Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
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370 Antworten
Das Problem ist das die Mittelspurfahrer wesentlich länger als die angesprochenen 20 sec. auf der Mittelspur fahren auch wenn rechts alles frei ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das Problem ist das die Mittelspurfahrer wesentlich länger als die angesprochenen 20 sec. auf der Mittelspur fahren auch wenn rechts alles frei ist.
eben!
das geht kilometerweit und nicht blos 20sek......
Ich hab am Sonntag morgen einfach mal so aus Spass nen dreiviertel Tank auf der A2 verballert. Auf der "LKW Spur" war tote Hose. Nicht gerade wenige fuhren auf der mittleren Spur obwohl weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war (also nix mit 20 Sekunden). Und wo ist das Problem mal alle paar hundert Meter oder paar Kilometer mal nen Fahrspurwechsel zu machen? Blinker schonen? Wenn ich das mit 250 schaffe (über 3 Spuren, weil in der Mitte fährt ja einer und ich darf ja nichts rechts vorbei), dann sollten die das auch schaffen. Oder nicht?
Na wenn es doch kilometerweit so geht, wird es doch wohl für den - um einen friedliches Miteinander bemühten - Autofahrer möglich sein, das Fahrzeug welchses auf der mittleren Spur fährt, zu überholen.
MfG Zille1976
Ja schrieb ich ja auch. Inklusive 4 Fahrstreifenwechsel (2 nach links, 2 nach rechts). Der in der Mitte bleibt trotzdem ein Mittelspurpenner.
Wenn ich mit 180 rechts vorbei fahre, wurde vom Rechtsüberholten definitiv das Rechtsfahrgebot missachtet.
Und rechts ist frei...
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel um außerorts eine Überholabsicht anzukündigen. Wer schon klugscheisst, sollte das wissen 😛
Und du schreibst es ja selbst: Bei deutlich mehr als 20s gilt das Rechtsfahrgebot. Ich kann dir genug Beispiele zeigen, wo wir eher von 20 Stunden als Sekunden reden....
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Na wenn es doch kilometerweit so geht, wird es doch wohl für den - um einen friedliches Miteinander bemühten - Autofahrer möglich sein, das Fahrzeug welchses auf der mittleren Spur fährt, zu überholen.
und der mittelspurfahrer darf egoistisch sein und sich einen scheiss um ein friedliches Miteinander kümmern?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn ich mit 180 rechts vorbei fahre, wurde vom Rechtsüberholten definitiv das Rechtsfahrgebot missachtet.
bingo!
und wenn sich dann ein rechtsüberholter den spaß draus macht und den überholer anzeigt haut er sich gleich mit in die pfanne......spätestens wenn man dann die frage stellt "wieso konnte ich den überhaupt rechts überholen" wird es interessant....
deshalb schreib ich beim rechtsüberholen immer schön kennzeichen, autofarbe/marke und uhrzeit auf ^^ damit gleich die gegenanzeige fertig gemacht werden kann ^^
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.
Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift
ein mittelspurschleicher fährt selten mehr wie 120kmh!
im übrigen sind die autobahnen wo man 180 fahren kann bzw. darf zumeist so angelegt, das man ein paar "meter" weiter gucken an als auf nem engen bergpass....
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel um außerorts eine Überholabsicht anzukündigen. Wer schon klugscheisst, sollte das wissen 😛
Da liegst du richtig. Aber die Nutzung der Lichthupe wird hier genutzt um den Vorrausfahrenden dazu zu bewegen, die Fahrspur zu wechseln und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.
MfG zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.
wenn ich anschließend die spur wechsle und überhole ists doch vollkommen i.o.
Zitat:
ein mittelspurschleicher fährt selten mehr wie 120kmh!
Na ja... Bei einer Richtgeschwindigkeit von 130km/h sind 120 nicht gerade schleichen. Für ne Mittelspur ganz ok find ich. Wer´s schneller braucht fährt dann nach links und überholt.
MfG Zille196
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Da liegst du richtig. Aber die Nutzung der Lichthupe wird hier genutzt um den Vorrausfahrenden dazu zu bewegen, die Fahrspur zu wechseln und nicht um die eigene Überholabsicht anzukündigen. Daher in diesem Fall kein legitimes Mittel.
Nein, man kündigt damit nur seine Überholabsicht an. Wenn der Mittelspurschleicher das als Nötigung im Sinne von "Wechsel die Spur" versteht, zeigt das doch nur, dass diese Spur frei ist und der Mittelspurschleicher sollte im Sinne eines friedlichen Miteinanders die mittlere Spur räumen, damit der Verkehr besser fließen kann 🙂