Forum, aber es handelt sich um einen S211 und ich brauche dringend Eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt. E Klasse in NL in Zahlung gegeben. Gekauft eine andere gebrauchte E Klasse.
Nach sehr vielem hin und her festgestellt das der neue Gebrauchte einen Unfallschaden hatte. Im Kaufvertrag steht Unfall und nachlackierfrei. NL nimmt Wagen zurück. Was wenn die NL keinen vergleichbaren anderen Wagen besorgen kann. Mein in Zahlung gegebener Gebrauchter ist schon verkauft.
Hätte in meinen Gebrauchten privat verkauft hätte ich sicher mehr bekommen als bei der NL in Zahlung gegben.
Kann ich eigentlich den genauen Sachverhalt was da bisher alle gelaufen ist mit allen Details ( das würde Euch die Haare zu Berge stehen lassen) einstellen oder wäre das Rufschädigung ?

Gruß

89 Antworten

*daumendrück*

Zitat:

Original geschrieben von kekses


Nichts zwingt mich dort zu kaufen. Diese NL ist aber in meiner Nähe. Wenn ich mir vorstelle einen Wagen in einer anderen NL zu kaufen und es gibt daran Dinge die nachzubessern sind, was ja bei Gebrauchten immer sein kann und ich müßte dann jedes mal nach Z.B. Heilbronn, Karlsruhe oder Darmstadt ( sind in meiner Nähe aber immer ca. 50 km entfernt !!!!! ) fahren um den Wagen abzugeben dann würde das eine Menge Zeit in Anspruch nehmen. Oder kann ich z.B. einen drei Jahre alten Gebrauchten in Heilbronn kaufen und in XXX nachbessern lassen ?
Wie ist die Anschrift für die Beschwerdestelle bei Mercedes .
 
Um 17.00 Uhr will mich heute der Verkaufsleiter anrufen.
 
Gruß

 Du kannst das Fahrzeug grundsätzlich in jeder Niederlassung zur Rep. der zur Nachbesserung bringen.

Hier die Adresse:

Maastricht

Mercedes-Benz Customer Assistance Center N.V.
Paul-Henri Spaaklaan 1
NL-6229 EN Maastricht
Niederlande

oder
Mercedes-Benz Customer Assistance Center N.V.
PO Box 1456
NL-6201 BL Maastricht
Niederlande

Service-Telefon (24 h): 00800 1 777 7777

Telefax: +31 (0)43 356 24 22

Um 18.30 Uhr Anruf vom Verkaufsleiter der NL. Zuvor habe ich Ihm eine detailierte Aufstellung der Vorfälle zugemailt.
Wie es sich herraustellte wusste er von einigen Vorfällen nichts.

Man was ein Geschwafel von dem Mann. Immer wieder sagte er das man das was da gelaufen ist mit Geld nicht gutmachen kann und hat sich entschuldigt. Hatte am Vormittag meine Vorstellung für den Preis genannt den ich zahlen würde. Offizieller Preis 28.850€ . Erstes Angebot waren 28.500 mit dem Holz/Lederlenkrad. Wollte aber nur 28.000 dafür zahlen. Der Verkaufsleiter geht nun auf mein Angebot ein, erwähnt aber immer wieder das er sich wundert das ich mit 500 € als weitern Preisnalass zufrieden bin da man der Erlebte mit Geld nicht gutmachen kann. Ich meinte dann er könne weiter mit dem Preis runter. Dazu war er aber auch nicht bereit. Irgendwie habe ich nicht ganz verstanden auf was der rauswollte.
Morgen Termin beim Verkäufer. Dort soll ich mir das andere Auto ansehen, er wird eine Aufstellung der von mir reklamierten Dinge gemacht und wenn diese Reperaturen nicht einen gewissen Preis übersteigen geht alles klar.
Ansonsten werde ich großzügiger Weise mein Geld ohne irgendwelche Abzüge zurück bekommen.
Wie kann ich eigentlich einen Link auf mobile de hier reinstellen ?

Du erstellst Deinen Beitrag und geht oben auf den Globus. In dem sich öffenenden Fenster trägst Du den Link ein

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Zitat:

Original geschrieben von kekses



Wie kann ich eigentlich einen Link auf mobile de hier reinstellen ?

