Rechtsbeistand
Hi liebe Rechtsexperten hier im Forum.
Leider konnte ich keine andere Rubrik finden unter der ich meine Frage stellen konnte.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen oder hat sogar mal einen ähnlichen Fall gehabt.
Ich habe meinen neuen Gebrauchten erst am 26.05. ein halbes Jahr.
Jetzt ist der Klimakompressor hops gegangen. Also habe ich mich beim Händler gemeldet der mir dann sagte das die Garantie dafür aufkommt.
So jetzt der Schock: abzüglich Garantie noch einen Eigenanteil von 730 Euro.
Ich noch mal alles durchgegangen und dann ist mir aufgefallen das ich den Wagen ja noch gar kein halbes Jahr habe. Also ist es doch kein Garantiefall sondern ein Gewährleistungsfall oder?
Da das erste halbe Jahr der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht um ist muß mir ja der Händler nachweisen das der Kompressor bei Übergabe lief.
Jetzt zu der entscheidenden Frage.
In welcher Form muß er mir das nachweisen? Reicht so eine Checkliste (wie in den Autohäusern bekannt und vielleicht vom Meister noch im nachhinein ausgefüllt und unterschrieben) oder muß er mir ein Kompressionstest vorlegen? Welcher Nachweis ist für ihn gerichtsverwertbar?
Danke euch schon mal für eure schnellen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
22 Antworten
hi, hatte auch wie du innerhalb des ersten halben Jahres nen Fall bei dem an meinem Dicken die Ventildeckeldichtungen undicht waren. Also hin zum 😛 es wurden beide gewechselt, ohne dass ich eine Rechnung etc bekomen hab.
Mir wurde daraufhin erklärt, dass innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf die Mängel bzw. Defekte zu Lasten des Händlers gehen, danach übernimmt die Versicherung nur noch die Arbeitsstunden prozentual der Fahrleistungen sprich bis 10TKm 100% bis 20TKm 80% etc. glaub ich wars. Allerdings weiss ich nicht welche Art von Garantie du hast, ich hab die Perfect Car von VVD, ist nur ne Baugruppengarantie, näheres findeste aber in (solltest du dieselbe haben) in dem Heftchen zu Garantie.
Denke aber dass der Klimakompressor darin abgedeckt sein sollte, vorallem da du den Wagen ja noch nicht lange hast. Wenn alles nicht hilft, Versicherer anrufen bzw. Audi selbst und dort nachfragen.
Habe das Fahrzeug nicht von einem VW Händler sondern von einem Niassan Händler.
Die Gebrauchtwagenversicherung habe ich auch über Nissan. Die übernehmen ja auch den Fall.
Allerdings wie folgt:
Klimakompressor: zu 40 % da ich mehr als 100000 km drauf habe
Arbeitslohn: 100%
Trockner: keine Beteidigung
Spülen des Kühlsystems: keine Beteidigung
System neu befüllen: keine Beteidigung
Macht wie oben geschrieben einen Eigenanteil von 730 Euro.
So, aber warum soll ich das zahlen wenn es ein Gewähleistungsfall ist?
Die kleine aber feine Frage ist eben in welcher Form er mir das nachweisen muß? 😕
Ich habe eine ähnliches Problem (nur mit anderen Bauteilen) und die Klage liegt seit ca. 15 Monaten beim Amtsgericht und wartet auf Bearbeitung.
Grundsätzlich ist es so, dass dir bei einem auftretendem Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum, der Verkäufer nachweisen muss, dass dieser bei Übergabe nicht vorlag.
Falls das ganze im Rechtsstreit endet, musst du erstmal nachweisen, dass es sich bei dem Defekt um einen Mangel im Rechtssinne handelt und nicht um altersüblichen Verschleiss. Dann müsstest du nachweisen, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorlag (hier hilft dir die angesprochenen Beweislastumkehr 6 Monate nach Kaufdatum). Möglichweise hat der Verkäufer sich mit einem Übergabeprotokoll durch Unterschrift auch bescheinigen lassen, dass Klimaanlage ordnungsgemäß funktioniert.
Persönlich würde ich empfehlen sich nochmal freundlich aber bestimmt an den Verkäufer zu wenden und ihn auf die Gewährleistung hinzuweisen. Auf einen Rechtsstreit würde ich es aber wegen 730 EUR nicht ankommen lassen, da es sehr langwierig (der Defekt sollte bis zu gerichtlichen Feststellung auch noch vorliegen, sollte also nicht per Ersatzvornahme beseitigt werden) und nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein kann.
