Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Er überwacht ja nicht, er zeichnet nur seine Fahrt auf 😉
imho wird auf ard nachts bahnstrecken nebst bahnhöfen und entsprechend menschen gezeigt......skandalöser datenschutzskandal?
@ Zille1976:
ich glaub hier liegst du etwas falsch!
Ich kann jedenfalls im BDSG (BundesdatenschutzG) keine Hinweis auf die Videoaufzeichnung von Privatpersonen finden (§ 1 Zweck und Anwendung).
Was du meinst ist eventuell das s.g. Recht am eigenen Bild, greift hier m.E. aber auch nicht!
Falls du jetzt mit Google kommen willst: ganz anders die Speichern ihre Daten digital und verwenden sie komerziell!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ Zille1976:
ich glaub hier liegst du etwas falsch!
Ich kann jedenfalls im BDSG (BundesdatenschutzG) keine Hinweis auf die Videoaufzeichnung von Privatpersonen finden (§ 1 Zweck und Anwendung).
Schau mal etwas weiter unten bei §6b "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen". Da wirst du dann fündig.
Gut der Google-Vergleich hinkt etwas. Da hast du Recht.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Und weil Google auch nur ihre Fahrten aufgezeichnet hat wurden ihre Videowagen verboten, weil dort die Häuser der Bürger zu sehen waren.Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Er überwacht ja nicht, er zeichnet nur seine Fahrt auf 😉
Liegt daran, das der Deutsche sehr Fortschrittsfeindlich ist und gegen alles kämpft, was Dinge verändert.
Die Fehmarnbeltbrücke muss ich wohl nicht erwähnen, was bei dem Teil für ein Tamtam veranstaltet wird, ist echt nicht (mehr) feierlich, auch der 'neue' Bahnhof hier auffer Insel (wobei ich nicht verstehen kann, warum man da wieder einen hin zimmert, nachdem man ihn vor ~20 Jahren entsorgt hat)...
Achso:
Gegen die vollständige Überwachung des Autobahnnetzes hat sich der Deutsche nicht gewehrt.
Vermutlich weil bei den meisten nicht angekommen ist, das die Autobahn mittlererweile komplett überwacht wird...
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Zitat:
Original geschrieben von zille1976
...
Schau mal etwas weiter unten bei §6b "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen". Da wirst du dann fündig.
...
MfG Zille1976
Das Problem was ich mit deiner Auffassung habe ist eigentlich auch anderer Natur:
Wenn der § 1 BDSG die Adressaten für das Gesetzt nennt find ich da unseren (Privatmenschen) SoulOfDarkness nicht! Somit dürfte er m.E. die Allgemeinheit filmen, er muss nur mit den geschützen persönl. Räumen nach § 201a StBG aufpassen.😉
Aber wie gesagt, meine persönl. Meinung!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
find ich da unseren (Privatmenschen) SoulOfDarkness nicht!
Zitat:
"nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."
Eine Privatperson ist wohl eine nicht-öffentliche Stelle sein.
Und sagen wir hier nicht alle nur unsere persönliche Meinung? 😉
MfG Zille1976
Dann sollten sicherheitshalber alle öffenlich zugänglichen Bildergalerien von Privatpersonen aus dem Netz genommen werden. Skandalös...
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Dann sollten sicherheitshalber alle öffenlich zugänglichen Bildergalerien von Privatpersonen aus dem Netz genommen werden. Skandalös...
Na den Zusammenhang erklär mir jetzt mal.
Es ist doch eine Sache wenn ich Bildergalerien von meinen persönlichen Sachen hochlade, und darauf "zufällig" andere Leute etc. zu sehen sind.
Etwas anderes liegt doch in diesem hier angesprochenenFall vor, wenn bewusst "gefilmt" wird, und dies dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, aber im Endeffekt ist das dein Ding, solang kein Kläger kann auch niemand richten 😉
Den hier Anwesenden wird es wie mir auch ziemlich egal sein was du machst, es wurde dir lediglich ein Hinweis auf etwaige Bedenken gegeben, Rest ist wie gesagt dein Ding.
Denke der Forenbetreiber wird bei Veröffentlichung eines solchen Videos in seiner eigenen Sache entsprechend handeln 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich bin wahrscheinlich jetzt im falschen Film: Du bist KEIN Drängler😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich antworte auf die Beiträge mal aus meiner Sicht der Dinge, mit den meinen gemachten Erfahrungen:
Zunächst bin ich weder ein Drängler noch Raser, fahre vorausschauend und es gibt nur wenige Dinge im SV die mich aufregen, denn es bringt ja auch nix.
...
Nach ca. 2 Minuten habe ich aufgeschlossen, drossel meine Fahrt auf 120 km/h und fahre in einem Abstand von ca. 20 Meter hinter dem Linksfahrer her. Für 2 Minuten. Dann überhole ich ihn rechts!
...
Bei Tempo 120 auf 20m ran und dann noch das ganze 2min durchhalten + dann noch rechts überholen!
Also für mich bis du ein Drängler und gehörst angezeigt!PS: nicht falsch verstehen ich hab auch etwas gegen Links- und Mittelspurschleicher, abr dein Verhalten geht mir nochmer gegen den Strich!
Dreh doch mal die ganze Sache auf Video: Polizei wird sich freuen, so einen nennen die glaub ich Selbststeller und bitten dich dann richig zur Kasse!
Drängeln kann er doch nur, wenn er in der selben Fahrspur ist und dicht hinter ihm fährt. Er war doch aber auf der rechten Fahrspur, wo ist da das Drängeln???
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Natürlich könnte ich mal Videos von solchen Aktionen machen (die 2 Minuten die man benötigt um langsam näher zu kommen, das Verzögern, das minutenlange hinterherschleichen) und die an einer Polizeidienststelle auswerten lassen, aber: who cares ?
