Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?
Hallo V&S-Forenten.
Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.
Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Was meint Ihr?
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:
Was meint Ihr?
so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.
Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.
Viele Grüße,
Uhu110
364 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. September 2016 um 14:41:31 Uhr:
Mit der Erkenntnis, dass das beschriebene Fahrmanöver nicht verboten, manchmal grenzwertig und manchmal auch gefährlich sein könnte, könnte doch ein Schlussstrich gezogen werden, oder?
Ein ausgezeichneter Vorschlag. Das bringt eh nix mehr hier. Solange es nicht wieder heißt, dass das umstrittene Verhalten des Audi-Fahrers "vorbildlich" gewesen sein soll... 🙄
MfG, Tazio1935
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 13. September 2016 um 16:37:43 Uhr:
[...]Ein ausgezeichneter Vorschlag. Das bringt eh nix mehr hier. Solange es nicht wieder heißt, dass das umstrittene Verhalten des Audi-Fahrers "vorbildlich" gewesen sein soll... 🙄
Wie soll man es denn bitte "richtig" bezeichnen? 😕
Rechtswidrig ist es jedenfalls nicht. Für "riskant", "gefährlich", "fahrlässig", "unnötig" oder was auch immer fehlen schlichtweg weitere objektive Anhaltspunkte.
Es fährt also jemand rechtskonform, es liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für irgendein (vermeintliches) Fehlverhalten vor. Stattdessen wird eine Ausnahmeregelung mal nicht überstrapaziert, sondern vielmehr der allgemeine Grundsatz wahrgenommen.
Was soll man derartiges Verhalten bitte sonst bezeichnen, wenn vorbildlich nicht genehm ist? 😕
Das Problem aller Foren:
Irgend ein Threadersteller schildert eine Situation.
Zwei, drei oder mehrere nehmen Stellung dazu.
Dann kommen die ersten, die fakultative und hypothetische Geschehensabläufe und Abweichungen in den Raum stellen ("es könnte aber auch..."😉, und schon entgleist alles, ufert endlos aus.
Getreu der alten Foren-Maxime: Es ist alles gesagt. Nur noch nicht von jedem.
Irgendwie gibt #1 nicht viele Informationen her. Ob auf den vergangenen 18 Seiten etwas wichtiges stand, kann ich nicht verifizieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Mittlerweile beschleichen mich ernsthaftte Zweifel, dass es hier noch um eine sachliche Diskussion statt um bloße Rechthaberei geht.
Na ja, ich will ja jetzt nicht unbedingt sagen "Ich habs ja gesagt.", aber vor drei Tagen hab ichs halt schon gesagt 😁
http://www.motor-talk.de/.../...ertriebene-auslegung-t5799867.html?...
Also ich muss sagen, dass ich solche Kandidaten wie den hier beschriebenen Audifahrer auch schon hin und wieder gesehen habe. Ich werde jetzt aber nichts zur Rechtmäßigkeit seines Fahrens sagen und da kann es noch so rechtmäßig sein, dass Rechtsfahrgebot einzuhalten. Meiner Meinung nach macht ein Wechsel auf die rechte Spur keinen Sinn, um dann nach 2 Sekunden wieder direkt suf die ganz linke Spur zu gehen. Aber unser Richter/Rechtsanwalt/Polizist/Fahrlehrer/Fahrprüfer @alex.miamorsch wird da ja wieder anderer Meinung sein. Ich glaube ich mach mal ein Video von meiner Handhabung des Rechtsfahrgebotes.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 13. September 2016 um 21:27:13 Uhr:
Meiner Meinung nach macht ein Wechsel auf die rechte Spur keinen Sinn, um dann nach 2 Sekunden wieder direkt suf die ganz linke Spur zu gehen.
Eben. Damit ist im Grunde genommen alles in einem einzigen Satz formuliert.
@PHIRAOS
Den Richten, Polizisten, Staatsanwalt oder was auch immer, haben jene mimen wollen, die hier jemanden etwas angedichtet haben, was so nicht faktisch gegeben war und ist.
Für zwei Sekunden allein wird auch kaum jemand zwei Fahrspuren wechseln. Das ist eher eine Illusion, weil allein der Spurwechsel länger dauern würde. Insofern kann man durchaus annehmen, dass die Verweildauer, auch wenn sie subjektiv recht kurz erschien, tatsächlich deutlich länger als allein zwei Sekunden gewesen ist. Nur findet sich dazu nichts weiter.
Was aber spricht nun dagegen, wenn es statt der angenommenen zwei Sekunden bereits "nur" 10s (auch eine recht kurze Zeitspanne) gewesen wären?
Dann hätte man auf der rechten Spur bei 200km/h immerhin über 500m ungehinderte Fahrt gehabt. Das sind in der Regel zehn Leitpfosten bzw. der Abstand zwischen zwei Streckenkilometerschildern am Straßenrand. Dagegen würde überhaupt nichts mehr sprechen diesen freien Raum auf der rechten Spur zu nutzen.
Es kann doch jeder mal gedanklich mitzählen, wie lange er tatsächlich braucht, um von einem überholten Fahrzeug zum Nächsten zu gelangen. Dann merkt man mal wie lang die Zeit und v.a. die benötigte Strecke tatsächlich ist.
Allerdings setzt das durchaus voraus, dass man dann mal bewusst Auto fährt und sich gerade nicht in seiner Blechkiste abkapselt und auf "Autopilot" schaltet. Und natürlich auch, dass man die Zeit und Längenmaße halbwegs realistisch abschätzen kann.