Etwas mehr Sorgen würde mir machen, dass der Audi in einer Nissan-Werkstatt repariert wird.
Er ist erste Hand und dort in Zahlung gegeben worden. Eigentlich Top Schechheftgepflegtes Auto.
Ich glaube darauf wird es hinauslaufen. Ich werde ihn nochmal darauf ansprechen und wenn er eine Sachmängelbeseitigung strikt ablehnt werde ich das wohl so hinnehmen müssen.
Wünsche dir viel Glück bei deinem Rechtsstreit.
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Quatsch hinnehmen..... 🙄
Egal bei welchem Händler Du gekauft hast, gilt für Dich ab Kauf die 12-monatige Gewährleistung. Punkt!
Innerhalb der ersten 6 Monate gibt es die Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten, d. h. es besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits am Auto vorhanden war, als Du es übernommen hast. Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, den Mangel ohne jeden Kostenaufwand Deinerseits zu beseitigen. Punkt!
Einzige Ausnahme: Der Händler kann beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Checklisten, wie z. B. bei Audi der sog. 110-Punkte-Check, reichen dazu m. W. nicht aus.
D. h., Du gehst Dienstag geich zum Verkäufer, weist ihn auf seine Gewährleistungsverpflichtung (auch Sachmängelhaftung) hin und verlangst Deine Kohle zurück (das Ganze zu verschriftlichen kann nicht schaden). Sollte er nicht darauf eingehen und auch keinen echten Beweis liefern können, gehst Du zum Rechtsanwalt. Der regelt dann alles Weitere.
Schöne Restfeiertag und Grüße
Markus
hallo,
das ist schon richtig mit der 1- jährigen Gewährleistung. Innerhalb des ersten 1/2 jahres geht die Rechtssprechung bei einem Mangel (nicht Verschleiß) davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf (versteckt) vorgelegen hat. Der Händler muss eigentlich ohne wenn und aber den Mangel kostenlos beheben ....oder beweisen, daß der Mangel beim Verkauf nicht vorgelegen hat (Beweislastumkehr) --> schwer für den Händler.
Im nächsten halben Jahr muss der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag...auf gut deutsch - Arschkarte...wie will man das machen ohne teure Gutachten ??
ich hatte auch Mängel innerhalb des ersten halben Jahres an meinem A6. Hatte Kontakt zum Autohaus gehalten (leider 90 km entfernt von mir)...es ging um den berühmten flackernden Lichtschalter, eine defekte Diode der Blinkanzeige und eine völlig zertrümmerte Kopfstütze hinten sowie fehlendes Wischwasser am Heck. Hatte diese Mängel leider erst nach dem Kauf bemerkt. Die Kopfstütze habe ich selbst getauscht, blieb noch der Lichtschalter und die Blinkanzeige. Also Termin ausgemacht, weil zu meinem :-) um die Ecke um den Mangel zu beheben zu lassen mit Abrechnung auf das weit entfernte Autohaus war nicht. Aussage freundliches Autohaus....das wollen wir uns selbst ansehen. 1 Tag Urlaub genommen, 90 km gefahren und von der Seniorchefin erst mal 3 Stunden in die Warteschleife geschickt. Dann kam der Juniorchef ins Spiel.....Karre in die Werkstatt und Mängel geprüft....immer wieder im Gespräch. Ja, bla bla is ja ein Gebrauchter, der hat mal eben ein paar Mängel, bla bla...muss man sich ja selbst ein Bild machen, falls das vor Gericht gehen sollte.
Alle Mängel durchgecheckt und dann kam der Junior mit dem Angebot - kein Sprache von Gewährleistung. Gleich auf meine GebrauchtwagenPlus losgegangen und mit dem Voranschlag gekommen für Lichtschalter und defekte Blinkeranzeige 20% an meinem Eigenanteil des Materials von 50% zu übernehmen.
Blinkeranzeige defekt --> Cockpit tauschen gegen refurbished - 495,00 Tacken
Lichtschalter ersetzen --> neuer rein - 65,00 Tacken
....blieben also für mich bei den 30% von 50% 167,00 Euro über zu zahlen
....Arbeitszeit und die restlichen 50% Material GebrauchtwagenPlus, 20% Material der Juniorchef.
