Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?
Hallo V&S-Forenten.
Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.
Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Was meint Ihr?
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:
Was meint Ihr?
so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.
Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.
Viele Grüße,
Uhu110
364 Antworten
@tazio1935
Danke, das du mir noch einmal aufführst, was bisher noch fehlte. Natürlich haben wir hierzulande eine generelle Schuldvermutung. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, ist der Audi-Fahrer natürlich schuldig. Er hat andere Verkehrsteilnehmer selbstredend "geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt". Soll er doch vor Gericht beweisen, warum das nicht schon gar ein versuchter Mord war.
Wie konnte ich diesen wesentlichen Aspekt bisher nur vergessen? 😕
Mal im Ernst:
Hast du überhaupt meine Beiträge gelesen und verstanden? Denn danach sieht es nicht aus!
Aber gehen wir es der Reihe nach durch:
Subjektive Wahrnehmungen können täuschen. Kann doch jeder selbst testen. Als Fahrer mal möglichst weit rechts innerhalb einer Fahrspur fahren und dann mal als Beifahrer. Und schon kratzt die Felge gefühlt, wenn man als Fahrer noch mächtig Platz hat.
Und jetzt sollen allen Ernstes Lückengrößen und deren Befahrbarkeit für einen anderen beurteilt werden? Dann bringt ihr sicherlich auch noch Vettel, Röhrl und Co. bei, wie man richtig Auto fährt.
Es bleibt einzig und allein als Fakt, dass jemand rechts gefahren ist. Nicht weniger und auch nicht mehr. Alles andere sind Mutmaßungen und Spekulationen.
Damit erübrigt sich auch dein grotesker Ansatz, dass ich hier gegen diese wilden Soekulationen irgendwelche "Beweise" anführen sollte. Allein der einzige Fakt gibt es doch bereits abschließend her. Mehr Anhaltspunkte gibt es gegenwärtig schlichtweg nicht.
Es steht nichts von Schlangenlinien da, nichts vom Lückenspringen, oder dergleichen. Zeig doch bitte die Videoaufzeichnungen mal, die diese Behauptungen belegen würden.
Was befähigt dich denn für die Beurteilung, dass ich die Ausnahmeregelung nicht verstehen würde. Deine zwei juristischen Prädikatsexamina, die "summa cum laude"-Promotion oder gar Habilitation oder sind es doch nur Stammtischweisheiten? 🙄
Also komm' bitte nicht mit irgendwelchen Zurechtweisungen, wenn nicht mindestens eine dieser fachlichen Qualifikationen vorliegt, wovon bei deinem Beitrag wohl auszugehen ist.
Und versuche nicht das Gegenteil einzufordern. Für meine Ansicht spricht bereits allein der bloße Wortlaut - sowohl des Gesetzes als auch des Eingangsbeitrages. Und hierzulande muss nun einmal ein Fehlverhalten nachgewiesen werden und nicht umgekehrt. (Das ist ein fieser Aspekt, ich weiß.)
Wie schön alle das Gesetz zitieren und wiedergeben, ja sogar individuell auslegen können. Demnächst gibt es sicherlich anstelle des Studiums der Rechtswissenschaften einen Crash-Kurs. Dann sparen wir jedes Jahr sicherlich zig Millionen an Bafög und Referendarsvergütungen.
Allerdings sollte ein solcher Kurs auch beinhalten, dass man sich nicht selbst innerhalb eines Absatzes widersprechen sollte. Denn dann hättest du dir dein Rechenexempel mit gemutmaßten Geschwindigkeiten ersparen können. Denn du bei Juristen, so die Mutmaßung...oder ist es doch ein Fakt...naja...jedenfalls soll es da wohl einen Unterschied zwischen "müssen", "dürfen" und "können" geben. Den gäbe es an sich schon allein aus der sprachlichen Komponente, es kommt jedoch noch eine weitere, weitaus wichtige Komponente, nämlich die rechtliche Bedeutung, hinzu.
Der Audi-Fahrer hätte in der Mitte bleiben können. Er hätte es auch aufgrund der Ausnahme womöglich gedurft. Aber er musste es nicht! Diese Ausnahme regelt, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, allein die Möglichkeit, dass man nicht unmittelbar nach rechts wechseln muss, sondern einen verlängerten Zeitraum in der Mitte verweilen darf. Es verbietet damit aber niemand das Befahren der rechten Spur! Ansonsten stünde dort etwas ganz anderes.
Und was haben wir nun in der Zusammenfassung?
Wieder keine neue Erkenntnis! Dafür erneute Mutmaßungen und Spekulationen. 😠 Und natürlich einen neuen Aspekt: die rechtsstaatliche generelle Schuldvermutung! 🙄
Und nun leg los. Scan die Examenszeugnisse, die Promotionsurkunde oder was auch immer. Vielleicht wäre auch mal ein Fachartikel sinnvoll, welcher belegt, dass man in derartigen Situationen nicht rechts fahren darf. Ich bin gespannt wie Bolle, was so folgen wird. Aber es kommt wohl wieder nur das, wovon hier bereits genug vorhanden ist. Fakten sind wohl halt auch etwas überbewertet, wenn doch jeder so seine eigene "Theorie" hier zusammenstückeln kann.
Zitat:
@pido schrieb am 12. September 2016 um 20:16:29 Uhr:
[...]Das bringt doch auch nix, außer Ärger.
Ich machs dann hier und da mal wie der Audifahrer. Obwohl ich mich dann wieder wie der von mir gehasste Oberlehrer fühle. Meistens wundere ich mich nur noch. Nach 1.8 Mio. Km lernt man Gelassenheit.
