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Mischbereifung erlaubt?

Themenstarteram 25. Juni 2007 um 20:28

Hatte neulich das Pech, einen Nagel in den hinteren linken Reifen zu fahren.

Beim Freundlichen kurz angerufen, das Problem geschildert und dann zu ihm rausgefahren.

Beim Fahren ist mir dann aufgefallen, das vor allem die Beschleunigung kaum noch 50% des normalen Zustands betrug, auch das Fahrverhalten war etwas schwammig.

Also schnellstmöglich (ohne Umwege) zum Freundlichen gefahren, und dort den Reifen anschauen lassen.

Es war halb 6, um 6 macht die Werkstatt zu, von daher versteh ich wenn dort niemand mehr lust hatte sich mein problem richtig anzuschauen.

Jedenfalls meinte der Service-Berater, das da wohl ein neuer Reifen fällig wird, und wollte mir gleich einen für 130€ aufschwatzen.

Da ich diese Reifen aber für 55€ das Stück bei Pneumobil gekauft habe, sah ich diesen Preis überhaupt nicht ein, und bat darum den lädierten Reifen gegen das Reserverad (vollwertig) auszutauschen.

Dies verweigerte mir der Service-Berater mit der Begründung das es nicht erlaubt sei, mit Mischbereifung zu fahren.

Damit meine ich 3 Sommerreifen mit ALU-Felgen, und 1 Sommerreifen (anderer Hersteller, lag bei Fahrzeugkauf bei) mit Stahlfelge.

Die Reifen haben dieselben Dimensionen, Profilitiefenunterschied beträgt 3Milimeter.

Mich würde nun wirklich interessieren ob es wirkich verboten ist, mit einer derartigen Konstellation kurzzeitig zu fahren, oder ob ich hier nur zum Kauf eines überteuerten Reifens gedrängt werden sollte.

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20 Antworten
am 25. Juni 2007 um 20:30

Quatsch. Wird zwar oft behauptet, das Einzige, das NICHT erlaubt ist, ist das Mischen von Radial und Diagonalreifen.

 

Diagonalreifen

Diagonalreifen waren bis in die 1980er Jahre bei den PKW üblich. Sie weisen mehrere schräg überkreuzte Karkasslagen auf. Heute sind sie normalerweise nur noch im landwirtschaftlichen Bereich, bei Oldtimern und bei älteren Motorrädern üblich. Auch im Offroad-Bereich werden sie teilweise noch eingesetzt, weil sie aufgrund der (im Straßenbetrieb unerwünschten) starken Beweglichkeit der Lauffläche gegenüber den Radialreifen den Vorteil einer besseren Selbstreinigung im Schlamm und einer besseren Anpassung an unebene Untergründe bieten. Viele Rennreifen werden als Diagonalreifen gebaut; die aber im Fahrverhalten nichts mit den veralteten Autoreifen gemein haben. Der Grund liegt in dem erheblich engeren Winkel der schräg überkreuzten Karkasslagen. Die Größenbezeichnung bei Diagonalreifen, z.B. 6.40-15, drückt im ersten Wert die Reifenbreite in Zoll aus, hier also 6,4 (ca. 16,3 cm) und der zweite gibt den notwendigen Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an.

Radialreifen (Gürtelreifen)

Radialreifen (X-Technologie) wurden 1948 − auf Anregung von Citroën – von Michelin entwickelt und eingeführt, welche eine höhere Lebensdauer der bis dahin üblichen Diagonalreifen erreichen wollten. Das Ziel wurde erreicht: schon die ersten Radialreifen hielten mehr als doppelt so lange wie die Diagonalreifen.

Das Prinzip der Radialreifen beruht auf einer klaren Trennung der Funktionen im Reifenunterbau. Dazu zählen radial angeordnete Karkassenlagen für besseres Einfedern, und stabilisierende Gürtellagen unter der Lauffläche. Innerhalb der Karkasse liegen die gummierten Cordfäden in einer oder mehreren Lagen radial, also im rechten Winkel zur Laufrichtung. Der Effekt ist – zusätzlich zur höheren Laufleistung – eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Diagonalreifen in Bezug auf Haftung bei Nässe und in Kurven sowie bei den Laufeigenschaften.

Der gleichbedeutende Begriff „Gürtelreifen“ für den Radialreifen entstand wegen der gürtelförmigen Lage der härteren Schicht unterhalb der Lauffläche.

Quelle: Wiki

am 25. Juni 2007 um 20:55

Re: Mischbereifung erlaubt?

 

Zitat:

Original geschrieben von gooli

Mich würde nun wirklich interessieren ob es wirkich verboten ist, mit einer derartigen Konstellation kurzzeitig zu fahren, oder ob ich hier nur zum Kauf eines überteuerten Reifens gedrängt werden sollte.

Du hast doch den kaputten Reifen dabei, oder?!

