Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

364 weitere Antworten
364 Antworten

Cooler Thread.

@alex.miamorsch, dein Stil gefällt mir. Dass mancher hier dir offenbar nicht folgen kann (auf diversen Ebenen), nimm's hin.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 13. Sep. 2016 um 22:32:10 Uhr:


Für zwei Sekunden allein wird auch kaum jemand zwei Fahrspuren wechseln.

Nun ist mir auch klar, wieso du das alles gar nicht verstehen kannst. Naja, das kommt noch. Evtl erinnerst du dich später daran wenn deine Probezeit des FS vorbei ist und du mal gesehen hast "was kaum einer machen wird". 😁

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 13. September 2016 um 23:22:02 Uhr:


[...]Woher willst Du wissen, was faktisch gegeben war? Alle verfügbaren Anhaltspunkte findest Du im Ausgangsbeitrag des TE. Diese ignorierst Du aber.

Und wo bitte im Eingangsthema steht nun genau der Fakt, was der Audi-Fahrer falsch gemacht hat? Bisher kam trotz wiederholter Aufforderung nichts dergleichen. Nur Spekulationen und Mutmaßungen nebst unsachlicher (oder beleidigender) Kommentierung.

Daher solltest du dir etwas besseres Ausdenken. 😉

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 13. September 2016 um 23:22:02 Uhr:


[...]Dagegen spricht viel. Um es mal kurz zu machen:

Spurwechsel = erhöhte Betriebsgefahr
Tempo > 200 km/h = erhöhte Betriebsgefahr

Die Kombination aus beidem, also unnötige Spurwechsel über drei Fahrstreifen bei 200 km/h, bedeutet ein deutlich erhöhtes Risiko für alle Beteiligten. Wer solche Fahrweise pflegt, fährt alles andere als "vorbildlich" und bekommt dafür im Schadensfalle vor Gericht die Quittung.

Richter benötigen dazu in einem Zivilprozess übrigens "...keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet." - Also keine Videobeweise oder sekundengenauen Zeitangaben. Stützt sich auf § 286 ZPO, freie Beweiswürdigung. Dürfte Dir völlig neu sein und nicht gefällen, ändert aber nichts an den Tatsachen.

Wenn man etwas liest, sollte man es auch verstehen, bevor man damit hausieren geht.

Was hat die erhöhte Betriebsgefahr des Tempos bitte für eine Relevant? Keine! Denn diese erhöhte Betriebsgefahr beruht allein auf dem Umstand der Geschwindigkeit, nicht darauf, ob diese links, rechts oder in der Mitte gefahren wurde. Führt (dich) also nicht weiter.

Ein Spurwechsel per sé begründet keine erhöhte Betriebsgefahr. Vielmehr ist es ein ganz normaler und wiederkehrender verkehrstypischer Vorgang, der vom Gesetz sogar grds. verpflichtend erwartet wird. Faktische Anhaltspunkte für einen fehlerhaft durchgeführten Spurwechsel gibt es keine. Demnach führt dich das also auch nicht weiter.

Folglich wird auch kein Gericht darauf erkennen, dass hier irgendetwas ohne (teil-) schuldhaftes Fehlverhalten zuzuerkennen sei.

Wenn du schon neue rechtliche Aspekte hinzuziehst, solltest du dich damit auch ganzheitlich beschäftigen und nicht nur dir genehme Aspekte herausziehen.
Wenn du einen Anspruch vor Gericht geltend machst, so obliegt grds. die die Darlegungs- und Beweislast. Dann zeig mal bitte das Gericht, welches unter Wahrung der freien Beweiswürdigung deiner Ansicht zustimmt, wenn du dort vorträgst, dass deines Schwagers Kollegin, deren Schwippschwägerin den Bäckersjungen kennt, der von seinem Nachbarn gehört hat, dass der Weihnachtsmann dem Osterhasen, der den Nikolaus dabei gesehen haben soll, wie er... Das wird allenfalls eine Lachnummer, aber kein tauglicher Beweis. Und nichts anderes wird hier versucht. Über mittelbares Hörensagen soll hier jemand verächtlich gemacht werden.

Dann bring doch nunmehr mal einen tauglichen Beweis vor. Die Beweismittel dürften dir inzwischen bekannt sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. September 2016 um 23:23:50 Uhr:


@alex.miamorsch Kann man das auch etwas straffer auf den Punkt bringen?

