Rechtsfrage bin ganz verzweifelt
hallo Leute
habe über my Hammer einen Sattlerbetrieb kenne gelernt,
und lies mir von diesem meine komplette Innenausstattung neu ledern,
musste im dazu alle sitze schicken ,
alles schön und gut ,
gestern habe ich die Sachen wieder bekommen,
vernähungen aufPolsterung alles Murks überall Kleber sichtbar
nix richtig vernäht,
musste per Vorkasse zahlen habe aber Quittung ,
was kann man da machen bitte helft mir
sind immerhin 1300 euro
29 Antworten
dann fahr ich eben 50 km weiter, 100, 200 usw, und gucke mir die arbeit live an. so kann man das nicht, wenn man der sattler weit weg ist, und der sonst wo her kommt. aber das ist mir mein geld immer wert 😉
Zitat:
Original geschrieben von Chrono
wie oben geschrieben, hast du recht auf nachbesserung!
aber was mit dem versand ist, na ja, müßte eigentlich der sattler bezahlen!
Falsch, den Versand ist nicht mit in der Nachbesserung enthalten.
Der Sattler kann nix dafür das einer von so weit weg herkommt, daher muss er nur für sein Murks gerade stehen.
Wenn sich einer hier nen Auto kauft, es geht was kaputt und das ist Garantie, dann bekommt ihr auch nicht den Spritt zur Werkstatt und nach Hause wieder.
Gerade im Euro+ Fall, wer kennt es nicht wenn ein Auto bei Händler gekauft wird, der 100km weg ist.
Und der Händler gibt die Reperatur für den anderen BMW Händler nicht frei.
Diese Verbringungskosten oder Versandkosten trägt der Eigentümer, das ist das leider vermeindliche sparen (auch wenn hier nicht gespart wurde).
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
Falsch, den Versand ist nicht mit in der Nachbesserung enthalten.
Der Sattler kann nix dafür das einer von so weit weg herkommt, daher muss er nur für sein Murks gerade stehen.
Wenn sich einer hier nen Auto kauft, es geht was kaputt und das ist Garantie, dann bekommt ihr auch nicht den Spritt zur Werkstatt und nach Hause wieder.
Gerade im Euro+ Fall, wer kennt es nicht wenn ein Auto bei Händler gekauft wird, der 100km weg ist.
Und der Händler gibt die Reperatur für den anderen BMW Händler nicht frei.Diese Verbringungskosten oder Versandkosten trägt der Eigentümer, das ist das leider vermeindliche sparen (auch wenn hier nicht gespart wurde).
MfG und bye
Ist nicht ganz richtig:
§ 635 BGB:
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Demnach müsste der Sattler die Versandkosten tragen.
Hier kommt ja der 635 BGB in Betracht, da es sich um einen Werkvertrag handelt (gewollt war ein Ergebnis, der Besteller wollte, dass seine Innenausstattung mit Leder neu bezogen wird)
EDIT: Das mit dem Auto ist ne ganz andere Sache, es handelt sich ja um einen Kaufvertrag.
hallo Leute habe heute mit meiner rechtsschutzversicherung gesprochen ,
die sagen da die sitze im Auto verbaut sind bzw werden ist das eine Hilfe von der Versicherung nur möglich wen man nen kfz rechtsschutz hat ,
kann doch nicht sein oder
hab sein 6 Jahren nen privatrechtschutz ohne Einschränkungen
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Zitat:
Original geschrieben von bmwe36fan
hallo Leute habe heute mit meiner rechtsschutzversicherung gesprochen ,
die sagen da die sitze im Auto verbaut sind bzw werden ist das eine Hilfe von der Versicherung nur möglich wen man nen kfz rechtsschutz hat ,
Hmmm...frag mal deine Versicherung ob der Sattler dann auch Fahrverbot bekommt...und wieviele Punkte für Flensburg...schliesslich wird die Sache dann auch vor nem Verkehrsgericht kommen 😉
Sachen gibt´s...die gibt es gar nicht...
so nun ist die rückbank da die sitz noch schlimmer wie der rest aus,
und er will erst das restliche geld bevor ich die kopfstützen bekomme
hab im heute geschrieben das ich in anzeigen werde wegen betrugs und das er zur wahl entweder alles neu machen oder geld zuück hat, bin auf die antwort gespannt
also ich finde auch, an dem preis ist nix gegeizt, wenn du dich mal bei eby umsiehst kriegst du komplett neues leder für die e36 von nem polen zu preisen in höhe von ca. 800-1000€ je nach auto etc...und kannst noch deine alten sitze inzahlung geben...
bei einem preis den der TE gezahlt hat, hätte ich ganz sicher mit meinem Anwalt gesprochen wenn ich eine Rechtsschutz hätte...hätte ich keine und der "Sattler" wäre zu keinem Kompromiss bereit, hätte ich ihn mal mit Sergej und Wladislav besucht 😉 ...
