Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich glaube eher, sie nehmen ihre Umwelt und andere Verkehrsteilnehmer überhaupt nich wahr.
das deckt sich auch mit meinen erfahrungen.....die schlafen mehr oder weniger hinterm steuer ein und bekommen von dem was um sie rum passiert NICHTS mehr mit (deswegegn MUSS man auch zwangsläufig dicht auffahren und erst dann lichthupe geben, weil auf lichthupe aus abstand nicht reagiert wird)......
und wenn man dann lichthupe aus nächster nähe gibt, wachen die auf, erschrecken sich, das da ja ganz plötzlich wie aus dem nichts ein anderes fz hinter ihnen ist und verreißen das lenkrad.....und schon haben wir den typischen "raserunfall" alá turbo-rolf....
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich antworte auf die Beiträge mal aus meiner Sicht der Dinge, mit den meinen gemachten Erfahrungen:
Zunächst bin ich weder ein Drängler noch Raser, fahre vorausschauend und es gibt nur wenige Dinge im SV die mich aufregen, denn es bringt ja auch nix.
...
Nach ca. 2 Minuten habe ich aufgeschlossen, drossel meine Fahrt auf 120 km/h und fahre in einem Abstand von ca. 20 Meter hinter dem Linksfahrer her. Für 2 Minuten. Dann überhole ich ihn rechts!
...
Ich bin wahrscheinlich jetzt im falschen Film: Du bist KEIN Drängler😕😕😕
Bei Tempo 120 auf 20m ran und dann noch das ganze 2min durchhalten + dann noch rechts überholen!
Also für mich bis du ein Drängler und gehörst angezeigt!
PS: nicht falsch verstehen ich hab auch etwas gegen Links- und Mittelspurschleicher, abr dein Verhalten geht mir nochmer gegen den Strich!
Dreh doch mal die ganze Sache auf Video: Polizei wird sich freuen, so einen nennen die glaub ich Selbststeller und bitten dich dann richig zur Kasse!
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Nein, es gibt leider überhaupt keine Rechtfertigung für's Drängeln. Souveräne Lenker halten genügend Abstand und warten bis die Spur frei wird.Zitat:
Original geschrieben von Frighetto
Aaaaber leider liegen die Gründe zu drängeln meistens bei den Rechtsfahrgebotmissachtern...
Und bei den meisten heißt das dann, dass man von Start bis Ziel nur wartet...
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich antworte auf die Beiträge mal aus meiner Sicht der Dinge, mit den meinen gemachten Erfahrungen:...
Deckt sich mit meinen Erafhrungen. Fast. Denn sehr oft hupen etliche Rechtsüberholte einen an, wenn man dran vorbei ist. Wobei die möglicherweise auch nur gerade wach georden sind.
Oder man kündigt auf der mittleren Spur seine Überholabsicht an (rechts ist frei) kann aber nicht nach links, weil dort Schnellere unterwegs sind. Da wechselt manch einer dann (viel zu spät, weil er schon etwas bedrängt wird) nach rechts, zieht aber provokativ und mit einem Donnerwetter wieder in die Mitte, obwohl rechts immernoch frei ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich bin wahrscheinlich jetzt im falschen Film: Du bist KEIN Drängler😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich antworte auf die Beiträge mal aus meiner Sicht der Dinge, mit den meinen gemachten Erfahrungen:
Zunächst bin ich weder ein Drängler noch Raser, fahre vorausschauend und es gibt nur wenige Dinge im SV die mich aufregen, denn es bringt ja auch nix.
...
Nach ca. 2 Minuten habe ich aufgeschlossen, drossel meine Fahrt auf 120 km/h und fahre in einem Abstand von ca. 20 Meter hinter dem Linksfahrer her. Für 2 Minuten. Dann überhole ich ihn rechts!
...
Bei Tempo 120 auf 20m ran und dann noch das ganze 2min durchhalten + dann noch rechts überholen!
Also für mich bis du ein Drängler und gehörst angezeigt!
Wieso?
Ursache und Wirkung...
Und der Hugaar ist schon sehr tollerant, wenn er es 2 Minuten hinter solch einer Trantüte aushält.