Sorry aber rechne beim Auto fahren meine Geschwindigkeit garantiert nicht ständig in m/s um. Ich gucke und fahre. Ob der spurwechselnde VT nun 2, 5, oder 10 Sekunden rechts verweilt ist, spielt(e) für mich auch keine Rolle weil ich diese Fahrweise für absolut unnötig halte. Gerade weil dieser VT auf der rechten Spur jedes Mal hinter einem anderen Fahrzeug wieder langsamer werden musste, um dann "mein GTI hat ne geile Beschleunigung" wie ein Haken schlagendes Kaninchen wieder auf die linke Spur zu hüpfen.
Weder ich noch andere haben ihn während seiner Rechtsaufenthalte überholt und auch war er insgesamt nicht wesentlich schneller als ich.
Von daher darf ich mich in einem solchen Fall schon fragen, ob solche Spirenzchen wirklich nötig sind.
Das war wohl nicht nötig, klar ist aber, viele andere hätten es aber nötig es nur Ansatzweise so zu machen.
Wo kommt denn nun auf einmal irgendein GTI her? 😕
Und welche Rolle spielt es, ob ein Fahrzeug auf der rechten Spur nicht überholt wird oder nicht schneller als die restlichen Verkehrsteilnehmer ist? Er fährt doch bereits recht. Da muss er nicht als das Umfeld schneller sein. Er darf es aber, solange er Nichtberechtigten überholt (sofern keine Ausnahme gegeben ist).
Diejenigen auf der mittleren und linken Spur dagegen sollten es sein, da man anderenfalls ernsthaft hinterfragen müsste, was und wen sie da gerade überhaupt mit hinreichendem Geschwindigkeitsüberschuss überholen möchten.
Es ist auch nicht untersagt auf Autobahnen wiederholt (stark) zu beschleunigen, solange man nicht gerade unmittelbar überholt wird. Wo ist denn da nun wieder das Problem?
Worüber regst du dich nun als konkret auf?
Du brauchst doch nicht in Metern pro Sekunde umzurechnen. Abstände kannst und musst du doch dennoch abschätzen können. U.a. auch dafür gibt es schließlich die kleinen Hilfestellungen am Wegesrand. 😉
Fragen darfst du dich alles, was du willst. Du kannst auch alles für unnötig erachten, was du willst. Nur erwächst daraus keine Allgemeinverbindlichkeit und auch kein Anspruch darauf. Es tut daher nicht wirklich etwas zur Sache.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 13. September 2016 um 22:32:10 Uhr:
@PHIRAOS
Den Richten, Polizisten, Staatsanwalt oder was auch immer, haben jene mimen wollen, die hier jemanden etwas angedichtet haben, was so nicht faktisch gegeben war und ist.
Woher willst Du wissen, was faktisch gegeben war? Alle verfügbaren Anhaltspunkte findest Du im Ausgangsbeitrag des TE. Diese ignorierst Du aber.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 13. September 2016 um 22:32:10 Uhr:
Was aber spricht nun dagegen, wenn es statt der angenommenen zwei Sekunden bereits "nur" 10s (auch eine recht kurze Zeitspanne) gewesen wären?
Dann hätte man auf der rechten Spur bei 200km/h immerhin über 500m ungehinderte Fahrt gehabt. Das sind in der Regel zehn Leitpfosten bzw. der Abstand zwischen zwei Streckenkilometerschildern am Straßenrand. Dagegen würde überhaupt nichts mehr sprechen diesen freien Raum auf der rechten Spur zu nutzen.
Dagegen spricht viel. Um es mal kurz zu machen:
Spurwechsel = erhöhte Betriebsgefahr
Tempo > 200 km/h = erhöhte Betriebsgefahr
Die Kombination aus beidem, also unnötige Spurwechsel über drei Fahrstreifen bei 200 km/h, bedeutet ein deutlich erhöhtes Risiko für alle Beteiligten. Wer solche Fahrweise pflegt, fährt alles andere als "vorbildlich" und bekommt dafür im Schadensfalle vor Gericht die Quittung.
Richter benötigen dazu in einem Zivilprozess übrigens "...keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet." - Also keine Videobeweise oder sekundengenauen Zeitangaben. Stützt sich auf § 286 ZPO, freie Beweiswürdigung. Dürfte Dir völlig neu sein und nicht gefällen, ändert aber nichts an den Tatsachen.
MfG, Tazio1935
@alex.miamorsch Kann man das auch etwas straffer auf den Punkt bringen?
Das könnte er mühelos, wenn er denn einen Punkt hätte. Den hat er aber nicht, sondern er schwafelt seitenlang seine endlose Litanei von fehlenden Fakten, Leitpfosten- und Sekundenabständen herunter, entblödet sich nicht einmal das Grundgesetz in diesem Zusammenhang zu zitieren und verdreht jedem das Wort im Mund, der die eindeutige Absicht hinter dem im Eingangspost erwähnten Fahrmanöver klar erkannt hat: es ist pure Arroganz des vermeintlich moralisch höher stehenden Fahrers, der die schwachen (weil langsameren) in die Schranken des Rechtsfahrgebots verweisen will.
In eklatanter Unkenntnis der Rechtslage, wohlgemerkt.
Somit ist der Thread, nach einem weiteren Tag hohlem Geschwafels, nun zumindest für die heute Tageserkenntnis gut:
"Nur wer einen Punkt hat, kann auch auf denselbigen kommen."
Ich danke allen Beteiligten.