Wo steht hier was von Internetveröffentlichung o.ä.? bigLBA wollte das Video der Polizei zur Verfügung stellen zwecks entsprechender Auswertung. Das unterliegt in keinster Weise dem Datenschutz. Jetzt könnte man debattieren, ob er eine Anzeige machen kann (Ordnungswidrigkeit) und diese auch von der Polizei verfolgt werden darf. Auch hier würde ich sagen, er darf, da er selbst durch den Linksfahrer behindert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Wo steht hier was von Internetveröffentlichung o.ä.? bigLBA wollte das Video der Polizei zur Verfügung stellen zwecks entsprechender Auswertung.
Dem aufmerksamen Leser währe aufgefallen, dass sich die Disskussion auf die Aussage von SoulOfDarkness bezieht:
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
[...]was dann hier bei MT für die Einschlägigen Threads [...] endlich mal als Beispiele für all die Ungläubigen verwendet werden kann [...]
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
[...] der Polizei zur Verfügung stellen zwecks entsprechender Auswertung.Das unterliegt in keinster Weise dem Datenschutz.
Das Gesetz macht keinen Unterschied, was den Zweck der Aufnahmen angeht.
Auch wenn ich die Aufnahmen mache, um sie der Polizei zu übergeben, ist und bleibt es der Privatperson verboten, im öffentlichen Raum zu überwachen.
Der Knackpunkt ist: Es kann niemand kontrollieren, was mit den aufgezeichneten Daten passiert. Man kann zwar sagen man möchte damit der Polizei unter die Arme greifen, aber ob man es dann wirklich tut oder nicht, kann halt niemand Garantieren.
Und genau deshalb trifft sowohl für den Fall von SoulOfDarkness, als auch für den Fall von bigLBA das Gesetz voll zu.
MfG Zille1976
Da kann ich dir leider nicht ganz folgen.
Wenn ich Geschädigter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bin, darf ich sehr wohl die Tat dokumentieren, das nennt sich dann Beweissicherung. Die Bedingung ist dabei natürlich, dass die Daten auch NUR FÜR DIESEN ZWECK verwendet werden.
Wenn mir z.B. ein Autofahrer den Stinkefinger zeigt und ich schnell genug bin, dies zu fotografieren, ist das rechtlich in keinster Form zu beanstanden und ist ein Beweismittel.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Wenn mir z.B. ein Autofahrer den Stinkefinger zeigt und ich schnell genug bin, dies zu fotografieren, ist das rechtlich in keinster Form zu beanstanden und ist ein Beweismittel.
Das zweifelt auch niemand an. Aber hier war dir Rede davon mit ner fest montierten Videokamera solange zu filmen bis der Akku leer ist, oder das Band voll. Das hat nichts mehr mit Beweissicherung
einerStraftat zu tun.
Wenn ich 2 Stunden meine Fahrt auf der Autobahn aufzeichne, um 3 oder 4 Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot zu dokumentieren, und dabei 500 oder mehr unbescholtene Verkehrsteilnehmer mitsamt Fahrzeug und Kennzeichen ohne ihr Wissen filme, kann man wohl davon ausgehen, das hier die "schutzwürdige Interessen" von 500 Betroffenen überwiegen.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenn ich 2 Stunden meine Fahrt auf der Autobahn aufzeichne, um 3 oder 4 Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot zu dokumentieren, und dabei 500 oder mehr unbescholtene Verkehrsteilnehmer mitsamt Fahrzeug und Kennzeichen ohne ihr Wissen filme, kann man wohl davon ausgehen, das hier die "schutzwürdige Interessen" von 500 Betroffenen überwiegen.
Wenn derjenige, der das macht, weiterdenkt, wird er sehr wahrscheinlich den größten Teil der Aufnahme oder sogar alles vernichten. Speicherplatz ist und bleibt knapp, egal wie groß der Speicher ist.
Anschließend merkt niemand, was gelöscht wurde.
Man möge bitte diese Metadiskussion aus dem Rechtsfahrgebot in einen neuen Thread umleiten.😁
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Wenn derjenige, der das macht, weiterdenkt, wird er sehr wahrscheinlich den größten Teil der Aufnahme oder sogar alles vernichten. Speicherplatz ist und bleibt knapp, egal wie groß der Speicher ist.
Dann können wir ja mal
rein theoretischetwas weiter denken:
Wer garantiert denn, dass die Aufzeichnungen von den 500 Anderen gelöscht werden?
Selbst wenn der Hobby-Filmer nichts böses im Sinn hat: Was stellt sicher, dass kein Dritter Zugriff auf die Daten bekommt? (z.B.: Rechner auf ner LAN-Party, schlecht gesichertes W-Lan in der Wohnung des Hobby-Filmers,...)
Und schwupps hat der Nachbar (der zufälligerweise Versicherungsvertreter ist) plötzlich Zugriff auf 500 Kennzeichen.
Und 500 Leute wundern sich, dass sie Post von einer Fremden Versicherung kriegen, mit ner Werbung für ne ganz tolle KfZ-Versicherung, die 50% günstiger ist als die Eigene.
Halterdaten anhand des Kennzeichens herauszubekommen scheint ja heutzutage nicht mehr ganz so schwierig zu sein.
Selbst die Polizei mit ihren Videowagen fährt nicht 8 Stunden Streife auf der Autobahn und zeichnet alles auf, was ihr vor die Linse kommt. Die Speicherung der Aufzeichnung findet erst statt, wenn ein Vergehen festgestellt wird, und sobald man genug Bildmaterial aufgezeichnet hat, wird die Aufnahme unterbrochen.
MfG Zille1976