Das kannst du doch nicht bringen! 😰
Hast du mal an die sensible Flora und Fauna auf der rechten Spur gedacht. Diese hat sich ausschließlich auf die Spurweiten von LKW spezialisiert. Mit einer PKW-Spur machst du dort doch bloß alles kaputt! 😠
Inzwischen bin ich auch deutlich gelassener geworden. Also keine Sorge deswegen. Und wenn mal Zeit ist, was leider selten der Fall ist, kann man das wirklich super zum Spaßhaben nutzen. Um manche dieser um- und weitsichtigen Verkehrsteilnehmer kann man tatsächlich Kreise fahren. 😎
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 04. Sep. 2016 um 16:9:17 Uhr:
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Nochmal für dich (alex) da bei dir anscheinend Seite 1 verbuggt ist 🙂
Wenn man eine Spur daneben nicht wesentlich schneller fahren soll, warum gibt es dann zwei-spurige Autobahnen?
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Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Natürlich haben wir hierzulande eine generelle Schuldvermutung.
(...)
Er hat andere Verkehrsteilnehmer selbstredend "geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt". Soll er doch vor Gericht beweisen, warum das nicht schon gar ein versuchter Mord war.
Jetzt fängst Du eine alberne Wortklauberei und -verdreherei an. Erstens ist dies hier keine Gerichtsverfahren, zweitens hat niemand den Audi-Fahrer irgendeines konkreten Vergehens beschuldigt.
Du musst schon genau lesen. Ich habe geschrieben, dass der Audi-Fahrer sich gegebenenfalls fragen lassen müsste, warum er so und nicht anders gefahren ist. Die Gefährdung ist nun mal höher, wenn er bei >200 km/h "immer über alle Spuren nach ganz rechts" wechselt, um dann "kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen". Im Zweifel frage bei Fachleuten nach, ob von solchem Verhalten eine höhere Gefährdung ausgeht als vom durchgängigen Fahren auf der Mittelspur unter den Vorgaben von §7 Abs. 3c StVO. Vor allem, wenn wir von mehr als 200 km/h reden.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Es bleibt einzig und allein als Fakt, dass jemand rechts gefahren ist. Nicht weniger und auch nicht mehr. Alles andere sind Mutmaßungen und Spekulationen.
Du scheinst den Ausgangsbeitrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben. Oder Du möchtest bewusst die recht anschauliche Schilderung des TE vernebeln. Ich kenne den TE nicht. Aber Lücken um die 750 m bis 1,2 km werden wohl kaum gemeint sein, wenn der TE kritisiert, dass der Audi-Fahrer "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen." Und bei kleineren Lücken als 750 m war sein Verhalten unnötig und ging mit einer höheren Gefährdung einher.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Und nun leg los. Scan die Examenszeugnisse, die Promotionsurkunde oder was auch immer.
Sonst noch alles klar bei Dir? Ich muss hier überhaupt nichts vorlegen. Kompetenz oder deren Fehlen ergibt sich in einem solchen Forum allein aus den Beiträgen. Nochmals, dies ist kein Gerichtssaal. Ich kann hier mitteilen, welche Schlüsse ich aus dem Ausgangsbeitrag ziehe und wie ich das Fahrverhalten des Audi-Fahrers einschätze, nämlich alles andere als vorbildlich.
Wenn Du den erkennbaren Willen hast, solchen Fahrstil schönzureden, ist das Deine Sache. Nur, wenn der Gesetzgeber es ähnlich wie Du sehen würde, dann gäbe es keinen §7 Abs. 3c in der StVO. Diese Ausnahmeregelung wäre bei Deiner Sichtweise obsolet. Auf meine Frage, für welche Situation die Regelung gedacht sein mag, wenn nicht für diese, bist Du natürlich in Deinem Beitrag nicht eingegangen. Warum nicht? - Ist aber eigentlich auch nicht nötig, denn wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt sofort, dass diese Regelung geschaffen wurde, um niemanden durch das Rechtsfahrgebot zu einem Fahrverhalten zu zwingen, wie es der Audifahrer laut Schilderung des TE leider an den Tag gelegt hat.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Es steht nichts von Schlangenlinien da, nichts vom Lückenspringen, oder dergleichen. Zeig doch bitte die Videoaufzeichnungen mal, die diese Behauptungen belegen würden.
Vielleicht solltest Du einfach den Ausgangsbeitrag des TE nochmals gaaaanz aufmerksam lesen. Ich hatte bereits geschrieben, dass dieser die einzig verfügbare Quelle ist. Deine Forderung nach einem Videobeweis ist schlicht albern. Im ersten TE-Beitrag ist von einem "Hin und Her" die Rede. Und davon, dass der Audifahrer "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen." Wenn der TE selbst >200 km/h gefahren ist, ist davon auszugehen, dass er das hohe Tempo des Audifahrers einigermaßen richtig angeben kann. Offenbar möchtest Du den TE beschuldigen, mit seiner Wiedergabe der Dinge komplett zu übertreiben oder die Unwahrheit mitzuteilen. Obwohl Du selbst nicht dabei warst und rein gar nichts in der Hand hast, um Deine geschönte Version zu untermauern.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Für meine Ansicht spricht bereits allein der bloße Wortlaut - sowohl des Gesetzes als auch des Eingangsbeitrages.
Äh, nein. Ist nicht so.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Es verbietet damit aber niemand das Befahren der rechten Spur! Ansonsten stünde dort etwas ganz anderes.