Jetzt in der Sommerzeit ist es ja zum Glück wieder länger hell. Die Idee mit den Videoaufzeichnungen hat mich bereits letztes Jahr zum Kauf einer 0815-DV-Cam verleitet. Dieses Jahr kommt noch eine Befestigung für die Frontscheibe dazu. Auf längeren Autobahnfahren lasse ich die Cam dann einfach mal mitlaufen, bis der Akku oder das Band zu ende sind. Da dürfte sich reichlich Videomaterial ansammeln, was dann hier bei MT für die Einschlägigen Threads (Tempolimit, Aufreger und Rechtsfahrgebot) endlich mal als Beispiele für all die Ungläubigen verwendet werden kann, um zu zeigen, wie ungefährlich und für emotionalen Ausgleich sorgenden Links- und "jetzt-erst-recht"-Schleicher wirklich sind.
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Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Jetzt in der Sommerzeit ...
Ich bin gerade echt am überlegen, ob ich die Umstellung schon verschlafen habe.😕😁
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Auf längeren Autobahnfahren lasse ich die Cam dann einfach mal mitlaufen, bis der Akku oder das Band zu ende sind. Da dürfte sich reichlich Videomaterial ansammeln, was dann hier bei MT für die Einschlägigen Threads (Tempolimit, Aufreger und Rechtsfahrgebot) endlich mal als Beispiele für all die Ungläubigen verwendet werden kann, um zu zeigen, wie ungefährlich und für emotionalen Ausgleich sorgenden Links- und "jetzt-erst-recht"-Schleicher wirklich sind.
Vielleicht solltest du dich vorher mal ein bischen mit dem Datenschutz vertraut machen, sonst wird das ganz schnell ein Schuß ins eigene Knie.
Das Überwachen im öffentlichen Raum ist für Privatpersonen in Deutschland verboten.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Dürfen eigentlich nur Publizisten Material für eine Berichterstattung sammeln?🙄
Nicht Publizisten sondern nur öffentliche Stellen zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung. (z.B. Polizei zur Strafverfolgung).
Das Vorhaben, diese Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen wird die Sache nur noch verschlimmern. Sowas darf glaub ich noch nicht mal die Polizei.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Vielleicht solltest du dich vorher mal ein bischen mit dem Datenschutz vertraut machen, sonst wird das ganz schnell ein Schuß ins eigene Knie.
Das Überwachen im öffentlichen Raum ist für Privatpersonen in Deutschland verboten.MfG Zille1976
So so. Datenschutz. Wer verbietet mir denn neuerdings, meine Umwelt abzulichten? Welche Richtlinien in Sachen Datenschutz greifen denn, wenn Aufgrund unleserlicher Kennzeichen und nicht gezeigter Gesichter keine Rückschlüsse auf Identitäten gezogen werden können? Die Geschichte mit dem Persönlichkeitsrecht zieht in einem solchen Falle nicht.
Desweiteren würde mich gern mal interessieren, was dies mit einer "Überwachung des öffentlichen Raumes" zu tun hat?
Erst wenn Kennzeichen leserlich oder einzelne Personen (allein oder in kleinen Gruppen) zu identifizieren sind, wird es Datenschutzrechtlich relevant. Allerdings auch erst dann, wenn dieses Material öffentlich publiziert wird. Bei größeren Personengruppen (z.B. Foto vom Kölner Dom mit Personen im Sichtfeld) schauts wieder etwas anders aus. Es muss ggf. im zumutbaren Rahmen das Einverständniss eingeholt werden. Bei hunderten Personen im Bild wirds dann schwierig/unzumutbar.
Gesichter werden aber nicht gezeigt. Wenn doch auf Band, tauchen die nicht im engültigen Video gezeigt. Wozu auch. Es geht ja nicht darum, die Leute zu entlarven oder zu identifizieren.
Kennzeichen werden und sollen bei der niedrigen Qualität ebenfalls nicht lesbar sein. Es werden also in der öffentlichen Publikation lediglich anonyme Fahrzeuge zu sehen sein.
Somit alles im grünen Bereich. Aber dennoch danke für Deine Anteilnahme 😉
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
So so. Datenschutz. Wer verbietet mir denn neuerdings, meine Umwelt abzulichten? Welche Richtlinien in Sachen Datenschutz greifen denn, wenn Aufgrund unleserlicher Kennzeichen und nicht gezeigter Gesichter keine Rückschlüsse auf Identitäten gezogen werden können? Die Geschichte mit dem Persönlichkeitsrecht zieht in einem solchen Falle nicht.
Nicht neuerdings, sondern schon etwas länger. Und zwar heißt diese "Richtlinie" Bundesdatenschutzgesetz.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Desweiteren würde mich gern mal interessieren, was dies mit einer "Überwachung des öffentlichen Raumes" zu tun hat?
