Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Das wird wohl allseits auch so bleiben bis der letzte FS-Inhaber aus der Zeit der deutschen Teilung bestattet worden ist. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2019 um 22:25:22 Uhr:


Das wird wohl allseits auch so bleiben bis der letzte FS-Inhaber aus der Zeit der deutschen Teilung bestattet worden ist. 🙂

Das glaubst aber auch nur du! Wie lange haben sich z.B. die Regelungen bzgl. Blinkvorschrifen nun nicht mehr geändert?

... da meine ich doch diese Mißverständnisse, die wegen leicht verschiedener StVO in der FS-Ausbildung erlernt wurden und nun so in den Köpfen festsitzen. 😉

Wo Paule Recht hat, hat er Recht...😛😛

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Ich hatte die fast gleiche Situation vorletzte Woche und bin als rotes Auto durchgefahren. Nur eben, dass blau und gelb beide geradeaus weiter wollten.

Zu Post #1:
Ich habe mal gelernt, dass ich beim Rechtsabbiegen nur Vorfahrt beachten muss, wenn das Fahrzeug von rechts beide Spuren nutzt. Sonst könnte ich ja direkt rechts abbiegen. Also kann blau zuerst fahren.
Die DDR-Regelung war eindeutiger und einfacher. Da alles aus der DDR Scheiße war und die BRD in allen Bereichen die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, hat es das Ego natürlich nicht vertragen die bessere Regelung zu übernehmen.

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 5. Mai 2019 um 00:48:29 Uhr:


Ich hatte die fast gleiche Situation vorletzte Woche und bin als rotes Auto durchgefahren. Nur eben, dass blau und gelb beide geradeaus weiter wollten.

Zu Post #1:
Ich habe mal gelernt, dass ich beim Rechtsabbiegen nur Vorfahrt beachten muss, wenn das Fahrzeug von rechts beide Spuren nutzt. Sonst könnte ich ja direkt rechts abbiegen. Also kann blau zuerst fahren.
Die DDR-Regelung war eindeutiger und einfacher. Da alles aus der DDR Scheiße war und die BRD in allen Bereichen die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, hat es das Ego natürlich nicht vertragen die bessere Regelung zu übernehmen.

Ich finde nicht, dass die DDR-Regelung besser war und das hat nichts mit irgendwelchem Ego zu tun, sondern mit Logik.

Dann denk mal logisch nach. Wenn nur rechts vor links, unabhängig vom Ziel eine Rolle spielt, ist das ja wohl weniger fehleranfällig, als wenn ich bei jedem Auto noch zig Variationen habe, je nachdem wohin es fährt. Was du schreibst, ist meiner Meinung nach unlogisch.

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 5. Mai 2019 um 01:18:15 Uhr:


Dann denk mal logisch nach. Wenn nur rechts vor links, unabhängig vom Ziel eine Rolle spielt, ist das ja wohl weniger fehleranfällig, als wenn ich bei jedem Auto noch zig Variationen habe, je nachdem wohin es fährt. Was du schreibst, ist meiner Meinung nach unlogisch.

Die Logik funktioniert doch gar nicht. In unserem Beispiel kommt Rot für Gelb von rechts, aber für Blau kommt rot von vorn und aus der Sicht von Rot kommt Blau auch von vorn. In unserem Beispiel hätte Rot nur deshalb Vorfahrt vor Blau weil er vorher Vorfahrt vor Gelb hatte. Ohne Gelb hätte Blau Vorfahrt vor Rot. Es gab in der DDR-StVO eben, anders als jetzt, nicht nur "rechts vor links", sondern auch noch die Ausnahme des § 13 Abs. 5:

Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat.

Das war gleich eine doppelte Ausnahme. Einmal davon, dass ein Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren muss und zum anderen, dass an ungeregelten Kreuzungen "rechts vor links" gilt. Was daran logisch und klarer sein soll als "rechts vor links" und "Linksabbieger müssen dem Gegenverkehr Vorfahrt einräumen" weiß ich nicht. Das ist wohl eher die Macht der Gewohnheit, die zu dieser Annahme verleitet.

Grüße vom Ostelch

Deine fett markierte Ausnahme macht es logisch. Wenn der von gegenüber, der eigentlich mir gegenüber Vorfahrt hat, auch jemanden von rechts hat, kann ich zuerst fahren.
Es halt also immer der Vorfahrt, der keinen mehr von rechts hat.

Ich fasse nach zig Seiten zusammen: Es gilt Rechts vor links, egal irgendwelcher Interpretationen oder Regelungen, die einmal in der DDR Geltung hatten. Amen. Und nichts ist einfacher als das. Das gehört zum Basiswissen.

Was hast Du denn geraucht? Über 12 Seiten beschäftigen wir uns damit, dass sich rot und blau begegnen und das keine RvL-Situation ist. Aber Du fasst das so zusammen. Großes Kino. Wer es richtig wissen will, findet die Antworten auf Seite 1, etwa ab der sechsten Antwort.

Naja, man sehe es ihm nach. Nach 12 !! Seiten kann man schon mal vergessen, wie die Ausgangsfrage eigentlich lautete.
Ich frage mich, wie hier so mancher unfallfrei nach Hause findet. Ist es pures Glück, nie in solche Situationen zu kommen ? Oder weiss man es, kann es aber nur schlecht begründen, weil man die ganzen Paragraphen in der STVO nicht ganz auswendig kann ?

Zum Unfall gehören ja meist zwei und wenn einer falsch handelt und es ein anderer erkennt und dann eben Vorfahrt gewährt, obwohl er sie selbst hätte, kommt es eben nicht zu einem Unfall. Ich denke, so werden 95 % aller Unfälle vermieden und bei den restlichen 5 % hatte der andere einfach keine Chance, schnell genug zu reagieren oder beharrte auf seinem Recht. Macht man ja auch mal gerne.

Hallo!

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 5. Mai 2019 um 01:42:09 Uhr:


Deine fett markierte Ausnahme macht es logisch. [...]
Es halt also immer der Vorfahrt, der keinen mehr von rechts hat.

Für mich ist die DDR-Regelung insofern unlogisch, weil ich als Blauer warten müsste, obwohl ich ja eigentlich freie Bahn hätte als Rechtsabbieger.

Gruß
.SD

Genauso so sehe ich das auch. Und als Linksabbieger muss ich bei Gegenverkehr mal warten, nämlich wenn ich keinen von links habe und darf fahren wenn einer von links kommt. In meinen Augen unlogisch.

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