So zum Beispiel:

Link

Vermute mal, daß es um dieses Fahrzeug geht! Deine Beschreibung (verschmutzte Gurte) würden zu dem Fahrzeug gut passen 😁 Im Fußraum sind noch Verschmutzungsreste erkennbar - außerdem lassen die Spuren am dem Teppich erkennen, daß dieser einen intensiveren Reinigungsversuch hinter sich hat!

Vermutlich ist der Vorbesitzer nicht besonders sorgsam mit dem Fahrzeug umgegangen... jedenfalls läßt der optische Teppich- u. Gurtzustand nicht auf gutes hoffen!

Da Du offenbar nicht davon abzubekommen bist, das bzw. ein Fahrzeug dort zu kaufen, dann tu es und berichte uns dann wieder von Deinem Kummer! Wenigstens hast Du dann nicht so weit in die Werkstatt 😉 Würde zumindest vor dem Kauf eine Probefahrt mit der ganzen Familie mit 200 Sachen machen - wenn der Wagen trotzdem gerade aus fährt, dann besteht vielleicht Hoffnung! 😉

Gruß,
Hektor

Ich finde die machst dir leider zu viele Gedanken. Der Sachverhalt ist einfach und kannst nur du begründen. Dein Auto hatte einen Unfallschaden, obwohl dieser nicht im Vertrag so gemeldet war. Die Zurücknahme des Autos ist von deiner NL sehr lobenswert. Aber jetzt komme ich zu dem Punkt, in gewisser Weise eine Tragik wie man es vom Alt Griechischen versteht. Ein Unfallwagen ist offensichtlich zu sehen, selbst beim Polieren kann man dies als Profi erkennen. Und selbstverständlich werden Gebrauchtautos von NL gründlich gewaschen. Doch allein durch die ganzen Inspektionen die eine Mercedes NL offiziell ausführt, ist ein Unfall während der Inspektion für einen gelernten Mechaniker zu erkennen, da gibt es keine Ausrede. Es gibt also folglich nur zwei Lösungsansätze für die NL:

Entweder, der Wagen wurde nicht ordentlich inspitziert

Oder die NL hat dich betrogen.

Eine andere Lösung fällt mir so nicht ein. Was du machst ist natürlich deine Sache. Kennst du aber nicht den Spruch, Wer einmal lügt, den glaub man niemals.

Selbstverständlich kucken auch die von der NL gutes Geld zu verdienen, selbstverstänlich auch hinter dem Rücken, zwar nicht in Massen, aber überall gehts doch ums Geld!

Zitat:

Original geschrieben von ymfs



So zum Beispiel: Link

Hallo NicknamesVetter - Dein link geht nicht ? !

H

Zitat:

Original geschrieben von jokemel



Abgesehen von evtl. Entschädigungsforderungen:
er kann den "neuen Gebrauchten " ja vom ADAC-Gutachter prüfen lassen.

Nennt sich "Wertermittlungsgutachten" glaub ich. Hat früher mal 100.-DM gekostet.
Wenn mir der Wagen an sich gefällt und ich ruhig schlafen möchte, tät ich`s so machen.

Aus Erfahrung: der Gutachter erkennt Vorschäden totsicher und zählt jeden Steinschlag.
Adressen beim ADAC.

Wenn ich einen Wagen in einer DC NL kaufe, will ich doch nicht einen Gutachter einschalten müssen. Wieso soll ich dann bei einem Händler, und noch dazu bei einer DC NL, mehr Geld zahlen als von Privat, wenn ich denen nicht trauen kann?

Also: Ich mach´s eigentlich immer so. Jeder will leben und jeder muss was verdienen. Wer billig ist, ich meine nicht günstig, der kann auf Dauer nicht überleben oder er bietet weniger (Qualität etc). Daher lieber ein paar Euro mehr wenn die Leistung/das Produkt stimmt. Wenn mich einer über den Tisch ziehen will, dann gehe ich da nicht mehr hin. Fehler macht jeder, aber diese müssen dann geregelt werden.

So wie sich das anhört denke ich: Anwalt und Geld zurück (eventuell + Schadensersatz) und neuer Händler.