Ja, und? Könntest Du mal heraussuchen, wo ich geschrieben habe, man dürfe nicht rechts fahren? Die Frage ist, ob der Audi-Fahrer im konkreten Fall eine kluge Wahl getroffen hat. Eher nicht. Und, mit Verlaub, ich störe mich daran, ein solches Fahrverhalten als "vorbildlich" zu bezeichnen. Gerade dann, wenn die StVO eine bessere Fahrweise erlaubt, die für diese Situation geradezu maßgeschneidert ist. Den §7 Abs. 3c StVO gibt einzig dazu, eine bessere Alternative zur Fahrweise des Audi-Fahrers zu bieten. Wer sich gegen diese bessere Alternative entscheidet, bleibt zwar generell im Rahmen des Erlaubten, ist aber der schlechtere Autofahrer.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 20:04:11 Uhr:
@pido
Nein, Worte bringen wahrlich nichts. Ich versuche es fortan mit draufhalten oder einfach mal von recht vor die Nase ziehen und auch mal mittig fahren. Rechte Spur ist gerade nicht so "in". 🙄
Wofür gibt es schließlich Vollkasko, Rechtsschutz, ADAC und Payback-Karte? 😁
Mein Reden. Für solche Fälle: Lenkraketen statt Nebelscheinwerfer! 😁
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
[...]Jetzt fängst Du eine alberne Wortklauberei und -verdreherei an. Erstens ist dies hier keine Gerichtsverfahren, zweitens hat niemand den Audi-Fahrer irgendeines konkreten Vergehens beschuldigt.
Endlich stimmen wir mal überein! Es ist schlichtweg lächerlich.
Es ist halt nur unvorteilhaft, dass du offensichtlich nicht zu erkennen vermagst, dass ich mir allein die hier dargebotene "Diskussionskultur" mal zu eigen gemacht habe. Einfach mal Fakten ignorieren, subjektive Wahrnehmungen werden stattdessen zu Fakten auserkoren und dann geht das wilde Geschreibe einfach mal los. 🙄
Insofern stimmt es durchaus, dass wir hier (leider) in keinem Gerichtsverfahren sind. Denn dort gäbe es mindestens zwei Personen, die wenigstens eine Grundbefähigung dazu haben, Gesetze richtig zu lesen, zu verstehen, im Zweifel(!) auszulegen und folgerichtig anzuwenden.
Davon merkt man hier nicht wirklich etwas. 😠
Zitat:
Du musst schon genau lesen. Ich habe geschrieben, dass der Audi-Fahrer sich gegebenenfalls fragen lassen müsste, warum er so und nicht anders gefahren ist. Die Gefährdung ist nun mal höher, wenn er bei >200 km/h "immer über alle Spuren nach ganz rechts" wechselt, um dann "kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen". Im Zweifel frage bei Fachleuten nach, ob von solchem Verhalten eine höhere Gefährdung ausgeht als vom durchgängigen Fahren auf der Mittelspur unter den Vorgaben von §7 Abs. 3c StVO. Vor allem, wenn wir von mehr als 200 km/h reden.
Der Audi-Fahrer muss, lass mich kurz überlegen, rein gar nichts. Dafür fehlt es schlichtweg an entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die ihm ein Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegen würden.
Wie groß waren denn nun die Lücken. Bring doch bitte mal einen genauen Wert. Da ich nicht kleinlich bin, reicht es wie gesagt auf den nächsten aufgerundeten 10er-Wert.
Ansonsten gilt: "Die Sonne geht auch immer wieder auf und unter." Und was sagt uns das? Genau, absolut nichts über die Verweilsdauer der Sonne, sondern einzig und allein, dass sie einmal auf- und einmal am Tag untergeht.
Wenn du jetzt noch den Aspekt der Gefährdung dem Audi-Fahrer anlasten möchtest, dann solltest du das ordentlich substantiieren. Schließlich kann ein Überholvorgang mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Straftat sein (vgl. § 315c I Ziff. 2 c, III StGB). Jedenfalls aber wäre eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen.
Zudem komme ich auch wieder auf den Aspekt zurück, dass ich bitte das damals tagesaktuelle Vermessungsprotokoll des Audis einsehen möchte. Man stelle sich bloß vor, die Vorspurkurve stimmt nicht. Allein die daraus resultierenden dynamischen Abweichungen wären ein nicht unbeachtlicher Aspekt bzgl. des Gefährdungspotenzials.
Im Übrigen kann man auch bei 200km/h innerhalb von 200m Fahrstrecke (ca. 4 Sekunden) gefahrlos eine Spur wechseln, wenn man es denn möchte. Das kann dir auch jeder Fachmann vormachen. 😉
Wo genau steht nun also etwas, was den objektiven Vorwurf der Gefährlichkeit, auch nur ansatzweise rechtfertigen würde. Das "immer wieder" ist eine bloße subjektive Wahrnehmung wie das Beispiel mit der Sonne. Hier würde es aber im Zweifelsfall im Bruchteile einer Sekunde oder Zentimeter gehen.
Also macht euch doch bitte selbst nicht lächerlich. Da rettet auch der inzwischen vielseitig bemühte § 7 IIIc StVO nichts mehr. Denn der ist und bleibt eine reine Option ("dürfen"😉 und keine Verpflichtung ("müssen" oder allenfalls vielleicht noch "sollen"😉. Es ist also absolut in Ordnung, wenn man von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen möchte. Und das ist deutlich besser als zu meinen, dass man diese Ausnahme überstrapazieren, ja gar als gänzlichen Verzicht auf das Rechtsfahrgebot propagieren müsse.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
[...]Du scheinst den Ausgangsbeitrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben. Oder Du möchtest bewusst die recht anschauliche Schilderung des TE vernebeln. Ich kenne den TE nicht. Aber Lücken um die 750 m bis 1,2 km werden wohl kaum gemeint sein, wenn der TE kritisiert, dass der Audi-Fahrer "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen." Und bei kleineren Lücken als 750 m war sein Verhalten unnötig und ging mit einer höheren Gefährdung einher.
