Rechtsfahrgebot
Hallöchen an Alle,
hab hier nun ein paar Tage gestöbert und Beiträge gelesen und stoße immer wieder auf die Aussage, dass man den mittleren Fahrstreifen einer Autobahn nicht längere Zeit benutzen darf. Von "Mittelspurpennern" ist dort die Rede und jeder pocht immer auf das Rechtsfahrgebot in Deutschland und verlangt, dass nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur gewechselt werden müsse.
Klar gibt es ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, aber wie es bei Vorschriften in Deutschland so ist, gibt es Ausnahmen:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
Und was steht nun in §42 Abs.6 Nr1 Buchstabe d ?
„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“
"Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug den rechten Fahrstreifen befährt, ist dabei allein nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an, die von den gefahrenen Geschwindigkeiten abhängt, OLG Celle VRS 64 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21." (Quelle: Verkehrsportal.de)
"Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39." (Quelle: Verkehrsportal.de)
Ich hoffe dies kann dazu beitragen, dass in Zukunft weniger Leute die armen Mittelspurfahrer mit ihrer Lichthupe nötigen. Und wem es zu langsam geht, der kann ja auf die linke Spur und überholen.
Uns allen ein weniger egoistisches Miteinander-Umgehen im Straßenverker wünscht zille1976
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
180km/h? Da musst du aber gute Augen haben.Bei 180km/h ergeben sich in 20 Sekunden eine Strecke von 1km. Und das Urteil spricht von deutlich mehr als 20 Sekunden. Also auch deutlich mehr als 1km, die die Lücken auf der rechten Spur haben müssen damit das Rechtsfahrgebot greift.
MfG Zille1976
Was rechnest du dir denn da zurecht ? 🙄
Wird rechts 90 km/h gefahren und man selbst fährt 180 km/h auf der mittleren Spur, reicht eine 600 m Lücke aus um nach rechts zu fahren.
Fährt man selbst 120 km/h und rechts wird erneut 90 km/h gefahren, reicht schon eine 250 m Lücke aus (nach deiner Rechnung wären es diesmal 666 m).
Entscheidend ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Spuren ! 😎
Fahr einmal hinter einem Bus hinterher... ein riesen Gefährt, fährt in etwa 110 bis 120 km/h, aber blockiert seltsamer Weise nicht generell die mittlere Spur. Wie macht der das nur, kann man da vielleicht etwas lernen ?
PS:
Nicht, dass ich mich auf die Seite der Raser und Drängler schlagen will, aber diese 120 oder 130 km/h Mittelspurblockierer, die a) meinen sie würden alles richtig machen und b) völlig lernresistent sind, sind wirklich schlimm.
Als Kleinwagenfahrer darf man denen erst ewig hinterherfahren, weil man nicht überholen kann... und wenn man doch überholen will, klemmt einem plötzlich ein deutsches Mittelklassefabrikat am Koferraum und / oder der Penner hat nichts besseres zu tun als selbst auch zu beschleunigen...
Kann schließlich nicht angehen, dass ein Kleinwagen überholt.
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn man 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen.
Fragt sich wer hier ohne Ahnung unterwegs ist, weil ich auch diese Antwort ganz locker als Falschaussage darstellen kann. Lichthupe oder normale Hupe geben um mitzuteilen, dass man einen Überholvorgang vor hat, ist außerorts legitim und keinesfalls Nötigung .....
STVO §5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ja, vorallendingen wenn man so selenruhig vor sich in fährt und einem einer vors Auto fährt...Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Das sind bei 130km/h weniger als 19,5m - kommt sehr oft vor.
Vom kurzen Unterschreiten des Mindestabstands rede ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Fragt sich wer hier ohne Ahnung unterwegs ist, weil ich auch diese Antwort ganz locker als Falschaussage darstellen kann. Lichthupe oder normale Hupe geben um mitzuteilen, dass man einen Überholvorgang vor hat, ist außerorts legitim und keinesfalls Nötigung .....Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn man 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen.
STVO §5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Ich schrieb vom Drängeln _und_ Lichthupe - Lesen!
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Da muss ich Dich enttäuschen, nicht jede Abstandsunterschreitung ist eine Nötigung, ebensowenig wie der dosierte Gebrauch der Lichthupe...
Hab ich auch nicht behauptet. Unterschreiten des Mindestabstandes mit dem Einsatz der Lichthupe ist aber sehr wohl Nötigung.