Wie du erkennst, ist es für viele schon schwer genug, ausführliche und einfach gehaltene Beiträge inhaltlich richtig zu erfassen und umzusetzen. Glaubst du wirklich, dass das mit verkürzten, abstrakten Beiträgen besser wird? Ich befürchte nicht.

Es steht dir jedoch gänzlich frei, es einfach mal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen. Wenn du Jurist bist, kannst du dabei auch erfassen, welches faktisches Fehlverhalten des Audi-Fahrers nun vorliegt oder auch nicht. Das würde, so denke ich, allen weiterhelfen.

Zitat:

@warnkb schrieb am 14. September 2016 um 00:11:50 Uhr:


..., entblödet sich nicht einmal das Grundgesetz in diesem Zusammenhang zu zitieren ...

Ganz offensichtlich ist es erforderlich, wenn hier versucht wird anderen Verkehrsteilnehmern strafbares Verhalten anzudichten.

Zitat:

... und verdreht jedem das Wort im Mund, der die eindeutige Absicht hinter dem im Eingangspost erwähnten Fahrmanöver klar erkannt hat: es ist pure Arroganz des vermeintlich moralisch höher stehenden Fahrers, der die schwachen (weil langsameren) in die Schranken des Rechtsfahrgebots verweisen will.

Dann belege doch bitte mal mit Zitaten, wem ich wann und wo das Wort im Munde rumgedreht haben soll. An meinen entsprechenden Texten sollte es dir doch nicht mangeln.

Oder hast du etwa wieder nur eine große Klappe und es folgt nichts.

Zitat:

In eklatanter Unkenntnis der Rechtslage, wohlgemerkt.

Wie oft habe ich dich aufgefordert mich eines besseren zu belehren? Wo sind denn nun die Rechtsquellen, die meine Unkenntnis belegen? Jetzt wäre es allerspätestens an der Zeit mal etwas zu liefern, außer immer dieselben leeren Phrasen.

Aber es wird wohl wieder nichts folgen. Das ist nämlich typisch für diejenigen, denen es am Vermögen sachliche Diskussionen zu führen fehlt. Allein persönlich zu werden, ist keine Argumentation, sondern allein ein eigen ausgestelltes Armutszeugnis.

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 14. September 2016 um 03:53:03 Uhr:


[...]Nun ist mir auch klar, wieso du das alles gar nicht verstehen kannst. Naja, das kommt noch. Evtl erinnerst du dich später daran wenn deine Probezeit des FS vorbei ist und du mal gesehen hast "was kaum einer machen wird". 😁

Du willst uns also allen mitteilen, dass nur du allein den deutschen Straßen- und insb. Autobahnverkehr kennst. Interessante These!

Bis wann geht meine reguläre Probezeit gleich noch mal? Das solltest du doch sicherlich wissen, wenn du es so genau ansprichst.

Oder war es wieder einmal der Versuch nur persönlich zu werden, nachdem du bereits zwei Klatschen deswegen kassiert hast? An sachlicher Substanz mangelt es deinen Beiträgen jedenfalls schon länger. Ohne Argumente muss man wohl persönlich werden. Ist halt nur blöd, wenn es nicht wirklich wirkt. 🙄

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. September 2016 um 02:52:15 Uhr:


Cooler Thread.

@alex.miamorsch, dein Stil gefällt mir. Dass mancher hier dir offenbar nicht folgen kann (auf diversen Ebenen), nimm's hin.

Sehe ich genauso. Es ist ein toller Spaß, wie sich hier so mancher aufplustert, nur weil es an Logik und Argumenten fehlt.

Das man es leider nicht ändern kann, weiß ich inzwischen auch. Es dient allein nur noch dem Spaß an der Freude. Sozusagen ein gutes Finger-Warm-up für die alltägliche Tipparbeit.

Ich bedauere es jedoch jetzt schon sehr, dass die Zeit dafür absehbar knapper wird.

Gerne. Also mal auf ganz einfach gehäkelt: der Audifahrer hatte Spaß dran und verkehrswidrig war es nicht. Nur ein bisschen hyper. Aber das trifft auf viele zu. Pünktchen. 🙂

Ähnliche Themen

Kann man so stehenlassen.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. September 2016 um 09:30:28 Uhr:


Wenn man etwas liest, sollte man es auch verstehen, bevor man damit hausieren geht.