Woher hast du denn nun die konkrete Lückengröße im konkreten Fall? Oder die exakte Geschwindigkeit? Schließlich ist hier jeder Meter resp. jeder Stundenkilometer mehr als entscheidend.
Es sind und bleiben Mutmaßungen. Noch dazu vollkommen irrelevante. Denn selbst wenn die Lücke auch nur 500m groß wäre, resultiert daraus noch kein Verbot die rechte Spur zu nutzen. Und nur dergleichen würde einen Vorwurf auf etwaiges Fehlverhalten des Audi-Fahrers rechtfertigen.
Also bitte selbst erst einmal lesen, versuchen zu verstehen, was andere bereits (zahlreich) geschrieben haben und anschließend dagegen mit Fakten, nicht mit Vermutungen, argumentieren. Und bestenfalls ist diese eigene Auffassung dann auch noch in sich schlüssig. Denn die Notwendigkeit bestimmst nicht du, nicht der Themenersteller oder sonstig irgendein Diskutant, sondern grds. allein der betroffene Fahrer.
Da kann man auch noch so viel schreiben, aber der Fahrer trägt nun einmal die Verantwortung und das Haftungsrisiko. Solange etwas nicht verboten ist, obliegt es daher einzig und allein ihm zu entscheiden, was notwendig oder unnötig ist. (Wenn du künftig für alle die Verantwortung und die daraus resultierende Haftung übernimmst, dann darfst du sicherlich auch entscheiden. Bis dahin bleibt es aber beim Vorgenannten.)
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
[...]Sonst noch alles klar bei Dir? Ich muss hier überhaupt nichts vorlegen. Kompetenz oder deren Fehlen ergibt sich in einem solchen Forum allein aus den Beiträgen. Nochmals, dies ist kein Gerichtssaal. Ich kann hier mitteilen, welche Schlüsse ich aus dem Ausgangsbeitrag ziehe und wie ich das Fahrverhalten des Audi-Fahrers einschätze, nämlich alles andere als vorbildlich.Wenn Du den erkennbaren Willen hast, solchen Fahrstil schönzureden, ist das Deine Sache. Nur, wenn der Gesetzgeber es ähnlich wie Du sehen würde, dann gäbe es keinen §7 Abs. 3c in der StVO. Diese Ausnahmeregelung wäre bei Deiner Sichtweise obsolet. Auf meine Frage, für welche Situation die Regelung gedacht sein mag, wenn nicht für diese, bist Du natürlich in Deinem Beitrag nicht eingegangen. Warum nicht? - Ist aber eigentlich auch nicht nötig, denn wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt sofort, dass diese Regelung geschaffen wurde, um niemanden durch das Rechtsfahrgebot zu einem Fahrverhalten zu zwingen, wie es der Audifahrer laut Schilderung des TE leider an den Tag gelegt hat.
Im Gerichtssaal müsstest du deine Fachkompetenz nachweisen, wenn du behauptest, dass der Audi-Fahrer etwas falsch gemacht haben soll. Und genau das machst du hier an dieser Stelle, ohne wirkliche Kontrolle (Gericht) und ohne jedwede (Fach-) Kompetenz. Na, wenn das mal kein Ansporn ist. Denn die in sich nicht stringenten und schlüssigen Beiträge, welche ohnehin auf bloßen Mutmaßungen und Spekulationen beruhen, können es jedenfalls nicht sein. 🙄
Ich weiß, dass ich mich in die Gefahr der Wiederholung begebe, aber ich mache es trotzdem und bin auch noch ganz forsch...der Schalk muss mir wohl im Nacken sitzen:
Der Gesetzgeber sieht es genauso wie ich!
Er hat eine Ausnahmeregelung geschaffen, die es ermöglichen soll, dass man in diesen Fällen das Rechtsfahrgebot evtl. nicht unverzüglich(!) einzuhalten braucht. Er verbietet aber nicht die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes. Um es kurz zu skizzieren: Die Ausnahme ist ein Angebot, keinesfalls eine Verpflichtung. 😉
Und was soll ich da nun noch mehr darlegen als ich ohnehin bereits schon gemacht habe? Da kann man nicht mehr darlegen. Und man kann auch nicht mehr Verpflichtung hineininterpretieren oder halluzinieren, die es nicht gibt. Ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht "dürfen", sondern "müssen" geschrieben. Steht aber im offiziellen Gesetzestext gerade nicht drin. Daher ist jede Mutmaßung oder Behauptung in diese Richtung vollkommen verfehlt.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
[...]Vielleicht solltest Du einfach den Ausgangsbeitrag des TE nochmals gaaaanz aufmerksam lesen. Ich hatte bereits geschrieben, dass dieser die einzig verfügbare Quelle ist. Deine Forderung nach einem Videobeweis ist schlicht albern. Im ersten TE-Beitrag ist von einem "Hin und Her" die Rede. Und davon, dass der Audifahrer "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen." Wenn der TE selbst >200 km/h gefahren ist, ist davon auszugehen, dass er das hohe Tempo des Audifahrers einigermaßen richtig angeben kann. Offenbar möchtest Du den TE beschuldigen, mit seiner Wiedergabe der Dinge komplett zu übertreiben oder die Unwahrheit mitzuteilen. Obwohl Du selbst nicht dabei warst und rein gar nichts in der Hand hast, um Deine geschönte Version zu untermauern.
