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Rechts überholt da Mittelspur langsamer wurde

Hallo zusammen,

folgendes ist „passiert“:

Ich fuhr mit meinem Motorrad auf einer dreispurigen Autobahn (Begrenzung 80 km/h) auf der rechten Spur auf der linken Seite des Fahrstreifens. Ich näherte mich einem Fahrzeug welches auf der mittleren Spur fuhr. Dieses blinkte dann rechts, wurde etwas langsamer und zog direkt auf meine Spur. Da ich dem Fahrer näher kam, musste ich abbremsen und bin zur Sicherheit auf die rechte Seite meines Fahrstreifens ausgewichen. Als mich der Fahrer endlich bemerkte weichte er zurück auf die mittlere Spur und wurde wieder langsamer und als wir auf gleicher höhe waren gestikulierte dieser herum. Dann wurde er weiter langsamer und war nun auf der mittleren Spur merklich hinter mir. Vielleicht wollte er sich mein Nummernschild merken. Dann gab er wieder gas und überholte dieses mal mit ausreichendem Abstand.

Nun ist meine Frage, ob mich diese Person anzeigen könnte, da ich ja irgendwie im Prinzip rechts an ihm vorbei gefahren bin während seiner Manöver, da er ja langsamer wurde, obwohl ich das ja gar nicht vor hatte und zumal auch nicht erlaubt. Hatte vllt 10 km/h mehr als der Fahrer nach seinem Manöver und er wurde ja langsamer bis er dann hinter mir war (wie gesagt vllt wegen Nummernschild)

Ich passe immer so auf mich an alles zu halten und am Leben zu bleiben. Hatte auch noch nie Ärger im Straßenverkehr.

Was meint ihr? Steiger ich mich da zu sehr rein?

63 Antworten

Für die Mitglieder, die keine Fahrschule besucht oder das meiste bereits vergessen haben, hier die Erklärung von der ADAC-Homepage:

Rechts überholen auf der Autobahn?
Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist das Rechtsüberholen nur in zwei Fällen gestattet:

Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.

Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

"auf der rechten Spur auf der linken Seite des Fahrstreifens" - heißt dann wohl, voll im toten Winkel. Ziemlich leichtsinnig.

sag ich doch gerade oben, da wird alles in den Post des TE hineininterprediert.
Vom dichtem Verkehr war da nicht die Rede.
Paragraph 7 greift demnach nicht, der TE hat rechts überholt, verbotenerweise.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. August 2023 um 22:36:55 Uhr:


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Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.
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Tempolimit im fraglichen Abschnitt 80 km/h. Der TE ist 80km/h gefahren und hat dabei das andere Fahrzeug somit StVO-konform rechts überholt - alles gut und schönes Wochenende

"Tempolimit im fraglichen Abschnitt 80 km/h. Der TE ist 80km/h gefahren und hat dabei das andere Fahrzeug somit StVO-konform rechts überholt - alles gut und schönes Wochenende."

Max. 80 km/h ist nur eine der Voraussetzungen. Davon, dass auf dem linken (mittleren) Fahrstreifen der Verkehr nur langsam (max. 60 km/h) in Bewegung war, steht nirgend was.

Das konforme erklärst Du dann bitte mal genauer,ich glaube kaum das auf sich in dem Fall auf den anderen Spuren Schlangen gebildet hatten.
Nur dann ist das erlaubt,dieser Fall gehört da sicher nicht zu,ein einzelnes Fahrzeug ist sicher keine Fahrzeugschlange auf "den" linken Spuren.
Da die linke Spur ja frei war hätte er diese benutzen müssen,beim Überholen gibt es kein Rechtsfahrgebot mit dem er argumentiert hat.
Solche Mittelspurschlampen hasse ich,die fahren in der Baustelle 90,und nachdem die vorbei ist kommen die mit Mühe auf 95 und bleiben auf der linken Spur.
Regen sich dann aber noch auf das sie,bei zweispurigen Bahnen,rechts überholt werden.
Gestern wieder,auf 500Km Autobahn und reichlich Baustellen,genug davon gesehen.

