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Rechts abbiegen von linker Spur bei grünem Blechpfeil?

Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 17:49

Hi :-)

Ist eigentlich folgendes Fahrmanöver erlaubt? Vierspurige Straße innerorts, Ampel rot, grüner Rechtsabbieger-Blechpfeil... Auf der rechten Spur steht einer, der geradeaus will. Darf man links an dem vorbei und dann rechts abbiegen? Oder muß man sich dahinterstellen und auf grün warten, weil man nur von der rechten Spur nach rechts abbiegen darf?

Gruß, MajorR10

Beste Antwort im Thema

Dann muß aber mal der Bußgeldkatalog überarbeitet werden, denn darin liest man unter TBNR 137106:

"Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachten Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen ab." (15,-€)

:cool:

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Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Dezember 2016 um 21:22:25 Uhr:

[...]

Uh - nur 15 EUR - das lohnt sich :-)

Bis man "erwischt" wird, hat man STUNDEN an Zeit gespart.

Ich habe das bisher nur ein Mal gemacht. Aber nur weil mich so ein Knallkopp vor der roten Ampel überholt hat, dann auf der rechten Spur stand aber gerade aus fahren wollte.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2016 um 21:04:34 Uhr:

Zitat:

@MajorR10 schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:47:18 Uhr:

Dann verbieten somit § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 37 Abs. 2 Satz 9 StVO das beschriebene Manöver eindeutig. Schade eigentlich :-)

Nein, das ist ganz eindeutig nicht verboten, da sich der Paragraph auf Fahrspuren und nicht auf Fahrbahnen bezieht. Und der link bei "Noch genauer" bezieht sich auf Wechsellichtzeichen, um die es hier gar nicht geht, sondern um den Blechpfeil.

Selbst wenn recht ein Rechtsabbiegerpfeil wäre und links kein Pfeil, dürften beide abbiegen und auch beide geradaus fahren. Trotz Pfeil. Wer’s nicht glaubt und nur Gesetzestexte verlinken kann: Der ADAC kenn sich ein wenig mit Verkehr aus … https://verkehrsquiz.wordpress.com/.../

In jeder Großstadt gibt es unzählige mehrspurige Abbiegerspuren. Die wären ja alle verboten, wenn §9 hier gälte …

Häääääää , ich bin verwirrt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2016 um 21:23:43 Uhr:

Hast recht, ich nehm alles zurück. :)

Ok, ich entwirre mich wieder.

Du darfst weiterhin verwirrt sein, weil das Verbot nichts mit dem §9 zu tun hat ;)

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Dez. 2016 um 19:41:25 Uhr:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:15:35 Uhr:

 

Woher nimmst du diese Weisheit?

 

Versuchs mal Hier

und noch Genauer

 

Damit auch Du an der geheimen Quelle teilhaben kannst.

Das gibt"s doch nicht, dass du Quellen angibst, und serioese noch dazu und keine Neffen von irgendwelchen Kollegen und so... Sachen gibt"s

Hab gerade mal den ganzen §37 überflogen um herauszufinden wo es da um den grünen Blechpfeil geht. Hätte mal vorher den Thread fertig lesen sollen. :D

Allerdings entdecke ich doch immer wieder neues im Paragraphenjungle.

Kann mir mal einer den Satz verklickern?

Zitat:

(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.

Aufhebung des Rechtsfahrgebotes an Ampeln?

Gruß Metalhead

Erhöhung der Leistung einer Kreuzung durch Parallelflug. Bei Unfällen gibt es dann 50/50. Das ist so eine Superregelung.

Was spricht dagegen das man sich an einer Ampel ohne Richtungspfeile, wenn genügend Platz ist, neben das andere Fahrzeug stellt wenn man zb Rechts Abbiegen will und der Andere Geradeaus oder Links?

Kenne ein paar Kreuzungen wo das einwandfrei funktioniert, zumindest in 90% der Fällen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Dezember 2016 um 09:46:21 Uhr:

Erhöhung der Leistung einer Kreuzung durch Parallelflug. Bei Unfällen gibt es dann 50/50. Das ist so eine Superregelung.

Wenn die Straße breit genug ist, darf ich doch sowieso nebeneinander fahren.

Wenn die Straße nicht breit genug ist, bringt der Paragraph auch nix, also wo ist da der Sinn?

Gruß Metalhead

auf die dumme idee aus zweiter reihe am blechpfeil rechts abzubiegen muss man erstmal kommen

->wenn der rechts neben dir anfährt weil plötzlich grün wird hast du ein problem

->bei einem schulterblick einen radfahrer zu sehen (der ggf grün hat obwohl deine straßenampel ja noch rot hat) wirst du auch schnell übersehen

es gibt durchaus kreuzungen da wird das abbiegen am blechpfeil aus zweiter reihe tatsächlich praktiziert. ich selbst kann eine solche kreuzung und halt das auch immer für sehr fragwürdig.

das sind dann aber kreuzungen wo du in der rechten spur einen auf den asphalt gezeichneten abbiegepfeil hast (also auf der rechten spur NUR rechts abgebogen werden kann) und in der mitte keine pfeile auf der fahrbahn.

