Rechtsfrage: Blinker als Standlicht
Hi,
ich hab einige threads aus der sufu gekramt, wo es um
die us-umschaltung der frontblinker auf den standlicht-
betrieb ging. das ist ja beim gti (golf v allgemein) möglich per software. jetzt wurde immer wieder geschrieben das sei
nicht stvo konform, bzw. illegal.
aber einen konkreten gesetzesverweis konnte keiner zeigen.
ist es denn tatsache das das verboten ist? warum
leuchten dann beim neuen 5er bmw die blinker auch
permanent beim fahren? das wäre ja dann auch illegal - ist
aber serienmäßig so. ich find die optik einfach ganz nett,
auch wenns manche prollig finden, wills aber nur machen
wenns legal ist.
über sinn und unsinn dieser maßnahme wurde schon in
anderen threads genug diskutiert, mich interessiert nur eine
echte rechtsauskunft wenn sich damit jemand auskennt.
vielen dank im vorraus,
greez,
patrick
18 Antworten
Findest auf meiner HP. Aber normalerweise sollte er das so auch können. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
...aber die haben es serienmäßig,das ist der unterschied
Die Rechtslage muß eindeutig sein... und unabhängig davon ob ein Auto etwas serienmäßig hat oder zusätzlich (nachträglich) freigeschaltet wird.
was mir jetzt grad auf die schnelle einfällt...für den golf 2 gabs sowas "ähnliches"
http://cgi.ebay.de/...6542QQihZ001QQcategoryZ14767QQrdZ1QQcmdZViewItem
Zitat:
Original geschrieben von novelty
Hallo,
könnte bitte jemand noch einmal so freundlich sein und die Codierung für das Zuschalten der Blinker zum Standlicht einstellen. Möchte dies bei meinem morgigen Termin gleich freischalten lassen.
Vielen Dank!
schau mal hier 🙂
http://de.openobd.org/vw.htm