Schon richtig. Nur, warum bemühst Du Dich dann nicht darum, Deinem eigenen Anspruch auch gerecht zu werden?

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. September 2016 um 09:30:28 Uhr:


Ein Spurwechsel per sé begründet keine erhöhte Betriebsgefahr

Doch, das tut er. Lass Dir das von einem Anwalt für Verkehrsrecht erklären. Oder von sonstwem aus dem Real Life, der deutlich mehr davon versteht als Du.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. September 2016 um 09:30:28 Uhr:


Wenn du einen Anspruch vor Gericht geltend machst, so obliegt grds. die die Darlegungs- und Beweislast.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 12. September 2016 um 21:07:57 Uhr:


Und hierzulande muss nun einmal ein Fehlverhalten nachgewiesen werden und nicht umgekehrt. (Das ist ein fieser Aspekt, ich weiß.)

Auf den konkreten Fall bezogen schon wieder falsch gedacht. Lass es doch bitte sein, hier Leute mit Deiner Stammtischjuristerei in die Irre zu führen. Bei einem Unfall hätte der Audi-Fahrer zu beweisen, dass der Unfall auch dann passiert wäre, wenn er 130 km/h gefahren wäre - Unabwendbarkeitsbeweis. 130 km/h ist das Tempo des Idealfahrers.

Von daher kann der Audi-Fahrer schon allein aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht "vorbildlich" gefahren sein. Seine unnötigen Spurwechsel über drei Fahrstreifen wären in einem Verfahren zusätzlich als Erhöhung der Betriebsgefahr zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. September 2016 um 09:30:28 Uhr:


Dann bring doch nunmehr mal einen tauglichen Beweis vor. Die Beweismittel dürften dir inzwischen bekannt sein.

Warum ich das nicht tun muss, steht weiter oben. Lesen und verstehen. Außerdem hat sich zu dem Punkt schon ein anderer Teilnehmer geäußert, was Dir entgangen sein muss:

Zitat:

@twindance schrieb am 13. September 2016 um 13:55:20 Uhr:


  • Zum Ersten: BEWEISEN kann hier und muss hier niemand etwas, weil es schlicht unmöglich ist.

MfG, Tazio1935

Die ach so alte Leier...

Zwei Juristen, drei Meinungen.

Vergesst es, das ist der Normalzustand.

Was mich allerdings an dieser Diskussion zunehmend nervt, sind zwei Dinge:

- Der unangemessen persönliche Stil.

- Der Umstand, dass interpretiert wird, der böse Audifahrer wolle die langsameren Mittelspurfahrer auf die rechte Spur verweisen, und deswegen sei er "böse". Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Es zeigt aber auf, wie manche recht einfachen Dinge auf eine geradezu absurde Weise ziel-interpretiert werden.

Und, ja: Es GIBT ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt nicht nur für bestimmte langsame(re) Fahrzeuge oder bestimmte Geschwindigkeitsbereiche. Man muss sich davor hüten, dem Mittelspurschleichen das Wort zu reden aus Gründen (tatsächlich oder angeblich) erhöhter Betriebsgefahr beim Spurwechsel (auch wenn man manchmal den Eindruck gewinnen kann, dass genau diese Angst vor dem Spurwechsel die Motivation fürs Mittelspur- oder Dauerlinks-Fahren ist).

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. September 2016 um 10:21:29 Uhr:


Zwei Juristen, drei Meinungen.

Dazu gibt es keine unterschiedlichen Meinungen von Juristen. Der Idealfahrer ist in der Rechtsprechung mit 130 km/h definiert. Das ist einfach Fakt, keine Meinung. Spurwechsel (und übrigens auch Überholmanöver) erhöhen die Betriebsgefahr zusätzlich, also auch das Unfallrisiko.

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, den Audi-Fahrer in seinem Verhalten als leuchtendes Vorbild hinzustellen - auch wenn dieses Verhalten nicht verboten war. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist sinnvoll oder gar vorbildlich.

MfG, Tazio1935

Ich wäre mir nicht so sicher, ob 130km/h = Richtgeschwindigkeit trotzdem als Idealfahrer anzusehen ist. Ich bin mir sicher, in vielen Fällen wo es strittig wird, sind auch 130km/h dann als zu viel angesehen.

