Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Jeder der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, dem sollte man ein halbes Jahr die Pappe lochen. Es ist einfach nur eine Pest und wird immer schlimmer und durch ein generelles TL von 130 KM/H dann nochmal extremer.🙄
garantiert nicht, denn es gibt noch genug Schlaftabletten die noch langsamer unterwegs sind.
Erst am vergangenen WE auf der A9 bei Nürnberg.
Auffahrt auf die BAB. 3 LKW´s auf mittlerer Spur. Warum? weil ne Olle Mutti meint sie müsse auf der BAB mit 60!!! dahintuckern. Ein einscheren auf die Mittelspur war auch erst nach gut 3 km möglich, da es der Verkehrsfluß nicht zuließ ohne jemanden auszubremsen, etc. zu wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Jeder der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, dem sollte man ein halbes Jahr die Pappe lochen. Es ist einfach nur eine Pest und wird immer schlimmer und durch ein generelles TL von 130 KM/H dann nochmal extremer.🙄
Unsinn! Das Problem käme erst richtig zur Geltung, weil etliche "Patienten", nun auch noch mit behördlichem Segen ihre Frustrationen und Verkehrserzieherkomplexe auf der AB ausleben würden...🙄
Das habe ich auch schon erlebt.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Jeder der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, dem sollte man ein halbes Jahr die Pappe lochen. Es ist einfach nur eine Pest und wird immer schlimmer und durch ein generelles TL von 130 KM/H dann nochmal extremer.🙄
Bullshit. Eher im Gegenteil. Die Oberlehrer, die ja schon 130 auf der linken Spur fahren würden sich in ihrem Hilfssherrifvorgehen noch mehr bestätigt fühlen und ihren hoheitlichen Job in Sinne der der Einbremsung und Maßregelung der Gesellschaft innerhalb desStraßenverkehrs wahrscheinlich noch weiter über das Rechtsfahrgebot stellen. Merkt man ja jetzt schon auf limitierten Strecken.
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Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.
ich fürchte nein, sondern es kämen noch andere Probleme dazu:
auch weiterhin wird es Leute geben, denen selbst 130 unnötig schnell ist. Und da du nur überholen darfst, wenn du "erheblich" schneller bist ...
Viele würden sich auch nur mehr oder weniger an das Limit halten - und einige weniger bis gar nicht
... und da eh niemand schneller fahren darf sind alle Spuren zu. Auch durch überholende LKW, deren Fahrer wegen der Geschwindigkeitsunterschiede jetzt noch hin und wieder in den Rückspiegel schauen, was dann (befürchte ich) nicht mehr sooo notwendig ist, wie jetzt.
Ich sehe da keinen Sicherheitsgewinn, sorry.
Aber du darfst natürlich eine andere Ansicht haben 🙂
Da stimme ich Fruchtzwerg und den Vorredner mit der gleichen Meinung zu 100% zu.
Wers nicht glaubt soll doch mal bitte mindestens eine Stunde auf eine beliebige 3-spurige Autobahn fahren und das Verkehrsgeschehen beobachten.
Auf der A9 muss ich zum Beispiel oft um zu überholen von der ganz Rechten auf die ganz linke Spur wechseln. Ich mein, mir macht das ja eigentlich Spaß bei 200 :P , trotzdem darf das eigentlich nicht sein
Zitat:
Bullshit. Eher im Gegenteil. Die Oberlehrer, die ja schon 130 auf der linken Spur fahren würden sich in ihrem Hilfssherrifvorgehen noch mehr bestätigt fühlen und ihren hoheitlichen Job in Sinne der der Einbremsung und Maßregelung der Gesellschaft innerhalb desStraßenverkehrs wahrscheinlich noch weiter über das Rechtsfahrgebot stellen. Merkt man ja jetzt schon auf limitierten Strecken.
1000x danke dafür😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Bei 180 legst Du also 1km in 20 sec zurück, ok. Also brauchst eine Lücke von 1km, so so. Parkt denn das Fahrzeug auf der rechten Spur? Nein? Gut... es bewegt sich also auch... was eine Relativgeschwindigkeit ergibt. 😉
Da dies eher selten ein 180kmh Problem sein wird... gehen wir von deinen 120 und einem LKW mit 80 aus? Schön... somit fährst quasi 40... 20sec... macht keine 250m. Da guggsch gell? 😁
So. Nun hast du also gezeigt das du rechnen kannst. Dann üben wir als nächstes mal das lesen:
Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit...