Was soll man tun 90 km von zu Hause entfernt und ein so sicher auftretender Juniorchef der ja keine kaputten Autos verkauft bzw. solche Mängel normal findet......man ärgert sich schwarz und sagt...jo mach. Er durfte sogar noch vorne die Manschetten links von der Antriebswelle tauschen (das bekommt man gar nicht durch auf Gewährleistung oder Garantie).
Soll heissen: die haben einfach die besseren Karten in der Hand bei solchen "Kleinigkeiten". Ich habe keinen Rechtsschutz....wer will da schon sich vor gericht wiedersehen wegen 167 gesparten Euros ?? Für mich ist nur die Sauerei....er durfte die Manschetten tauschen und hat an Material und Einbau verdient. Bei den anderen Sachen hat er am Einbau verdient und auch an dem von der Versicherung bezahlten Beteiligung des Materials. Und dann auf Dicken machen und mir versichern, daß wir doch eine gütliche Einigung für beide Seiten getroffen hätten. O.K. ich hatte für 4 Tage einen nagelneuen Vorführwagen, aber den Sprit für die 4 x 90 KM durfte ich auch selber zahlen.
Ich glaube einfach, bis zu bestimmten Beträgen, die sich auch über eine abgeschlossene Gebrauchtwagengarantien regulieren lassen (obwohl hier zuerst die Gewährleistung greift !!) wissen die Händler, daß sie es drauf ankommen lassen können, mit dem Anwalt bedroht zu werden. Letztendlich gibt der Kunde doch klein bei anstatt wegen 200 - 300 Euro vor den Kadi zu ziehen. Ach ja, im Verkaufsraum bei meinem :-) der mir den Karren verkauft hat hängen ja so viele Urkunden zum Thema "bester Audihändler" im Lande Deutschland.
Es ist doch klar, daß bei einer zu erwartenden 1000,-€ Reparatur (bei Audi) für den Klimakompressor der Nissan-Händler die Hose voll hat.
Aber dafür gibt es dieses Gesetz. Entweder der hält sich dran oder kann in der Ukraine sein Geschäft machen - basta.
Ab jetzt nur noch schriftlich - ganz wichtig!
1. Schriftliche Mängelanzeige
"S.g.D+H, an meinem Fahrzeug, welches ich am ...bei Ihnen erworben hatte, ist die Klimaanlage ausgefallen. Ich hatte am ... mit Ihrem Kollegen xxx telefonisch den Mangel angezeigt, der innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegt, genau 5 Monate xxx Tage nach Kaufvertrag und möchte dies hiermit schriftlich bekräftigen.
Ich bitte sie den Mangel unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Eine Kostenbeteiligung kommt für mich aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage überhaupt nicht in Betracht. Bis zur Beseitigung des Mangels betrachte ich den Kaufvertrag als schwebend unwirksam.
Bitte setzen sie sich mit mir wegen eines Reparaturtermins in Verbindung. Nach Auskunft yyy sollte das einen Zeitraum von einem Tag (x Tage) nicht überschreiten."
Wichtig: Notier dir die Seriennummer des Klimakompressors, am besten mit Foto! aber sag das denen nicht!
Falls die weiterhin rumeiern, schick ich Dir Briefentwurf Nummer zwei.
Das wird schon. 😉
Oh man da habe ich ja was vor mir.
Habe zwar eine Rechtschutz aber der Weg bis ich mein Recht erreicht habe wird lang.
Habe am 19.05. die Klimaflüssigkeit wechseln lassen und die nachricht bekommen das ein defekt am Kompressor vorliegt. Am selben Tag habe ich meinem Händler die Bestätigung von Bosch zugefaxt. An dem Tage haben die auch mit der Gebrauchtwagengarantieversicherung gesprochen.
Am 21. bin ich bei meinem 🙂 um die Ecke gewesen um mir die geforderte Bestätigung von VW zu holen. Die haben auch selbst nochmal mit der Gebrauchtwagengarantieversicherung gesprochen.
D.h. der Fall ist ja schon an mehreren Stellen dokumentiert oder?
Weil morgen schon der 25. ist und am 27.11. war die Fahrzeugübergabe.
Da das AH etwa 80 km von mir entfernt ist werde ich da morgen erstmal anrufen. Wenn das nichts bringt wird es ja wohl reichen wenn ich direkt den freundlichen Brief los schicke und meine Rechtschutz informiere.
Danke für eure Hoffnung und eure Tipps 🙄
Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
So, aber warum soll ich das zahlen wenn es ein Gewähleistungsfall ist?