Aber witzig finde ich es, dass bei einer Diskussion über die vermeintlich übertriebene Auslegung des Rechtsfahrgebotes es darauf rausläuft darüber zu disktutieren, wann man zu viel rechts fährt und sich dort in Details verliert.
Mir würd es reichen, zu sagen, das Rechtsfahrgebot ist bei weitem nicht übertrieben ausgelegt und gängige Rechtssprechungen wie lange man Links bleiben darf sind Höchstgrenzen die man bitte im Alltag nicht ausreizen muss!

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:28:33 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. September 2016 um 10:21:29 Uhr:


Zwei Juristen, drei Meinungen.

Dazu gibt es keine unterschiedlichen Meinungen von Juristen. Der Idealfahrer ist in der Rechtsprechung mit 130 km/h definiert. Das ist einfach Fakt, keine Meinung. Spurwechsel (und übrigens auch Überholmanöver) erhöhen die Betriebsgefahr zusätzlich, also das Unfallriskio.

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, den Audi-Fahrer in seinem Verhalten als leuchtendes Vorbild hinzustellen - auch wenn dieses Verhalten nicht verboten war. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist sinnvoll oder gar vorbildlich.

MfG, Tazio1935

Werter Mitforianer Tazio,

doch, es gibt dazu sogar mehr als zwei Meinungen von Juristen (ohne dies möglicherweise in einen unangemessenen Kollegenstreit ausarten lassen zu wollen. Kein erstinstanzliches Urteil würde je obergerichtlich aufgehoben werden, wenn dies nicht so wäre; kein Obergericht müsste sich nach Zurückverweisung vom BGH Segelanweisungen geben lassen).

Und niemand will den besagten Audifahrer als "leuchtendes Vorbild" hinstellen.

Sicher ist es auch richtig, dass nicht alles sinnvoll ist, was nicht verboten ist.

Allerdings muss man doch konzedieren, dass sich auch zwei durchaus per se und für sich jeweils richtige Auffassungen gegensätzlich gegenüberstehen können.

Das Rechtsfahrgebot ist ein klassischer Zielkonflikt des Straßenverkehrs: Sicher wird die Betriebsgefahr kurzfristig erhöht, wenn ein Spurwechsel erfolgt. Dieser ist aber um des flüssigen Verkehrs willen erforderlich und daher auch vorgeschrieben. Zumal die Betriebsgefahr immer auch eine zeitliche Dimension hat. Verglichen mit dauerndem Mittelspurschleichen oder Permanentlinksfahren ist die kurzfristig erhöhte Betriebsgefahr eines Spurwechsels völlig vernachlässigbar.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. September 2016 um 10:37:11 Uhr:


Und niemand will den besagten Audifahrer als "leuchtendes Vorbild" hinstellen.

Diesen Punkt solltest Du unbedingt mit dem Teilnehmer

alex.miamorsch

erörtern. Viel Erfolg! 😁

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 11:00:30 Uhr:



...
Diesen Punkt solltest Du unbedingt mit dem Teilnehmer alex.miamorsch erörtern. Viel Erfolg! 😁

MfG, Tazio1935

Ähm... nein. 😁

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. Sep. 2016 um 09:30:28 Uhr:


Du willst uns also allen mitteilen, dass nur du allein den deutschen Straßen- und insb. Autobahnverkehr kennst. Interessante These!

Nein, das will ich durchaus nicht. Wie du ja so schön festgestellt hast habe ich das persönlich gemeint.

Wenn du ein Zitat mit dem dazugehörigen Kommentar in Verbindung bringen würdest, verstehst du das auch sicher. Bist ja ein cleveres Kerlchen. Versuchs doch einfach mal 😉

Für einen Spurwechsel benötigt man : Funktionierende Blinker, Intakte Aussenspiegel, Ausreichend Sehstärke und vor allem Hirn.
Ist all das vorhanden, kann ich beim besten Willen keine erhöhte Betriebsgefahr bei einem Spurwechsel feststellen.

P.s. Schulterblick selbstverständlich auch

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2016 um 09:51:44 Uhr:


Gerne. Also mal auf ganz einfach gehäkelt: der Audifahrer hatte Spaß dran und verkehrswidrig war es nicht. Nur ein bisschen hyper. Aber das trifft auf viele zu. Pünktchen. 🙂

Das wäre aber nicht nicht zielführend genug.

