Rechtsfahrgebot

Hallöchen an Alle,

hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.

Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:

Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.

Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?

„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“

"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)

"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)

Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.

Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.

Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.

MfG Zille1976

Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄

Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.

Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).

Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎

Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?

PS:

Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.

Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...

Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.

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Hallo!

Leider sieht die Gesetzeslage für solche Vergehen kein Fahrverbot vor.
Aber eine kleine Genugtuung ist ja immerhin der Punkt in Flensburg.

Nachdem ich nun alltags wieder mehr fahre, merke ich erneut sehr deutlich, wie asozial und egoistisch doch recht viele Menschen in D fahren. Dreiste Mißachtungen des Rechtsfahrgebotes sind dabei gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln.

Allerdings ist es durchaus möglich, ohne Nötigung in beide Richtungen mit dem Auto auf der AB zu fahren. Ich werde in einer Größenordnung von 1-2 mal in 2 Jahren von hinten angeblinkt und drängle so gut wie nicht. Meine Lichthupe allerdings benötige ich bei fast jeder Autobahnfahrt. Und das bei meiner vergleichsweise wohl eher hohen "Schmerzgrenze".
Mißachtungen des Rechtsfahrgebotes passieren also. Und das nicht nur einmal am Tag pro deutscher Autobahn-Gesamtstrecke.

Es bringt somit nicht viel, die Beschreibung von passionfruit83 anzuzweifeln. Vielmehr sollte man sie als Anstoß zum nachdenken verwenden und seinen Hintern noch häufiger nach rechts heben.
Schadet meistens nichts, probiert es einfach mal... ;-)

Gruß,
M.

Wie wahr, wie wahr ...

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Das ist jedoch häufig das Problem: Wenn ich selbst auf einen "Mittelspurdahingleiter" auflaufe, ihn normalerweise dann links überholen würde (übrigens dann mit 2 eigenen Spurwechseln nach links und anschließend wieder 2 Spurwechsel nach rechts), dabei aber gerade selbst von mehreren schnelleren Fahrzeugen überholt werde, braucht er sich nicht wundern, wenn er dann die Lichthupe zu sehen bekommt.

Hast es ja selbst zitiert: wenn es das Verkehrsaufkommen ermöglicht! Trotz dieser Aufweichung des Rechtsfahrgebotes hat auch ein "Mittelspurdahingleiter" jederzeit die Pflicht, den übrigen Verkehr über alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel (z.B. Rückspiegel) zu beobachten und seine Fahrweise bei Bedarf entsprechend so anzupassen, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert - selbstverständlich nur im zumutbaren Rahmen, was mit einschließt, dass er sich selbst nicht in ein Halsbrecherisches Manöver begeben muss (z.B. Vollbremsung in eine LKW-Lücke hinein).

Wenn aber - wie in den eingangs erwähnten Beispielen - die rechte Spur völlig frei ist, dann trifft die von Dir so nett zitierte Aufweichung des Rechtsfahrgebotes nicht mehr zu. Hier ist das Rechtsfahrgebot einzuhalten.

Wer aus Bequemlichkeit durchgängig die Mittelspur benutzt, nur weil ihm die Spur am wenigsten abverlangt bzw. das Fahren dort am entspannendsten ist, der kann und sollte besser mit dem Zug fahren. Das ist deutlich entspannender (wenn man den Aussagen der Zugfahrer glauben mag) und erfordert weniger Konzentration...

Mist...mein Rechner macht zicken.

Ja, es stimmt. Mittelspurschleicher gehören bestraft, soulofdarkness
gebe ich vollkommen recht mit einer kleinen Einschränkung.

BAHNFAHREN IST NICHT ENTSPANNEND!

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Ohja, grausame Kandidaten, ich finde es nicht schlimm, wenn ich rechts fahren muss aber viele scheinen damit ein Problem zu haben.
Solche Vergehen müssten viel mehr bestraft werden.

Was mehr Kontrollen voraussetzt.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Hallo!

Leider sieht die Gesetzeslage für solche Vergehen kein Fahrverbot vor.
Aber eine kleine Genugtuung ist ja immerhin der Punkt in Flensburg.