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Wenn du auf der Autobahn auf einen langsameren aufläufst und innerhalb des Sicherheitsabstands in den du rein rollst kurz die Lichthupe betätigst, dann ist das nicht gleich eine Nötigung. Nötigung ist jemanden zu schneiden und auszubremsen oder einem im Kofferraum hängen und dabei wild an der Hupe/Lichthupe rumzuspielen.
90% der fahrer verstehen die lichthupe eh falsch.in der regel bleiben die meisten dann extra auf der linken spur, oder fangen an wie wild zu gestikulieren. finger und vogel zeig usw. das ganze kann man schon haben wenn man auf einer offenen strecke 130- 140 fæhrt und einer die linke spur mit 100 blockiert. in seinen augen ist man dann ein raser, drængler oder gar assi.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
90% der fahrer verstehen die lichthupe eh falsch.in der regel bleiben die meisten dann extra auf der linken spur, oder fangen an wie wild zu gestikulieren. finger und vogel zeig usw. das ganze kann man schon haben wenn man auf einer offenen strecke 130- 140 fæhrt und einer die linke spur mit 100 blockiert. in seinen augen ist man dann ein raser, drængler oder gar assi.gruss
Stimmt....
Daher: Rechtsfahrgebot beachten und rechts vorbei ziehen 😁 Hilft immer und sorgt dafür dass sich derjenige noch viel mehr aufregt.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
90% der fahrer verstehen die lichthupe eh falsch.in der regel bleiben die meisten dann extra auf der linken spur, oder fangen an wie wild zu gestikulieren. finger und vogel zeig usw. das ganze kann man schon haben wenn man auf einer offenen strecke 130- 140 fæhrt und einer die linke spur mit 100 blockiert. in seinen augen ist man dann ein raser, drængler oder gar assi.gruss
Hallo,
so wird aus Linksfahren Nötigung!
Grüße von N.N.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn du auf der Autobahn auf einen langsameren aufläufst und innerhalb des Sicherheitsabstands in den du rein rollst kurz die Lichthupe betätigst, dann ist das nicht gleich eine Nötigung. Nötigung ist jemanden zu schneiden und auszubremsen oder einem im Kofferraum hängen und dabei wild an der Hupe/Lichthupe rumzuspielen.
Wenn man den Sicherheitsabstand einhält und der Langsamfahrende sich unrechtmäßig auf der linken Spur aufhält, darfst du ihn mit der Hupe/Lichthupe darauf aufmerksam machen.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Stimmt....Zitat:
Original geschrieben von mattalf
90% der fahrer verstehen die lichthupe eh falsch.in der regel bleiben die meisten dann extra auf der linken spur, oder fangen an wie wild zu gestikulieren. finger und vogel zeig usw. das ganze kann man schon haben wenn man auf einer offenen strecke 130- 140 fæhrt und einer die linke spur mit 100 blockiert. in seinen augen ist man dann ein raser, drængler oder gar assi.gruss
Daher: Rechtsfahrgebot beachten und rechts vorbei ziehen 😁 Hilft immer und sorgt dafür dass sich derjenige noch viel mehr aufregt.
100% Full ACK!!
Sehe ich regelmäßig immer wieder.
Mittelspurpenner bekommen beim Überholen von mir Grundsätzlich einmalig
und mit ausreichend Abstand die Lichthupe zu sehen.
Ich Überhole die dann Links und schere wieder rechts ein.
Fast jeder blinkt mehrmals zurück!!
Letztens hatte ich nachts bei klarer Sicht einen vor mir (2 Spurige Strecke, er hat einen
LKW überholt) der mit Nebelschlussleuchte Unterwegs war.
Da er den LKW mit unglaublichen 95 km/h im 120er Abschnitt überholt hat,
bin ich relativ schnell auf den aufgelaufen und dürfte mich nun ziemlich lange von seiner
dämlichen Schlussleuchte Blenden lassen weil es ja sooo schnell an dem LKW vorbei ist.
Ich habe dann, Abstand war ausreichend groß, 2 mal kurz die Lichthupe betätigt
um ihn darauf aufmerksam zu machen, das er die Schlussleuchte an hat.
Nach gefühlten 5 Minuten hatte er den LKW überholt, ich ihn überholt und er fing sogleich
wie wild an mit der Lichthupe zu Blinken.
Gut dachte ich mir machste 2 mal kurz die Schlussleuchte an, evtl. merkt er das ja.
Hat er aber nicht.
Ich bin nämlich kurze Zeit später abgefahren und bin extra langsam die Ausfahrt runter
so dass er noch an mir vorbei konnte und da brannte die Leuchte immer noch.
Ich meine wenn mich einer anblinkt, dann schaue ich zuerst mal,
ob ich evtl. Fernlicht oder die Schlussleuchte an habe oder ob irgendwas
anderes nicht stimmt. Aber die meisten denken, Drängler.