Der Audi-Fahrer könnte Spaß daran gehabt haben, was wir aber nicht wissen (können). Viel schlimmer wiegt ohnehin, dass dem Audi-Fahrer hier gerade doch vehement unterstellt wird, teils mit hanebüchenen Ausführungen, dass er gerade doch etwas falsch (bis hin zu möglichen Straftaten) gemacht hat.

Und dieser - mit Verlaub - absurde Stuss lässt sich leider nicht mit zwei, drei knappen Sätzen widerlegen. Sonst würde ich es tun.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:14:47 Uhr:


[...]Schon richtig. Nur, warum bemühst Du Dich dann nicht darum, Deinem eigenen Anspruch auch gerecht zu werden?

Werde ich - auf ganzer Linie. Du verstehst es halt nur nicht. 🙄

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:14:47 Uhr:


[...]Doch, das tut er. Lass Dir das von einem Anwalt für Verkehrsrecht erklären. Oder von sonstwem aus dem Real Life, der deutlich mehr davon versteht als Du.

Dann zeig bitte die Stelle in Kommentierungen, Urteilen oder sonstigen Rechtsquellen, die den Spurwechsel als per sé die Betriebsgefahr erhöhend bewerten. Bedenke dabei aber stets, dass der Spurwechsel für den Gesetzgeber ein immanent wichtiger und verkehrstypischer Geschehensablauf ist.

Auf geht's. Nicht nur labern, sondern auch mal etwas abliefern.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:14:47 Uhr:


[...]Auf den konkreten Fall bezogen schon wieder falsch gedacht. Lass es doch bitte sein, hier Leute mit Deiner Stammtischjuristerei in die Irre zu führen. Bei einem Unfall hätte der Audi-Fahrer zu beweisen, dass der Unfall auch dann passiert wäre, wenn er 130 km/h gefahren wäre - Unabwendbarkeitsbeweis. 130 km/h ist das Tempo des Idealfahrers.

Von daher kann der Audi-Fahrer schon allein aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht "vorbildlich" gefahren sein. Seine unnötigen Spurwechsel über drei Fahrstreifen wären in einem Verfahren zusätzlich als Erhöhung der Betriebsgefahr zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen.

Irreführende Stammtischjuristerei betriebst du mit deinesgleichen. Ansonsten wären schon längst mal brauchbare Quellen geliefert wurden. Da kommt aber nicht. Wahrscheinlich mangels Zugang zu entsprechenden Quellen. 😰

Du kannst jetzt noch seitenweise etwas zur Richtgeschwindigkeit ausführen, nur geht es am Thema vorbei. Denn die damit begründete erhöhte Betriebsgefahr resultiert weiterhin allein aus der Geschwindigkeit selbst und nicht aus der Spurauswahl des Fahrers.

Die behauptete Unnötigkeit des Spurwechsels und daraus resultierende Gefahrenerhöhungen wären demnach weiterhin von dir zu beweisen. Auf geht's: neues Spiel - neues Glück! 😎

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:14:47 Uhr:


[...]Warum ich das nicht tun muss, steht weiter oben. Lesen und verstehen. ...

Das dem nicht so ist, ist zuvor dargelegt wurden. Du bist weiterhin in der Bringpflicht, wenn du ein Fehlverhalten nachweisen möchtest.

Zitat:

Außerdem hat sich zu dem Punkt schon ein anderer Teilnehmer geäußert, was Dir entgangen sein muss:

Zitat:

@twindance schrieb am 13. September 2016 um 13:55:20 Uhr:


  • Zum Ersten: BEWEISEN kann hier und muss hier niemand etwas, weil es schlicht unmöglich ist.

Dann solltest du auch mal den herangezogenen Beitrag vollständig zitieren und gebotenermaßen im Voraus lesen und verstehen. Da steht nämlich deutlich mehr, was du und deinesgleichens konsequent ignorieren. U.a., dass dem Audi-Fahrer anhand der im Eingangsbeitrag gegebenen Schilderung gerade KEIN verbotenes Verhalten unterstellt werden kann.

Und nun? Außer Späßen Spesen ist bei dir wieder nichts dabei gewesen. 🙄

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. September 2016 um 10:21:29 Uhr:


Die ach so alte Leier...

Zwei Juristen, drei Meinungen.

Vergesst es, das ist der Normalzustand.

