Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?

Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...

Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.

Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.

507 Antworten

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. Mai 2021 um 12:15:14 Uhr:


..ein naiver junger Mensch glaubt das, und würde automatisch zum MSS.

Naiv ist es, so etwas zu glauben. Wenn naive junge Menschen wirklich so fahren würden, wie es ihnen der Fahrlehrer beigebracht hat, hätten wir da draußen auf den Straßen ein paar Probleme und Unfälle weniger.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 12:45:15 Uhr:



Zitat:

StVO § 7 Abs. 3c
"Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

Solang man keinen damit behindert, ist das korrekt. Nötige ich aber andere zum Spurwechsel oder Bremsen, obwohl ich gerade selbst nicht überhole und rechts von mir ausreichend Raum zum wechseln wäre, gilt das nicht.
Einzelne Urteile, ewig alt, helfen da übrigens nicht. Im nächsten Fall sieht das der Richter dann wieder anders...

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 13:03:36 Uhr:


Solang man keinen damit behindert, ist das korrekt. Nötige ich aber andere zum Spurwechsel oder Bremsen, obwohl ich gerade selbst nicht überhole und rechts von mir ausreichend Raum zum wechseln wäre, gilt das nicht.
Einzelne Urteile, ewig alt, helfen da übrigens nicht. Im nächsten Fall sieht das der Richter dann wieder anders

Wer entscheidet denn, ob "ausreichend Raum zum Wechseln" ist? Und wer legt fest, was unter "ausreichend" zu verstehen ist?

Dazu gibt es Gerichtsurteile. Die gelten weiterhin, völlig egal, ob z. B. das OLG Düsseldorf dazu 1989 oder früher oder später entschieden hat. Auch aktuelle Quellen, etwa Anwälte für Verkehrsrecht, beziehen sich auf diese Urteile. Und das Urteil des OLG gründet auf § 7 Abs. 3c der StVO.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 13:01:01 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. Mai 2021 um 12:15:14 Uhr:


..ein naiver junger Mensch glaubt das, und würde automatisch zum MSS.
Naiv ist es, so etwas zu glauben. Wenn naive junge Menschen wirklich so fahren würden, wie es ihnen der Fahrlehrer beigebracht hat, hätten wir da draußen auf den Straßen ein paar Probleme und Unfälle weniger.

Anfänger, oder besser: Fahranfänger haben ein schweres Los.
Nennt man Probezeit...

Naiv ist es zu glauben, Fahrschüler glauben das nicht was ihnen der Fahrlehrer sagt. Naiv ist es zu glauben, sie könnten dann fahren wie sie wollen. Was glaubst du wohl, warum hier immer wieder Freds eröffnet werden, wo in der Probezeit Mist passiert ist ?

Das geht nämlich ganz fix, dann biste deine frisch erworbene Pappe wieder los. Darum bin ich davon überzeugt, Fahrschüler hören auf das, und glauben das, was ihnen Fahrlehrer sagen.

Gruß Jörg.
Edit: Ich ergänze meinen Satz durch das Wort "meisten"
Also, die MEISTEN Fahrschüler..

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@tazio1935 Es ist mir völlig egal, ob da eine 20; 35 oder 60 Sekunden-Regel greift.
Man kann völlig problemlos rechts rüber. Man muss gesetzlich nicht. Trotzdem ist es meiner Meinung nach schlechter Stil, es nicht zu tun.

@Dr.OeTzi manchmal hilft es schon, wenn man Beiträge nicht nur mit der eigenen Erwartungshaltung liest und entsprechend interpretiert oder sogar Dinge dazu dichtet.
Dann hätten Einige sicher bemerkt, dass meine Aussage in 20 Sekunden 3 Fahrstreifenwechsel zu vollziehen ein stilistisches Mittel war, um zu verdeutlichen wie lang 20 Sekunden wirklich so sind.

Was dann hier dabei rauskommt ist schon sehr lustig. Da werden bei dem Einen dann aus 3 Spurwechseln plötzlich 3 Überholmanöver. Beim Nächsten ist dann da noch eine V-Diff von 40km/h zu anderen Verkehrsteilnehmern...wo waren die in meiner Aussage?
Ich warte noch darauf, dass es heißt, man könne unmöglich 3 Spurwechsel in der Zeit machen, wenn man währenddessen noch den Sender am Radio einstellt.