Gruß
Alex
naja wie schon geschrieben weigert sich der Rechtschutz da was zu machen
was kostet den ein Anwalt ? bzw was wird das kosten wen ich da hingehen mich beraten lasse usw=?,
er meldet sich nicht auf die Vorwürfe bzw es interessiert den Sattler nicht
Für eine Beratung habe ich mal 100 EUR bezahlt
so hallo Leute habe nun heute nach dem drohen mit gewerbeaufsichtsamt eine Rechnung erhalten ist also ne ein Mann Fachfirma.
soll ich im den nun nen Brief schreiben oder was ,
was soll alles im brief stehen?
1. Das deiner Meinung nach keine Fachgerechte Arbeit geleistet wurde.
2. Falls er das anders sieht, du einen Fachmann/Gutachter zu Rate ziehst.
3. Er einen Vorschlag zur Einigung machen soll.
4. Jedoch immer freundlich bleiben.
5. KEINE Drohumgen aussprechen und sachlich argumentieren.
Wichtig: Den ganzen Schriftverkehr aufbewahren (Angebot, Rechnung, Emails ausdrucken, etc...).
Nicht auf mündliche Vereinbarungen eingehen, alles nur auf Papier oder als Email.
Anmerkung: Wenn es nur eine 1-Mann Firma ist wird bei "Nachbesserung" wohl auch nix gescheites rauskommen.
Ich denke am Schluss kommst du um den Anwalt nicht rum, es wird wohl im Rechtsstreit enden.
Bezahl aber auf keinen Fall die Rechnung.
Und Brief als Einschreiben mit Rückschein, sonst kriegt er ihn auf einmal nicht.
Frag doch erstmal bei einem Anwalt nach, was er kostet.
Wenn du selber dem Typ einen Brief schreibst, machst du Erstens bestimmt Fehler in der Formulierung deiner Forderungen.
Und Zweitens weiß der Vogel dann gleich, daß du dir keinen Anwalt leisten kannst/willst.
Wenn da gleich ein Brief vom Anwalt kommt, dann weiß er gleich wo der Hammer hängt!
so Leute hab gestern Post von der Firma bekommen,
ich hatte diese ja aufgefordert die Mängel zu beseitigen, und auch die Mängel beschrieben.
zurück kam das hier
Zitat
hiermit teile ich ihnen mit das die Kfz Innenausstattung in Ordnung und fachgerecht angefertigt wurde
für unsachgemäßen Einbau in das Kfz bin nicht ich sonder der ausführende verantwortlich
die wahre bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum
ich bitte sie daher darauf zu achten das keine Sachschaden entstehen
ich vordere sie nun letztmadig auf die noch offenen Rechnungsbetrag von 570 euro bis zum 14 September 2007 zu überweisen
also Leute was soll ich nun tun , wen ich zum anwalt gehe bzw vor Gericht und von dem dan nix zu holen is hab ich die doppelten kosten?
was erwartest Du hier?
ganz einfach. Geh zum Anwalt.
Es bringt nix, wenn Dir hier 100 Leute recht geben und mit
ein wenig Google und ein wenig Rechtswissen ein paar Tipps geben.
Das hilft Dir nicht im geringsten weiter.
Eine private Rechtsschutzversicherung enthält normal eine Verkehrsrechtsschutz.
Das sollte auch bei Dir so sein, falls nicht, weist Du jetzt zumindest, dass Du das ändern musst.
Ansonsten lass Dich mal von einem Anwalt beraten, das kostet noch nicht so viel, meist bist 50-100 € dabei.
Da weist Du dann schonmal genauer, wie Du dran bist. Falls Deine Chancen gut sind, geh vor Gericht, falls nicht, musst Du abwägen, ob Du das Risko eingehen willst, dann eventuell auch noch auf den Rechtskosten sitzen zu bleiben.
Aber: geh zu einem Anwalt!
Ciao, Ralf
Hi BMWe36Fan,
unter Special Interest => Versicherungen
findest du hier im Forum auch Mitglieder die Anwälte sind, die können dir vielleicht auf deine Frage konkreter Antworten als hier im E36 Forum 😉 !
Gruß
Black