Nachdem ich nun alltags wieder mehr fahre, merke ich erneut sehr deutlich, wie asozial und egoistisch doch recht viele Menschen in D fahren. Dreiste Mißachtungen des Rechtsfahrgebotes sind dabei gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln.

"..gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln." hmm, kommt wohl auf die Perspektive an.. Der Gesetzgeber hat ja unlängst das Drängeln durch eine Erhöhung des Bußgeldes entsprechend (seiner Gefährlichkeit) gewürdigt - bestimmt, weil dies ja "so selten" vorkommt...

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Hallo!

Leider sieht die Gesetzeslage für solche Vergehen kein Fahrverbot vor.
Aber eine kleine Genugtuung ist ja immerhin der Punkt in Flensburg.

Nachdem ich nun alltags wieder mehr fahre, merke ich erneut sehr deutlich, wie asozial und egoistisch doch recht viele Menschen in D fahren. Dreiste Mißachtungen des Rechtsfahrgebotes sind dabei gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln.

"..gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln." hmm, kommt wohl auf die Perspektive an.. Der Gesetzgeber hat ja unlängst das Drängeln durch eine Erhöhung des Bußgeldes entsprechend (seiner Gefährlichkeit) gewürdigt - bestimmt, weil dies ja "so selten" vorkommt...

Wenns so häufig vorkommt, warum werd ich denn nie bedrängt, wenn ich auffer Bahn bin?!

Richtig, weil ich mit Hirn fahr und eher mal zur Seite fahr als der durchschnittsdeutsche, der erst rechts rüber fährt, wenn man ihn angeblinkt hat...

Das ist auch das Problem, genauso wie einige an Kreuzungen meinen 'och, das passt scho', tuts aber nur, weil der eine kommende voll in die Eisen muss und dann auch mal 'drängelt', weil einem die Vorfahrt genommen wurd und der reinfahrende, wie sollts auch anders sein, das Gaspedal nicht findet und auch noch 20km/h unter Limit fährt...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne



Wenns so häufig vorkommt, warum werd ich denn nie bedrängt, wenn ich auffer Bahn bin?!

Richtig, weil ich mit Hirn fahr und eher mal zur Seite fahr als der durchschnittsdeutsche, der erst rechts rüber fährt, wenn man ihn angeblinkt hat...

Das ist auch das Problem, genauso wie einige an Kreuzungen meinen 'och, das passt scho', tuts aber nur, weil der eine kommende voll in die Eisen muss und dann auch mal 'drängelt', weil einem die Vorfahrt genommen wurd und der reinfahrende, wie sollts auch anders sein, das Gaspedal nicht findet und auch noch 20km/h unter Limit fährt...

Dann bist du ja ein echter Glückspilz, wenn dir das nie passiert - Chapeau! ;-) Also ich finde ja, für's Drängeln gibt es gar keine Rechtfertigung.

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Hallo!

Leider sieht die Gesetzeslage für solche Vergehen kein Fahrverbot vor.
Aber eine kleine Genugtuung ist ja immerhin der Punkt in Flensburg.

Nachdem ich nun alltags wieder mehr fahre, merke ich erneut sehr deutlich, wie asozial und egoistisch doch recht viele Menschen in D fahren. Dreiste Mißachtungen des Rechtsfahrgebotes sind dabei gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln.

"..gefühlt ca. 2.000 mal so häufig wie echtes Drängeln." hmm, kommt wohl auf die Perspektive an.. Der Gesetzgeber hat ja unlängst das Drängeln durch eine Erhöhung des Bußgeldes entsprechend (seiner Gefährlichkeit) gewürdigt - bestimmt, weil dies ja "so selten" vorkommt...

Die Bußgelder für Drängeln wurden erhöht, aber nicht um 100% (keine verdoppelung). Das vertoßen gegen das Rechtsfahrgebot wurde um genau 100% erhöht (verdoppelt). Nur mal so als Hinweis....

http://www.adac.de/.../default.asp?TL=2#top

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne



Wenns so häufig vorkommt, warum werd ich denn nie bedrängt, wenn ich auffer Bahn bin?!