Und meint ihr wirklich, man verhält sich schon optimal, nur weil man sich innerhalb der Regeln bewegt?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. Mai 2021 um 13:17:14 Uhr:


Darum bin ich davon überzeugt, Fahrschüler hören auf das, und glauben das, was ihnen Fahrlehrer sagen.

18-24-jährige sind die Gruppe, die mit Abstand am häufigsten im Straßenverkehr verunglückt. Auch als Pkw-Nutzer sind Fahranfänger bei den Verunglückten an erster Stelle. Doch wohl nicht deshalb, weil sie auf das hören und das glauben, was ihnen die Fahrlehrer sagen. Mannomann...

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 13:12:41 Uhr:



Wer entscheidet denn, ob "ausreichend Raum zum Wechseln" ist? Und wer legt fest, was unter "ausreichend" zu verstehen ist?

Dazu gibt es Gerichtsurteile. Die gelten weiterhin, völlig egal, ob z. B. das OLG Düsseldorf dazu 1989 oder früher oder später entschieden hat. Auch aktuelle Quellen, etwa Anwälte für Verkehrsrecht, beziehen sich auf diese Urteile. Und das Urteil gründet auf § 7 Abs. 3c der StVO.

Klar, kann sich jeder nach Belieben auf Urteile berufen und beziehen. Aber das war das Urteil in diesem Fall und jeder Richter hat die Möglichkeit, deinen Fall anders zu sehen. Da hilft dir auch kein Argumentieren nach der Devise: "Der damals hat aber auch.."

Wenn man selbst nicht in der Lage ist einzuschätzen, ob die Lücke ausreichend ist, der hat hinter dem Steuer eines Autos nichts verloren, denn der ist eine Gefahr für sich und andere.
Das hin und wieder wird da leider viel zu häufig und viel zu großzügig ausgenutzt.

Warum gibt es die Regel überhaupt? Um "gefährliche" Spurwechsel möglichst zu verhindern. Aber wenn ich andere dazu bringe eben genau dies zu tun: Einen Spurwechsel nach Links... wo liegt da wohl der Fehler?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 13:25:04 Uhr:


18-24-jährige sind die Gruppe, die mit Abstand am häufigsten im Straßenverkehr verunglückt. Sicher deshalb, weil sie auf das hören und das glauben, was ihnen die Fahrlehrer sagen. Mannomann...

Dafür bitte aus Interesse eine Quelle. Ich habe bloß allgemeines gefunden, aber nichts explizit nach Fahrzeugführern mit Hauptschuld nach Altersklassen ausgewertet.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 13:51:56 Uhr:



Wenn man selbst nicht in der Lage ist einzuschätzen, ob die Lücke ausreichend ist, der hat hinter dem Steuer eines Autos nichts verloren, denn der ist eine Gefahr für sich und andere.

Genau. Und ich schätze die Lage im Einklang mit StVO § 7 Abs. 3c so ein, dass ich den Mittelstreifen durchgängig befahren darf, wenn auf der rechten Spur nur hin und wieder Fahrzeug auftaucht. Dabei darf ich nach aktueller Rechtssprechung deutlich länger als 20 Sekunden auf der Mittelspur bleiben.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 13:51:56 Uhr:


Warum gibt es die Regel überhaupt? Um "gefährliche" Spurwechsel möglichst zu verhindern. Aber wenn ich andere dazu bringe eben genau dies zu tun: Einen Spurwechsel nach Links... wo liegt da wohl der Fehler?

Vielleicht dort, dass jemand nicht mit Richtgeschwindigkeit auf der Mittelspur fährt, sondern deutlich schneller? Und damit auf ein Wechseln nach links gefasst sein muss?

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 13:51:56 Uhr:


Dafür bitte aus Interesse eine Quelle. Ich habe bloß allgemeines gefunden, aber nichts explizit nach Fahrzeugführern mit Hauptschuld nach Altersklassen ausgewertet.

Hier ist ein Link:

Verkehrsunfälle | Unfälle von 18- bis 24-Jährigen im Straßenverkehr 2019

vom Statistischen Bundesamt

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 13:51:56 Uhr:


Aber das war das Urteil in diesem Fall und jeder Richter hat die Möglichkeit, deinen Fall anders zu sehen. Da hilft dir auch kein Argumentieren nach der Devise: "Der damals hat aber auch.."