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Aber die meisten denken...
...GARNICHTS! da die rechenleistung im kopf gerade mal ausreicht um den tacho vom drehzahlmesser zu unterscheiden!
das einzigste was die kennen ist der §1 der stvo der grundsätzlich so ausgelegt ist das sie die schwächeren sind! von ihren "pflichten" wissen die wenigs bis garnichts und sind zudem äußerst lernresistent.....
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Ich schrieb vom Drängeln _und_ Lichthupe - Lesen!Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Fragt sich wer hier ohne Ahnung unterwegs ist, weil ich auch diese Antwort ganz locker als Falschaussage darstellen kann. Lichthupe oder normale Hupe geben um mitzuteilen, dass man einen Überholvorgang vor hat, ist außerorts legitim und keinesfalls Nötigung .....
STVO §5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Nee, leider nicht. Siehe dein eigenes Geschriebenes:
Zitat Anfang:
"Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)
Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn an 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen."
Zitat Ende
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, weil jede Situation anders ist. Drängeln an sich ist eigentlich kein strafrechtlich definierter Begriff, Nötigung sehr wohl. Und dafür müssen konkrete Sachen passieren, und das nicht nur kurzfristig, sondern über einen gewissen Zeitrahmen.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Die Bußgelder für Drängeln wurden erhöht, aber nicht um 100% (keine verdoppelung). Das vertoßen gegen das Rechtsfahrgebot wurde um genau 100% erhöht (verdoppelt). Nur mal so als Hinweis....http://www.adac.de/.../default.asp?TL=2#top
Leider wird die Missachtung des Rechtsfahrgebotes noch immer nicht so gravierend eingeordnet, wie sie meiner Meinung nach sollte. Ich bin der Überzeugung, dass das Verfolgen und Abstrafen dieses Deliktes gerade in der heutigen Zeit des immer dichter werdenden Verkehrs eine immer höhere Priorität erlangen sollte - von mir aus sogar bis hin zur Gleichstellung mit dem zu dichten Auffahren. Selbst ein Punkt und 80 Euro sind ein Lacher für ein solches Vergehen, das ja häufig von vielen Fahrern sogar bewußt zur Provokation anderer Verkehrsteilnehmer Anwendung findet. Aufgrund der momentan leider noch ungenügenden (allgemeinen) Überwachung, stellt das Risiko erwischt zu werden noch keinen ausreichenden Aspekt zum Umdenken dar.
Würde das Missachten des Rechtsfahrgebotes ebenso hart bestraft werden, wie zu dichtes Auffahren, würde dies eventuell schneller die Runde machen. Sicher könnte man nun wieder dagegen halten, dass man ja nun nicht jeden so hart wie einen "Drängler" bestrafen könne, nur weil er mal eine Sekunde zu spät nach rechts gewechselt ist.
Da kontere ich wiederum, dass ja sowieso nur die richtig "harten" Fälle rausgefischt werden. Selbst bei besserer Kontrolle solcher Delikte werden die Kollegen aus dem Videowagen nicht gleich jeden rausholen, der mal 5 Sekunden länger links oder in der Mitte bleibt - ebenso, wie sie auch nicht jeden raus holen, der 10 oder 20 km/h schneller als erlaubt fährt. Dazu reicht das derzeitige Personal ja nun erst recht nicht aus. Selbst dann nicht, wenn um 100% aufgestockt wird 😉
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Nee, leider nicht. Siehe dein eigenes Geschriebenes:Zitat Anfang:
"Keine Ahnung wo ihr unterwegs seid ;-)
Weniger als der halbe Tachowert Abstand (ab 80km/h) ist bereits Drängeln. Passiert nicht, wenn an 'mit Hirn' fährt, ahja.. Mit Lichthupe oder Hupe wird es bereits zur Nötigung und man muss mit Geldstrafen von zwei bis drei Monatseinkommen rechnen.
Das Wort MIT bezieht sich doch auf das Drängeln, also Drängeln
undLichthupe.
Ist doch aber auch egal, es wurde für diejenigen welche es nicht herauslesen konnten doch nochmals extra klargestellt, soll jetzt Seitenlang auf der Ausdrucksweise rumgeritten werden ob dies aus dem Satz nun eindeutig hervorgeht oder nicht hervorgeht ?
Ne, endlose Debatte muss nicht sein.
Wollte nur mal verdeutlichen, dass NUR die Abstandsunterschreitung auch kein Drängeln ist.
Aber lassen wir das ruhen.