->selbst an solchen kreuzungen halte ich das für gefährlich und verwirrend schon allein weil derjenige der rechts steht und ggf aufgrund des grünpfeils abbiegen möchte eine sichtbehinderung auf den querverkehr erfährt, wenn da links neben ihm auch einer abbiegt.

ich halte es grundsätzlich so, dass ich nur rechts abbiege:

->wenn ich in der rechten spur stehe oder wenn eben auf der mittleren spur auch ein rechtspfeil gezeichnet ist

->ist rechts ein rechtspfeil und mittig keiner seh ich zu dass ich nur von der rechten spur abbiege. würde der gesetzgeber wollen, dass ich aus der mittelspur abbiege hätte er ggf in der mittelspur einen pfeil in mehrere richtungen (geradeaus, rechts, ggf links) gezeichnet und nicht einfach gar keinen

->an kreuzungen mit grünen blechpfeil werde ich in der mittelspur keinen rechtspfeil gezeichnet finden. entweder hab ich rechts keinen oder keinen. ich werde jedoch nur aus der rechten spur vom grünenblechpfeil gebraucht machen und nicht aus der mittleren.

->und an kreuzungen wo der in der rechten spur geradeausfahren könnte biege ich eben grundsätzlich nicht aus der mittleren spur rechts ab. das verbietet sich doch. egal ob dessen ampel gelb, grün oder rot ist. egal ob da an der ampel noch ein grüner blechpfeil hängt oder nicht.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 22. Dezember 2016 um 11:54:08 Uhr:

Was spricht dagegen das man sich an einer Ampel ohne Richtungspfeile, wenn genügend Platz ist, neben das andere Fahrzeug stellt wenn man zb Rechts Abbiegen will und der Andere Geradeaus oder Links?

Kenne ein paar Kreuzungen wo das einwandfrei funktioniert, zumindest in 90% der Fällen.

Wenn die Straße rechts nur für Einen reicht?

Wenn nur Platz für Einen ist wird sich auch Keiner danebenstellen. Damit gibt es weder das Problem noch die Frage.

Wenn zwei in dieselbe Richtung abbiegen wollen wird es nicht wirklich funktionieren, aber wenn die Nebeneinanderstehenden verschiedene Richtungen haben ohne Probleme.

Hallo, mal eine Richtigstellung für die ganz schlauen :

§37 Wechsellichtzeichen , Dauerlichtzeichen und Grünpfeil :

Als oberstes Gebot steht explizit : Keines der Zeichen , gemeint sind alle beschriebenen einschl. des Grünpfeils ,

Text:entbindet von der Sorgfaltspflicht ,- dazu gehört sich verkehrsgerecht zu verhalten , z.B. aus § 9, der Rechtsabbieger hat sich rechts einzuordnen . Ausnahmen z.B. 2 Fahrstreifen .

Aber im §37,1 über das Verhalten bei Grünpfeil steht definitiv folgendes :

Rot ordnet an : Halt vor der Kreuzung .

-Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt , wenn rechts neben dem Lichtzeichen

Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. >Wer ein Fahrzeug führt

, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen . ( Zur Erklärung : Fahrsteifen ist der Raum oder die Spur die ein Fahrzeug zum Fahren benötigt , muss also nicht gekennzeichnet sein .)

Text: Dabei muss man sich so verhalten , dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer , insbsondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der frei gegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen ist .

Da der rechts stehende in dieser beschriebenen Situation bei nicht mehr den herannahenden Verkehr beobachten kann ist es ein unerhörtes hier von einigen toleriertes Verhalten .

Nun gibt es sicher keine Frage mehr , oder ?

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. Dezember 2016 um 17:16:08 Uhr:

(...)

Nun gibt es sicher keine Frage mehr , oder ?

Giovanni.

Doch!

Mit dem Fahrrad (oder Motorrad) darf ich um ein wartendes Fahrzeug außen herum - nicht? :-)

Weil: Fahrräder und Motorräder brauchen keinen Fahrstreifen: "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Da das Fahrrad und das Motorrad einspurig ist, fährt es grundsätzlich nie auf einem Fahrstreifen, sondern in einer anderen Liga. Und in dieser Liga darf man um Autos herumkurven - egal was sie tun :-)

Zitat:

@newt3 schrieb am 22. Dezember 2016 um 14:20:34 Uhr:

auf die dumme idee aus zweiter reihe am blechpfeil rechts abzubiegen muss man erstmal kommen

[...]

Tagtäglich erlebt man auch Leute mit der dummen Idee, sich zum Linksabbiegen rechts einzuordnen.

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