Richter sind in ihren Entscheidungen an die StVO gebunden. Was in der StVO zum Fahren und Überholen auf der Mittelspur drinsteht, war hier schon mehrfach zu lesen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:08:17 Uhr:


Richter sind in ihren Entscheidungen an die StVO gebunden. Was in der StVO zum Fahren und Überholen auf der Mittelspur drinsteht, war hier schon mehrfach zu lesen.

Was passiert denn, wenn ein Richter dieses gummiartige "hin und wieder" mal ein wenig strenger auslegt?
Wenn für ihn hin und wieder eben im Abstand von z.B. 500m bedeutet?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:18:04 Uhr:


Wenn für ihn hin und wieder eben im Abstand von z.B. 500m bedeutet?

Richter kennen die Rechtslage und damit auch die Urteile der Oberlandesgerichte aus Celle und Düsseldorf. Die werden sich (bequemerweise) darauf beziehen und sich nicht irgendwas Neues ausdenken, das dem Sinn und Wortlaut der StVO entgegensteht. Im Zweifel wird es irgendwann eine höchstrichterliche Entscheidung geben, also am Bundesgerichtshof.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:18:04 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:08:17 Uhr:


Richter sind in ihren Entscheidungen an die StVO gebunden. Was in der StVO zum Fahren und Überholen auf der Mittelspur drinsteht, war hier schon mehrfach zu lesen.

Was passiert denn, wenn ein Richter dieses gummiartige "hin und wieder" mal ein wenig strenger auslegt?
Wenn für ihn hin und wieder eben im Abstand von z.B. 500m bedeutet?

Auch für einen Richter, der gern mal neu entscheidet, macht es keinen Sinn Lücken in Metern anzugeben.

Falls doch, dann taugt diese Entscheidung exakt nur für die Geschwindigkeiten eines Nichtwechslers und der Fahrzeuge vor und hinter der Lücke in dieser konkreten Situation.

Mehrwert für eine MT-Diskussion: 0

@reox Ich formuliere dann für dich extra nochmal um:
Was, wenn ein Richter das "Hin und Wieder" als einen Abstand definiert, bei dem man 15 Sekunden in dieser Spur verweilen könnte.

Zufrieden?

@tazio1935 Warum sollte eine solche Entscheidung der STVO entgegenstehen? Ein genauer Abstand/Zeit ist doch gar nicht dort festgelegt. Nur ein sehr schwammiges "Hin und Wieder".

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:43:03 Uhr:


Warum sollte eine solche Entscheidung der STVO entgegenstehen? Ein genauer Abstand/Zeit ist doch gar nicht dort festgelegt. Nur ein sehr schwammiges "Hin und Wieder".

So lange nichts anderes vorliegt, halten wir uns doch einfach an die Regelungen, die jetzt gelten, die bekannt sind und auf die sich auch andere Gerichte in ihren Entscheidungen berufen. Das heißt: 20-Sekunden-Regel bei zweispurigen Autobahnen, bei dreispurigen Autobahnen deutlich länger. Wenn man nicht genau weiß, wie man das in der Praxis umzusetzen soll, schaut man sich einfach nochmal das

Fahrlehrer-Video ab 8:15

an.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:56:15 Uhr:



Zitat:

@Luke1637 schrieb am 11. Mai 2021 um 14:43:03 Uhr:


Warum sollte eine solche Entscheidung der STVO entgegenstehen? Ein genauer Abstand/Zeit ist doch gar nicht dort festgelegt. Nur ein sehr schwammiges "Hin und Wieder".
So lange nichts anderes vorliegt, halten wir uns doch einfach an die Regelungen, die jetzt gelten, die bekannt sind und auf die sich auch andere Gerichte in ihren Entscheidungen berufen. Das heißt: 20-Sekunden-Regel bei zweispurigen Autobahnen, bei dreispurigen Autobahnen deutlich länger. Wenn man nicht genau weiß, wie man das in der Praxis umzusetzen soll, schaut man sich einfach nochmal das Fahrlehrer-Video ab 8:15 an.

Und wir warten bis sich wieder zwei vor Gericht treffen und schauen ob dann 15s-Lücken definiert werden.

Das kannst du gern tun. Ich halte mich lieber daran: Wenn rechts Platz ist, fahre ich rechts. :-P

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