Davor würde ich noch ein sachliches Gespräch mit einer verantwortlichen Person (Geschäftsführer, NL Leiter) führen. Dieser sollte ein Angebot machen. Falls das Angebot in Ordnung wäre annehmen und gut ist es.

Sollte die DC NL einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft haben, dürfte spätestens der NL Leiter kein Interesse daran haben, dass DC direkt etwas davon erfährt und noch viel weniger, dass Auto Bild darüber berichtet.

Wenn Du ein bestimmtes Lenkrad willst, dann kann es nicht daran scheitern. Auch verkauft keine DC NL einen nicht aufbereiteten Wagen im Bereich von 30.000 Euro.

Mir wäre schon die ganze Sache viel zu blöd. Ich streite doch nicht um ein Lenkrad, wenn die NL einen Fehler gemacht hat. Die NL hat Dir einen unfallfreien Wagen verkauft. Es ist alleine ihr Problem, wie sie den Vertrag erfüllt. Also, wenn ein Holzlenkrad zu Deinem Auto dazugehört, kann es Dir egal sein, was dieses kostet.

Wenn der NL Leiter kein interesse an einer Einigung hat, dann würde ich einen Anwalt aufsuchen.

PS
Wichtig ist, dass man mit den richtigen Leuten redet und dass man freundlich und höflich bleibt.

edit

Ungeachtet der sich abzeichnenden Lösung für den TE ...

Ev. interessiert es hier ja den Einen oder Anderen.. Suche via google auf die Schnelle

zum Thema "Unfallfreiheit = BagatellSchaden oder nicht" ergab:

Es wird dabei häufig dazu festgestellt, dass bei einem Gebrauchtfahrzeug ein "Bagatellfall" einer durchgeführten (Unfall-)Reparatur (= "unfallfrei"😉 z.B. dann NICHT mehr vorläge, wenn

* Reparaturhöhe über 1000 DM / 500 E (sach- und fachgerechte Reparatur von Schäden natürlich vorausgesetzt),
* Reparatur an tragenden Teile,
* sowie merkatiler Schaden dadurch bedingt (also Wertminderung, IMO ab einem gewissen Fahrzeugalter NICHT mehr gegeben).

Auch nicht unwesentlich ist dabei, ob es sich einen gewerblichen tätigen Käufer oder einen ebensolchen Verkäufer handelt.

Ev. ganz interessant ein Beitrag dazu aus einem Ösi-Forum - aber mit Bezug auf deutsche Rechtsprechung..:
http://www.metaportal.at/.../topic.cgi?forum=12&%3Btopic=1058

"------Zitat Beitrag "SprialSpiral":
Grundsätzlich gibt der Verkäufer durch seine Zusicherung der Unfallfreiheit seine Bereitschaft zu erkennen, für dennoch aus einem Unfall resultierende Mängel zu haften, selbst wenn eine wirksame Gewährleistungsausschlussklausel in den Vertragstext mit aufgenommen wurde.

Die Unfallfreiheit gilt sodann als zugesicherte Eigenschaft, die auch nicht im Sinne einer Bagatellregelung des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen werden kann. Vielmehr wird grundsätzlich auch für das Fehlen einer unerheblichen Eigenschaft gehaftet, selbst wenn Wert oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden, sofern nur die Eigenschaft zugesichert ist (Palandt/Putzo, BGB, 60. Auflage, § 459 Rn. 14; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rn. 1589).

Die Begriffsbestimmung kennt in der laufenden höchstrichterlichen Rechtsprechung scheinbar dennoch ihre Abgrenzungen. Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat (OLG Hamm OLG R 1995, 76). Deshalb werden üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302).

Als Bagatellschäden können aber wirklich nur geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242). Laut OLG Köln, Az: 24 U 108/02, Urteil vom 04.02.2003 entfällt daher die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen kleinen Dellen im Blech (vgl. OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302)

Für den faktischen Unfall bedarf es nicht des Zusammenstoßes mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Auch wurde das Fahrzeug offensichtlich bereits gebraucht gekauft, so dass über den Schadensverlauf im Vorzeitraum keine wirklichen Erkenntnisse vorliegen.
------Zitat Ende"

H

PS: @ Belcanto ... danke dafür ... schrieb ich nicht oben auch NL-Leiter oder RA usw ....?