"Wenn", "ist davon auszugehen", "einigermaßen"...wo genau ist hier nun ein Fakt (versteckt)? 😕
Es ist einzig und allein albern, wenn hier jemand an den Pranger gestellt werden soll, weil er etwas angeblich falsch gemacht hat, was aber weder das Gesetz, noch die Darstellung des Themenerstellers auch nur ansatzweise hergeben würden. Nur das ist albern!
Da kann ich auch noch mehrmals "gaaaanz aufmerksam lesen", es kommen dennoch keine weiteren Fakten zutage. Denn "dann gleich", "Hin und Her als hätte er Spaß daran", "nahezu" sind alles subjektive Einschätzungen. Gerade deswegen hinterfragt der Themenersteller doch auch das Vorgehen und stellt es nicht als faktisches "Fehlverhalten" dar!
Zitiere doch bitte die Stellen, in denen ich dem Themenersteller beschuldige, dass er a) "mit seiner Wiedergabe der Dinge komplett übertreibt" oder b) "die Unwahrheit mitteilt". Jetzt will ich Zitate sehen; Beitragsnummer, Zeit, und Zeile mit meinem exakten Wortlaut.
Alles andere zeigt nur wiederholt auf, dass du hier wieder aufs Geratewohl mutmaßt, weil dir es nicht in den Kram passt, dass jemand deine "Fakten" so nicht hinnimmt. Der Themenersteller hat nie abgestritten, dass es nur seine subjektiven Wahrnehmungen sind. Da wurde nichts zu Fakten verklärt, wie du es und so manch anderer versuchen. Gerade deswegen habe ich dazu auch nichts geschrieben.
Mir geht nur dieser Stuss auf den Senkel, und anders kann man es beim besten Willen nicht ausdrücken, der hier allen Ernstes propagiert, dass aufgrund umfassender subjektiver Einschätzungen eines, bloße subjektive Wahrnehmungen wiedergebenden Beitrages, ein faktisches Fehlverhalten zu erkennen vermag. Das ist und bleibt Stuss!
Wieso ich nun noch etwas untermauern soll, ist schlichtweg nicht logisch. Das habe ich gemacht. Aber ich wiederhole es gerne noch einmal, lies es dann aber bitte gaaaanz langsam.
- In der Bundesrepublik Deutschland herrscht der Grundsatz des Rechtsfahrgebotes. (§§ 2 II, 7 (I) StVO)
- Davon gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme (§ 7 IIIc StVO), die aber keine Pflicht (Rechtsfahrverbot) darstellt ("dürfen" und nicht "müssen" steht dort wortwörtlich).
- Ein Audi-Fahrer ist rechts gefahren, hat sich also an den Grundsatz aus Ziff. 1 gehalten.
Das ist eine auf Fakten basierende Subsumtion. Keine Mutmaßungen, keine Spekulationen, kein subjektiven Aspekte - einfach nur die Fakten eines Sachverhaltes auf das konkrete Recht angewandt.
Nun nun machst du das mal mit deiner Auffassung, dass der Audi-Fahrer etwas falsch gemacht hat. Ich bin gespannt, wie du das hinbekommen willst.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:
Für meine Ansicht spricht bereits allein der bloße Wortlaut - sowohl des Gesetzes als auch des Eingangsbeitrages.
Äh, nein. Ist nicht so.
Äh, doch. Denn genau das zeigen die drei Ziffern kurz zuvor auf. 😁
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. September 2016 um 23:13:39 Uhr:
[...]Ja, und? Könntest Du mal heraussuchen, wo ich geschrieben habe, man dürfe nicht rechts fahren? Die Frage ist, ob der Audi-Fahrer im konkreten Fall eine kluge Wahl getroffen hat. Eher nicht. Und, mit Verlaub, ich störe mich daran, ein solches Fahrverhalten als "vorbildlich" zu bezeichnen. Gerade dann, wenn die StVO eine bessere Fahrweise erlaubt, die für diese Situation geradezu maßgeschneidert ist. Den §7 Abs. 3c StVO gibt einzig dazu, eine bessere Alternative zur Fahrweise des Audi-Fahrers zu bieten. Wer sich gegen diese bessere Alternative entscheidet, bleibt zwar generell im Rahmen des Erlaubten, ist aber der schlechtere Autofahrer. ...
Wie konnte ich nur vergessen, dass du dabei gewesen bist. Wo waren noch einmal das Video, die genauen Messwerte der Lücke, Geschwindigkeit, Verweildauern? 😕
§ 7 IIIc StVO bietet allein eine Ausnahme und keine "bessere" Alternative für eine uns nahezu unbekannte Verkehrssituation. Allein darauf basieren jemanden als "schlechteren Autofahrer" zu bezeichnen, ist schlichtweg anmaßend und nichts anderes!
Wo steht denn etwa der Grund dafür, dass der Auto nach links wechseln musste? Wären rundum nur bessere Autofahrer gewesen, dann wäre er doch sicherlich mehrheitlich in die Mitte gewechselt. Wissen wir aber alle nicht und Mutmaßungen bringen niemanden in der Sache voran!
Wenn wir allein bei den Fakten bleiben und darauf das Recht anwenden, dann ist und bleibt das Verhalten des Audi-Fahrer ohne jedwede Beanstandung, mithin vorbildlich.
Die Behauptung des Gegenteils - also eines etwaigen Fehlverhaltens -, ohne faktenbasierenden Beweis ist dann aber genau das, was du als "lächerlich" monierst: eine grundsätzliche Schuldvermutung!