Von daher bist aufm Weg, das Problem beheben zu lassen, deine aktuelle Felge ist nur eine Notbereifung, von daher sollts schon OK sein.

am 25. Juni 2007 um 21:12

Wie ich sagte, kannst du damit solange fahren, wie du lustig bist.

Ob das nun der Sicherheit dienlich ist, ist eine andere Sache.

Unterschiedlicher Grip etc.

am 25. Juni 2007 um 21:33

Hatte das mal, mir haben sie sowas nicht gesagt.

Naja schon lustig dass man für 130€ Umsatz so lügen kann.

Komm, mach ruhig "Werbung" und erzähle welche Werstatt das war ;)

Was Du aber probieren kannst, ist eine Reperatur (~20€).

Das ist völlig unbedenklich in der Lauffläche, wird ausgebohrt und mit Gummi verschlossen...

Lohnt sich bei Reifen die etwas teuerer sind oder auch bei relativ neuen eigentlich immer.

Übrigens ist die Mischung natürlich suboptimal, aber nicht so kritisch wie man manchmal meint (Gripunterschied durch Strassenbelag schon viel unterschiedlicher auf der Strasse). In der Zeit die Du die Mischbereifung fährst, kannst Du Dir wieder günstig den passenden Reifen kaufen.

Es gibt aber auch Probleme beim ABS/ESP. Durch den Durchmesserunterschied hat man eine geringfügig andere Drehzahl an dem "neuen" Reifen. Das macht schon was aus, der Bremsweg könnte sich erheblich verlängern. Ich glaube 1mm ist das Maximum an Durchmesserdifferenz die an einer Achse (oder insgesamt bei Allrad und/oder ESP) erlaubt sind.

Mit Mischbereifung meint man übrigens auch Grössenunterschiede. Die Felge spielt dabei natürlich keine Rolle, wenns dir gefällt kannst du auch 4 unterschiedlich aussehende Felgen ans Auto dranbauen. :). Der Hersteller spielt auch keine Rolle von gesetzlicher Seite. Da könntest du ebenfalls 4 unterschiedliche am Auto haben. Allerdings ist davon dringend abzuraten aufgrund der Fahrzeugstabilität. Allein schon andere Reifen auf den einzelnen Achsen zu haben verändert das Fahrverhalten deutlich, ich habe das momentan bei den Winterreifen (vorne waren neue, hinten etwas ältere und billigere. Das hat sich ergeben durch nen Platten vorne und die Notwendigkeit vorne beide Reifen wechseln zu müssen - übrigens wegen dem ABS, da sonst wieder Durchmesserunterschiede vorhanden gewesen wären.)

Du wirst also nicht dran vorbei kommen auf die Vorderachse neue Reifen aufziehen zu lassen. Eine Reparatur ist auch nicht schlecht, spart ne Menge Geld! Habe damit gute Erfahrungen gemacht. Der Reifen, den ich reparieren ließ hat allerdings mehr Luft verloren als die anderen. Da musste man dann immer gut aufpassen. Wenn man es aber weiß sollte es kein Problem sein einmal in der Woche nach der Luft zu gucken...

am 26. Juni 2007 um 10:23

StVZO §36 Abs.2a - Bereifung und Laufflächen

 

StVZO §36 Abs.2a - Bereifung und Laufflächen:

"Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug."

Ja. Aber der Paragraph geht wie ich bereits gesagt habe nicht auf unterschiedliche Fabrikate ein. Diagonalreifen sind heutzutage doch eh nicht mehr Stand der Technik, wenn man mal die für den Durchschnittsfahrer seltenen Spezialfälle außen vor lässt.

Es gilt insbesondere drauf zu achten, dass man sein ABS nicht durcheinander bringt, darauf wird im Gesetz zwar nicht eingegangen, aber wenn man dann tot ist wegen fast nicht vorhandener Bremsleistung tröstet das nicht wirklich.

Re: StVZO §36 Abs.2a - Bereifung und Laufflächen

 

Zitat:

Original geschrieben von mr.of

StVZO §36 Abs.2a - Bereifung und Laufflächen:

"Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug."

Das hat doch zipfe oben schon geschrieben...entweder...oder ;)

Im Pannenfall darf sogar ein Notrad mit ganz anderer Grösse gefahren werden. Klingt aber etwas nach folgendem:

http://www.tuev-nord.de/30565.asp

Sorry :D :D

Mach das Reserverad drauf und lass den Reifen von einem (anderen) Reifenhändler angucken. Kleine Einfahrschäden von Nägeln oder Schrauben lassen sich sehr oft noch günstig reparieren.

Gruß Meik

am 26. Juni 2007 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Im Pannenfall darf sogar ein Notrad mit ganz anderer Grösse gefahren werden. Klingt aber etwas nach folgendem:

http://www.tuev-nord.de/30565.asp

Sorry :D :D

Mach das Reserverad drauf und lass den Reifen von einem (anderen) Reifenhändler angucken. Kleine Einfahrschäden von Nägeln oder Schrauben lassen sich sehr oft noch günstig reparieren.