Der Straßenverkehr ist ein öffentlicher Raum, da er für jeden Bürger zugänglich ist. Überwachung ist das Filmen mit der Videokamera.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Erst wenn Kennzeichen leserlich oder einzelne Personen (allein oder in kleinen Gruppen) zu identifizieren sind, wird es Datenschutzrechtlich relevant. Allerdings auch erst dann, wenn dieses Material öffentlich publiziert wird.
Das ist leider nicht der Fall. Die Beschränkung der Überwachung auf öffentliche Stellen besteht deswegen, weil niemand sagen kann was du hinterher mit den Aufnahmen anstellst. Sagen kann man immer viel, aber kontrollieren kann es halt niemand. Deswegen ist es Privatpersonen generell erst mal verboten um alle anderen Bürger zu schützen.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Gesichter werden aber nicht gezeigt.
Kennzeichen werden und sollen bei der niedrigen Qualität ebenfalls nicht lesbar sein.
Es werden also in der öffentlichen Publikation lediglich anonyme Fahrzeuge zu sehen sein.
Es geht nicht darum was im I-Net veröffentlicht wird, sondern das, was auf den Original-Bändern zu sehen ist. Und das kann halt niemand kontrollieren.
Nur als Beispiel: Du gerätst in Geldnot z.B. wegen Arbeitslosigkeit. Wer schützt nun die anderen Bürger davor, das du sie mit den Aufnahmen erpresst?
(Ich weiß, das ist etwas extrem, aber auch wenn du so etwas nie tun würdest, gibt es vielleicht andere, die nicht so viel Skrupel haben)
MfG Zille1976
Hmm. Dann hoffe ich, dass ich niemals vor dem Kölner Dom stehe und fotografiert oder gefilmt werde. Nicht dass ich noch erpresst werde...
Ich kenn das eigentlich eher so, dass eine Erpressung an sich strafbar ist. Nicht der Besitz von möglicherweise erpressungsfähigen Bildern...
Sei es drum. Datenschutz hin oder her. Ich kann auch behaupten, das dies und das drin steht. Wo steht es also, wer in der Öffentlichkeit welche Motive filmen/fotografieren darf?
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Ich kenn das eigentlich eher so, dass eine Erpressung an sich strafbar ist. Nicht der Besitz von möglicherweise erpressungsfähigen Bildern...
Das habe ich auch nie gesagt. Ich habe nur gesagt, dass man illegal aufgenommenes Material für Erpressungszwecke nutzen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Wo steht es also, wer in der Öffentlichkeit welche Motive filmen/fotografieren darf?
Das habe ich bereits oben erwähnt. Bundesdatenschutzgesetz. Aber gerne auch nochmal genauer §6b.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Vielleicht solltest du dich vorher mal ein bischen mit dem Datenschutz vertraut machen, sonst wird das ganz schnell ein Schuß ins eigene Knie.Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Auf längeren Autobahnfahren lasse ich die Cam dann einfach mal mitlaufen, bis der Akku oder das Band zu ende sind. Da dürfte sich reichlich Videomaterial ansammeln, was dann hier bei MT für die Einschlägigen Threads (Tempolimit, Aufreger und Rechtsfahrgebot) endlich mal als Beispiele für all die Ungläubigen verwendet werden kann, um zu zeigen, wie ungefährlich und für emotionalen Ausgleich sorgenden Links- und "jetzt-erst-recht"-Schleicher wirklich sind.
Das Überwachen im öffentlichen Raum ist für Privatpersonen in Deutschland verboten.MfG Zille1976
Er überwacht ja nicht, er zeichnet nur seine Fahrt auf 😉
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Nur als Beispiel: Du gerätst in Geldnot z.B. wegen Arbeitslosigkeit. Wer schützt nun die anderen Bürger davor, das du sie mit den Aufnahmen erpresst?
(Ich weiß, das ist etwas extrem, aber auch wenn du so etwas nie tun würdest, gibt es vielleicht andere, die nicht so viel Skrupel haben)MfG Zille1976
Wie soll er die denn erpressen?!
Er hat doch nicht die Adresse und daran kommt er auch nicht soo einfach ran (OK, sonderlich schwer ists allerdings auch nicht)...
'Zahl mir 500€, sonst zeig ich dich wg. Nötigung, weil und überhaupt, an?!'
Witz lass nach, du bist umzingelt...
Zumal der andere sich auch erpressen lassen muss und nicht aufgrund eines Lachkrampfes 6 Fuß tiefer liegt...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Er überwacht ja nicht, er zeichnet nur seine Fahrt auf 😉
Und weil Google auch nur ihre Fahrten aufgezeichnet hat wurden ihre Videowagen verboten, weil dort die Häuser der Bürger zu sehen waren.
MfG Zille1976