Deine Ansicht ist demnach grob verfassungswidrig! Folglich müsste ich meine "Darstellung" nicht einmal begründen (allein die grundgesetzliche Vermutung spricht schon dafür), aber im Gegensatz zu dir und anderen mache ich das - sogar schlüssig und stringent anhand des Gesetzes und Fakten. 😎
Ob es dir, dieses auf Fakten beruhende Ergebnis, nun widerstreben mag oder nicht, ist allein dein Problem.
Es rechtfertigt aber weder zur Anmaßung jemanden als "schlechteren Fahrer" zu bezeichnen, noch irgendein mögliches Gefährdungspotenzial herbeizubeschwören oder den Audi-Fahrer irgendeines sonstigen Fehlverhaltens zu bezichtigen, ohne auch nur den geringsten dafürsprechenden Fakt und entsprechende gesetzliche Grundlage zu bringen. (Nein, § 7 IIIc StVO hilft dir hier wirklich nicht weiter.)
Und nun allen viel Spaß dabei die Glaskugeln zu polieren. Ich bin gespannt was als nächstes an "Fakten" kommt. Wildwechsel, Geisterfahrer oder vielleicht sogar eine Invasion der kleinen, grünen Marsmännchen. Da wird sich doch sicherlich auch noch irgendwo ein Anhaltspunkt für wilde Spekulationen und weitere Mutmaßungen finden lassen. 😉
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. September 2016 um 22:01:14 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 04. Sep. 2016 um 16:9:17 Uhr:
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.
Nochmal für dich (alex) da bei dir anscheinend Seite 1 verbuggt ist 🙂
Und wo genau kannst du da etwas von der exakten Größe der Lücke, der exakten Geschwindigkeit oder einem objektiven Fehlverhalten des Audi-Fahrers lesen? 😕
Außer, dass dieser nach recht gefahren ist und entsprechend Spuren gewechselt hat, finden sich in diesem Auszug allein subjektive Ausführungen. Dann muss der Bug wohl bei euch liegen, wenn ihr da mehr rauslesen könnt als wirklich an Fakten vorhanden ist.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 13. September 2016 um 06:39:44 Uhr:
[...]Mein Reden. Für solche Fälle: Lenkraketen statt Nebelscheinwerfer! 😁
Besser wäre es. So langsam wird mir echt Angst und Bange, wer hier alles vermutlich am Straßenverkehr teilnimmt. Da können entsprechende Schutzvorrichtungen sicherlich nicht schaden. 😁
Schönes Referat. Nur leider scheinst du nicht ganz verstanden zu haben worum es geht. Daher Thema verfehlt, trotzdem 6...
Thema ist nicht inwiefern es "Strafbar" ist wann und wo jemand rechts oder links fährt. Thema ist ob es "fahrlässig" bzw "unvernünftig" ist bei hohem Tempo die Fahrbahn "hin und her" zu wechseln. Ausserdem ist die beschriebene Situation des TE kein Einzelfall, ich (und sicher viele andere) sehe ein ÄHNLICHES Verhalten des öfteren. Daher kann ich (und viele andere) durchaus gut einschätzen ob so ein Verhalten GEFÄHRLICH und auch UNNÖTIG ist.
Falls du die subtile Anspielung nicht verstanden hast: "Übertriebene Auslegung" impliziert hier ein "Oberlehrerverhalten" welches eher dumm weil nunmal gefährlich ist.
Um zu deinem schönen Gericht zu kommen: sollte es in so einer Situation zu einem Unfall kommen wird dem Audifahrer (mittlerweile als Synonym zu verstehen) eine nicht UNERHEBLICHE Teilschuld angerechnet werden, da er unnötigerweise (nein er war nicht gezwungen) risikoreich bei hohem Tempo die Fahrbahnen unverhältnismäßig oft und schnell gewechselt hat. Und wenn nicht dieser spezielle, dann der, den ich am Samstag selber gesehen habe. Und ob DAS stimmt, tja, das wirst du nun mir widerlegen müssen.
Wenn man sich nicht ausdrücken kann, zitiert man eben ins Endlose! Es ist auch nur noch belangloses Gezänk zwischen wenigen selbstdarstellerischen Streithähnen, die das Gesetz nicht verstehen wollen oder glauben, alles für sich selbst auslegen zu können. Ich habe keine Lust mehr auf diesen Thread und den beschrifteten Tapetenrollen.
Mittlerweile beschleichen mich ernsthaftte Zweifel, dass es hier noch um eine sachliche Diskussion statt um bloße Rechthaberei geht.
- Zum Ersten: BEWEISEN kann hier und muss hier niemand etwas, weil es schlicht unmöglich ist.
- Zum Zweiten: Subjektive Einschätzungen bleiben IMMRER sehr subjektiv und dienen eher nicht als Grundlage für eine Spitz-Auf-Knopf-Berechnung. Der eine Verkehrsteilnehmer arbeitet gelassen und unaufgeregrt mit Puls 56/min Manöver ab, bei denen andere Bürger mit hochroter Birne schweißgebadet mit dem Kackstift in der Hose kollabieren. Wer zu welcher Fraktion gehört, wissen wir nicht. Je nach eigenem Un/Vermögen werden dann die beobachteten Vorkommnisse bewertet und ausgeschmückt.
- Zum Dritten: Ob das eingangs geschilderte Verhalten un/vernünftig war ist ergo aus der Faktenlage nicht zu bewerten - aber es ist per se definitiv NICHT verboten.
