Rechtsbeistand
Hi liebe Rechtsexperten hier im Forum.
Leider konnte ich keine andere Rubrik finden unter der ich meine Frage stellen konnte.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen oder hat sogar mal einen ähnlichen Fall gehabt.
Ich habe meinen neuen Gebrauchten erst am 26.05. ein halbes Jahr.
Jetzt ist der Klimakompressor hops gegangen. Also habe ich mich beim Händler gemeldet der mir dann sagte das die Garantie dafür aufkommt.
So jetzt der Schock: abzüglich Garantie noch einen Eigenanteil von 730 Euro.
Ich noch mal alles durchgegangen und dann ist mir aufgefallen das ich den Wagen ja noch gar kein halbes Jahr habe. Also ist es doch kein Garantiefall sondern ein Gewährleistungsfall oder?
Da das erste halbe Jahr der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht um ist muß mir ja der Händler nachweisen das der Kompressor bei Übergabe lief.
Jetzt zu der entscheidenden Frage.
In welcher Form muß er mir das nachweisen? Reicht so eine Checkliste (wie in den Autohäusern bekannt und vielleicht vom Meister noch im nachhinein ausgefüllt und unterschrieben) oder muß er mir ein Kompressionstest vorlegen? Welcher Nachweis ist für ihn gerichtsverwertbar?
Danke euch schon mal für eure schnellen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audi-gibt-Omega
Na sag mal, was ist das denn für eine abenteuerliche Konstruktion. Dem Kunden steht mit dem Kauf ein Gewährleistungsrecht zu, und wenn er noch eine wie auch immer geartete "Gebrauchtwagengarantie" KAUFT soll der Verkäufer sich plötzlich aus der gesetzlichen Gewährleistung verabschieden dürfen?Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Ich bin mir nicht sicher aber wenn du eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen/gekauft hast ist der Händler nicht mehr gewährleistungsplichtig.
mfg.wiesel
Dann hätte der Käufer sich ja in diesem fall die Kosten für die Garantie/ Versicherung sparen können,bzw.man könnte sich die garantie die man dazu kauft generell schenken wenn eh der Händler Gewährleistungplichtig ist. Sehe ich das so richtig ?
mfg.map
Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Die gesetzliche Gewährleistung ist zumindest für die ersten 6 Monate die mit Abstand beste "Garantie". Die meisten anderen "Konstruktionen" für Gebrauchte beinhalten ja meist irgendwelche Kostenteilungen und leider erlebt man das allzu oft, daß allein der Eigenanteil meist teurer als die gesamten Reparaturkosten bei einem "freien" sind.
Insofern würd ich mir mal auf solche "Garantien" nichts einbilden.
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Dann hätte der Käufer sich ja in diesem fall die Kosten für die Garantie/ Versicherung sparen können,bzw.man könnte sich die garantie die man dazu kauft generell schenken wenn eh der Händler Gewährleistungplichtig ist. Sehe ich das so richtig ?Zitat:
Original geschrieben von Audi-gibt-Omega
Na sag mal, was ist das denn für eine abenteuerliche Konstruktion. Dem Kunden steht mit dem Kauf ein Gewährleistungsrecht zu, und wenn er noch eine wie auch immer geartete "Gebrauchtwagengarantie" KAUFT soll der Verkäufer sich plötzlich aus der gesetzlichen Gewährleistung verabschieden dürfen?
mfg.map
Die Versicherung selbst ist ja nicht kostenfrei, entweder bezahlt man diese als Option mit oder sie ist bereits im Preis kalkuliert.
Wie jede andere Versicherung auch ist auch eine Gebrauchtwagengarantie soweit durchkalkuliert, dass der Versicherungsgeber da noch genug daran verdient.
Die Händler, die diese Garantie anbieten, haben da meist wenig mit zu tun, außer dass sie womöglich eine kleine Provision bekommen (bei der Variante, bei der Kunde die Garantie dazuKAUFT) oder sie dient lediglich dem Kunden seine Gewährleistungsansprüche madig zu machen oder sie taugt als Verkaufsargument für das Fahrzeug. Was hier zutrifft, hängt sicherlich von der Philosophie des Händlers ab.
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
nein...eigentlich nicht.....die Garantie läuft ein Jahr, bei der Gewährleistung muss man nach einem 1/2 Jahr als Käufer beweisen, dass bereits beim Kauf ein Mangel vorlag (wie soll man das machen?). Die Garantie deckt einige Dinge ab die man auf Gewährleistung nicht durchbekommen würde.Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Dann hätte der Käufer sich ja in diesem fall die Kosten für die Garantie/ Versicherung sparen können,bzw.man könnte sich die garantie die man dazu kauft generell schenken wenn eh der Händler Gewährleistungplichtig ist. Sehe ich das so richtig ?
mfg.map--> generell scheint es aber so zu sein, dass eine abgeschlossene Garantie beim Händler das Hirn aufweicht und die sich ganz gerne darauf stürzen. Sie verdienen damit bares Geld, da die Reparatur mit der Versicherung abgerechnet wird, die den Garantievertrag deckt. Bei der Gewährleistung legt er drauf !!
--> ein guter Kompromiß kann da nur sein, wenn sich der Händler in die Garantie verbeißt, im deutlich auf die Gewährleistungsrechte hinzuweisen und wenn schon Beseitigung von Mängeln auf Garantie, dann doch wenigstens mit 100%iger Kostenübernahme der Eigenbeteiligung des Käufers. Da verdient er immer noch etwas dazu. Wie oben bereits geschrieben, hatte ich mich damals auf 20% Kostenübernahme eingelassen um nicht wegen 160 EUR ein Jahr mit dem Händler rum zu streiten. Recht haben und Recht bekommen....da liegen leider Welten zwischen
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Ich warte auf die Antwort des Autohauses wegen der Sachmängelbeseitigung. Hat sich auch ganz positiv angehört. So oder so liegt ja der austausch des Kompressors an. Kann mir jemand sagen was man besser direkt mit tauschen sollte weil man da so schlecht dran kommt? ZB Riemen o.ä.?
Also, wollte es euch nur wissen lassen.
Ein Klimakompressor ist mit in der gesetzlichen Gewährleistung wenn der Wagen ausdrücklich mit Klimaanlage verkauft wurde.
Wenn dann ein defekt auftritt hat man ein recht auf Sachmängelbeseitigung.
Danke euch für eure Hilfe.
Nein die haben das im Autohaus gesagt. Die waren total ehrlich und freundlich. Habe einen Ersatzwagen bekommen und alles lief ruck zuck.
Habe auch so eine List gefunden.
Kannst ja hier mal nachsehen.
Sehr interessant was man alles findet wenn man sich mal etwas schlau macht. 😁