Für mich klingt das nach einem Mittelspurschleicher, der vollkommen verplant in seiner Zelle rumfährt, ohne mitzubekommen, was um ihn herum passiert.

Dann checkt ers irgendwannn, erschreckt sich und der böse Motorradfahrer ist schuld, weil er sich ja aus dem Nichts hergebeamt hat.

Alltägliche Pest. Abhaken.

Zitat:

@Wayupdone schrieb am 10. August 2023 um 21:01:24 Uhr:


Was meint ihr? Steiger ich mich da zu sehr rein?
Ja!

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 13. August 2023 um 16:57:41 Uhr:


Das konforme erklärst Du dann bitte mal genauer,ich glaube kaum das auf sich in dem Fall auf den anderen Spuren Schlangen gebildet hatten.
Nur dann ist das erlaubt,dieser Fall gehört da sicher nicht zu,ein einzelnes Fahrzeug ist sicher keine Fahrzeugschlange auf "den" linken Spuren.
Da die linke Spur ja frei war hätte er diese benutzen müssen,beim Überholen gibt es kein Rechtsfahrgebot mit dem er argumentiert hat.
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Glauben ist nicht wissen - sollte eine Anzeige kommen, könnte der TE mit dichterem Verkehr argumentieren - muss er aber nicht. Lies den Text von PeterBH nochmal - da steht im Falle von maximal 80km/h Eigengeschwindigkeit nullkommagarnix von dichtem Verkehr 😉.

Der TE ist 80 gefahren, der Mittelspurfahrer wurde LANGSAMER und hat somit das Rechtsüberholen provoziert bzw. sogar erforderlich gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt des Verlangsamens war nämlich lt Eingangsbeitrag keinerlei Überholabsicht gegeben. Nach Deiner Lesart hätte der TE ja sogar noch stärker als Meister Mittelspur verzögern müssen, um dann von rechts über Mitte auf links zu ziehen, Meister Mittelspur zu überholen und dann wieder von links über Mitte nach rechts zu wechseln. Nach seinem Beitrag ist er einfach zunächst konstante 80 gefahren, hat zu Beginn der strittigen Situation sogar noch gebremst und ist nur durch das noch stärkere Verzögern des PKW in die Situation des Überholens gekommen.

Dem TE ist in keinster Weise irgendein schuldhaftes Handeln anzudichten

Sehr spannende wenn nicht gar abenteuerliche Auslegung, muss ich schon sagen. Allerdings geht es hier explizit um zähflüssigen langsamen Verkehr, nicht um ein einzelnes Fahrzeug. Da war der ADAC wohl etwas unpräzise in seiner Darstellung.

Wäre natürlich schön, wenn es so einfach wär. Da es sich aber um ein einzelnes Fahrzeug handelt das noch dazu kaum langsamer als er war (bestimmt nicht deutlich unter 60), wirst du damit nicht weit kommen.

Spielt aber eh keine Rolle, weil hier nichts passiert. Der TE steigert sich hier definitiv zu sehr rein, da wird aber natürlich nichts kommen - woher denn auch. Eine Grundlage für eine Anzeige sehe ich hier nicht, schließlich wurde der Überholvorgang durch den TE ja auch gar nicht abgeschlossen.

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn verkehrsbedingt die linke Spur langsamer als 60 Km/h unterwegs ist. Dann darf rechts mit max 80 Km/h überholt werden.

Ich lese im Startbeitrag jedoch nirgends, daß es aufgrund von stockendem Verkehr zu solch einer Situation gekommen wäre.
Bedeutet, daß der TS eben nicht gesetzeskonform überholt hat.

Genau das hätte er tun müssen,auf die linke Spur wechseln und dort Überholen.
Niemand hat den TE dazu gezwungen oder verleitet rechts zu Überholen.
Hätte er genug Abstand gehalten wäre ihm das Verhalten des Vordermanns frühzeitig aufgefallen und er hätte gleich links überholt.
Redet doch hier nichts schön,die Dummheit anderer rechtfertigt doch nicht das Fehlverhalten des TE.
Selbst wenn ich da voll auf seiner Seite stehe.