- Viertens: Trotz mehrerer Millionen Kilometer auf nahezu allen BAB dieser schönen Republik fällt mir derartiges Verhalten nur sehr selten auf. Wesentlich häufiger anzutreffen ist die Spezies Wanderschikane auf Mitte/Links, die mit stierem Blick, offenem Maul und laufendem Sabber mit Vmax kurz über Parkuhr dahinvegetiert und nicht einmal ansatzweise auf die Idee kommt, dass die beschriebenen Fahrmanöver des Bösewichts sie evtl. aus ihrer Lethargie erwecken und zu der Kunst des Fahrspurwechsels Rechts animieren könnte. Gleich danach kommt Fraktion "Aber hier bin ich und hier soll ich sein und gewiss gibt es in 10 Kilometer voraus gewiss einen noch Langsameren und überhaupt alles
SchlampenRaser außerMuttiICH!".
Es ist natürlich ein Ding der Unmöglichkeit -sowohl draußen in der freien Verkehrswildbahn als auch hier im Forum- einfach mal freundlich und sensibel MITEINANDER umzugehen, gelassen zu bleiben und von der eigenen ehern-göttlichen Meinung/Fahrspur mal ab- und sich auf den Gegner Partner einzulassen.
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 13. September 2016 um 12:32:07 Uhr:
Schönes Referat. Nur leider scheinst du nicht ganz verstanden zu haben worum es geht. Daher Thema verfehlt, trotzdem 6...
Thema ist nicht inwiefern es "Strafbar" ist wann und wo jemand rechts oder links fährt. Thema ist ob es "fahrlässig" bzw "unvernünftig" ist bei hohem Tempo die Fahrbahn "hin und her" zu wechseln. Ausserdem ist die beschriebene Situation des TE kein Einzelfall, ich (und sicher viele andere) sehe ein ÄHNLICHES Verhalten des öfteren. Daher kann ich (und viele andere) durchaus gut einschätzen ob so ein Verhalten GEFÄHRLICH und auch UNNÖTIG ist.
Falls du die subtile Anspielung nicht verstanden hast: "Übertriebene Auslegung" impliziert hier ein "Oberlehrerverhalten" welches eher dumm weil nunmal gefährlich ist. ...
Bevor man anderen vorhält das Thema verfehlt zu haben, wäre es doch denknotwendig erforderlich, dass man selbst überhaupt verstanden hat, worum es geht. Daher schöner Ansatz, nur leider an den falschen Adressanten gerichtet. 🙄
Was du meinst, kennst, erfahren hast oder siehst, es tut alles nichts zur Sache, solange die konkreten Fakten fehlen. Ansonsten kann man auch mutmaßen, dass es einen Geisterfahrer oder Blitzeis gegeben haben könnte. Ja sogar eine Leiche lag schon auf der Fahrbahn. Und das alles auf der BAB 9. All' das haben auch viele andere gesehen, kann überall und jederzeit wieder vorkommen und dennoch nimmt es keiner einfach so an und zieht daraus Rückschlüsse auf ein etwaiges Fehlverhalten anderer.
Wo sind denn nun also endlich mal die Zahlen, Werte und nicht nur bloßen Mutmaßungen eurerseits?
Bis jetzt kam nichts außer belanglose und selbstherrliche Phrasendrescherei, wie schlimm, unnütz oder gar gefährlich ein Verhalten doch sei, welches ihr nicht einmal selbst gesehen habt. Aber natürlich pathetische Reden schwingen. 🙄
Interessant ist auch, dass du dir wieder einmal selbst widersprichst - innerhalb eines Beitrages!
Der Audi-Fahrer hat deiner Ansicht nach "fahrlässig" und "gefährlich" überholt, sich als "Oberlehrer" aufgeführt und fährt ohnehin "unnötige" Manöver. Genau das kann aber bereits eine Straftat sein, wie zuvor bereits dargelegt wurde. Jedenfalls wäre aber zumindest eine schwerwiegendere (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeit anzunehmen.
Wenn man also keine Ahnung hat - und das von dir hier Verfasste lässt bisher allein diesen Rückschluss zu -, dann hält man die "Füße still". Da Sinnbilder hier nicht ankommen: Finger weg von der Tastatur, wenn sowieso keine Sachkenntnis (sowohl tatsächlich als auch rechtlich) vorhanden ist, bevor man anderen etwas unterstellt! Du willst schließlich auch nicht als Kinderschänder im Internet dargestellt werden, weil du so schöne Märchen erzählen kannst, oder? Das mag dir jetzt vielleicht sachfremd erscheinen, ist aber letztlich nichts anderes. 😉
Zitat:
...
Um zu deinem schönen Gericht zu kommen: sollte es in so einer Situation zu einem Unfall kommen wird dem Audifahrer (mittlerweile als Synonym zu verstehen) eine nicht UNERHEBLICHE Teilschuld angerechnet werden, da er unnötigerweise (nein er war nicht gezwungen) risikoreich bei hohem Tempo die Fahrbahnen unverhältnismäßig oft und schnell gewechselt hat. Und wenn nicht dieser spezielle, dann der, den ich am Samstag selber gesehen habe. Und ob DAS stimmt, tja, das wirst du nun mir widerlegen müssen.
Wie oft hat er denn nachweislich die Spur gewechselt? Wie hoch war sein Tempo? Wonach richtest du die "Unverhältnismäßigkeit" (Weißt du überhaupt, was das bedeutet?)? Welches Risikopotenzial bestand tatsächlich? Welche konkrete Gefahr war gegeben? Wie schnell sind die Spurwechsel erfolgt? Und was hat nun irgendjemand anderes mit dem hier diskutierten Fall zu tun?