Also nichts mit Relativgeschwindigkeit. Es geht nur um die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Mittelspur. Egal ob rechts einer mit 60 oder 90 fährt. Was Anderes ist es, wenn Rechts schneller als auf der Mittelspur gefahren wird. Dann kann die Geschwindigkeit beibehalten werden und ein Wechsel Mitte->Rechts ist notwendig.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Jeder der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, dem sollte man ein halbes Jahr die Pappe lochen. Es ist einfach nur eine Pest und wird immer schlimmer und durch ein generelles TL von 130 KM/H dann nochmal extremer.🙄
Hier bin ich ausnahmsweise einmal Deiner Meinung - ich weiß nicht ob´s schlimmer wird in D bei einem TL, hier in Ö ist es auch schlimm genug. In den letzen Jahren bin ich öfters durchs Kanaltal ( I ) gefahren - dort wird überholt und wieder rechts eingeordnet. Mag aber sein, daß dort weniger Verkehr als auf deutschen u. österr. Autobahnen ist, oder einfach höhere Strafen angedroht sind.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.
Hier irrst du gewaltig
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Bullshit. Eher im Gegenteil. Die Oberlehrer, die ja schon 130 auf der linken Spur fahren würden sich in ihrem Hilfssherrifvorgehen noch mehr bestätigt fühlen und ihren hoheitlichen Job in Sinne der der Einbremsung und Maßregelung der Gesellschaft innerhalb desStraßenverkehrs wahrscheinlich noch weiter über das Rechtsfahrgebot stellen. Merkt man ja jetzt schon auf limitierten Strecken.Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das Problem wäre mit einem TL von 130 km/h endgültig aus der Welt geschafft.
Leider kann ich dafür nur einmal grün geben. 100 % Zustimmung.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
So. Nun hast du also gezeigt das du rechnen kannst. Dann üben wir als nächstes mal das lesen:Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit...
Also nichts mit Relativgeschwindigkeit. Es geht nur um die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Mittelspur. Egal ob rechts einer mit 60 oder 90 fährt. Was Anderes ist es, wenn Rechts schneller als auf der Mittelspur gefahren wird. Dann kann die Geschwindigkeit beibehalten werden und ein Wechsel Mitte->Rechts ist notwendig.
selbstverständlich relativgeschwindigkeit. du gehst in deiner rechnung mit 1km bei 180km/h davon aus, dass jemand auf der autobahn stillsteht - das ist aber (außer im stau) nie der fall, auch andere fahrzeuge haben eine geschwindigkeit. wenn du also mit 180km/h in 10s 500m zurückgelegt hat, hat der lkw vor dir mit 90 ebenfalls 250m zurückgelegt. d.h. die lücke, die nötig ist um 20s 180km/h zu fahren bei einem lkw mit 90 vor einem beträgt eben NICHT einen 1000m sondern nur 500m.
d.h. bei einer geschwindigkeit von 120km/h und dem lkw mit 90 vor einem, reichen bereits 166m aus, um 20s ohne langsamer zu werden zu fahren. runde ich das jetzt großzügig auf 30s auf, addiere nochmal 50m für spurwechsel, dann ist bereits eine 300m Lücke ausreichend um das rechtsfahrgebot zu verletzten!
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
selbstverständlich relativgeschwindigkeit. du gehst in deiner rechnung mit 1km bei 180km/h davon aus, dass jemand auf der autobahn stillsteht - das ist aber (außer im stau) nie der fall, auch andere fahrzeuge haben eine geschwindigkeit. wenn du also mit 180km/h in 10s 500m zurückgelegt hat, hat der lkw vor dir mit 90 ebenfalls 250m zurückgelegt. d.h. die lücke, die nötig ist um 20s 180km/h zu fahren bei einem lkw mit 90 vor einem beträgt eben NICHT einen 1000m sondern nur 500m.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
So. Nun hast du also gezeigt das du rechnen kannst. Dann üben wir als nächstes mal das lesen:Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit...