Richtig, weil ich mit Hirn fahr und eher mal zur Seite fahr als der durchschnittsdeutsche, der erst rechts rüber fährt, wenn man ihn angeblinkt hat...

Das ist auch das Problem, genauso wie einige an Kreuzungen meinen 'och, das passt scho', tuts aber nur, weil der eine kommende voll in die Eisen muss und dann auch mal 'drängelt', weil einem die Vorfahrt genommen wurd und der reinfahrende, wie sollts auch anders sein, das Gaspedal nicht findet und auch noch 20km/h unter Limit fährt...

Dann bist du ja ein echter Glückspilz, wenn dir das nie passiert - Chapeau! ;-) Also ich finde ja, für's Drängeln gibt es gar keine Rechtfertigung.

Er ist unter Garantie KEIN Glückspilz sondern fährt anscheinend wirklich mit Hirn und anscheinend ist ihm auch der "eingebildete Drängler" fremd...

Ich kann mich seinen und matzhinrichs Ausführungen nur anschließen, Drängler begegnen mir höchst selten auf der AB und das unabhängig von bewegtem Fahrzeug und gewähltem Tempo...

Dafür begegnen mir umso mehr Blink- und Spiegelmuffel, Spontanspurwechsler & unaufmerksame abgelenkte Fahrzeugführer... Glücklicherweise scheinen wenigstens die Oberlehrer/Verkehrserzieher weniger zu werden...

Manchmal denke ich, der klassische "Drängler" existiert weitesgehend in der Phantasie einiger Verkehrsteilnehmer und in der "Krawallpresse"...😉

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Die Bußgelder für Drängeln wurden erhöht, aber nicht um 100% (keine verdoppelung). Das vertoßen gegen das Rechtsfahrgebot wurde um genau 100% erhöht (verdoppelt). Nur mal so als Hinweis....

http://www.adac.de/.../default.asp?TL=2#top

Von 40 +1 Punkt, auf 80 + 1 Punkt verdoppelt - finde ich ebenfalls vollkommen in Ordnung.

Für weniger als 3/10 des halben Tachowerts als Abstand gibt es ab 100km/h bereits Fahrverbot + 160.- + 3 Punkte. Das sind bei 130km/h weniger als 19,5m - kommt sehr oft vor.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM


Dann bist du ja ein echter Glückspilz, wenn dir das nie passiert - Chapeau! ;-) Also ich finde ja, für's Drängeln gibt es gar keine Rechtfertigung.

Er ist unter Garantie KEIN Glückspilz sondern fährt anscheinend wirklich mit Hirn und anscheinend ist ihm auch der "eingebildete Drängler" fremd...

Ich kann mich seinen und matzhinrichs Ausführungen nur anschließen, Drängler begegnen mir höchst selten auf der AB und das unabhängig von bewegtem Fahrzeug und gewähltem Tempo...

Dafür begegnen mir umso mehr Blink- und Spiegelmuffel, Spontanspurwechsler & unaufmerksame abgelenkte Fahrzeugführer... Glücklicherweise scheinen wenigstens die Oberlehrer/Verkehrserzieher weniger zu werden...

Manchmal denke ich, der klassische "Drängler" existiert weitesgehend in der Phantasie einiger Verkehrsteilnehmer und in der "Krawallpresse"...😉

Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)

Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn man 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM


Das sind bei 130km/h weniger als 19,5m - kommt sehr oft vor.

Ja, vorallendingen wenn man so selenruhig vor sich in fährt und einem einer vors Auto fährt...

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)

Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn man 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen.

Da muss ich Dich enttäuschen, nicht jede Abstandsunterschreitung ist eine Nötigung, ebensowenig wie der dosierte Gebrauch der Lichthupe...

Da müssen schon mehrere Faktoren zusammenkommen... wird letztendlich meist vor Gericht an Hand der konkreten Sachlage entschieden...

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