Absolute Zustimmung! Gegen einen sachlichen und objektiven Meinungsaustausch spricht auch nichts.
Doch sollte die Gegenauffassung doch wenigstens etwas Substanz außer wilden Spekulationen, Mutmaßungen und persönlich werdenden Inhalten aufweisen.

Zitat:

Was mich allerdings an dieser Diskussion zunehmend nervt, sind zwei Dinge:

- Der unangemessen persönliche Stil.

- Der Umstand, dass interpretiert wird, der böse Audifahrer wolle die langsameren Mittelspurfahrer auf die rechte Spur verweisen, und deswegen sei er "böse". Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Es zeigt aber auf, wie manche recht einfachen Dinge auf eine geradezu absurde Weise ziel-interpretiert werden.

Und, ja: Es GIBT ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt nicht nur für bestimmte langsame(re) Fahrzeuge oder bestimmte Geschwindigkeitsbereiche. Man muss sich davor hüten, dem Mittelspurschleichen das Wort zu reden aus Gründen (tatsächlich oder angeblich) erhöhter Betriebsgefahr beim Spurwechsel (auch wenn man manchmal den Eindruck gewinnen kann, dass genau diese Angst vor dem Spurwechsel die Motivation fürs Mittelspur- oder Dauerlinks-Fahren ist).

Den "unangemessenen persönlichen Stil" wirst du nicht mehr wegbekommen. In eine Lage hineinmanövriert, in der man keine wirklichen Argumente für die sachlichen Diskussion mehr, bleibt einem einzig und allein, dass man persönlich werden muss. Dass ist das vermeintliche "Ass im Ärmel" des Stammtischpalavers.

Dass es schlichtweg keine Anhaltspunkte für ein - dem Audi-Fahrer vorgeworfenes - Fehlverhalten gibt, wird bewusst und wiederholt, dafür umso konsequenter ignoriert. Egal wie oft und vielfältig man darauf verweist, dass man da auch mit biegen und brechen keinen derartige Vorwurf erheben kann.

Dafür werden dann immer weitere Nebenaspekte, die vermeintlich doch allzu gut passen könnten, in die Manege geworfen. Dass auch dies wieder ohne jede wirkliche Substanz erfolgt, sieht man inzwischen auch zum wiederholten Male. Dann wird halt gleich wieder ein "Ass aus dem Ärmel" gezaubert und persönlich angegriffen. 😠
Schließlich kann es nicht sein, was am Mittelspur-und Langsamkeits-Stammtisch nicht sein darf. Jeder dagegen ist automatisch ein böser Raser, Drängler oder Rowdy..auch wenn er womöglich selbst nur 80 fährt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 10:28:33 Uhr:


[...]Dazu gibt es keine unterschiedlichen Meinungen von Juristen. Der Idealfahrer ist in der Rechtsprechung mit 130 km/h definiert. Das ist einfach Fakt, keine Meinung. Spurwechsel (und übrigens auch Überholmanöver) erhöhen die Betriebsgefahr zusätzlich, also auch das Unfallrisiko.

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, den Audi-Fahrer in seinem Verhalten als leuchtendes Vorbild hinzustellen - auch wenn dieses Verhalten nicht verboten war. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist sinnvoll oder gar vorbildlich.

Der Idealfahrer hält sich zunächst einmal (ganzheitlich - nicht nur auszugsweise nach Bedarf) an das Gesetz. Dieses empfiehlt allein, dass jener nicht über 130km/h fährt. Dagegen verpflichtet es diesen grds. nach erfolgtem Überholvorgang zum Spurwechsel. Im Fall der Ausnahme dürfte er - er muss es aber nicht - in der Mitte verweilen, solange die Ausnahme begründet ist. Danach ist er wieder zum Spurwechsel verpflichtet.