Die kleine aber feine Frage ist eben in welcher Form er mir das nachweisen muß? 😕
Ich bin mir nicht sicher aber wenn du eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen/gekauft hast ist der Händler nicht mehr gewährleistungsplichtig.
mfg.wiesel
Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie.
Aber eine Gewährleistung ist doch gestzlich. Habe noch nichts darüber gefunden das die entfällt wenn man Garantie hat.
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Ich bin mir nicht sicher aber wenn du eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen/gekauft hast ist der Händler nicht mehr gewährleistungsplichtig.Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
So, aber warum soll ich das zahlen wenn es ein Gewähleistungsfall ist?
Die kleine aber feine Frage ist eben in welcher Form er mir das nachweisen muß? 😕
mfg.wiesel
Auch bei abgeschlossenem Garantievertrag besteht weiterhin Gewährleistungspflicht.
Viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit, stell dich aber schonmal auf ein zähes Vorankommen ein und vergiss bitte nicht, dass die Mängel bis zu gerichtlichen Beweissicherung nicht beseitigt werden sollten (ansonsten sind sie bei gerichtlicher Feststellung nicht mehr vorhanden und dein Gewährleistungsanspruch ist nicht mehr existent!).
Fax deinem Verkäufer deine Mängelanzeige, mach ein Einwurfeinschreiben und schicke ihm eine Mail, wenn die Möglichkeit besteht, lasse jemanden dahinfahren, der sie persönliches nochmal zustellt. Natürlich kann man auch Teile der Aufzählung weglassen 😉
Wie meine Vorredner schon gesagt haben: Das Zauberwort heisst Sachmängelhaftung, ganz egal ob Gebrauchtwagengarantie oder nicht. Das ist eben der "Aufpreis" wenn man beim Händler kauft und dafür muss er dann auch blechen!
Meiner hat bezahlt:
neues KI
2 neue Scheini (XENON)
neues Wischergestänge
neuer Heckwischermotor
neues Heckklappenschloss
neuer Lichtschalter
Kotflügel lackiert
Beim ersten (dem KI) wollte ich noch lieb sein und hab ihm ne passende SMD zum umlöten besorgt inclusive Anleitung.
Er meinte aber "ne er tauscht lieber das ganze KI und übernimmt 20%." Daraufhin hab ich ihm mit dem Zauberwort "SACHMÄNGELHAFTUNG" und nem kleinen Auszug aus der ÖAMTC/ADAC Seite zu dem Thema die vollen 100% aufs Auge gedrückt!
Ab da an hat er nur mehr geheult wenn ich auf den Hof fuhr! 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Ich bin mir nicht sicher aber wenn du eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen/gekauft hast ist der Händler nicht mehr gewährleistungsplichtig.Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
So, aber warum soll ich das zahlen wenn es ein Gewähleistungsfall ist?
Die kleine aber feine Frage ist eben in welcher Form er mir das nachweisen muß? 😕
mfg.wiesel
Na sag mal, was ist das denn für eine abenteuerliche Konstruktion. Dem Kunden steht mit dem Kauf ein Gewährleistungsrecht zu, und wenn er noch eine wie auch immer geartete "Gebrauchtwagengarantie" KAUFT soll der Verkäufer sich plötzlich aus der gesetzlichen Gewährleistung verabschieden dürfen?
Das ist ja geradeso als wenn dir einer auf die Fresse haut und du dem noch "Schadenersatz" zahlen willst.
Merkwürdige Denke,
BGB sei Dank hat die nichts mit der Realität zu tun. 😉
@cruisermac
Vergiß mal deine Rechtsschutz. Ist zwar ganz nett, aber du wirst die hier wohl kaum brauchen. Ich kenne übrigens keinen Anwalt, der solche Vorgänge beschleunigt hat oder gar das Auto repariert hat.
Sowas kann man immer zur Not aus dem Ärmel ziehen, aber wenn der erstmal den Fall übernimmt, nimmt auch der Verkäufer seinen Knochen und ruft seinen "Stamm-Anwalt" an und es wird Winter, bis deine Klima wieder funzt. Also: locker bleiben, dem Autohaus den Brief schreiben (faxen) und gut
Also Adresse rein, Ausdrucken und faxen wirste doch hinbekommen, oder? 😉
Ja das stimmt. Der Anwalt ist die letzte Lösung. Glaube auch nicht das ich so weit gehen werde weil mir das zu lange dauert.
Aber ich werde morgen erstmal mit ihm telefonieren und ihm das schreiben was ich aufgesetzt habe zufaxen. Und dann werde ich ja sehen……..🙄