Bringt doch bitte endlich mal einer Antworten auf diese doch ach so simplen Fragen. Seit etlichen Beiträgen wird hier was von Gefährlichkeit, Risiko, Fahrlässigkeit, Unnötigem, etc. lamentiert, doch keiner hat auch nur den Funken Anstand und das letzte bisschen Rückgrat darauf mal Antworten zu bringen. Nur großmäulige und selbstherrliche inhaltslose Beiträge, mit immer weiter ausschweifenden Mutmaßungen erfolgen stattdessen.
Aber da du ganz offensichtlich DER Fachmann schlechthin bist und die ganze Situation durchschaut hast. Worauf sollte sich noch einmal die "nicht UNERHEBLICHE Teilschuld" bei einem etwaigen Unfall begründen? Bitte nenne die Haftungsgrundlage und den zugrundeliegenen Lebensachverhalt (denk daran, der muss beweisbar sein!).
Auf geht's! Nicht immer nur große Töne spucken, sondern endlich mal zeigen, was wirklich an Substanz und Können da ist.
Und du hast das Rechtsstaatsprinzip noch immer nicht verstanden. Bei der Unschuldsvermutung muss nichts widerlegt werden, sondern das Fehlverhalten bewiesen werden. Erinnere dich daran, wenn du dich mal wieder über ein Knöllchen oder dergleichen aufregen wirst und gleich nach "Ausflüchten" forschst.
Schade, dass du nicht auf dieses Grundrecht wirksam verzichten kannst. Die Behörden hätten sich gewiss gefreut, wenn sie dir am Tag zig tausende Bußgelder und Strafen auferlegen und du jedes Mal beweisen müsstest, dass das doch gar nicht sein kann. [Eigentlich sehr schade. Vielleicht würde das den Erkenntnisprozess beschleunigen.]
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 13. September 2016 um 13:47:56 Uhr:
Wenn man sich nicht ausdrücken kann, zitiert man eben ins Endlose! Es ist auch nur noch belangloses Gezänk zwischen wenigen selbstdarstellerischen Streithähnen, die das Gesetz nicht verstehen wollen oder glauben, alles für sich selbst auslegen zu können. Ich habe keine Lust mehr auf diesen Thread und den beschrifteten Tapetenrollen.
Niemand wird zum Lesen oder verfolgen des Themas gezwungen.
Ich finde es nur Quatsch, wenn hier vollkommen spekulative Behauptungen aufgestellt werden, ohne dass auch nur einer von denen den Anstand besitzt und mal auf einfache Rückfragen antwortet. Das ist doch das Mindeste, wenn ich anderen öffentlich Fehler vorwerfe oder gar bezichtige, dass sie sich "fahrlässig" und "gefährlich" im Straßenverkehr verhalten.
EDIT:
Danke, @twindance.
Es gibt also doch noch Hoffnung, dass auch andere Wert auf Substanz bei Beiträgen legen und nicht nur auf wilde Mutmaßungen und Spekulationen aufbauen!
"Viertens: ....nicht einmal ansatzweise auf die Idee kommt, dass die beschriebenen Fahrmanöver des Bösewichts sie evtl. aus ihrer Lethargie erwecken und zu der Kunst des Fahrspurwechsels Rechts animieren könnte........
was besonders traurig ist, wenn man sich denen mit deutlich höherer Geschwindigkeit auf der rechten Spur nähert, um nach dem Überholvorgang (natürlich auf der linken Spur) sich auf der rechten Spur schnell zu entfernen.
Allerdings ist noch Hoffnung gegeben. In 2-3 von 10 solcher Fahrmanöver sehe ich im Rückspiegel schon das erfreuliche Ergebnis.
Mit der Erkenntnis, dass das beschriebene Fahrmanöver nicht verboten, manchmal grenzwertig und manchmal auch gefährlich sein könnte, könnte doch ein Schlussstrich gezogen werden, oder?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Sep. 2016 um 14:41:31 Uhr:
Mit der Erkenntnis, dass das beschriebene Fahrmanöver nicht verboten, manchmal grenzwertig und manchmal auch gefährlich sein könnte, könnte doch ein Schlussstrich gezogen werden, oder?
Danke, gerne. Hab auch langsam keine Lust mehr den
editiert - twindance
zu füttern 😉
Am Ende macht ja eh jeder was er will, bis es halt kracht. Dann ist das geweine groß und Papa verteilt Hausarrest. Von mir aus.
Ich würde mit derartigen Wünschen vorsichtig sein - die werden manchmal schneller wahr, als der Finger über die Tastatur zucken kann. Bei all Deinem Tun - bedenke die Folgen!
Ich habe nicht immer derart gute Laune und Geduld!
twindance/MT-Moderation
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 13. September 2016 um 14:58:10 Uhr:
[...]
Danke, gerne. Hab auch langsam keine Lust mehr den Troll zu füttern 😉
Am Ende macht ja eh jeder was er will, bis es halt kracht. Dann ist das geweine groß und Papa verteilt Hausarrest. Von mir aus.
Ersten, scheinst du wieder einmal nichts gelesen oder es zumindest nicht verstanden zu haben.
Aber nachdem du schon einmal eine "Nachbearbeitung" kassiert hast
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. September 2016 um 18:11:44 Uhr:
...
Unprovozierte und deplatzierte Verbalentgleisung entfernt - bitte mal die NUB und Beitragsregeln lesen - diese sind sogar ganz objektiv niedergeschrieben - twindance/MT-Moderation
ICH habe häufig solche Actionhelden auf der AB gesehen und dort verhielt es sich genau so wie ich es beschrieben habe. Nur ist es nicht immer ein Audi.
...
jetzt noch größere und frechere Töne zu spucken, das ist mehr als unverschämt! Das zeigt einzig und allein, dass du nichts zur Sache beitragen kannst, sondern nur unsachliche und persönliche Angriffe schieben magst. 😠