Um es mal in deinen Worten zusagen:
Darüber gibt es keine zwei Meinungen, sondern allein das ist der Fakt.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn es brauchbare Quellen gibt, die belegen, dass allein der Spurwechsel die allgemeine Betriebsgefahr erhöht. Bisher habe ich dazu nichts entsprechendes gefunden.
Das einzige was zweifelsfrei feststeht ist, dass dem Fahrer beim Spurwechsel eine erhöhte Sorgfaltspflicht obliegt (vgl. § 7 V StVO). Insofern bedürfte es daher eigentlich gar keiner erhöhten Betriebsgefahr mehr, wenn sich allein schon aus der ihm obliegenden gesteigerten Sorgfaltsverpflichtung eine Verletzung ergäbe. Dann wäre ohnehin ein (Mit-) Verschulden gegeben und es bedürfte keiner bloßen Mithaftung mehr.
Beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit wäre aber gerade das nicht der Fall (es ist schließlich nicht verboten; im Gegensatz zum nicht gefahrlosen Spurwechsel), weswegen eine erhöhte Betriebsgefahr angenommen wird.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. September 2016 um 10:37:11 Uhr:


[...]Werter Mitforianer Tazio,

doch, es gibt dazu sogar mehr als zwei Meinungen von Juristen (ohne dies möglicherweise in einen unangemessenen Kollegenstreit ausarten lassen zu wollen. Kein erstinstanzliches Urteil würde je obergerichtlich aufgehoben werden, wenn dies nicht so wäre; kein Obergericht müsste sich nach Zurückverweisung vom BGH Segelanweisungen geben lassen). ...

Sicher ist es auch richtig, dass nicht alles sinnvoll ist, was nicht verboten ist.

Allerdings muss man doch konzedieren, dass sich auch zwei durchaus per se und für sich jeweils richtige Auffassungen gegensätzlich gegenüberstehen können.

Vollkommen richtig!

Nur wissen diejenigen, die eine andere Meinung "kassieren", dass sie diese auch hinreichend - rechtlich wie tatsächlich - begründen müssen. Selbst ein verfassungsgerichtliches Sondervotum erfolgt mit rechtlicher und tatsächlicher Begründung; nicht jedoch mit Mutmaßungen und Unterstellungen.

Zitat:

... Das Rechtsfahrgebot ist ein klassischer Zielkonflikt des Straßenverkehrs: Sicher wird die Betriebsgefahr kurzfristig erhöht, wenn ein Spurwechsel erfolgt. Dieser ist aber um des flüssigen Verkehrs willen erforderlich und daher auch vorgeschrieben. Zumal die Betriebsgefahr immer auch eine zeitliche Dimension hat. Verglichen mit dauerndem Mittelspurschleichen oder Permanentlinksfahren ist die kurzfristig erhöhte Betriebsgefahr eines Spurwechsels völlig vernachlässigbar.

Bei einem Spurwechsel würde ich allein die erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. § 7 V StVO) und deren etwaiges Auslassen als Anknüpfungspunkt für ein etwaiges (Mit-) Verschulden ansehen. Eine erhöhte Betriebsgefahr dürfte von einem verkehrstypischen Manöver und ohne fahrzeugspezifische, gefahrenerhöhende Eigenschaften (der Audi wäre weder übermäßig groß, schwer, etc.) nicht gegeben sein. Entgegenstehende Urteile oder anderweitige Literatur habe ich auf die Schnelle jedenfalls nicht gefunden.
Daher käme wohl allein die Richtgeschwindigkeit überschreitende Geschwindigkeit als Erhöhung der (allgemeinen) Betriebsgefahr tatsächlich in Betracht.

Letztlich kann es aber ohnehin dahingestellt bleiben, da es für den Ausgangsfall ohnehin keine Relevanz hat. Ein Gefährdungsmoment ist mangels entsprechender objektiver Anhaltspunkte schließlich nicht gegeben.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 14. September 2016 um 11:00:30 Uhr:


[...]

Diesen Punkt solltest Du unbedingt mit dem Teilnehmer

alex.miamorsch

erörtern. Viel Erfolg! 😁

Du hast aber schon meine Beiträge gelesen und deren Inhalt verstanden. Es macht nicht wirklich dem Anschein, dass dir das auch vollends gelungen ist. 😉

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 14. September 2016 um 11:12:54 Uhr:


[...]Nein, das will ich durchaus nicht. Wie du ja so schön festgestellt hast habe ich das persönlich gemeint.
Wenn du ein Zitat mit dem dazugehörigen Kommentar in Verbindung bringen würdest, verstehst du das auch sicher. Bist ja ein cleveres Kerlchen. Versuchs doch einfach mal 😉

Demnach geht es dir also erneut allein darum, einen anderen zu diffamieren und persönlich anzugreifen. Das ist doch mal ein gelungener Ansatz für jemanden, der ansonsten wohl nichts mehr zur Sachdebatte beitragen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen