Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt?
Wir kommen jüngst wg. neuer Ampelinstallation an einen Straßenabschnitt wo ich mir selbst nicht sicher bin.
Auf einer Hauptstraße gibt es eine unterbrochene Haltelinie, hinter der Linie geht es rechts in unsere Wohnstraße. Vorne bei der Ampel ist die normale durchgezogene Haltelinie.
Bislang hab ich an der unterbrochenen Haltelinie immer angehalten wenn rot war und bin dann bei grün nach rechts abgebogen. Nun frag ich mich, ob man da nicht doch einfach abbiegen kann bei rot, da ich ja die eigentliche Haltelinie der Ampel und damit die rote Ampel nicht überfahre.
Vorab schon mal danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:22:13 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:33:49 Uhr:
Wenn die Ampel erst hinter der Abbiegung in die Wohnstraße ist, darf man dort auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Die gestrichelte Haltelinie dient nur dazu, daß Fahrzeuge die geradeaus wollen dort halten, um die Ausfahrt aus der Wohnstraße nicht zu blockieren.Das zeigt aber auch sehr schön, wovon man bei der Verkehrsplanung schon ausgeht. Dass man Einmündungen (unabhängig vom Fall hier) freizuhalten hat, ist vielen nämlich nicht geläufig, weshalb man mit "Hilfslinien" nachhilft.
Bei uns teilweise noch mit Hinweisschild "bei Rot hier halten". Wird trotzdem gerne ignoriert...
50 Antworten
Die gestrichelte Aufstellinie unterbrochene Wartelinie ist nur als Empfehlung zu betrachten. Bindend ist bei roter Ampel nur die durchgängige Wartelinie Haltlinie.
Hier z.B. stehe ich immer an der Wartelinie Haltlinie, außer es ist Bewegung bei den parkenden Autos zu erkennen. Genau wie hier, ein Auto paßt, ohne daß die Kreuzung blockiert wird.
Und hier auch mal eine Fußgängerampel, hinter der Einmündung, in Kombiation mit gestrichelter Linie, inkl. dem Schild "bei Rot hier halten".
Da fährt man als Rechtsabbieger bei Rot einfach rum und achtet, wie bei jedem mal Abbiegen (man es machen sollte 😉), auf Fußgänger und Radfahrer.
Zitat:
Da fährt man als Rechtsabbieger bei Rot einfach rum
… und missachtet das Schild »Bei Rot hier halten«
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:05 Uhr:
Zitat:
Da fährt man als Rechtsabbieger bei Rot einfach rum
… und missachtet das Schild »Bei Rot hier halten«
Dem Wortlaut nach ja, nicht aber dem Gedanken des Schildes nach...
Ähnliche Themen
Solche Situationen gibt es bei uns mehrere. Allerdings ist da eine durchgezogene Haltelinie und in der Fahrbahnmitte eine etwa 10m lange Sperrlinie. Der Grundgedanke ist dabei dem Verkehr aus der Nebenstraße das Auffahren zu erleichtern.
Oder Verkehr in die Querstraße einfahren zu lassen, damit die Gegenfahrbahn nicht auch noch zugestellt wird.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2019 um 13:34:38 Uhr:
Das nicht halten an einer vorgezogenen Haltelinie ist kein Rotlichtverstoß, sondern lediglich ein Haltelinienverstoß. In den geschützten Bereich der Ampel fährt man dabei noch nicht ein.
Im Falle des TE gibt es aber keine vorgezogene Haltlinie, sondern zunächst nur eine Wartelinie. Die Haltlinie überfährt er nicht, weil er vorher rechts abbiegt. Und dieses Rechtsabbiegen ist von der Ampel gar nicht erfasst.
Zitat:
@CV626 schrieb am 23. Dezember 2019 um 13:05:41 Uhr:
Hierzu sollte man festhalten, dass das Schild "bei Rot hier halten" in jedem Fall verbindlich ist -
Das Schild ist in keinem Fall verbindlich. Ob man gegen eine Vorschrift verstößt, wenn man das Schild missachtet, richtet sich ganz normal nach den üblichen Vorschriften, also so, als ob dieses Schild nicht vorhanden wäre.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:05 Uhr:
Zitat:
Da fährt man als Rechtsabbieger bei Rot einfach rum
… und missachtet das Schild »Bei Rot hier halten«
Wenn ich vor der Ampel rechts abbiege, habe ich kein ROT, weil ROT erst hinter der Einmündung ist. Rot habe ich, wenn ich geradeaus weiterfahren will.
Viel Spaß beim Argumentieren vor Gericht. Denn nie vergessen, da arbeiten Staatsdiener und die dürfen nichts annehmen. Nicht einmal Vernunft.
Glaube nicht, das ein Rechtsabbiegen vor der Ampel vorm Gericht landet. 😉
Noch ein Beispiel:
https://www.google.de/.../...yHEO3Bp4inCMxmffIC1kNQ!2e0!7i13312!8i6656
Hier machen die Geradeausfahrer bei Rot sogar regelmäßig Platz für die Rechtsabbieger.
Nochmal zur durchgezogenen Haltelinie.
Ok, offenbar muss man anhalten. Aber, muss man, wenn man vor der Ampel rechts abbiegen will, auch bis Grün warten? Oder kann man nach dem Anhalten trotzdem bei Rot abbiegen?
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 23. Dezember 2019 um 23:28:18 Uhr:
Nochmal zur durchgezogenen Haltelinie.Ok, offenbar muss man anhalten. Aber, muss man, wenn man vor der Ampel rechts abbiegen will, auch bis Grün warten? Oder kann man nach dem Anhalten trotzdem bei Rot abbiegen?
Im StVO-Anhang steht zur Haltelinie:
Zitat:
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
wobei sich der letzte Satz offenkundig auf das Stoppschild bezieht. Bei einer Ampel sagt die Linie also, dass man an genau dieser Stelle auf Grün warten soll. Man darf also nach dem Anhalten nicht einfach weiterfahren, wen man rechts abbiegen will. Außer natürlich, es gibt einen Grünpfeil.