Gruß Meik

Ich bin vor Jahren von mehreren Reifenhändlern in/um Erfurt bzgl. einer Reparatur eines H-Reifens abgewiesen worden (kleine Schraube eingefahren), da prinzipiell nur bis Geschw.index 170km/h (T?) repariert wird. Darüber wäre zu gefährlich und sie machen das deshalb nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Was Du aber probieren kannst, ist eine Reperatur (~20€).

Das ist völlig unbedenklich in der Lauffläche, wird ausgebohrt und mit Gummi verschlossen...

Lohnt sich bei Reifen die etwas teuerer sind oder auch bei relativ neuen eigentlich immer.

Hatte mir am WE einen Nagel im hinteren Reifen der Fahrerseite eingefangen - und gestern diese Reparatur machen lassen. Kostete mich etwa eine Stunde Wartezeit und genau 30,-- Euro, incl. Montage (hatte das Notrad montiert). Reifen relativ neu = ca. zweitausend Km Laufleistung. Der Werkstattmann meinte, dass die Reifen in 99 % der Raparaturfälle danach wieder so dicht seien wie zuvor. Geschwindigkeitsindex ist V.

Gruss... .

am 26. Juni 2007 um 21:40

So ist es, hatte meine Mutter schon 3 mal, hat immer fuktioniert und nie gab es später Probleme mit Luftentweichung - die Autos fuhren alle über 200 und hatten natürlich auch entsprechende Reifen.

2 mal hat sie 19,- bezahlt, mal 25,- Dass es jetzt schon 30 kostet ist schade, erst Recht wenn man bedenkt wie wenig Arbeit das eigentlich ist, aber immerhin trotzdem noch eine Alternative.

Ich hatte die Geschichte auch mal, da haben sie es auch prima repariert, bei erneuter Gelegenheit haben sie mich abgelehnt weil das Loch wohl zu seitlich war.

Schlecht, aber auch wieder gut dass es nicht auf Teufel komm raus gemacht wird, sondern nur wenn es unbedenklich ist.

Themenstarteram 26. Juni 2007 um 23:28

Danke für die Antworten. Werd meinem Freundlichen mal ein nettes Wörtchen dazu rüberträllern :D

Hab wie gesagt, den Preis nicht eingesehn und bin anschließend zu Pneumobil gefahren.

Dort ist der Reifen richtig angeschaut worden, also mit dem Luft/Flüssigkeitstest, wurde ausgewuchtet, neu vulkanisiert, neu gewuchtet und montiert, wo bei VW anscheinend der Blick von außen schon reicht um beurteilen zu können wie tief und ob reparabel oder nicht.

Habe bei Pneumobil 28€ gezahlt, statt 130€ + Montage + "Stundenlohn" von seitens VW!!!

Ist im Übrigen ein VW Händler in Neutraubling-Regensburg.

Zitat:

Ich bin vor Jahren von mehreren Reifenhändlern in/um Erfurt bzgl. einer Reparatur eines H-Reifens abgewiesen worden (kleine Schraube eingefahren), da prinzipiell nur bis Geschw.index 170km/h (T?) repariert wird. Darüber wäre zu gefährlich und sie machen das deshalb nicht.

Die Aussage kenne ich auch, aber stimmt nicht. Von Tip-Top Stahlgruber gibts jetzt sogar ein Reifenreparatursystem dass das flicken von Run-Flat-Reifen möglich macht. Meine Meinung dazu äussere ich lieber nicht, aber theoretisch (und vor allem rechtlich) ist es damit auch ERLAUBT.

Zitat:

Es war halb 6, um 6 macht die Werkstatt zu, von daher versteh ich wenn dort niemand mehr lust hatte sich mein problem richtig anzuschauen.

Kann ich auch nachvollziehen, vor allem hat da keiner mehr Bock den Reifen für ein paar Euro zu reparieren (selbst wenn möglich wie in deinem Fall).

Zitat:

Da ich diese Reifen aber für 55€ das Stück bei Pneumobil gekauft habe, sah ich diesen Preis überhaupt nicht ein, und bat darum den lädierten Reifen gegen das Reserverad (vollwertig) auszutauschen.

Dies verweigerte mir der Service-Berater mit der Begründung das es nicht erlaubt sei, mit Mischbereifung zu fahren.

Naja, war halt ein Serviceberater von der Sorte "nur das beste für den Chef"............ So ein Verhalten finde ich auch nicht ok, vor allem wenn es mit so Mist begründet wird wie "mit Ersatzrad darf man nicht fahren", für was ist das Ersatz- bzw. Notrad dann im Fahrzeug, wohl zum angucken?

MFG

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