Zitat:

@twindance schrieb am 13. August 2023 um 22:29:27 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 13. August 2023 um 16:57:41 Uhr:


Das konforme erklärst Du dann bitte mal genauer,ich glaube kaum das auf sich in dem Fall auf den anderen Spuren Schlangen gebildet hatten.
Nur dann ist das erlaubt,dieser Fall gehört da sicher nicht zu,ein einzelnes Fahrzeug ist sicher keine Fahrzeugschlange auf "den" linken Spuren.
Da die linke Spur ja frei war hätte er diese benutzen müssen,beim Überholen gibt es kein Rechtsfahrgebot mit dem er argumentiert hat.
xxxxxxxxxxx

Glauben ist nicht wissen - sollte eine Anzeige kommen, könnte der TE mit dichterem Verkehr argumentieren - muss er aber nicht. Lies den Text von PeterBH nochmal - da steht im Falle von maximal 80km/h Eigengeschwindigkeit nullkommagarnix von dichtem Verkehr 😉.

Der TE ist 80 gefahren, der Mittelspurfahrer wurde LANGSAMER und hat somit das Rechtsüberholen provoziert bzw. sogar erforderlich gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt des Verlangsamens war nämlich lt Eingangsbeitrag keinerlei Überholabsicht gegeben. Nach Deiner Lesart hätte der TE ja sogar noch stärker als Meister Mittelspur verzögern müssen, um dann von rechts über Mitte auf links zu ziehen, Meister Mittelspur zu überholen und dann wieder von links über Mitte nach rechts zu wechseln. Nach seinem Beitrag ist er einfach zunächst konstante 80 gefahren, hat zu Beginn der strittigen Situation sogar noch gebremst und ist nur durch das noch stärkere Verzögern des PKW in die Situation des Überholens gekommen.

Dem TE ist in keinster Weise irgendein schuldhaftes Handeln anzudichten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 14. August 2023 um 09:07:31 Uhr:


Genau das hätte er tun müssen,auf die linke Spur wechseln und dort Überholen.
Niemand hat den TE dazu gezwungen oder verleitet rechts zu Überholen.

Absolut richtig !
Ich wollte noch bei meinem Beitrag dazuschreiben, daß der TS auf die linke Spur hätte wechseln müssen, dann wäre der Überholvorgang richtig gewesen.

Ja klar - ich finde es immer wieder spaßig, wenn Verstand durch Paragrafen ersetzt wird. Nochmal zum Mitmeißeln - der TE hatte sogar die Geschwindigkeit verzögert. Natürlich geht der gesetzestreue Bürger erst in ein Bremsduell mit dem PKW um hinter ihn zu gelangen, schnippt dann über 2 Fahrspuren nach links um dann im Beschleunigungsduell wieder vor den PKW zu gelangen und dann natürlich in einem adäquaten Sicherheitsabstand vor dem PKW wieder auf rechts wechseln zu können. Und das bei Tempolimit 80 km/h mit einem auf Krawall gebürsteten PKW-Fahrer. Echte Helden 🙄

Lest bitte noch einmal den Eingansbeitrag des TE und reflektiert das Verhalten des PKW! Jetzt mal ganz ehrlich - Ihr meint doch Eure eigenen Auslassungen nicht wirklich ernst? Wenn doch - SO lebensfremd kann doch wirklich niemand sein.

Obwohl --------- 🙄

Doch das meine ich ernst,ich mache das so.
Wenn man sowas öfter erlebt hat stellt man sich auf sowas ein.
Ich habe nämlich keine Lust mal bei einer Zivilstreife dafür zu bezahlen und Punkte zu kassieren.
Oder glaubst Du allen Ernstes die würden die Schlafmütze nehmen?
Oder ich bleibe rechts, und fahr nicht schneller als er wenn es nicht anders geht,und hoffe der Honk kommt aus den Schuhen.

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