Zitat:

Original geschrieben von kekses


Ansonsten werde ich großzügiger Weise mein Geld ohne irgendwelche Abzüge zurück bekommen.

Entschuldigung. Ich hab den letzten Beitrag erst nach meinem Beitrag gelesen.

Ich sag´s Dir ganz erhrlich. Nimm das Geld und geh irgendwo anders hin oder rede mit dem NL Leiter.

Wieso willst Du Dir einen anderen Wagen anschauen? Das müssen die doch machen und Dir dann einen ordentlichen Wagen abliefern. Ich verstehe Dich nicht richtig. Ich würde in keiner DC NL einen Wagen kaufen, den ich mir anschauen muss und denen sagen, was an dem Wagen noch zu machen ist. Es erinnert an einen Hinterhofgebrauchtwagenhändler. Sprech mit dem NL Leiter. Die sollen Dir einen ordentlichen Wagen anbieten.

Der Wagen hat bei Auslieferung technisch einwandrei zu sein. Dies festzustellen ist Aufgabe der DC NL und nicht Deine.

Bei einem entsprechenden Kaufpreis muss der Wagen auch optisch gut sein. Sollten die Gurte oder der Sitz so verdreckt sein, dass sie nicht zu reinigen sind, dann müssen diese Teile getauscht werden.

Nochmals. Das Verhalten ist einer DC NL nicht würdig. richtig wäre, Dir bis zur endgültigen Abwicklung für einen begrenzten Zeitraum (2 Wochen) einen Wagen zur Verfügung zu stellen (auch wenn´s ne A KLasse ist). Dann müsste Dir ein ordentliches (optisch und technisch) Fahrzeug angeboten werden und nicht eines, bei dem Du entscheidest was zu machen ist. Falls keines da ist, müssen die Dir eines besorgen (nicht identisch aber entsprechend).

Daher nochmals. Spreche mit dem NL Leiter.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto



Zitat:

Original geschrieben von kekses


Ansonsten werde ich großzügiger Weise mein Geld ohne irgendwelche Abzüge zurück bekommen.
Ich sag´s Dir ganz erhrlich. Nimm das Geld und geh irgendwo anders hin oder rede mit dem NL Leiter.
...

Die ganze Geschichte klingt doch nach eindeutig nach andauerndem Ärger für den TE UND die NL.

Nun kennen wir die Sicht der andere Seite nicht und manches ist so nicht nachvollziehbar (Lackschaden hinten und zieht bei Vollbremsung bei 200km/h in die Leitplanke usw). So ist auch ist nicht wirklich klar, ob die erwähnten Mängel am zurückgegebenen w211 nicht "einfach" behebbar und also / sowieso kein Rücktrittsgrund waren / sind.

Hier IST die Einschaltung eines in KFZ-Dingen erfahrenen RA (wg. Moderator, objektiv ev.) dringend angeraten.

Eindeutig.

Fazit: "Perlen in den Wind..." - Wir sind gespannt !

H

Zitat:

Original geschrieben von hektor-58



Zitat:

Original geschrieben von ymfs



So zum Beispiel: Link
Hallo NicknamesVetter - Dein link geht nicht ? !
H

Hier die Langversion:

http://www.mobile.de/.../da.pl?...

Hoffe, es klappt nun, NamensVetter.

Gruß,
Hektor

Mach Dir keinen Stress, der Link funzt.
Nur bei Edit nicht!

Es gibt wieder was neues aus der NL.
Habe ja heute Mittag einen Termin mit dem Verkäufer. Dieser rief heute morgen das ich alle Unterlagen mitbringen soll. Dabei fragte ich nach den Wintereifen die lt. Mobile de und Ausstattungsliste Mercedes mit dabei sind. Die Antwort des Verkäufers ließ mir faast den Hörer aus der Hand fallen. Da haben sich unsere Mädels vertippt. Die Winterreifen sind nicht mit dabei aber ich soll erst einmal vorbei kommen. Ich glaube jetzt habe ich die Schnauze voll. Habe dem Verkaufsleiter noch einmal eine E Mail geschickt sich dringend um diese weitere Schikane zu kümmern.
Werde mir wahrscheinlich nächste Woche erst einmal ein 500 € Winteruto kaufen und mit Mercedes nie mehr Geschäfte machen.

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