Also nichts mit Relativgeschwindigkeit. Es geht nur um die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Mittelspur. Egal ob rechts einer mit 60 oder 90 fährt. Was Anderes ist es, wenn Rechts schneller als auf der Mittelspur gefahren wird. Dann kann die Geschwindigkeit beibehalten werden und ein Wechsel Mitte->Rechts ist notwendig.
d.h. bei einer geschwindigkeit von 120km/h und dem lkw mit 90 vor einem, reichen bereits 166m aus, um 20s ohne langsamer zu werden zu fahren. runde ich das jetzt großzügig auf 30s auf, addiere nochmal 50m für spurwechsel, dann ist bereits eine 300m Lücke ausreichend um das rechtsfahrgebot zu verletzten!
Was soll ich da noch sagen zille1976 ?
Du hast dich endgültig disqualifiziert... ich gratuliere...
Nochmal und jetzt denk gut nach:
1. Du fährst 120 km/h und rechts fahren die LKW 90 km/h. Und du willst nun ehrlich behaupten, dass eine 500 m Lücke dir nicht genügt oder du dich laut Gesetz nicht verpflichtet fühlst (laut deiner Ansicht gibt es die Plicht erst ab > 666,66 m) sie zu nutzen ?
2. Bist du dir eigentlich im klaren darüber, dass du dabei (450/((120 - 90)/3,6)) = 54 Sekunden oder umgerechnet 1,8 km unrechterweise die Mittelspur blockierst ?
Falls du die erste Frage mit "ja" beantwortest, bitte tu dir und allen anderen den Gefallen und nutze die Autobahn bitte in Zukunft nicht mehr.
PS:
Eine Garantie dafür, dass du 20 Sekunden ohne die Geschwindigkeit zu verringern fahren kannst, gibt es im Starßenverkehr nicht ! Niemals und nirgends !
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
????????😕Zitat:
Original geschrieben von andi_sco
wie siehts denn bei drei fahrspuren und zwei unterschiedlichen geschwindigkeitsbegrenzungen aus? (rechts 80, links und mitte 120 zb.)??zitat:wenn du dann nochn auto hast mit 10-15kmh tachoabweichung (trifft bei opel ziemlich oft zu)
10% abweichung sind okay, sind dann schnell 20 km/h😉
fragezeichen zurück
war beim adac wegen tacho. hab ab 50km/h ne abweichung von 10%...macht bei 200 laut tacho 20 km/h
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Was soll ich da noch sagen zille1976 ?
Du hast dich endgültig disqualifiziert... ich gratuliere...Nochmal und jetzt denk gut nach:
Habe ich nun getan und muss leider sagen das ihr nicht recht habt. Das Urteil geht davon aus, dass ich nach einem Überholvorgang dann wieder auf die rechte Fahrspur wechseln muss, wenn es der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt eine deutlich längere Zeit als 20 Sekunden mit gleichbleibender Geschwindigkeit zu fahren. (Die Geschwindigkeit, die ich auf der mittleren Spur fahre!!)
Also:
1) Ich überhole einen LKW der 90 km/h fährt, mit 120km/h
2) Sobald ich den LKW überholt habe fahre ich immer noch 120 km/h (der LKW immer noch 90 km/h)
3) Der LKW ist nun hinter mir und damit aus der Rechnung raus.
4) Jetzt habe ich laut Urteil 20sec + x Zeit auf die rechte Fahrspur zu wechseln
5) Bei 120 km/h (meine Geschwindigkeit) sind das umgerechnet 33,33m/s * 20s = 666,66m
6) Daraus folgt: Kommt innerhalb dieser 666,66m kein weiteres Fahrzeug muss ich nach Rechts wechseln.
Ob ein Fahrzeug dabei auf der rechten Spur steht, 60 fährt, 90 fährt, oder auf zwei Rädern Walzer tanzt spielt bei dem Urteil keine Rolle. Es geht einzig und allein um meine Geschwindigkeit auf der mittleren Spur. Was auf der rechten Spur fährt oder steht ist für die Rechnung absolut belanglos.
Und bei nur einer relevanten Geschwindigkeit (nämlich der des Fahrzeugs auf der mittleren Spur) gibt es keine Relativgeschwindigkeit.
So, nun seid ihr wieder mit denken dran :-)
MfG Zille1976
Meine Güte, diese ganzen Rechenspielchen sind doch "Erbsenzählerei"...🙄 Beobachte doch einfach den Dich umgebenden Verkehr und dann wirst Du selbst merken wann es Zeit ist mal rechts rüber zu ziehen, auch ohne gesetzliche Vorgaben... Wo ist eigentlich das Problem auch mal die rechte Spur zu nutzen, gerade mit 120& co. ...